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Zusammenfassung Politik 9 - Gesetzgebung-BundestagErklärungVoraussetzungen der OppositionGesetzgebung: ausschließliche Gesetzgebung, konkurrierende Gesetzgebung, Rahmengesetzgebung des BundesBundesrat im Gesetzgebungsprozesszustimmungspflichtige Gesetzenicht zustimmungspflichtige GesetzeEinspruchgesetze
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GK-Buch, Seite 130-131
Gesetzgebung: Bundestag
· Bundestag bringt mit Bundesregierung und Bundesrat Gesetzesentwürfe ein [Art. 78 GG]
· Abgeordnete der Parlamentsmehrheit können Anstöße zu Gesetzesinitiativen geben➙ Ausarbeitung dem Regierungsapparat überlassen
· Gesetzesinitiativen der Regierung können zurückgehen auf Anregung von➙ Beamten in Ministerien und Behörden➙ einzelner Abgeordneter➙ auf Parteitagsbeschlüssen➙ Koalitionsabsprachen➙ parlamentarische Anfragen➙ Forderungen von Verbänden
· Gesetzesinitiativen der Bundesregierung müssen zuerst Bundesrat zugeleitet werden➙ dieser hat dann 6 Wochen Beratungszeit
· Bundesregierung lässt dringliche Gesetzentwürfe durch Mehrheitsfraktion bzw. Koalitionsfraktio-nen einbringen➙ so kann sich Bundestag sofort damit befassen
· Voraussetzungen der Opposition eigene Gesetzesinitiativen zu ergreifen im Gegensatz zur Regierung und Parlamentsmehrheit schlecht➙ persönliche Referenten und wissenschaftliche Mitarbeiter zwar zur Verfügung➙ aber nicht Beamtenapparat in den Ministerien, die Vorbereitung und Ausarbeitung der Gesetz-
entwürfe begleitet➙ daher greift Opposition auf Fachleute in den Ländern zurück
· In Gesetzgebungsarbeit wird unterschieden zwischen➙ ausschließlicher Gesetzgebung
· 11 Bereiche ➙ von auswärtigen Angelegenheiten und Verteidigung über Fragen der Staats-angehörigkeit, der Ein- und Auswanderung bis zur Statistik
· Bundesländer können nur dann tätig werden, wenn sie durch ein Bundesgesetz dazu ermächtigt werden
➙ konkurrierender Gesetzgebung· Gesetzgebungskompetenz liegt so lange bei den Ländern, wie Bund kein nachgewiesenes
Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung sieht· als wichtigste Begründung für bundesgesetzliche Regelung gilt "Wahrung der Einheitlichkeit
der Lebensverhältnisse"➙ Rahmengesetzgebung des Bundes
· Bund hat in Angelegenheiten des Hochschulwesens das Recht, Rahmenvorschriften zu erlassen, die im Detail durch die Gesetzgebung der Länder näher auszuführen sind
· Bundesrat im Gesetzgebungsprozess➙ legislative Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsprozess unterschiedlich geregelt
· zustimmungspflichtige Gesetze➙ alle verfassungsändernde Gesetze➙ Gesetze, die die Beziehungen zwischen Bund und Ländern berühren
· nicht zustimmungspflichtige Gesetze➙ auch Einspruchsgesetze genannt➙ Bundesrat ist zwar mitbefasst, sein Einspruch kann durch Bundestag jedoch überstimmt
werden
GK-Buch, Seite 130-131
Gesetzgebung: Bundestag
· Im Normalfall:➙ Gesetzesentwurf wird von Bundesregierung dem Bundesrat zugeteilt➙ dann vom Bundestag nach erster Lesung den zuständigen Ausschüssen zugeteilt➙ gleichzeitig laufen Diskussionen in einzelnen Fraktionen an➙ Ausschüsse des Bundestages und Fraktionen bilden Arbeitskreise, in denen die Entscheidung
der Fraktion vorbereitet wird➙ meistens folgt die Gesamtfraktion dem Vorschlag ihrer Experten➙ In den Parlamentsausschüssen wird Entwurf gestaltet➙ Entscheidung des Ausschusses in zweiter Lesung vom Plenum meistens gebilligt und in der
Regel folgt unmittelbar dritte Lesung