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Steuer-Luchs Freibeträge und Kindergeld werden angehoben Vergleicht man die Geburtenraten in Deutschland mit den europäischen Nachbarstaaten, dann liegt Deutschland auf einen der hintersten Plätze. Familienpolitiker in Deutschland ver- suchen durch verschiedene Förderungsprogramme, etwa Ausbau der Kinderbetreuungsinf- rastruktur, Elterngeld oder Betreuungsgeld Familien und Kinder finanziell zu unterstützen. Als weiteren Schritt hat die Bundesregierung beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld sowie den Kinderzuschlag zu erhöhen. Änderung des steuerlichen Grundfreibetrages: aktuell 8.354,00 € ab 01.01.2015, Anhebung um 118,00 € 8.472,00 € ab 01.01.2016, Anhebung um 180,00 € 8.652,00 € Änderung des Kinderfreibetrages: aktuell 7.008,00 € ab 01.01.2015, Anhebung um 144,00 € 7.152,00 € ab 01.01.2016, Anhebung um 96,00 € 7.248,00 € Änderung des Kindergeldes: aktuell, 1. und 2. Kind 184,00 €; 3. Kind 190,00 € und ab dem 4. Kind 215,00 € ab 01.01.2015; Anhebung um 4,00 € monatlich je Kind ab 01.01.2016, Anhebung um weitere 2,00 € monatlich je Kind Änderung des Kinderzuschlags: aktuell maximal 140,00 € monatlich ab 01.01.2016, Anhebung um 20,00 € monatlich

Freibeträge und Kindergeld werden angehoben

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Page 1: Freibeträge und Kindergeld werden angehoben

Steuer-Luchs

Freibeträge und Kindergeld werden

angehoben

Vergleicht man die Geburtenraten in Deutschland mit den europäischen Nachbarstaaten,

dann liegt Deutschland auf einen der hintersten Plätze. Familienpolitiker in Deutschland ver-

suchen durch verschiedene Förderungsprogramme, etwa Ausbau der Kinderbetreuungsinf-

rastruktur, Elterngeld oder Betreuungsgeld Familien und Kinder finanziell zu unterstützen.

Als weiteren Schritt hat die Bundesregierung beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag,

den Kinderfreibetrag und das Kindergeld sowie den Kinderzuschlag zu erhöhen.

Änderung des steuerlichen Grundfreibetrages:

aktuell 8.354,00 €

ab 01.01.2015, Anhebung um 118,00 € 8.472,00 €

ab 01.01.2016, Anhebung um 180,00 € 8.652,00 €

Änderung des Kinderfreibetrages:

aktuell 7.008,00 €

ab 01.01.2015, Anhebung um 144,00 € 7.152,00 €

ab 01.01.2016, Anhebung um 96,00 € 7.248,00 €

Änderung des Kindergeldes:

aktuell, 1. und 2. Kind 184,00 €; 3. Kind 190,00 € und ab dem 4. Kind 215,00 €

ab 01.01.2015; Anhebung um 4,00 € monatlich je Kind

ab 01.01.2016, Anhebung um weitere 2,00 € monatlich je Kind

Änderung des Kinderzuschlags:

aktuell maximal 140,00 € monatlich

ab 01.01.2016, Anhebung um 20,00 € monatlich

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Steuer-Luchs

Ob diese Maßnahmen, insbesondere auch die Anhebung des Kindergeldes um 6,00 € mo-

natlich wirklich zu einer Steigerung der Geburtenrate führen wird, bleibt abzuwarten. Sieht

man sich jedoch den demographischen Wandel in Deutschland an, so müssen weitere Maß-

nahmen ergriffen werden um Familien und Kinder zu unterstützen.

Beachten Sie aber, dass der Bezug von Kindergeld auch seine Tücken hat.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kindergeld ohne weitere Voraussetzun-

gen gezahlt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird nur bei Vorliegen von

besonderen Voraussetzungen Kindergeld gezahlt, wie z. B. das Kind befindet sich in einer

Berufsausbildung, studiert oder macht z. B. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Mit Erreichung des 25. Lebensjahres endet grundsätzlich der Anspruch auf Kindergeld.

Ändern sich jedoch die Verhältnisse, die für den Bezug von Kindergeld erheblich sind

oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben haben,

sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen.

Hinweis:

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht kann den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungs-

widrigkeit erfüllen.