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herbert1977
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Projekt „Azubi-Europa“Tschechische Republik / Republik Ungarn
10.11.2014 – 21.11.2014
Betrieblicher LernauftragHagen Worofka (Auszubildender Industriekaufmann)Chris Bremer (Auszubildender Industriekaufmann)Cathleen Stephan (Auszubildende Industriekauffrau)
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Gliederung
1. Vorstellung der Zielländer1.1 Tschechische Republik1.2 Republik Ungarn
2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag3. Vorgehensweise4. Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitnehmern
4.1 Arbeitslosenquoten4.2 Netzwerk EURES4.3 Arbeitsämter4.4 Personalagenturen
5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern5.1 in Deutschland5.2 in den Zielländern
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Gliederung
6. Voraussetzungen6.1 Lohnniveau 6.2 Vorteile6.3 Schwierigkeiten6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
7. Fazit8. Quellen
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1. Vorstellung der Zielländer1.1Tschechische Republik
Hauptstadt: Prag (ca. 1,3 Mio. Einwohner)
Fläche: 78.864 km²
Bevölkerung: rund 10,5 Mio.
Währung: Tschechische Kronen (CZK)
EU-Mitglied seit 2004
Unabhängigkeit am 01. Januar 1993(durch Trennung der Tschechoslowakei)
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1. Vorstellung der Zielländer1.2 Republik Ungarn
Hauptstadt: Budapest (ca. 1,7 Mio. Einwohner)
Fläche 93.036 km²
Bevölkerung: rund 9,9 Mio.
Währung: Forint (HUF)
EU-Mitglied seit 2004
Republik seit 1989
Unabhängigkeit seit dem 31.10.1918
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2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
„ Möglichkeiten der Rekrutierung von Arbeitnehmern, insbesondere von Berufskraftfahrern, aus dem Ausland“
Wie kann man mit potenziellen Arbeitnehmern in Kontakt treten?
Gibt es ähnliche Strukturen wie in Deutschland betreffend einer Agentur für Arbeit oder private Arbeitsvermittlungen?
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Was muss bei der Einstellung ausländischer MA in Deutschland beachtet werden?
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2. Vorstellung betrieblicher Lernauftrag
Wie ist das Lohnniveau? (Augenmerk Berufskraftfahrer)
Welche Vorteile hat ein ausländischer AN bei der Einstellung?
Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung auftreten?
Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Integration geschaffen werden?
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3. Vorgehensweise
Geschäftstermine & Besuche bei Unternehmen, Botschaften, Instituten und AHK
Recherchieren von Kontaktadressen zu Arbeitsagenturen und privaten Jobvermittlungen
Kontaktaufnahme zu Arbeitsvermittlungsstellen
Sammeln von Informationen über die Strukturen in den Zielländern
Auswerten der gesammelten Informationen
Zusammenführung der wichtigsten Informationen
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4.2 Netzwerk EURES
EURopean Employment Services = Kooperation zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten
Informationen, Beratung und Vermittlung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in ganz Europa
EURES-Berater besitzen spezifische Fachkenntnisse in allen Fragen der Arbeitskräftemobilität auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene – seien diese praktischer, rechtlicher oder verwaltungstechnischer Natur
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4.3 Arbeitsämter
Tschechien:Tschechien: Kontakt zu tschechischen Arbeitsämtern auf dem Portal des Ministeriums für Arbeit und Soziales: http://portal.mpsv.cz/upcr/
Ungarn:Ungarn: http://www.munka.hu/
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4.4 Personalagenturen
Personalagenturen helfen bei der… Registrierung von Bewerbern/Arbeitssuchenden:
kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Jobsuche
Suche nach Mitarbeitern nach den Vorgaben des Auftraggebers + Beratung bei Einstellung und Rekrutierung von Arbeitskräften
www.personalniagentury.cz: Portal mit Auflistung verschiedener Personalagenturen
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4.4 Personalagenturen
TschechienTschechien
Consulting Company: gehört zu den 3 größten Personalagenturen der Tschechischen Republik
Büros in Prag, Pilsen, Brno, Ostrava, Olomouc, Hradec Králové und Ústí nad Labem
http://www.acjobs.cz/en/
Anex Zeitarbeitsfirma: Büros in Ostrava, Prag und Brünn
http://www.anexperson.cz
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4.4 Personalagenturen
UngarnUngarn
PERSONAL WERK RO DE S.R.L.: EU Personalvermittlung, die interessierte Fach- und Führungskräfte in Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Polen…für deutsche, schweizerische oder österreichische Unternehmen auch im Rahmen von Werkverträgen oder zur Festeinstellung rekrutiert und vermittelt
ortsansässige Niederlassungen vorhanden
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5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern
in der EU herrscht fast volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. Arbeitnehmer und Auszubildende können ohne Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit beschäftigt werden
Freizügigkeitsgesetz/EU
eine Arbeitserlaubnis-EU wird nicht mehr benötigt, sodass die Beschäftigung ohne Erlaubnis keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt
Ausnahmeland ist Kroatien, hier gibt es noch Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit (Arbeitserlaubnis-EU)
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5. Gesetzliche Grundlagen zur Einstellung von Arbeitnehmern
Verbot der Diskriminierung, d.h. Unionsbürger genießen dieselben Rechte, wie Staatsangehörige des Staates in dem sie sich aufhalten
für den Aufenthalt, egal ob kurz- oder langfristig, hat eine Meldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfolgen
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5.1 in Deutschland
zur Einreise nach Deutschland reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus
bei Einreise muss spätestens am 8. Tag eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen
Einwohnermeldebehörde meldet Angaben an Ausländerbehörde, die eine Bescheinigung über gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht ausstellt
für das Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Tarifverträge gelten für alle Unionsbürger, die in Deutschland arbeiten
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5.1 in Deutschland
die Besteuerung richtet sich nach dem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Mitgliedsstaat (Doppelbesteuerungsabkommen = DBA)
die Sozialversicherung ist in dem Staat zu entrichten, in dessen Hoheitsgebiet die Beschäftigung ausgeübt wird (Abkommen über Sozialversicherung zwischen Deutschland und Mitgliedsstaat)
EU-Ausländer und einheimische Arbeitnehmer haben die selben Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung
Mindestlöhne gibt es für das Bauhauptgewerbe: 2014 = 11,65 € 2015 = 12,50 €
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5.1 in Deutschland
seit 01.01.2015: 8,50 € nach Mindestlohngesetz für Speditions- und Transportgewerbe
geltende Tarifverträge finden Anwendung
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5.1 in Deutschland
Rechtsgrundlage:
grundsätzlich gilt das Arbeitsgesetz
daneben gibt es Spezialvorschriften zum Arbeitsrecht: Arbeitszeitgesetz (enthält Bestimmungen über die
höchstzulässige Arbeitszeit und die mindestens zu gewährenden Pausen)
Betriebsverfassungsgesetz (regelt die Rechte des Betriebsrats)
Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer)
Kündigungsschutzgesetz (erklärt eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung für unwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist)
Tarifvertragsgesetz Sozialgesetzbuch (insbesondere SGB III Arbeitsförderung;
SGB VII gesetzliche Unfallversicherung; SGB IX Schwerbehindertenrecht)
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5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern
ein vorübergehender Umzug von mehr als 3 Monaten muss dem Standesamt, sowie der Steuerbehörde im Heimatland angezeigt werden
EWG-Verordnung Nr. 1408/71, neu VO (EG) 883/04 zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
bei Arbeit im EU-Ausland wird die soziale Sicherheit im Heimatland passiv, d.h. die soziale Sicherung erfolgt im Arbeitsland
die Anmeldung zur SV muss innerhalb von 15 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme erfolgen
Vorlage bei der zuständigen Gebietskrankenkasse
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5.2 Grundlagen und Aktivitäten in den Zielländern
EU-Bürger können max. zwei Wohnsitze haben, den Hauptwohnsitz im Heimatland, sowie den vorübergehenden Wohnsitz im Arbeitsland
Rechtsgrundlage in Ungarn und Tschechien ist das jeweilige Arbeitsgesetzbuch
in diesen Gesetzen werden wie in Deutschland ebenfalls alle arbeitsrechtlichen Vorschriften geregelt, z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz, usw.
die Regelung für Grenzgänger findet keine Anwendung, da der Arbeits- und Wohnort mehr als 30 km voneinander entfernt liegen
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6.1 Lohnniveau
Wie hoch ist das Lohnniveau in den Zielländern?
der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Tschechien beträgt circa 965 €
hier eine Übersicht der Löhne in Tschechien: diese liegen im Durch- schnitt zwischen 701 € in Karlovarský (Karls- bad) und 1051 € in Prag
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6.1 Lohnniveau
der durchschnittliche Bruttomonatslohn in Ungarn beträgt circa 835 € (in UN der Privatwirtschaft)
Übersicht der Bruttolöhne in Ungarn: (1€ = 304HUF)
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6.1 Lohnniveau
ein Berufskraftfahrer in Tschechien verdient im Durchschnitt 555 € netto
ein Berufskraftfahrer in Ungarn verdient, ähnlich wie ein Lehrer, zwischen 440 € und 822 € netto
in Deutschland zum Vergleich circa 1.973 € netto durchschnittlich
Vergleich des Einkommens:
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6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen
Welche Vorteile hat ein ausländischer Arbeitnehmer bei der Einstellung in Deutschland?
billiger bei den Lohn-/Personalkosten, da die deutschen Arbeitnehmer durch einen höheren Lebensstandard höhere Gehälter/Löhne erwarten
gute Wahrscheinlichkeit hochqualifizierte Arbeitnehmer aufgrund der besseren Verhältnisse in Deutschland einstellen zu können
Unternehmen können ihre kulturelle Vielfalt und Weltoffenheit nach Außen gut darstellen und für mehr Integration werben
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6.2 Vorteile für deutsche Unternehmen
durch die kulturelle Vielfalt auch bessere Möglichkeiten neue Geschäftskontakte zu verschiedensten Ländern zu knüpfen
es könnte ein Wettbewerbsverhalten entstehen, bei dem die deutschen Arbeitnehmer mehr Leistung bei gleichbleibenden Lohn bringen
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6.3 Schwierigkeiten
Welche Schwierigkeiten können bei der Einstellung in Deutschland auftreten?
Kommunikationsschwierigkeiten
Schwierigkeiten bei der Integration in die deutsche Gesellschaft
Kulturunterschiede mit Problemen bei der Anpassung oder Akzeptanz der deutschen Einwohner
Familie/Nachkommen des ausländischen Arbeitnehmers haben einen erhöhten Druck der Anpassung
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6.3 Schwierigkeiten
fehlende Übereinstimmung bei der Qualifikation: Arbeitnehmer haben nicht die erforderliche Ausbildung, Weiterbildung oder Arbeitserfahrung, um die vorhandenen Stellen zu besetzen
oftmals werden Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt
fehlende Mobilität: Arbeitnehmer haben zwar die passende Qualifikation und das Interesse an der Arbeitsstelle, jedoch kommt eventuell aus verschiedenen Gründen ein Umzug in eine andere geographische Region nicht in Frage
Rassismus bzw. eine schlechte Behandlung durch Mitbürger (egal ob Deutsche oder Mitbürger mit einem anderen Migrationshintergrund)
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6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine erfolgreiche Integration der ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland zu erzielen?
Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in der Regel meist eines Aufenthaltstitels oder einer Arbeitserlaubnis
Aufenthaltstitel sind grundsätzlich bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat im Heimatland zu beantragen
Durch den Aufenthaltstitel wird deutlich, ob eine Erwerbstätigkeit gestattet oder nicht gestattet ist
Anträge für eine Arbeitserlaubnis sind an die Ausländerbehörde zu stellen
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6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Besonderheit für die Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten: kein Aufenthaltstitel mehr nötig, jedoch muss die zuständige Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilen
die Erteilung einer Arbeitserlaubnis liegt im Ermessen der Ausländerbehörde meist ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich
die Arbeitserlaubnis kann die Berechtigung zur Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit umfassen
Erteilung der Arbeitserlaubnis hängt von der Staatsangehörigkeit und von der Art der Beschäftigung ab
es gelten unterschiedliche Regeln für gering qualifizierte, qualifizierte und hoch qualifizierte Beschäftigungen
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6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
gering qualifizierte Beschäftigung: Beschäftigungen, die ohne eine 3-jährige
Berufsausbildung ausgeübt werden können
Arbeitserlaubnis wird in Ausnahmefällen erteilt: z.B. für Saisonbeschäftigungen; Beschäftigungen in der Land- & Forstwirtschaft, Obst- & Gemüseverarbeitung
qualifizierte Beschäftigung: setzt eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung
voraus
Bundesagentur für Arbeit kann einen Aufenthaltstitel erteilen für z.B.: Lehrkräfte, IT-Fachkräfte, leitende Angestellte
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6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
hochqualifizierte Beschäftigung: es kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden
Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes erforderlich
es Bedarf nur einer Zustimmung der Ausländerbehörde! (nicht bei der Bundesagentur für Arbeit!)
Anwendungsbeispiele laut Gesetz z.B.: wissenschaftliche Mitarbeiter mit gehobener Funktion oder Lehrpersonen; wissenschaftliche Mitarbeiter mit herausragender Funktion; Spezialisten; leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung
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6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
Zusätzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration im Unternehmen und in der Gesellschaft:
Sprachkurse besonders für die Arbeitnehmer, aber ebenfalls Möglichkeiten für die Familie anbieten
Förderung der Schulausbildung für die Nachkommen des ausländischen Arbeitnehmers
Personen im UN als Dolmetscher einsetzen bzw. einstellen (besonders für die Anfangszeit), um Sprachprobleme zu überbrücken
direkte Angebote für Weiterbildungen für die ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland
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6.4 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration
soziale Programme für den ausländischen Arbeitnehmer und seine Familie
eine Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten
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7. Fazit
Das Thema des Lernauftrages war recht schwierig.Fragen zu dieser Thematik wurden bei Terminen und Besuchen von den Unternehmen und Instituten meist sehr ungern gehört.Dies lag natürlicherweise daran, dass diese Länder und Agenturen die guten und qualifizierten Arbeitnehmer, die sie ausgebildet haben, auch in ihrem eigenen Land halten wollen.
Nach unseren Besuchen in den beiden Ländern, ist klar, dass sie die Arbeitnehmer dort halten wollen, um natürlich für einen Aufschwung für ihre eigene Wirtschaft zu sorgen. So wie es momentan ist, werden Kosten und Zeit investiert und das teilweise zum Nutzen anderer Länder.
Einige gaben uns Adressen und Ansprechpartner, bei denen wir eventuell einen größeren Erfolg haben und Antworten zu unseren Fragen bekommen könnten.Der andere Teil hat nur darauf verwiesen, dass man sich zu dieser Thematik komplett enthalten möchte.
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7. Fazit
Dies sollte soweit verständlich sein, da die besuchten Zielländer schon einen Großteil an Abgängen von Fachkräften in andere Länder haben, da diese AN, beruflich gesehen, dort eventuell größere Chancen als in ihrem Heimatland haben.
Somit ist der beste Weg eventuell eine Vermittlung über private Arbeitsagenturen, die mit anderen Ländern dort agierenden Agenturen zusammen arbeiten.
Möglicherweise wäre es auch von Nutzen für die Heimatländer, wenn die Arbeitskräfte ihre Familien zu Hause finanziell unterstützen und sich dadurch die Kaufkraft in den Ländern erhöht.
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8. Quellen:
http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/arbeitskraefte-aus-dem-ausland.aspx (01.12.2014)http://www.chemnitz.ihk24.de/international/Tschechien/Foerderungen_in_Tschechien/Beschaeftigung/Suche_nach_tschechischen_Arbeitskraeften/ (01.12.2014)http://de.statista.com/statistik/daten/studie/17307/umfrage/arbeitslosenquote-in-tschechien/(01.12.2014)http://de.statista.com/statistik/daten/studie/17313/umfrage/arbeitslosenquote-in-ungarn/(01.12.2014)http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI389387&RevisionSelectionMethod=Latest(02.12.2014)http://www.munka.hu/(02.12.2014)https://ec.europa.eu/eures/page/index(02.12.2014)http://portal.mpsv.cz/upcr/(03.12.2014)www.personalniagentury.cz(03.12.2014)http://www.acjobs.cz/en/(03.12.2014)http://www.anexperson.cz(03.12.2014)http://www.personal-werk.de/(03.12.2014)
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8. Quellen:
http://www.handelsblatt.com/archiv/expertenrat-der-rechtsanwaltskanzlei-noerr-stiefenhofer-lutz-20-fragen-und-antworten-zum-arbeitsrecht-in-tschechien/2274974.html (08.12.2014)http://www.pesterlloyd.net/2009_38/0938loehne/0938loehne.html (08.12.2014)http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/faq-beschaeftigung-auslaendischer.pdf?__blob=publicationFile (08.12.2014)http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn_Lohnuntergrenze/uebersicht_mindestloehne.html?nn=210052&view=render[Standard] (08.12.2014)http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0CD8QFjAF&url=http%3A%2F%2Fsachsen.dgb.de%2Fthemen_1%2F%2B%2Bco%2B%2B126561b6-50b0-11e1-4ed4-00188b4dc422&ei=KkOEVMWBAYr2UNGYg9gP&usg=AFQjCNEyPE6_s9g2qlPWfj8CYhu1PSA4gg&bvm=bv.80642063,d.d24 (08.12.2014)http://www.wissen.de/umzug-innerhalb-europas (09.12.2014)http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232772/publicationFile/51385/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf (09.12.2014)http://www.eures-by-cz.eu/index.php?id=257 (09.12.2014)www.pesterlloyd.net (09.12.2014)http://focus-migration.hwwi.de/Braucht-Deutschland.1197.0.html (10.12.2014)http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/arbeitserlaubnis-arbeitnehmer.html (09.12.2014)http://www.wageindicator.org/main/Wageindicatorfoundation/WageIndicatorgazette/2009/news-items/how-much-does-a-truck-driver-earn-may-27-2009 (10.12.2014)http://czechport.blogspot.de/2011/03/durchschnittseinkommen-tschechien.html (10.12.2014)http://www.zauberhaftes-ungarn.de/ungarn/gesellschaft.htm (10.12.2014)
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