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Alektum Inkasso News Juni 2014

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Page 1: Alektum Inkasso News Juni 2014

alektuellalektuellalektuellalektuellLiebe Leserinnen und Leser!

Alektum Inkasso wächst an den Herausforderungen

Alektum-Atlas des Forderungsmanagements

Auch im Sommer macht der internationale Onlinehandel vor ständigen Entwicklungen und Veränderungen nicht halt. Themen wie Big Data, Social Commerce, Mobile Payment, SEPA, Verbraucherrichtlinien oder grenzüberschreitende Forderungsbetreibung bestimmen den Alltag des Online-Händlers.Wir stellen uns mit Ihnen gemeinsam diesen Herausforderungen!Dazu haben wir unseren Kompetenzbereich mit unserem Partnerunternehmen Jetshop erweitert und widmen uns gemeinsam in zukünftigen Beiträgen den internationalen eCommerce-Trends. Der Sommer kommt – gehen Sie mit uns auf Reisen: für einen besseren Überblick über den europäischen Online-Handel dürfen wir Ihnen den „Alektum-Atlas des Forderungsmanagements“ präsentieren.

Damit Sie mit Ihren länderübergreifenden Forderungen nicht baden gehen, berichtet unsere Expertin Frau Dr. Ellen Ulbricht, was zu tun ist, wenn der Kunde im Ausland nicht zahlt.Wir wünschen einen schönen Sommer!

Um am Puls der Zeit zu bleiben und mit den Herausforderungen unserer Kunden zu wachsen, dürfen wir Ihnen unseren neuen Gastautor sowie Partner von Alektum Inkasso vorstellen: Jetshop ist mit 50 Mitarbeitern und mehr als 3000 Kunden einer der größten eCommerce-Dienstleister im nordischen Raum. Von der strategischen Beratung über den Webauftritt inklusive Shopsystem und Schnittstellen bis zur Vermarktung, unterstützt Jetshop seine Kunden beim Marktaufbau. Mit Jetshop stellen wir uns den Herausforderungen im eCommerce.

Unterschiede bei Zahlungsverhalten und Zahlungsmoral, rechtliche Rahmenbedingungen wie Verjährungfristen oder sprachliche Hürden sowie interkulturelle Unterschiede in der Kommunikation fordern die Händler bei der grenzüberschreitenden Forderungsbetreibung heraus.Unser Atlas des Forderungsmanagements visualisiert die Chancen und Herausforderungen im europaweiten Online-Handel und stellt relevante Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung, Wachstumsraten des Online-Handels, sowie gesetzliche Verjährungsfristen übersichtlich dar.Verschaffen Sie sich eine Überblick: http://landkarte.inkasso-alektum.com oder fordern Sie unseren Alektum-Atlas unter [email protected] an.

Austria | Czech Republic | Denmark | Estonia | Finland | France | Germany | Hungary The Netherlands | Norway | Poland | Slovakia | Spain | Sweden | www.alektum.com

Alois FanningerGeschäftsführer

Alektum Inkasso Österreich Tel. +43 (1) 533 744 2402

[email protected] www.alektuminkasso.at

Eine Zeichen für Stabilität und Qualität Im Zuge der Jahreshauptversammlung des BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen e.V. wurde Alektum Inkasso für die 10 jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet. Die Mitgliedschaft im BDIU hat sich in der Branche und gegenüber der Öffentlichkeit als Nachweis für Qualität und Seriosität etabliert. Aufgrund des permanenten Fokus auf diese Kriterien können wir ausgewöhnlich hohe Erfolgsquoten in der Foderungsbetreibung garantieren.

Juni | 2014

Quelle: www.inkasso.de Foto: Peter Himsel / v.l.n.r. Kay Uwe Berg (GF BDIU), Rosemarie Popa (Alektum), Alois Faninger (Alektum), Wolfgang Spitz (Präs. BDIU)

Page 2: Alektum Inkasso News Juni 2014

Was tun, wenn der Kunde im EU-Ausland nicht zahlt?

Alektum-Gewinnspiel – Wir stellen uns Ihren Herausforderungen

Liebe Leserinnen und Leser von alektuell, die grenzüberschreitende gerichtliche Betreibung einer Forderung kann zur echten Herausforderung werden, wenn der Kunde mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat nicht zahlt. Der Unions-Verordnungsgeber hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Erleichterungen für die grenzüberschreitende Betreibung von Forderungen geschaffen. Welches der Verfahren geeignet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Am einfachsten geht es mit dem Europäischen Vollstreckungstitel (Verordnung (EG) Nr. 805/2004).• Die Grundlage bildet ein nach nationalem Recht erlangter Titel, der mittels

eines in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Formulars zum Europäischen Vollstreckungstitel wird.

Zwar werden gerichtliche Urteile innerhalb der EU anerkannt, aber sie müssen, um in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckbar zu sein, ein sogenanntes Exequaturverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren entfällt durch den Europäischen Vollstreckungstitel, was zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt. • Der Europäische Vollstreckungstitel kann in allen EU-Mitgliedstaaten

– mit Ausnahme Dänemarks – in Zivil- und Handelssachen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, für die einige Besonderheiten gelten, eingesetzt werden.

• Wichtigste Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderung unbestritten ist.

Achtung: Wer seinen Firmen- oder Geschäftssitz in Österreich hat und in der Slowakei – oder umgekehrt – in Österreich die Zwangsvollstreckung betreiben will, wird sich über diese Regelung freuen. Zwischen Österreich und der Slowakei gibt es nämlich derzeit kein bilaterales Vollstreckungsabkommen. Während gerichtliche Entscheidungen nicht vollstreckbar sind, gilt in der Slowakei die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 aufgrund ihres Beitritts zur EU sehr wohl. In Anlehnung an das in Deutschland und in Österreich übliche gerichtliche Mahnverfahren hat der Unions-Verordnungsgeber das standardisierte Europäische Mahnverfahren (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006) geschaffen.

• Das Verfahren kann bei allen fälligen Geldforderungen eingesetzt werden, bei denen mindestens eine Partei ihren Wohnsitz im EU-Ausland – mit Ausnahme Dänemarks – hat.

• Der Zahlungsanspruch muss aus einer Zivil- und Handelssache stammen. • Zuständig für den Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls ist das Gericht

in dem Mitgliedstaat, in dem der Antragsgegner seinen Geschäfts- bzw. Wohnsitz hat.

Für die grenzüberschreitende gerichtliche Geltendmachung von Forderungen unter 2.000 Euro ist die sog. Small-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 861/2007) geschaffen worden. Das Verfahren kann innerhalb der EU – außer in Dänemark – in allen Zivil- und Handelssachen, sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um ein Gerichtsverfahren, das weitgehend schriftlich mittels standardisierter Formblätter durchgeführt wird. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass es verbindliche Bearbeitungsfristen für das Gericht gibt, sodass das Ende des Verfahrens „absehbar“ ist. Für alle der genannten Verfahren gilt, dass die sich anschließende Zwangsvollstreckung („Exekution“) nach den Regeln des EU-Mitgliedstaates erfolgt, in dem vollstreckt werden soll. Dies alles kann zur einer sehr zeit- und kostenintensiven Herausforderung werden und lässt sich durch einen professionellen international agierenden Inkassopartner erleichtern.Aufgrund der europaweiten Alektum-Niederlassung unterstützt berät Sie Alektum Inkasso mit Experten in allen Ländern bei der grenzüberschreitenden gerichtlichen Betreibung von Forderungen. Ihre Dr. Ellen UlbrichtDr. Ellen Ulbricht ist als Unternehmerin, Autorin und Referentin in Ös-terreich und Deutschland tätig. Davor war sie als Geschäftsführerin in verschiedenen Inkassobüros beschäftigt.

Neue Herausforderungen erfordern neue Wege. Im Forderungsmanagement kann dies die Zusammenarbeit mit einem professionellen Inkassounternehmen sein. Teilen Sie uns Ihre größte Herausforderung in der Betreibung Ihrer offenen Forderungen mit und gewinnen Sie als 1. Preis: Strandtuch mit Nackenrolle, 2. Preis: Taschenlampe Maglite®, 3. Preis: TaschenhalterEinfach ausfüllen und an Fax Nr. +43 1 533 744 2401 senden. Mit ein wenig Glück zählen Sie zu den Gewinnern unserer attraktiven Preise!

Vorname, Name

Firma

Telefon E-Mail

Schwedenplatz 21010 Wien

Geschäftsführer:Alois Faninger

Telefon:+43 1 533 7 442 400

Fax:+43 1 533 7 442 401

E-mail:[email protected]

Homepage:www.alektuminkasso.at

ALEKTUM I N KASSO GmbH

www.alektuminkasso.at

Telefon E-Mail

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alektuellJuni | 2014