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„Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland – Impatriates erfolgreich absichern und
integrieren“ lautet der Titel des Fachseminars, das am 18. März zum zweiten Mal in Fol-
ge bei der BDAE GRUPPE unter Leitung von Omer Dotou stattfinden wird.
Ziel dieser eintägigen Veranstaltung ist es, Fach- und Führungskräften international täti-
ger Unternehmen sowie Global Mobility Managern die Rahmenbedingungen für ein
erfolgreiches Impatriate-Management aufzuzeigen.
Verschiedene Rechtsgebiete miteinander verzahnen
Immer häufiger kommt es zum grenzübergreifenden Einsatz von Mitarbeitern. Die Grün-
de hierfür sind vielfältig und reichen von der Mitarbeiterentwicklung über Projektarbeiten
bis hin zum Entgegenwirken des Fachkräftemangels. In diesem Zuge gewinnt der Einsatz
von Mitarbeitern ausländischer Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft (bezie-
hungsweise umgekehrt) immer mehr an Bedeutung. Dies stellt die Unternehmen vor
neue Hürden, denen sich insbesondere die Personalabteilungen stellen müssen.
Das Feld, auf dem sich die Verantwortlichen bewegen, ist sehr komplex, denn es greifen
verschiedene Rechtsgebiete eng ineinander: Aufenthaltsrecht, Zuwanderungsrecht, Steu-
errecht sowie Sozialversicherungsrecht. Es ist nicht nur erforderlich, die jeweilige Gesetz-
gebung zu kennen und anzuwenden, sondern sie auch miteinander zu verzahnen.
Haftungsrisiken minimieren
Beim Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland bestehen immer wieder Unklarhei-
ten hinsichtlich der korrekten Abwicklung. Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorga-
ben sind bei der Eingliederung des Impats zu beachten? Wann unterliegt der neue Mit-
arbeiter der Sozialversicherungspflicht in Deutschland? Welchen Aufenthaltstitel bezie-
hungsweise welche Visakategorie benötigt der ausländische Mitarbeiter? Wann ist eine
Die Tücken im deutschen
Zuwanderungsrecht
Impat-Management:
Fallstricke umgehen
Wie Personaler ausländi-
sche Mitarbeiter in
Deutschland richtig ein-
setzen
Ausländische Fachkräfte
in Deutschland: Die steu-
errechtlichen Fallstricke
Hamburg, 27. Januar 2015
Anne-Katrin Schulz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-306874-14
E-Mail: [email protected]
vermutliche Dienstreise eine Erwerbstätigkeit und erfordert ein gültiges Arbeitsvisum? Ist
der neue Mitarbeiter in Deutschland einkommensteuerpflichtig? Liegt ein Doppelbesteu-
erungsabkommen vor?
Diese und weitere Fragen will die BDAE GRUPPE gemeinsam mit Experten aus den Berei-
chen Zuwanderungs-, Sozialversicherungs-, internationales Steuerrecht und Relocation
klären. Ziel ist es, den Teilnehmern ausreichend Fakten an die Hand zu geben, um Haf-
tungsrisiken und Entsendeabbrüche zu vermeiden.
Während des Seminars erhalten die Teilnehmer
einen ganzheitlichen Überblick über das Thema Impatriate-Management in
Deutschland und
hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung ausländischer Mitarbeiter.
Daneben werden unzählige Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen
geboten.
Details zur Veranstaltung (Anmeldeunterlagen und Seminarprogramm) finden Interessier-
te unter:
https://www.bdae.com/de/auslandsberatung/seminar_einsatz_auslaendischer_mitarbeiter
.htm.
Weiterführende Informationen:
Veranstaltungsort: BDAE GRUPPE, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 990 Euro zzgl. MwSt. (inkl. Verpflegung)
Termin: 18. März 2015, 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kontakt: Sanja Zivkovic
Telefon +49-40-30 68 74-39
Die in Hamburg ansässige
BDAE GRUPPE hat ihren Ur-
sprung im Jahr 1995 mit der
Gründung des Bund der Aus-
lands-Erwerbstätigen (BDAE)
e.V. und wurde mit dem Ziel
geschaffen, Unternehmen
und deren Mitarbeiter sowie
Privatpersonen beim Planen
und Umsetzen ihres langfris-
tigen Auslandsaufenthalts zu
unterstützen.
Der BDAE e.V. ist Teil der
BDAE GRUPPE. Diese vereint
mehrere Gesellschaften unter
einem Dach und offeriert ein
umfassendes Dienstleistungs-
angebot. Dieses reicht von
passgenauen Auslandsversi-
cherungen über die Unter-
nehmensberatung in punkto
Auslandsentsendungen bis
hin zur Unterstützung von
Expatriates.