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Istoria e Dimostrazioni intorno alle Macchie Solari
(Geschichte und Erklärung der Sonnenflecken),
Rom 1613
Sidereus Nuncius (Sternenbotschaft),Venedig 1610
Brief vom 21.12.1613 anCastelli, dass die HeiligeSchrift nicht wörtlich aus-
gelegt werden dürfe und
ihr in mathematischen Dis-kussionen der letzte Platzeinzuräumen sei.
Protokoll vom 26.2.1616,Galilei sei befohlen wor-den, die Meinung, daß die
Sonne das Zentrum derWelt und unbeweglich sei,die Erde hingegen sich be-wege, aufzugeben unddieselbe fernerhin wederin irgendeiner Weise fest-zuhalten, noch zu lehrenoder zu verteidigen durchWort oder Schrift.
Protokoll der Kongregationvom 3. März 1616 über den
Bericht von Bellarmin, dassGalilei ermahnt wurde, dieMeinung, die Sonne sei dasZentrum der Himmelskugelund unbeweglich, die Erdehingegen beweglich, auf-zugeben und dass er sichdabei beruhigt habe; wei-terhin wurde ihm dasIndexdekret mitgeteilt.
Eine Bescheinigung vonKardinal Bellarmin vom 26.Mai 1616 bestätigt, Galilei
habe weder abgeschwo-ren, noch sei er bestraftworden; ihm sei lediglichdas Indexdekret bekannt-gemacht worden.
Schreiben von Bellarmin an Foscarini vom 12. April 1615, in dem die hypothetische Annahmeder Erdbewegung für unbedenklich erklärt wird. Apodiktische Rede widerspreche jedoch der
Schrift. Gäbe es einen Beweis für den Heliozentrismus, müssten wir bei Auslegung der Schrift
lieber sagen, wir verständen einzelne Stellen nicht, als eine Anschauung für falsch erklären,
die als wahr bewiesen wurde, aber im Zweifelsfall soll man die Schrift nicht verlassen.
Audienz 1611 bei PapstPaul V. sowie Feierlichkei-ten des römischen
Jesuitenkollegiums
Anfrage Kardinal Bellarmins vom 19.4.1611 an das römi-
schen Kollegium über die Wesenheit �der neuen astronomi-
schen Entdeckungen eines vortrefflichen Mathematikers�
Gutachten von Christoph Clavius, Christoph Grienberger,P. Malcotio und P. Lembo attestiert am 24.4.1611 Galilei �ohne seinen Namen zu nennen � die Wahrheit seiner astro-
nomischen Entdeckungen.
Galilei schickt KardinalOrsini unterm 8.1.1616 dieAusarbeitung eines Vor-trags über seine Gezeiten-theorie, aus der der �vierte
Tag� des Dialogo hervor-ging. Eine Abschrift erhält
im Mai 1618 ErzherzogLeopold von Österreich.
In einem Sendschreibenan die toskanische Groß-
herzogin-Witwe Christinadi Lorena aus dem Jahr1615 befasst sich Galileierneut mit der Abgrenzungvon Theologie und Natur-wissenschaft.
Aufgrund einer Abschrift des Briefes an Castelli macht derDominikanerpater Niccolò Lorini am 7.2.1615 den Präsiden-
ten der Indexkongregation, Kardinal Sfondrati �mit der Sach-
lage bekannt�.
Sachverständige prüfen
aufgrund eines Dekretsvom 19.2.1616 die Schriftüber die Sonnenflecken
und erklären am 24.2.1616
einzelne Passagen für töricht
und absurd in der Philoso-phie und formell ketzerisch(Sonne als Zentrum) bzw.irrig im Glauben (Erde ist indoppelter Bewegung).
Bericht vom 25.2.1616 über
päpstliche Anweisung, Galilei
zu ermahnen, die Meinung auf-zugeben, dass die Sonne dasZentrum der Welt, aber die Erdesich bewege; falls er sichweigere, solle ihm befohlenwerden, dass er ganz undgar sich enthalte, eine solcheMeinung zu lehren, zu vertei-digen oder zu besprechen.
Discorso delle comete di Mario Guiducci fato da lui nella AccademiaFiorentina nel suo medesimo consolato, Firenze 1619
Orazio Grassi, Libra
astronomica ac philo-
sophica, Florenz 1619
Christoph Scheiner, Tres
Epistolae De Maculis
Solaribus, 1612
Das Monitium vom 15. Mai1620 regelt die Verbesse-rungen der Schrift De
Revolutionibus.
Predigt von TommasoCaccini vom 4. Advent1614 in Florenz über
�galileische Männer".
Das Dekret der Indexkon-gregation vom 5. März
1616 suspendiert De Re-
volutionibus von Coperni-cus und verbietet alleSchriften, die Heliozen-trismus als wahr und nichtmit der heiligen Schrift wi-dersprechend darstellen.
FAU-Proseminar: Die Copernicanische Wende � Ein Motiv zur Entstehung der
neuzeitlichen Naturwissenschaft, 11. Sitzung, Fr 13.01.12, Pierre Leich
Chronologie der Konfrontation von Galileo Galilei und der
katholische Kirche anhand von Dokumenten
Dialogo sopra i due massimi sistemi del mondo,
Tolemaico e Copernicano (Dialog über die beiden
hauptsächlichsten Weltsysteme), Florenz 1632
Im 2. Verhör am 30. Aprilgesteht Galilei Mehrdeutig-keiten des Dialogo ein undschlägt vor, zwei weitere
Tage hinzufügen, um die
zugunsten der falschenund verurteilten Lehrevorgebrachten Gründe mit
der äußersten Kraft zu wi-
derlegen.
Beim 4. Verhör am 21. Juni1633 erklärte Galilei, er
habe nach der Entschei-dung der Oberen die ver-dammte Lehre nie wiederfür wahr gehalten. "Im
übrigen bin ich in Ihren
Händen, tun Sie, wie Ih-
nen beliebt."
Am 17.4.1633 bestätigten
Inquisitionsräte, Galilei
habe die Meinung von derBewegung der Erde unddem Stillstehen der Sonneerörtert bzw. festgehalten
und verteidigt bzw. gelehrt.
Am 16. Juni ordnet derPapst an, Galilei sei über
seine Motive für den Dia-
logo unter Androhung derTortur zu befragen, undwenn er standhaft bliebe,sei er aufzufordern, vor derKongregation des HeiligenOffiziums zu schwören und
zu Gefängnis nach Gutdün-
ken zu verurteilen.
Discorsi e dimostrazioni mathematiche intorno à due
nuove scienze attenenti alla mechanica e i movimenti
locali (Unterredungen und mathematische Demonstratio-nen über zwei neue Wissenszweige), Leiden 1638
Am 22. Juni 1633 wird Galilei vom Inquisitionstribunal we-gen Übertretung des als erfolgt betrachteten Sonderverbots
zu förmlichen Kerker verurteilt. Er habe sich darüberhinaus
der Ketzerei schwer verdächtig gemacht, da er im Dialogo
eine Meinung als probabel hinstellt, von welcher erklärt wor-
den war, sie widerspreche der Hl. Schrift. Die Druckerlaub-nis sei erschlichen worden. Der Dialogo wird verboten.
In der Abschwörungsformel verflucht Galilei die im Urteilgenannten Irrtümer und Ketzereien. �Ich Galileo Galilei habe
abgeschworen und eigenhändig unterzeichnet.�
Abschriften des Urteils und der Abschwörformel werden
an alle apostolischen Nuntien und Inquisituren gesandt mitder Aufforderung, beides in öffentlicher Versammlung in An-
wesenheit von Gelehrten zu verlesen.
Il Saggiatore (Der Goldwäger), Rom 1623
Gunstbezeugungen vonUrban VIII. für Galilei in
sechs Audienzen 1624;lobendes Attest vom8.6.1624 an Ferdinando II.de� Medici.
Gutachten von PaterGiovanni de Guevaras
Anonyme Anzeige wegenWiderspruch des Atomis-mus mit Sessio XIII, Kan. 2,des Konzils von Trient.Christoph Scheiner, Rosa
Ursina sive Sol,Bracciano 1626-30.
Niccolò Riccardi erteilt am
3.2.1623 Approbationnach einer lobenden Er-klärung vom 2.2.1623.
Urban VIII. erlaubt Galileibei einer Audienz am 18.Mai 1630 hypothetischeDiskussion des Coperni-canischen Systems (BriefGalileis vom 18.5.1630).
Mitte 1630 erfolgt eine be-dingte Freigabe durchNiccolò Riccardi.
Übertragung der Verant-
wortung für Approbationdurch Riccardi an den Flo-rentiner Inquisitor vom 21.Mai 1631; Mitteilung päpst-
licher Bedingungen.
Imprimatur vom 11.9.1630
in Florenz durch den Ge-neralvikar des Erzbi-schofs, Pietro Nicolino,und den GeneralinquisitorClemente Egidio. Am 12.9.folgt die Zustimmung desgroßherzoglichen Zen-
sors Niccolò dell� Altella.
Am 23. September 1632 ordnet derPapst die Vorladung an, die am 1. Okto-ber 1632 durch den Inquisitor in FlorenzGalilei mitgeteilt wird.
Eine Denkschrift der Vorbereitungs-kommission formuliert die Belastungs-momente, insbesondere die Übertretung
des Befehls vom 26.2.1616.
Beim 1. Verhör am 12.4.1633 kann sich Galilei ankein Sonderverbot von1616 erinnern; daher gaber der Zensur keine Kennt-nis davon; er könne aller-
dings nicht mit Bestimmtheitsagen, dass die Worte �aufirgendeine Weise� nicht ge-
fallen seien.
Zum 3. Verhör am 10. Mailegt Galilei eine Verteidi-gungsschrift vor, in der erdas bisher Gesagte wie-derholt; er glaubt sich er-neut nur dem Dekret unter-worfen. Zu seiner Entlas-tung legt er das Zeugnisvon Kardinal Bellarmins imOriginal vor.
Regelmäßige Depeschen
von Francesco Niccolinian Bali Andrea Cioli vom15.8.1632 bis 3.12.1633.
Briefwechsel mit EliaDiodati, Geri Bocchineri,Benedetto Castell i,Federico Cesi u.a.
Am 23.6.1633 wandelt derPapst die Gefängnisstrafe
in eine Verbannung in dieVilla des Großherzogs von
Toskana auf Trinita deMonti bei Rom um.
Ein Dekret vom 30.6.1633
ordnet die Verlegung nachSiena an.
Niccolini benachrichtigtGalilei am 3.12.1633 über
päpstliche Erlaubnis, sichsofort nach Arcetri bege-ben zu dürfen.
Am 9. März 1638 erlaubtGeneralinquisitor, PaterFanano, die Verlegungnach Florenz.
Offener Brief an Fran-cesco Ingoli, Rom 1624
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G 3 und der Atomismus
Pietro Redondi veröffentlichte 1983 eine völlig neue Einschätzung des Galilei-Prozesses, nach der ihn gerade die Anklage wegen Copernicus-Sympathie vor dem Ketzerei-Vorwurf bewahren sollte.
Redondi fand ein G 3 genanntes Dokument, in dem vermutlich ein Pater anfragt, wie sich einige Aussagen im Saggiatore zu Festlegungen des Konzils von Trient verhalten. Das Schreiben zitiert ausführlich und geschickt aus Aristoteles� De anima 428b-429a und aus dem Saggiatore und legt nahe, dass die Substanz-Akzidenz-Lehre des Saggiatore nicht vereinbar ist mit der Verwandlung der Substanz von Brot und Wein in die Substanz des Leibes und Blutes Christi �vere, realiter et substantialiter� (Dekret 883 des Tridentinums).
Da ich in den vergangenen Tagen das Buch des Herrn Galileo Galilei mit dem Titel Saggiatore gelesen habe, bin ich dazu gelangt, eine Lehre zu erwägen, die schon von
den Alten gelehrt und von Aristoteles höchst wirksam widerlegt wurde und die nun von
selbigem Herrn Galilei erneuert wird; und da ich sie vergleichen wollte mit der wahren und unanzweifelbaren Regel der offenbaren Glaubenslehren, so fand ich heraus, daß
selbige Lehre im Lichte jener Erleuchtung [�] falsch erscheint oder auch � was mir nicht zu entscheiden ansteht � sehr schwierig und gefährlich derart, daß derjenige,
welcher sie für wahr annimmt, später nicht zögern und unsicher sein möge in viel
schwierigeren Fragen. [�] Der vorgen. Autor will in dem zitierten Buch auf Bl. 196 Z. 29 jene Aussage erklären, die Aristoteles vielmals machte, daß die Bewegung die
Ursache der Wärme sei; und er will sie weiter für seinen Vorsatz zurechtbiegen, und so
unternimmt er es, zu beweisen, daß die Akzidentien, die man gemeinhin Wärme,
Geruch, Geschmack etc. nennt, nichts anderes als reine Vokabeln sind und nur im empfindenden Körper des Lebewesens sind, das sie verspürt. [�] So behauptet er, die Akzidentien, die unsere Sinne wahrnehmen und die Geschmack, Geruch, Farben etc. heißen, seien weder Subjekte noch das, wofür man sie gemeinhin
hält, sondern einzig in unseren wahrnehmenden Sinnen, so wie der Kitzel nicht in der Hand, der Feder ist, die zum Beispiel über die Fußsohle streicht, sondern einzig im
wahrnehmenden Sinnesorgan des Lebewesens. [�] Der Autor fährt fort, seine Doktrin zu erklären und verwendet viel Geschick darauf, zu beweisen, daß diese Akzidentien im Gegensatz stehen zum Objekt und Gegenstand
unserer Wahrnehmung. Und wie man auf Bl. 198, Z. 12 sieht, erklärt er es mit den
Atomen des Anaxagoras oder des Demokrit, die er Teilchen oder kleinste Partikeln nennt, und darin, so behauptet er fortgesetzt, lassen sich auch die Körper auflösen; im
Verhältnis zu unseren Sinnen aber durchdringen sie unsere Substanz, und ganz nach
den unterschiedlichen Arten der Berührung und der unterschiedlichen Formen jener Teilchen, ob sie nun glatt oder rauh, hart oder nachgiebig sind, und danach, ob es viele oder wenige sind, stechen sie uns in unterschiedlicher Weise und gehen in größerer
oder kleinerer Teilung durch uns hindurch, und zwar entweder zu unserem Leidwesen oder zu unserem Gefallen. Dem taktilen Empfinden als dem gegenständlichsten und
körperlichsten Sinn entsprechen, so behauptet er, Erdteilchen, dem Geschmack
diejenigen des Wassers � und sie werden von ihm flüssig genannt �, dem Geruch entsprechen die kleinsten Teilchen aus Feuer � und er nennt sie Feuerteilchen �, dem Gehör entsprechen die der Luft; dem Gesicht ordnet er das Licht zu, von dem er
vorgibt, nur sehr wenig zu wissen. Und auf Bl. 199, Z. 25 faßt er zusammen, daß es
nichts anderes in den gemeinhin als mit Geschmack, Geruch usw. versehenen Körpern
bedarf, welche in uns die Gerüche und den Geschmack erwecken, als Größe und
verschiedene Formen; und daß Gerüche, Geschmack und Farben nirgends sonst sind
als in unseren Augen, Nasen und auf unseren Zungen, so daß, nähme man diese
Organe fort, sich die Akzidentien allein nach dem Namen von den Atomen unterscheiden.
Wenn man nun annimmt, diese Philosophie sei wahr, dann dünkt mich, können die
Akzidentien, die im Hlg. Sakrament von der Substanz getrennt sind, wohl schwerlich existieren. Denn dort kommen die Begriffe und Gegenstände des taktilen Empfindens,
des Gesichtssinns, des Geschmackssinns usw. vor; nach jener Theorie wird man sagen, daß hier die kleinsten Teilchen der ursprünglichen Substanz, die unsere Sinne aktivierte, verbleiben, die, wie das Anaxagoras sagte und wie es auch unser Autor auf Bl. 200, Z. 28 zu behaupten scheint, substantiell sein soll, dann folgt daraus, daß im
Sakrament substantielle Teile von Brot und Wein sind, und das ist ein Irrglaube, den das Heilige Konzil von Trient in der Sessio XIII, Kanon 2 verurteilt hat.1
Da beim Saggiatore nicht zu leugnen ist, dass eine anti-aristotelische Korpuskellehre mit Konsequenzen für die Auffassung von Substanz und Akzidens vertreten wird, macht dieser atomistische Materialismus nach Redondi auch den eigentlichen Kern der Anzeige gegen den Saggiatore aus. Nach der Materielehre des Saggiatore beruhen aber die Wahrnehmungen auf kleinsten Partikeln der Substanz, und auch nach der Wandlung sind es diese Substanzpartikel der Hostie, die die gleich gebliebene Wahrnehmung auslösen � eine vom Tridentinum mit dem Bann belegte Aussage.
Einen �vielversprechenden Ansatz zur Skizzierung eines veränderten Galilei-Bildes�
sieht Christian Thiel, da eine Reihe unverstandener Umstände im neuen Licht
plausibel erscheinen:
Galilei war immer noch der offizielle Wissenschaftler des Papstes, er wird nach der Anzeige nicht wie andere dem Heiligen Officium überstellt, sondern direkt dem Papst
und seiner von Kardinal Francesco Barberini geleiteten Kommission. Nicht wegen der Gewogenheit des Papstes, aber auch nicht wegen dessen besonderer Gekränktheit � die Person war in den Hintergrund getreten. Man hatte einst gegen Galilei erhobene schwere Anklagen wegen Häresie auf fragwürdige Weise
versanden lassen, nun lag erneut eine Anklage wegen Häresie vor. Wäre der Fall vor
das Heilige Offizium gekommen, hätte dort Kardinal Borgia als Gegner des Papstes
seine Chance zur Entfachung eines Skandals sicher wahrgenommen. Der Fall war keine Affäre der Person Galilei, sondern eine Staatsaffäre. �Hätte es sich gezeigt,
dass der offizielle Wissenschaftler des Papstes ein verdächtiger Ketzer gegen den
rechten Glauben war, dann wäre das ein Skandal gewesen�2. Der Fall durfte
keinesfalls vor das Heilige Officium kommen, daher die Einsetzung einer Sonderkommission des Papstes. Diese sollte den Fall schnellstens aus der Welt schaffen: Anklage nicht wegen irgendeiner Häresie, sondern wegen Verletzung eines
Gebots (nämlich des Verbots der Erörterung des Copernicanischen Weltbildes); wohl zum Nutzen Galileis, aber keineswegs aus besonderer Rücksicht auf ihn, sondern
allein auf das Ansehen und den Einfluss des Heiligen Stuhles bedacht.
1 Lat. Manuskript aus dem Archiv der Heiligen Kongregation für Glaubensfragen, Rom, Serie Acta et
Documenta (AD), Vol. EE, ff. 292r u. v, 293r; Übersetzung nach Pietro Redondi, Galilei, der Ketzer, München 1991 (erstmals erschienen als Galileo Eretico, Torino 1983), S. 336-337.
2 Pietro Redondi, Galilei, der Ketzer, München 1991, S. 260.