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Achtung Lohnsteuerfalle

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Page 1: Achtung Lohnsteuerfalle

Steuer-Luchs

Achtung Lohnsteuerfalle Viele Unternehmen kennen das Szenario einer Lohnsteuerprüfung. Man denkt sich nichts böses, da man felsenfest davon ausgeht, alles korrekt angemeldet zu haben.

Aber aufgepasst, es gibt eine Lohnsteuerfalle, die gerne übersehen wird!

In vielen Betrieben der Automobilbranche ist es Gang und Gäbe, dass Arbeitgeberdarlehen vergeben werden.

Diese Darlehen werden den Mitarbeiter meistens zinslos oder zinsverbilligt gewährt. Die Zinsvorteile, die der Arbeitnehmer aus derartigen Arbeitgeberdarlehen erhält, sind Sachbe-züge.

Dabei müssen Sie beachten, dass ein Zinsvorteil aus einem Arbeitgeberdarlehen in die Be-rechnung der 44 Euro-Freigrenze mit einfließt. Erhält Ihr Mitarbeiter neben dem Zinsvorteil z.B. noch einen Tankgutschein über 44 Euro, so ist die Freigrenze überstiegen und sowohl der Tankgutschein, als auch der Zinsvorteil sind steuer- und beitragspflichtig. Will man diese Kollision umgehen, dann sollte der Zinsvorteil pauschal versteuert werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen herausgegeben. In diesem wird vor allem auf die Ermittlung des steuerpflichtigen Zinsvorteils eingegangen.

Hinweis:

Wenn Sie auch wissen wollen, wie Arbeitgeberdarlehen richtig zu behandeln sind, dann werfen Sie einen Blick in die Autohaus-Ausgabe Nummer 16. Diese erscheint am 10. Au-gust. Dort wird das neue BMF-Schreibern explizit erläutert.

Ein Hinweis in eigener Sache. Die Steuerluchs Redaktion wünscht allen Lesern eine gute und erholsame Urlaubszeit. Wir freuen uns, Sie ab dem 9. September wieder mit neuen informativen und spannenden Themen rund um das Steuerrecht informieren zu dürfen.