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Page 1: Zusammenfassung Politik 9 - Gesetzgebung-Bundestag

GK-Buch, Seite 130-131

Gesetzgebung: Bundestag

· Bundestag bringt mit Bundesregierung und Bundesrat Gesetzesentwürfe ein [Art. 78 GG]

· Abgeordnete der Parlamentsmehrheit können Anstöße zu Gesetzesinitiativen geben➙ Ausarbeitung dem Regierungsapparat überlassen

· Gesetzesinitiativen der Regierung können zurückgehen auf Anregung von➙ Beamten in Ministerien und Behörden➙ einzelner Abgeordneter➙ auf Parteitagsbeschlüssen➙ Koalitionsabsprachen➙ parlamentarische Anfragen➙ Forderungen von Verbänden

· Gesetzesinitiativen der Bundesregierung müssen zuerst Bundesrat zugeleitet werden➙ dieser hat dann 6 Wochen Beratungszeit

· Bundesregierung lässt dringliche Gesetzentwürfe durch Mehrheitsfraktion bzw. Koalitionsfraktio-nen einbringen➙ so kann sich Bundestag sofort damit befassen

· Voraussetzungen der Opposition eigene Gesetzesinitiativen zu ergreifen im Gegensatz zur Regierung und Parlamentsmehrheit schlecht➙ persönliche Referenten und wissenschaftliche Mitarbeiter zwar zur Verfügung➙ aber nicht Beamtenapparat in den Ministerien, die Vorbereitung und Ausarbeitung der Gesetz-

entwürfe begleitet➙ daher greift Opposition auf Fachleute in den Ländern zurück

· In Gesetzgebungsarbeit wird unterschieden zwischen➙ ausschließlicher Gesetzgebung

· 11 Bereiche ➙ von auswärtigen Angelegenheiten und Verteidigung über Fragen der Staats-angehörigkeit, der Ein- und Auswanderung bis zur Statistik

· Bundesländer können nur dann tätig werden, wenn sie durch ein Bundesgesetz dazu ermächtigt werden

➙ konkurrierender Gesetzgebung· Gesetzgebungskompetenz liegt so lange bei den Ländern, wie Bund kein nachgewiesenes

Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung sieht· als wichtigste Begründung für bundesgesetzliche Regelung gilt "Wahrung der Einheitlichkeit

der Lebensverhältnisse"➙ Rahmengesetzgebung des Bundes

· Bund hat in Angelegenheiten des Hochschulwesens das Recht, Rahmenvorschriften zu erlassen, die im Detail durch die Gesetzgebung der Länder näher auszuführen sind

· Bundesrat im Gesetzgebungsprozess➙ legislative Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsprozess unterschiedlich geregelt

· zustimmungspflichtige Gesetze➙ alle verfassungsändernde Gesetze➙ Gesetze, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern berühren

· nicht zustimmungspflichtige Gesetze➙ auch Einspruchsgesetze genannt➙ Bundesrat ist zwar mitbefasst, sein Einspruch kann durch Bundestag jedoch überstimmt

werden

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Gesetzgebung: Bundestag

· Im Normalfall:➙ Gesetzesentwurf wird von Bundesregierung dem Bundesrat zugeteilt➙ dann vom Bundestag nach erster Lesung den zuständigen Ausschüssen zugeteilt➙ gleichzeitig laufen Diskussionen in einzelnen Fraktionen an➙ Ausschüsse des Bundestages und Fraktionen bilden Arbeitskreise, in denen die Entscheidung

der Fraktion vorbereitet wird➙ meistens folgt die Gesamtfraktion dem Vorschlag ihrer Experten➙ In den Parlamentsausschüssen wird Entwurf gestaltet➙ Entscheidung des Ausschusses in zweiter Lesung vom Plenum meistens gebilligt und in der

Regel folgt unmittelbar dritte Lesung


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