Pädagogikstudium abgelehnt - was tun?

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2. 09.10.2009 Lukas Huber Wunschstudium Pdagogik Ablehnung da! Was tun? Lukas HuberVorstandsmitglied - sterreichischer Gehrlosenbund - Klagsverband Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 3. Lukas Huber Vorgeschichte (1) 2003:Studentin A. Weidinger - Ausbildung zurSonderschullehrerinBildungsministerium gegen ordentliches Studium(Passus der krperlichen Eignung im Gesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 4. Lukas Huber Vorgeschichte (2) 2005: A. Weidinger schliesst Ausbildung ab Bildungsministerium gibt Widerstand auf Anerkennung der sterreichischen Gebrdenspracheim B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 5. Lukas Huber Vorgeschichte (3) 2007:Gesetzzu den Pdagogischen Hochschulen:Passus krperliche Eignung gestrichenHochschul-Zulassungs verordnung :Passus Eignung wieder eingefhrt Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 6. Lukas Huber Aktueller Fall (1) 17. September 2008Antrag von S. Schgerl an der PH Wien als ordentlicheStudierende zum Bachelorstudium zur Erlangung desLehramtes fr Hauptschulen (Mathematik, Bewegung/Sport) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 7. Lukas Huber Aktueller Fall (2) Eignungsfeststellungen gem Hochschul-Zulassungs- verordnung: - individuell * Eignungs- und Beratungsgesprch - spezielle berprfung * der deutschen Sprache in Schrift, * der Sprech- und Stimmleistung,* der deutschen Sprache in Wort,* der krperlich-motorischen Eignung Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 8. Lukas Huber Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern Hochschul-Zulassungsverordnung Bundesministerium fr Unterricht, Kunst und Kultur HZV, BGBl II, 2007/112 Allg. Eignung zum Studium: 3 Abs. 1 HZV die fr die Ausbung des Lehrberufes erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie dieerforderliche Sprech- und Stimmleistung Fachliche Eignung...a)musikalisch-rythmische Eignung ; b) krperlich-motorische Eignung; 9. Lukas Huber Aktueller Fall (3) 02. Februar 2009 PH Wien lehnt Antrag auf Zulassung per Bescheid ab Erforderliche Eignung liegt nicht vor Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern Rechtsmittelbelehrung Mglichkeit einerBerufungan die Studienkommission schriftlich per Fax oder E-Mail bei der PH Wien (binnen 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids) 10. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (1) Die Hochschul-Zulassungsverordnung stehtim Widerspruch mit dem BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetz) Laut BEinstG ist Ausschluss vom Zugang zu Berufs- ausbildung verboten. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 11. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (2) Die Nichtzulassung zum Studium muss mittelsBescheiderfolgen.Dieser kann mittelsBerufungan die Studienkommissionbekmpft werden.Ein negativer Bescheid kann wegen behaupteterGesetzes- oder Richtlinienwidrigkeit mittelsBeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekmpft werden. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 12. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (3) Was ist, wenn ich innerhalb 2 Wochen nicht berufe? Dann bleibt der Bescheid unanfechtbar, d.h. mankann beim Gericht nicht mehr klagen. Ein kleiner Trost: einSchlichtungsverfahrengegenPH Wien und gegen das BMUKK ist immer noch mglich. Man kann nur Entschuldigung oder Schadenersatz fordern, aber keine Chance auf nderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 13. Lukas Huber Stellungnahme des Klagsverbands (4) Warum soll ich beim Gericht klagen? Eine Person vom BMUKK hat gemeint:Eine betroffene gehrlose Person soll einmal ein Przedenzfallvollziehen. Grere Chancen auf nderung der Verordnung! Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 14. Lukas Huber Unterschied Gesetz - Verordnung Wer ist fr die Verordnung zustndig? Der Minister/die Ministerin (gilt fr alle Ressorts) kanneine Verordnung selbst erlassen.Er/sie muss dazu die Verordnung nicht dem Parlament(Nationalrat) zur Begutachtung vorlegen. Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 15. Lukas Huber Stellungnahme des GLB (1) Gehrlose Personen knnen die Sprech- und Stimmleistung sowie die musikalisch-rythmische Eignungnicht in der geforderten Weiseerbringen. Was knnen wir fordern? Die Verordnung sollte durch das Kriterium der GS- Kompetenz ergnzt bzw. eine eigene Regelung fr gehrlose Personen => Zugang zum Studium bzw. pdagogische Berufsausbildung ermglichen Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 16. Lukas Huber Stellungnahme des GLB (2) Knnen wir auf die UN-Behindertenrechtskonventionverweisen? Ja, im Artikel 24 (Bildung) steht: - Inklusives Bildungssystem - Qualifizierte Lehrkrfte (auch gehrlose Lehrkrfte die in Gebrdensprache ausgebildet sind)- Bildung frei von Diskriminierung - Chancengleiches Recht auf Bildung (Anmerkung: Republik sterreich hat Juli 2008 die UN-Behindertenrechts- konvention ratifiziert und wird entsprechende Gesetze ndern mssen) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 17. Lukas Huber Ok, was soll ich tun wenn mein Antragabgelehnt wird? 1. innerhalb von 2 Wochen(!) schriftlichberufen 2. den GLB kontaktieren und Termin frErstberatungvereinbaren 3. Politiker/Volksanwaltschaft kontaktieren undber den Sachverhaltinformieren 4. eventuell gemeinsam mit Klagsverband eineKlagsschriftausarbeiten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 18. Lukas Huber Schlichtungsdatenbankwww.bizeps.or.at/gleichstellung/schlichtungen bersicht einiger Schlichtungen und Klagsverfahren (80 Eintrge per 09/2009) Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 19. Lukas Huber Informationen - BIZEPS www.bizeps.or.at www.gleichstellung.at - Bundessozialamt www.bundessozialamt.gv.at - Klagsverband www.klagsverband.at - Sozialministerium www.gleichundgleich.at - sterreichischer Gehrlosenbund www.oeglb.at Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern 20. Lukas Huber Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte vonDiskriminierungsopfern Danke fr eure Aufmerksamkeit! E-Mail :[email_address] Twitter :@lukbo Slideshare :lukbo Facebook :lukhub