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HPI Lebensberater Studienbegleitbuch

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Studienbegleitbuch

Lehrgang von der WKO zertifi ziert

„Von Anfang an den Abschluss denken!“

Human Potential InstitutUPgrade mit SiNN

LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 2

Studienbegleitbuchfür den Lehrgang:

Lebens- und Sozialberatung

Psychosoziale Beratungim Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI,

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006

Lehrgangsnummer: ZA-LSB 234.0/2012

HPI—HUMAN POTENTIAL INSTITUT E.U.2442 UNTERWALTERSDORF, WIENERSTRASSE 17

Fon: 02254 - 72833 Mobil: 0699 - 12169080offi [email protected]

Lehrgang von der WKO zertifi ziert

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NEU: Theoriemodule im Fernstudium absolvieren!Einstieg jederzeit möglich - Info unter:www.sinn.lebensberaterausbildung.at/fernstudium

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Übersicht Praxisstunden im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006

Nr. Fachliche Tätigkeit Stunden Hinweise

1 Protokollierte Beratungen 100 Std. 100 Stunden zu a 50 Min. min.; davon 5 pro-tokollierte Erstgespräche, Protokolle von 2 abgeschlossenen Beratungen

2 Supervisionseinheiten* 100 Std. davon mind. 10 Einzelsupervisionen

3 Praktikum, fachliche Be-ratung

200 Std. fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder sozialen Institutionen

4 Peergroups 100 Std.

5 Leitung und/oder Assis-tenz

150 Std. bei themenspezifi schen Seminaren

6 Vor- und Nachbereitung 150 Std. beinhaltet das Protokollschreiben und Literaturstudium Diese Stunden müssen nicht bestätigt werden.

Gesamt 800 Std.

Gesondert können folgende Stunden nachgewiesen werden:

Selbsterfahrung

Gruppenselbsterfahrung* 120 Std.

Einzelselbsterfahrung* 30 Std.

* diese Praxis-Ausbildungsschritte sind gesondert, beim jeweiligen Veranstalter zu bezahlen und müssen undbedingt von einem/einer ausbildungsberechtigten Lebens- und Sozialberater/in bestätigt werden. Bestätigungen anderer Personen werden von der Gewerbebehörde nicht anerkannt und es können dadurch zusätzliche Kosten und Verzögerungen entstehen. Im Zweifel erteilt die Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister der WKO Auskunft über die Berechtigungen!

Wichtig: „Stunden“ sind hier als Unterrichtseinheiten (UE) a 50 Minuten zu verstehen. 750 Stunden (=UE) sind für den gesamten Praxisteil vorgeschrieben. Somit können von den Punkten 3-6 nach Belieben 50 Stunden weniger gemacht werden.

Die entsprechenden Bestätigungsformulare sind im Studienbegleitbuch aufgelistet. Die HPI Lehrgangsleitung ist berechtigt, sämtliche Praxisschritte die zur Einreichung zum Lebensberater-Diplom notwendig sind zu supervidieren und im Diplom zur Lebens- und Sozialberatung zusätzlich anzuführen.

Mit diesen Beilagen kann der Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberatung sofort nach Lehr-gangsende bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (Wien) beantragt werden.

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Anrechnungsnachweis für „QuereinsteigerInnen“

Datum/Zeitraum Inhalt Anrechenbar für:*

Angerechnete Stunden

Verbleibende Stunden

Der/die Referentin ist berechtigt laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung der 112. Verordnung vom 14. März 2006, laut § 4 und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.

____________________________________________________Stempel und Unterschrift des/der Referentin* Entsprechende Nummer (siehe Liste oben) angeben

1. Einführung in die LSB2. Gruppenselbsterfahrung3. Grundlagen für die LSB in angrenzenden Fachbereichen4. Methodik der LSB5. Krisenintervention

6. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der LSB7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen8. Berufsethik und Berufsidentität

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PEERGROUP-ARBEITSPROTOKOLL2

________________________________ _________________________________________ ________________________

Datum Zeitrahmen (von - bis) UE (Einheiten a 50 Min.)

Name der TeilnehmerIn Unterschrift

ThemaWelche Übungen wurden durchgeführt?Welche Fragen sind aufgetaucht?Welche Erfolge gab es?Verhältnis LSB-Arbeit : Small Talk, Plaudern (in %)Beobachtungen zum Arbeitsstil/Gruppenklima

3 100 Unterrichtseinheiten sind maximal erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

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Bestätigung der Einzelselbsterfahrung3

Herr/Frau ____________________________________________ geb., ____/____/________(Vor- und Nachname in Blockschrift) (TT/MM/JAHR)

hat im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI - Human Potential Instituts, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

hat am __________________________________________ ______ UE* Einzelselbsterfahrungabsolviert. (TT/MM/JAHR) (Anzahl)

Methode/n

Name der ausbildungsberechtigten Person:

_____________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

qualifi ziert als4:

Diplom Lebens- und Sozialberater/in

Psychotherapeut/in

Klinische/r Psychologe/in

(zutreffendes bitte ankreuzen)

___________________________________________ ___________________________________________________Datum Stempel und Unterschrift

3 mind. 30 Unterrichtseinheiten sind erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

4 zutreffendes bitte ankreuzen

* UE = Unterrichtseinheit a mind. 50 Minuten

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Bestätigung der Gruppenselbsterfahrung5

Herr/Frau ____________________________________________ geb., ____/____/________(Vor- und Nachname in Blockschrift) (TT/MM/JAHR)

hat im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI - Human Potential Instituts, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

hat am __________________________________________ ______ UE* Gruppenselbsterfahrungabsolviert. (TT/MM/JAHR) (Anzahl)

Methode/n

Name der ausbildungsberechtigten Person:

_____________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

qualifi ziert als6:

Diplom Lebens- und Sozialberater/in

Psychotherapeut/in

Klinische/r Psychologe/in

(zutreffendes bitte ankreuzen)

___________________________________________ ___________________________________________________Datum Stempel und Unterschrift

5 mind. 120 Unterrichtseinheiten sind erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

6 zutreffendes bitte ankreuzen

* UE = Unterrichtseinheit a mind. 50 Minuten

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 9

Bestätigung der Einzelsupervision7

Herr/Frau ____________________________________________ geb., ____/____/________(Vor- und Nachname in Blockschrift) (TT/MM/JAHR)

hat im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI - Human Potential Instituts, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

hat am __________________________________________ ______ UE* Einzelsupervisionabsolviert. (TT/MM/JAHR) (Anzahl)

Methode/n

Name der ausbildungsberechtigten Person:

_____________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

qualifi ziert als8:

Diplom Lebens- und Sozialberater/in

Psychotherapeut/in

Klinische/r Psychologe/in

(zutreffendes bitte ankreuzen)

___________________________________________ ___________________________________________________Datum Stempel und Unterschrift

7 mind. 10 Unterrichtseinheiten sind erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

8 zutreffendes bitte ankreuzen

* UE = Unterrichtseinheit a mind. 50 Minuten

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 10

Bestätigung der Gruppensupervision9

Herr/Frau ____________________________________________ geb., ____/____/________(Vor- und Nachname in Blockschrift) (TT/MM/JAHR)

hat im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI - Human Potential Instituts, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

hat am __________________________________________ ______ UE* Gruppensupervisionabsolviert. (TT/MM/JAHR) (Anzahl)

Methode/n

Name der ausbildungsberechtigten Person:

_____________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

qualifi ziert als10

:

Diplom Lebens- und Sozialberater/in

Psychotherapeut/in

Klinische/r Psychologe/in

(zutreffendes bitte ankreuzen)

___________________________________________ ___________________________________________________Datum Stempel und Unterschrift

9mind. 100 Unterrichtseinheiten sind erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

10 zutreffendes bitte ankreuzen

* UE = Unterrichtseinheit a mind. 50 Minuten

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 11

Bestätigung des psychosozialen Praktikums, psychosoziale Beratungsleistung11

Herr/Frau ____________________________________________ geb., ____/____/________(Vor- und Nachname in Blockschrift) (TT/MM/JAHR)

hat im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI - Human Potential Instituts, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

hat in der nachfolgend bezeichneten Einrichtung

im Zeitraum von __________________________________________ bis __________________________________

insgesamt _______________ UE* beratend im Sinne der Lebens- und Sozialberatung absolviert. (Anzahl)

Name der Einrichtung:

Name der ausbildungsberechtigten/supervidierenden leitenden Person12:

_____________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

qualifi ziert als13:

Diplom Lebens- und Sozialberater/in

Psychotherapeut/in

Klinische/r Psychologe/in

Arzt/Ärztin

(zutreffendes bitte ankreuzen)

___________________________________________ ___________________________________________________Datum Stempel und Unterschrift

11 mind. 150 bis maximal 200 Unterrichtseinheiten sind erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

12 wenn in der psychosozialen Einrichtung keine qualifi zierte Person als Praktikumsbegleiter/in vorhanden ist, kann der/die Supervisor/in die Praktikums

bestätigung ausstellen.13

zutreffendes bitte ankreuzen* UE = Unterrichtseinheit a mind. 50 Minuten

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 12

Bestätigung der Leitung oder fachlichen Assistenz bei Seminaren14

Herr/Frau ____________________________________________ geb., ____/____/________(Vor- und Nachname in Blockschrift) (TT/MM/JAHR)

hat im Rahmen der Lebens- und Sozialberater Ausbildung des HPI - Human Potential Instituts, laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

hat als Leiter/in15 oder Assistent/in bei folgenden themenspezifi schem/n Seminar/en

im Zeitraum von __________________________________________ bis __________________________________

insgesamt _______________ UE* absolviert. (Anzahl)

Name der Einrichtung:

Name der ausbildungsberechtigten/supervidierenden leitenden Person:

_____________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

laut 140. Verordnung vom 13. Februar 2003, in der Fassung vom 14. März 2006, gemäß § 4.

qualifi ziert als16:

Diplom Lebens- und Sozialberater/in

Psychotherapeut/in

Klinische/r Psychologe/in

Arzt/Ärztin

(zutreffendes bitte ankreuzen)

___________________________________________ ___________________________________________________Datum Stempel und Unterschrift

14 mind. 100 bis maximal 150 Unterrichtseinheiten sind erforderlich und werden darüber hinaus nicht angerechnet

15 Als Leiter/in wird empfohlen Seminare supervidieren zu lassen.

16 zutreffendes bitte ankreuzen

* UE = Unterrichtseinheit a mind. 50 Minuten

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 13

KlientInneninformation (lt. WKO)

Familienname Vorname

Adresse

Telefon E-Mail

Geburtsdatum Familienstand

Geschwister Kinder

Schulbildung, Berufsausbildung

Beruf

Waren bzw. sind Sie in ... ?

Ja Nein Von - Bis (Dauer)

psychiatrischer/neurologischer Behandlung

Psychotherapeutischer Behandlung

Klinische/r Psychologe/in

Arzt/Ärztin

Nehmen Sie Psychopharmaka

Die Problemstellung/Beratungsgrund ist:

Heutige Zielvereinbarung:

___________________________________________ ___________________________________________________ Datum Unterschrift

Mit meiner Unterschrift bestätige ich , dass ich darüber informiert wurde, dass Lebensberatung inkl. Coaching und Supervision, keine Psycho-therapie/keine Esoterik ist und derartige Problemstellungen nicht Teil der zukünftigen gemeinsamen Arbeit sein können. Die Angaben ab dieser Stelle erfolgten freiwillig, nach bestem Wissen und Gewissen, werden vertraulich behandelt (Schweigepfl icht) und dienen der Beratung.

Dem/der Klient/in mündlich zur Kenntnis gebracht von: __________________________________________________________________________________ (Vor- und Nachname in Blockschrift)

__________________________________________________________________________________ (Unterschrift)

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 14

Protokollblatt für Lebens- und Sozialberatung

Kennwort der Klientin Datum

Protokoll-Nr.:

Sitzungs-Nr.:

Zeitdauer:

Thema des/der Klienten/in:

Heutiger Verlauf der Beratung:

Veränderungen zu den vorigen Gesprächen:

Ergebnis und Zusammenfassung:

Bemerkungen/ Beobachtungen:

__________________________________________________________________________________ (Unterschrift des/der Beraters/Beraterin)

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 15

Protokoll für Erstgespräche

Kennwort der Klientin Datum

Protokoll-Nr.:

Sitzungs-Nr.:

Zeitdauer:

Thema des/der Klienten/in (Anliegen/Geschichte):

Was beschreibt KlientIn als ihr/sein Problem?

Was hat er/sie bereits versucht?

Was war hilfreich?

Skalierung:

Veränderung vor der 1. Sitzung, nachdem der erste (Telefon-) Kontakt stattfand:

Einschätzung der Bereitschaft zu arbeiten:

Selbsteinschätzung des/der Klient/in

Selbsteinschätzung des/der Berater/in

Zielformulierung (was soll sich ändern):

Ausnahmen (Zeiten, in denen das Problem nicht auftritt oder nicht so belastend verspürt wird?):

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 16

Dialog um die Wunder-Frage:

Zeiten, die ein wenig dem Wunder-Bild ähneln?

Meine Skalierung der Zuversicht

Meine Komplimente an KlientIn:

Überleitung (verbindende Botschaft)

Aufgaben/Empfehlungen:

Nächstesmal könnte ich folgendes beachten:

Nächster Termin:

Firma Klient-Nr.

Anliegen

Ziel

Lebens- und Arbeitssituation

Verlaufsprotokoll

vereinbarte Maßnahmen bis wann

1.

2.

3.

Zusatzbemerkungen (Methoden, Erkenntnisse, Hinweise für n.C....)

nächster Coachingtermin (n.C.)

Datum: Dauer:

Metaprogramme:

hin zu weg von

optional detail

Menschen Aktivitäten

Ursache Wirkung

aktiv reaktiv

intern extern

intime through

DISG-Typ:

VAK(OG)

visuell

auditiv

kinästhetisch

Paraphrasing Vokabel und Themen

Erstgesprächsprotokoll

Firma Klient-Nr.

Überleitung

vereinbarte Maßnahmen

Verlaufsprotokoll

vereinbarte Maßnahmen bis wann

1.

2.

3.

Zusatzbemerkungen (Methoden, Erkenntnisse, Hinweise für n.C....)

nächster Coachingtermin (n.C.)

Datum: Dauer:

Verlaufsprotokoll

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 19

VIDEOARBEITEin wesentliches Element für den positiven Lehrgangsabschluß ist die eigenständig durchge-führte Aufnahme und Dokumentation eines Beratugsgespräches auf Video, welches auch von der Peergroup begutachtet und danach abgegeben wird.

Was ist zu tun?

Ein Beratungsgespräch mit - Zielmodell - mit einem Kollegen/Bekannten/Klienten (keine Kursteilnehmer oder mit NLP vertrauten Personen) - bei einfacher Problemstellung (keine schweren Diagnosen)

Zielsetzung dieser Aufgabe:

1. Liefert unabhängiges und objektives Feedback über deinen Ausbildungsstand.

2. Bringt dich in intensiven Kontakt mit deinem professionellen Selbst/Fremdbild.

3. Zeigt dir die Vorteile der Videotechnik für die Arbeit mit MlientInnen und zur Fallkontrolle.

4. Zeigt uns durch die Qualität der Einschätzung der Peergroup den Ausbildungsstand und das Anspruchsniveau aller Peergroup-Mitglieder.

Anleitung:

Schau dir bitte im Sinne des T.O.T.E. Prinzips anhand der beiliegenden Checkliste die Aufnahme zu-nächst selbst an und dann mit der Peergroup ob sie Practitioner / Master Practitioner Niveau hat.

Lass dir auf beiliegendem Blatt Feedback darüber geben, was noch fehlt.

Erstelle ein neues, eventuell besseres Video, bis die Qualität zumindest der Checkliste entspricht.

Lass bitte die Peergroup-Mitglieder mit Unterschrift bestätigen, daß nach deren Meinung die Arbeit auf „LSB/NLP Practitionerniveau ist und schicke das Video als Datei an deinen Lehr-/Supervisor zur Begutachtung.

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 20

VIDEO-FEEDBACK FÜR:________________________________________

Die vorgelegte NLP-Zielarbeit ist gemäß der angeführten Kriterien unserer Meinung nach noch nicht auf LSB-NLP Practitioner Niveau und daher zu wiederholen. Insbesondere sind die nachstehend angekreuzten Bereiche zu verbessern:

* * * * * * * *

Rapport

Pacing verbal und nonverbal

Leading verbal und nonverbal

Zustand des/der Beraters/in

Zustand des/der Klient/in

Wohlgeformter Zielsatz

VAKOG-Zielevidenz

Gute Absicht

Systemische Ökologie

Ressourcen

Future Pace

Inhalts- und Beziehungskongruenz

Metamodell

Offene Fragen

Sonstige Anmerkungen

*schreib bitte die Namen der Peergroup-Mitglieder in die oberste Spalte und lass sie dann ankreuzen, wo sie ihrer

Meinung nach Verbesserungspotenzial erkennen können.

________________________________________________________________________Datum und Unterschrift der Peergroup-Mitglieder

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 21

VIDEOARBEIT / SCORE-ZIELARBEITSPROTOKOLLGesprächsgrundlage: Bitte verwende das Skript „Professionelle Zielarbeit“Arbeitszeit: 15 - 30 MinutenDokumentation: in Stichworten dokumentiere bitte den Inhalt der für dich als B(erater) heraus-gearbeiteten Bereiche des SCORE. Lege dieses Protokoll der Videodatei bei.Interventionsvorschlag: Erstelle einen detailierten Interventionsvorschlag und begründe diesen.Zeitrahmen: Begutachtet werden die ersten 30 Minuten des Videos. Es kommt nicht darauf an, dass das Beratungsgespräch innerhalb der 30 Minuten mit einer kompletten Lösung endet, wichtig ist die QUALITÄT der gezeigten Arbeit. Sende bitte „die“ 30 Minuten, die nach deiner Meinung und deiner Peergroup-Mitglieder die besten sind.

Das SCORE-Zielarbeitsprotokoll dient dir als Dokumentationshilfe für das Gespräch und zur Video-Analyse in der Peergroup.

Das SCORE-Konzept beschreibt die fünf Denkräume, die in der professionellen Zielarbeit wichtig sind, um Veränderungen möglich zu machen.

Nachstehend fi ndest du due Zuordnung, welcher Bereich des SCORE von welchen Zielmodellfra-gen aktiviert wird, wobei auch Kombinationen möglich sind bzw. mehrere Zuordnungen vor-kommen können.

Zum Beispiel kann die Klage des/der Klienten/in bereits Hinweise auf erforderliche Resourcen liefern oder das Metaziel auf Auswirkungen hinweisen.

S = SYMPTOM Das Problem; die Klage, die der Klient hatFragen nach: IST-Verhalten, IST-Zustand, IST-Prognose

C = CAUSE Das, was das Problem ermöglicht bzw. aufrecht erhält.Fragen nach: Hindernisse, Gute am IST, Preis

O = OUTCOME Das, was der Klient möchte.Fragen nach: Ziel-Handlung; META-Ziel, Evidenz, Erster Schritt

R = RESOURCES Das, was der Klient braucht.Fragen nach: Innere und äussere Resour-cen

E = EFFECTS Die Konsequenzen der Zielerreichung.Fragen nach: META-Ziel, systemische Öko-logie

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 22

VIDEOARBEIT / KRITERIEN-CHECKLISTE

Folgende Kriterien sind mindestens zu erfüllen, um eine Video-Zielarbeit auf „LSB-NLP Practitio-nerniveau“ zur Begutachtung einzureichen.

1. Während des gesamten Gesprächs ist guter Rapport vorhanden, und zwar durch:

Stimme

Körperhaltung

Bewegungsanalogien

Paraphrasieren, Wiederholung der Worte des Klienten

Pacing der Begleitersprache an nonverbale Zugangshinweise

2. Exakt bestimmtes Ziel nach den Kriterien des Zielrahmens. Das „Gute am Jetzt“ wird klar herausgestellt!

3. Die systemische Ökologie wird genau überprüft !Effekte

Werte

hidden agendas

4. Es wird eindeutig herausgearbeitet, welche „Preise“ zu zahlen sind, ob dafür Bereitschaft besteht und die daraus resultierenden Konsequenzen.

5. Zielveränderungen, die während der Arbeit entstehen, werden nochmals mit dem Zielm-odell genau abgestimmt.

6. Resourcen werden genau erfasst und gegebenenfalls als (neue) Teilziele aufgefasst. So-weit im Kontext eines Zielgesprächs möglich, werden einfache Interventionen zur Re-sourcenstärkung vorgenommen.

7. Der Berater hält mit Pacing/Leading, evtl. verbalen/nonverbalen Ankern den Klienten möglichst im jeweils sinnvollen bzw. gewünschten Zustand und führt den Klienten rasch aus jeweils unproduktiven oder repetiven Zuständen heraus.

8. Ein inhaltlich adäquates und körperlich/physiologisch möglichst repräsentiertes Future-pace wird durchgeführt.

9. Der Interventionsvorschlag ist adäquat, ökologisch und mit der Welt des Klienten kom-patibel.

10. Einschränkende Tilgungen/Generalisierungen/Verzerrungen in den Aussagen des Klien-ten werden sinnvoll metamodelliert und aufgelöst.

11. Der Begleiter bleibt selbst in gutem Zustand während der gesamten Arbeit.

12. Inhalts- und Beziehungskongruenz des Begleiters am Thema und am Klienten.

13. Der Berater verwendet vorwiegend offene Fragen zur Informationsgewinnung.

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 23

VIDEO-TECHNIK

1. Bitte nur Videodateien in hoher Qualität (am besten auf DVD oder USB-Stick) senden.

2. Bitte mache unbedingt eine SICHERUNGSKOPIE von deiner Arbeit, falls die Datei auf dem Postweg beschädigt wird.

3. Sorge für erstklassige Licht- und Tonverhältnisse und überprüfe dies mit einer Probeauf-nahme, bevor du deinen Klienten zum Termin bestellst.

4. Falls das eingebaute Mikro deiner Kamera keine gute Tonqualität liefert, verwende bitte ein externes Richtmikrofon.

5. Stelle die Kamera auf FIXFOKUS seitlich von dir und deinem Klienten auf. Sowohl der Klient mit dem GESICHT und das des Beraters soll zu sehen sein.

6. Beschrifte die CD/DVD mit dem Kurscode, mit deinem Namen, Dauer der Aufnahme.

7. Wenn das Video von deiner Peergroup begutachtet und für gut befunden wurde sind auf der DVD ebenfalls die Namen der Peergroup-Mitglieder zu schreiben, die deine Ar-beit akzeptiert haben.

8. Die Feedback-Protokolle deiner Peergroup-Mitglieder sind der CD/DVD/USB ebenfalls beizulegen.

KLIENTINNEN-INFORMATION

Sehr geehrte Dame!Sehr geehrter Herr!

Frau/Herr_________________________________________________________________________ist an unserem Institut TeilnehmerIn des zertifi zierten Diplomlehrganges zum/zur Diplom Lebens- und Sozi-alberater/in und Psychosoziale/n Berater/in.

Herzlichen Dank, daß Sie sich bereit erklärt haben, als „Klient/in“ mit ihm/ihr zusammen zu arbeiten und versichern Ihnen, daß die Aufnahme unter Wahrung des Datenschutzes und der psychologischen Schwei-gepfl icht einzig und allein zum Zwecke der Beurteilung des Ausbildungsstandards, zur Supervision und zu Lehrzwecken verwendet wird.

Sehr gerne sind Sie auch eingeladen, die Videoaufnahzme mit Ihrem/Ihrer Berater/in anzusehen um gegebe-nenfalls noch mer von diesem Gespräch für Ihr Anliegen zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

HPI-LSB / BeratungsstelleDLSB Th omas LaggnerDiplom Lebens- und Sozialberaterwww.sinn.lebensberaterausbildung.at

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 24

Coaching – die rechtliche Situation in ÖsterreichDer abstrakte Begriff „Coaching“ für sich allein kann frei verwendet werden – nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist. Das heißt: nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung.

Coaching im Bereich... gesetzliche Bestimmung...Sport, körperliche Fitness und schulisches Lernen

keine Gewerbeberechtigung ist erforderlich (nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit – genannt „neue Selbständigkeit“)

...körperliche und energetische Ausgewogenheit Gewerbeberechtigung für die „personenbezogene Hilfestellung“ ist erforderlich (freies Gewerbe, d.h. kein Nachweis der Befähigung ist nötig)

...berufl iche Fachqualifi kationen, Produktivitätssteigerung oder berufl iche Entwicklung im Interesse eines Unternehmens

Gewerbeberechtigung für die „Unternehmensberatung“ ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig)

...Persönlichkeit und deren Entwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung (beides sowohl in privatem als auch in berufl ichem Kontext)

Gewerbeberechtigung für die „Lebens- und Sozialberatung“ ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) oder Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten oder der klinischen Psychologen ist erforderlich

Coaching-Ausbildungen: Die Lehre in Österreich ist frei. Ausbildungsanbieter müssen jedoch – gemäß der vorvertraglichen Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspfl icht (ABGB § 878 Satz 3) – über die berufl ichen Anwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ausbildungsinhalte korrekt in-formieren. Andernfalls könnten die Chancen eines Kursteilnehmers auf Schadenersatz (Rückzahlung der Ausbildungsgebüh-ren, Zeitverlust, Verdienstentgang, Reisekosten, immaterielle Schäden, usw.) sehr gut sein, wenn der Rechtsweg beschritten würde.

Klärung häufi ger Fehlinformationen: • Die Anerkennung von Coaching-Ausbildungen bei Coaching-Verbänden ist unzureichend für die Befugnis zur Ausübung der Persönlichkeitsentwicklungs- und Beziehungsberatung. Coaching-Verbände sind Privatvereine, die nicht berechtigt sind, Befugnisse für die Ausübung gesetzlich geregelter Berufe zu erteilen.

• Eine Einschränkung der Gewerbeberechtigung „Lebens- und Sozialberatung“ auf „Coaching“ kann bei den Gewerbebe-hörden nicht erteilt werden, da eine Coaching-Tätigkeit in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsfähig-keit den gesamten Gewerbeumfang der Lebens- und Sozialberatung– gemäß § 119 der Gewerbeordnung – enthält.

• Eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wegen unbefugter Gewerbeausübung hat nicht nur Informationscharakter, sondern kann eine Strafe bis zu EUR 3.600,-- zur Folge haben.

Links: Homepage der Berufsgruppe „Lebens- und Sozialberatung“ www.lebensberater.atHomepage der Berufsgruppe „Unternehmensberatung“ www.ubit.at

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LSB Studienbegleitbuch Human Potential Institut / UPgrade mit SiNN Seite 25

Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und SozialberatungStF: BGBl. II Nr. 260/1998Präambel/PromulgationsklauselAuf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1998, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Wohl des Klienten

§ 1. (1) Lebens- und Sozialberater haben sich in all ihren Entscheidungen und Beratungsschritten am Wohle der Klienten zu orientieren. Sie haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und bei der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen die Entwicklung der Erkenntnisse der in Betracht kommenden Wissenschaften zu beachten.(2) Um eine dem Abs. 1 entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regel-mäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt.Standesgemäßes Verhalten

§ 2. Die im § 1 Abs. 1 genannten Gewerbetreibenden haben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters auszuüben. Sie sind verpfl ichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu unterlassen.

§ 3. Ein Verhalten ist dann standeswidrig, wenn es geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder Interessen des Berufsstandes zu schädigen. Ein standeswidriges Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn Lebens- und Sozialberater1.im Rahmen der Beratung mit einer selbständig erwerbstätigen Person zusammenarbeiten oder eine sonstige, die Aus-übung des Beratungsgewerbes betreffende Geschäftsverbindung eingehen, obwohl sie wissen oder bei Anwendung der ihnen obliegenden Sorgfalt wissen müssen, daß diese Person keine Berufsberechtigung besitzt oder2.unerlaubte Titel führen oder3.Bindungen welcher Art auch immer eingehen, die ihre berufl iche Unabhängigkeit gefährden könnten oder4.ihre berufl iche Autorität zur Erreichung persönlicher Vorteile oder zur Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses miß-brauchen.

§ 4. (1) Lebens- und Sozialberater verhalten sich im Umgang und Geschäftsverkehr mit ihren Klienten insbesondere dann standeswidrig, wenn sie1.Gutachten abgeben, bei deren Erstellung sie parteilich vorgegangen sind oder sich der unsachlichen Beeinfl ussung ihrer Arbeit durch Dritte nicht widersetzen oder2.ihre Dienste empfehlen, Aufträge annehmen oder die Betreuung oder Beratung fortsetzen, obwohl eine Krankheit vor-liegt oder zu erwarten ist, daß überhaupt Beratung oder Betreuung durch einen Lebens- und Sozialberater nicht geeignet sind, dem Klienten eine Hilfestellung zu geben, oder3.Aufträge annehmen oder die Betreuung oder Beratung fortsetzen, obwohl das für die Arbeit notwendige Vertrauensver-hältnis zum Klienten aus welchen Gründen immer nicht besteht oder4.Klienten als Referenz angeben oder5.Angebote so formulieren, daß die Klienten sich kein inhaltlich vollständiges und umfassendes Bild von den zu erwarten-den Leistungen sowie den dabei anfallenden Kosten machen können oder6.den persönlichen Leidensdruck von Klienten ausnützen, um sich persönlich zu bereichern.(2) Lebens- und Sozialberater haben ihren Klienten bei Vorliegen einer Krankheit oder eines Anzeichens, das das Vorliegen einer Krankheit vermuten läßt, nachweislich den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesund-heitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung zu empfehlen.

§ 5. Lebens- und Sozialberater verhalten sich im Umgang und im Geschäftsverkehr mit anderen Berufsangehörigen insbe-sondere dann standeswidrig, wenn sie1.Leistungen unentgeltlich oder generell zu Bedingungen anbieten oder erbringen, die den Grundsätzen einer ordnungsge-mäßen kaufmännischen Geschäftsführung widersprechen oder2.andere Berufsangehörige oder deren Leistungen in unsachlicher Weise herabsetzen oder

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3.nicht zur Zusammenarbeit mit Kollegen ihrer Berufsgruppe oder mit Angehörigen angrenzender Berufe bereit sind, ob-wohl dies zur Abklärung einer bestimmten Frage erforderlich wäre.Berufsbezeichnungen und Werbung

§ 6. (1) Lebens- und Sozialberater dürfen insbesondere im Umgang und Geschäftsverkehr mit ihren Klienten und in Ankün-digungen ihre Berufsbezeichnung nicht mit berufsfremden Zusätzen verbinden (zB esoterischer Lebensberater).(2) Lebens- und Sozialberater dürfen nur dann einen Zusatz zur Berufsbezeichnung führen, wenn sie durch Ausbildungs-maßnahmen oder berufl iche Erfahrungen eine diesem Zusatz entsprechende Qualifi kation erworben haben.(3) Lebens- und Sozialberater haben sich insbesondere im Umgang und Geschäftsverkehr mit ihren Klienten und in Ankün-digungen jeder unsachlichen oder unwahren Information im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes zu enthalten.(4) Lebens- und Sozialberater dürfen nicht veranlassen oder dazu beitragen, daß Dritte gegen das im Abs. 3 festgelegte Gebot verstoßen.Betriebsausstattung

§ 7. (1) Die Betriebsausstattung der Lebens- und Sozialberater hat jenen Anforderungen zu entsprechen, die üblicherweise an Lebens- und Sozialberater gestellt werden und die eine standesgemäße Berufsausübung gewährleisten.(2) Lebens- und Sozialberater haben dafür zu sorgen, daß geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die eine unge-störte und diskrete Beratungstätigkeit ermöglichen.Sonstige Berufspfl ichten

§ 8. (1) Lebens- und Sozialberater sind verpfl ichtet, ihren Klienten oder deren gesetzlichen Vertretern alle Auskünfte über die Beratung, insbesondere über die voraussichtliche Dauer und die Art der Beratung und die Höhe des pro Beratungsstun-de zu bezahlenden Honorars zu erteilen.(2) Lebens- und Sozialberater dürfen für die Überweisung von Klienten an einen Dritten keine Vergütung nehmen oder sich zusichern lassen. Sie dürfen weiters für die Zuweisung von Klienten durch einen Dritten keine Vergütung geben oder versprechen.

ACHTUNG!

Diese Regeln gelten selbstverständlich auch für alle in Ausbildung zum Lebens- und Sozialbe-rater stehenden Personen! Als TeilnehmerIn unseres Lehrganges dürfen Sie sich, sobald Sie einen Supervisor haben, als

„Lebens- und Sozialberater in Ausbildung unter Supervision“

bezeichnen und Beratungstätigkeiten (auch entgeltlich) durchführen, solange keine Gewinn-absicht daraus entsteht (siehe Merkblatt der WKO).

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Wirtschaftskammer Niederösterreichlink > wko.at/noe/dienstleister/Fachgruppenobmann: Gottfried KosteleckyBerufsgruppensprecher: Alexander AdrianGeschäftsführer: Mag. Uwe HalbertschlagerSekretariat: Sandra HagerLandsbergerstraße 13100 St. PöltenTelefon: 02742 851 19160Fax: 02742 851 19169e-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer Wienlink > www.wko.at/wien/dienstleister/Fachgruppenobmann: Komm.-Rat Gerhard FlenreissBerufsgruppensprecher: Mag. Harald JanischGeschäftsführer: Mag. Judith TrampitschSekretariat: Doris FiratRudolf Sallinger Platz 11030 WienTel: 01 514 50 - 2203Fax: 01 715 39 20E-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer BurgenlandFachgruppenobmann: Robert FrankBerufsgruppensprecherin: Manuela ZumpfGeschäftsführer: Ing. Karl TinhofSekretariat: Ildikó SchadelbauerRobert-Graf-Platz 17000 EisenstadtTelefon: 05 90 907-3110Fax: 05 90 907-3115e-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer OberösterreichFachgruppenobfrau: Mag. Dr. Viktoria TischlerBerufsgruppensprecher: Mag. Franz LanderlGeschäftsführer: Mag. Bernhard EckmayrSekretariat: Andrea WenkoHessenplatz 34020 LinzTelefon: 05 90 909 - 4173Fax: 05 90 909 - 4179E-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer SalzburgFachgruppenobmann: Mag. Hans-Georg ChwoykaBerufsgruppensprecher: Dipl. Ing. Günter SchwiefertGeschäftsführer: Dr. Martin NiklasSekretariat: Birgit SchnöllJulius-Raab-Platz 15027 SalzburgTel: 0662 88 88 DW 282, 283Fax: 0662 88 88 - 675E-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer Steiermarklink > www.dienstleister-stmk.atFachgruppenobmann: Andreas Herz, MScBerufsgruppensprecher: Andreas Herz, MScGeschäftsführer: Mag. Manuel HöffererSekretariat: Kerstin NebenführKörblergasse 111-1138021 GrazTel: 0316 601 558Fax: 0316 601 424E-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer Tirollink > portal.wko.at/wk/kontakt_dst.wk?DstID=2411Fachgruppenobfrau: Dr. Waltraud StibernitzBerufsgruppensprecher: Peter StangerGeschäftsführerin: Mag. (FH) Sonja WeberSekretariat: Stefanie GappMeinhardstraße 146021 InnsbruckTel: 05 90 905 - 1284Fax: 05 90 905 - 1336E-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer Vorarlberglink -> www.dienstleister-vorarlberg.atFachgruppenobfrau: Susanne RauchBerufsgruppensprecherin: Susanne RauchGeschäftsführerIn: Mag. Susanna TroySekretariat: Gerda PrünsterWichnergasse 96800 FeldkirchTel: 05522 305 - 247Fax: 05522 305 - 143E-mail: [email protected]

Wirtschaftskammer Kärntenlink > portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?DstID=6558Fachgruppenobmann: Irene MitterbacherBerufsgruppensprecherin: Mag. Elke WaldnerGeschäftsführer: Mag. Stefan DarebSekretariat: Ulrike Pilgram, Renate ResenigEuropaplatz 19021 Klagenfurt am WörtherseeTel: 05 90 904 DW 140, 145, 146Fax: 05 90 904 - 144e-mail: [email protected]

Die Lebens- und SozialberaterBerufsgruppe Lebens- und SozialberaterFachgruppe der gewerblichen Dienstleister

www.lebensberater.atarge-lsb.at

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Praktikum für LSBWir laden Lebensberater in Ausbildung ein, zur aktiven Mitarbeit in unserem Verein Sonnenkind.

Die Praktikumsstunden werden in Ihrem jeweiligen Wohnort absolviert. Die Praktikumszeit wird offi ziell bestätigt und ist anerkannt. Die Supervision und Selbsterfahrung wird von einem „ausbildungsberechtigten Diplom-Lebens-berater“ durchgeführt.

Zusätzliche Vorteile für LSB i.A.:

Regelmäßige Supervision

Eigenverantwortliche Tätigkeit

Bekanntheit in Ihrer Region schaffen

Eigenmarketing in Verbindung mit Praktikum

Kontakte zu Politikern und Unternehmen herstellen

Spezielle Schulungsmassnahmen erweitern Ihre Qualifi kation

Netzwerk im Rahmen des Verein Sonnenkind schafft Stärke

Regelmäßiger Erfahrungsaustausch

Erwerben Sie Seminarassistenzzeiten im Rahmen der Vorträge

Absolvieren Sie zusätzliche Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

SonnenkindVerein zur Förderung jugendlicher MenschenPräsidentin: Claudia Laggner

Sitz: Wienerstrasse 172442 Unterwaltersdorf

Telefon: 0699/11776551ZVR: 815176745Homepage: www.vereinsonnenkind.atE-Mail: offi [email protected]

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Die Ausbildung zum/zur Lebensberater/in hat 584 Stunden in mindestens fünf Semestern umfassen:

Curriculum Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung

Gegenstand Mindestanzahl der Stunden

1. Einführung in die Lebens- und Sozialberatung: 20

historische Entwicklung der Lebens- und Sozialberatung

gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen der Lebens- und Sozialberatung

Sozialphilosophie und Soziologie

2. Gruppenselbsterfahrung: 120

3. Grundlagen für die Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden sozialwissenschaftli-chen, psychologischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen:

68

Unterschiede, Abgrenzungen und Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie, Psychologie, Medizin (Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Empfängnisregelung und Psychiatrie), Seelsorge, Pädagogik, Sozial-arbeit und sonstigen Tätigkeiten im psychosozialen Umfeld

anthropologische und philosophische Grundlagen in den angrenzenden Fachbereichen

psychologische und pädagogische sowie kommunikationstheoretische Grundlagen

4. Methodik der Lebens- und Sozialberatung: 240

Überblick über verschiedene Beratungsmodelle der Einzel-, Paar- und Familienberatung

Theorie und Praxis einer Methode der Lebens- und Sozialberatung

Psychosoziale Interventionsformen und prozessuale Diagnostik in der Beratung

verschiedene Themen der Lebens- und Sozialberatung gemäß der Berufsumschreibung im § 119 GewO 1994

Einführung in spezielle Beratungsfelder wie Supervision, Selbsterfahrung, Coaching, Mediation

Beratung nach dem Familienförderungsgesetz

5. Krisenintervention: 80

Erkennen von Krisen

Verlaufsformen von Krisen

Interventionen bei Krisenverläufen

Überweisung und Kooperation

6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung: 24

Familienrecht

Berufsrecht

Allgemeine Rechtsfragen

7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: 16

Buchführungspfl ichten, Betriebsführung

Steuerrechtliche Grundlagen

Kalkulation und Verrechnung

Marketing für Lebens- und SozialberaterInnen

8. Berufsethik und Berufsidentität 16

ethische Grundfragen

Standes- und Ausübungsregeln

Berufsbild und Tätigkeitsbereiche

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Fachliche Tätigkeit

Pfl ichtteil 200mind. 95 Sitzungsprotokolle 100

mind. 5 Erstgesprächsprotokolle

mind. 2 Prozessprotokolle über abgeschlossene Beratungen

Supervision davon mind. 10 Stunden Einzelsu-pervision

100

Wahlteil kann auch durch weitere Protokol-le oder Supervision ersetzt werden

550

fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen

max. 200 Stunden

Teilnahme an Gruppen berufl ich einschlägig tätiger Personen ( Peergroups zur Prozessrefl exion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen)

max. 100 Stunden

Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifi schen Seminaren max. 150 Stunden

Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten max. 150 Stunden

Praxisstunden Gesamt 750

Auszug aus dem BGBl. 140/2003

§ 2 (4) In den Bestätigungen über die fachliche Tätigkeit müssen die einzelnen Bestandteile, aus denen sich die fachliche Tätigkeit zusammensetzt, im Einzelnen ausgewiesen sein. Für jeden Bestandteil muss die genaue Stundenanzahl angegeben und in einer Gesamtaufstel-lung zusammengefasst sein. Eine Beratungseinheit und eine Supervisionseinheit gelten jeweils als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit.

Wie sind die Bestätigungen vorzulegen?

Selbsterfahrung und Supervision: von den ausbildungsberechtigten Personen persönlich unterschrieben und gestempelt. Aus der Bestätigung muss hervorgehen wie viele Stunden in welchem Setting gemacht wurden. Die persönliche Bestätigung ist auch nötig, wenn Supervision oder Einzelselbsterfahrung im Rah-men der Ausbildung angeboten wurden.

Protokolle: Entweder Sie legen die Protokolle in anonymisierter vor oder bringen eine Bestätigung durch eine berechtigte Person (zB im Rahmen der Einzelsupervision oder der Institutionsleitung für die die Protokolle verfasst wurden). Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben wie die Protokolle zu verfassen sind, es sollte aber zumindest daraus hervorgehen: Name bzw. Kürzel des Klienten, Erstgespräch ja/nein, Datum, Dauer, wievielte Einheit, Thema bzw. Auftrag, Intervetionstechnik, weitere Vereinbarungen, ev. persönliche Refl exion und Themen für die Supervision beinhalten. Beispiel

fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen:

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Bestätigung von der Institution aus der hervorgeht welche Tätigkeiten Sie in welchem Umfang durchgeführt haben. Dabei muss es sich um lebens- und sozialberatungsrelevante Tätigkeiten handeln. zB Die Tätigkeit als KindergartenpädagogIn, LehrerIn, Gesundheits- und Krankenpfl e-gerIn, AlternhelferIn etc. ist nicht als Praxis geeignet, wohl aber Tätigkeiten im Rahmen dieser Beschäftigung wenn es zB darum geht Beratungsgespräche mit Angehörigen, Eltern, Betroffe-nen zu führen.

Teilnahme an Gruppen berufl ich einschlägig tätiger Personen (Peergroups) zur Pro-zessrefl exion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen): Kann vom Ausbildungsinstitut bestätigt werden, wenn die Peergruppenarbeit Teil der Ausbil-dung war, sonst ist die Peergruppenarbeit durch Protokolle nachzuweisen, die von allen Teil-nehmerInnen unterschrieben sind.

Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifi schen Seminaren: Aus der Bestätigung muss hervor gehen, welche Seminare Sie in welchem Umfang, zu welchen Themen gehalten oder assistiert haben. Die Bestätigung kann entweder vom Institut für das Sie die Seminare gehalten haben, von der/dem TrainerIn dem/der Sie assistiert haben auszustel-len, oder – wenn Sie selbst Seminare durchgeführt haben ist mittels Rechnungen mit Zahlungs-bestätigungen oder unterschriebenen TeilnehmerInnen-Listen nachzuweisen, dass das Seminar durchgeführt wurde.

Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten: Kann selbst bestätigt werden, eine explizite Aufl istung der einzelnen Inhalte ist dabei nicht nötig.

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