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1 Umsetzung Wasserstrategie Baselland Medienkonferenz 7. April 2014 Dr. Adrian Auckenthaler

2014 04-07 präsentation adrian auckenthaler wasserstrategie

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Umsetzung Wasserstrategie BasellandMedienkonferenz 7. April 2014

Dr. Adrian Auckenthaler

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Inhalt

• Wasserstrategie Basel-Landschaft

• Vorgehen zur Umsetzung

• Handlungsbedarf im Wasserkreislauf

• Leitsätze – Ziele – Massnahmen

• Ausgewählte Projekte

• Finanzierung der Massnahmen

• Weiteres Vorgehen

07.04.2014

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Wasserstrategie BL

Priorisierung:1. Trinkwassernutzung2. Hochwasserschutz3. Brauchwasser, Natur-

und Landschaftserhalt

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Von der Strategie zu Zielen und Massnahmen

Wie sind wir vorgegangen?

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Kanton

BUD

AUE

AIB

TBA

ARP

BKSD FKD SID

AMB

VGD

KL

AfW

LZE

VJFW

Arbeitsgruppe Wasser mit 10 MitgliedernProjektleitung Dr. Adrian Auckenthaler, AUEProjektbegleitung Prof. Dr. Claus-Heinrich Daub

BGVÖffentlich-rechtliche

InstitutionAlleinige Trägerschaft

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Von der Strategie zu Zielen und MassnahmenWelches sind die Herausforderungen?

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• Urbane Gebiete in den Tälern• Landwirtschaft und Wald in den Hügelzonen

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Wasserverteilung Kanton BL

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Oberflächengewässer und Grundwasser

In grossen Teilen wird der Wasser-haushalt über den Niederschlag im Kanton bestimmt.

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Wasserhaushalt / Hochwasser

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Fehlende Rückhalteflächen können bei Hochwasser zu Überschwemmungen führen.

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Wasserhaushalt / Trockenheit

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ErgolztalBasel

Pegel Grundwasser Ergolztal

In trockenen Jahren ist wenig Oberflächenwasser und wenig Grundwasser vorhanden.

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Trockenheit und Landwirtschaft

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Abschätzung des Bewässerungsbedarfs in der Schweizer LandwirtschaftJürg Fuhrer, 2010

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Anteil Siedlungsflächen 2004/09

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Siedlungsflächen Grundwasserschutz

• Grundwasserschutzzonen können ihren Zweck nicht mehr erfüllen

• Nutzungskonflikte für Trink-wasserversorgung nehmen zu

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Trinkwassergewinnung

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• Viele Wasserversorgungen in Baselland

• Werterhalt der Infrastruktur• Wasserqualität Grund- und

Trinkwasser

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Oberflächengewässer

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• Nutzung erneuerbarer Energien• Erhalt oder Schaffung naturnaher

Lebensräume

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Klimawandel

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Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz, BAFU 2012

Jahressummen des Niederschlags in der Nordwestschweiz

Jahresmitteltemperatur in der Schweiz

Abweichung relativ zur Referenz-periode1961 - 1990

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Auswirkungen des Klimawandels in Baselland

• Der Klimawandel verstärkt die beschriebenen Phänomene.

• Höhere Temperaturen bei gleichbleibendem Jahresniederschlag führt zu mehr Trockenheit.

• Extremereignisse nehmen zu, d.h. mehr Hochwasser und mehr Trockenzeiten.

• Durch fehlende Retentionsflächen kann es zu Überschwemmungen kommen. Die Ausscheidung von Überflutungsflächen ist wichtig.

• Die Wasserversorgung in grossen Teilen des Baselbietes ist von lokalen Niederschlägen abhängig. Um Wassermangel zu vermeiden, müssen die Wasserversorgungsysteme zusammengeschlossen werden.

• Der Rhein hat eine grosse Bedeutung in der langfristigen Sicherung der Wasserversorgung.

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Leitsätze – Ziele - Massnahmen

• 9 Leitsätze 14 Ziele 66 Massnahmen

• Ein Ziel kann mehrere Leitsätze betreffen, zum Beispiel:

Ziel: «Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist sichergestellt»

Leitsätze: «Sicherung der Rohwasserressourcen» (Leitsatz 1)

«Professionalisierung der Wasserversorgung» (Leitsatz 2)

«Sicherstellung des Werterhalts der Anlagen» (Leitsatz 3)

• Die Priorisierung hat ergeben:• 1. Priortät 50 Massnahmen• 2. Priorität 14 Massnahmen• 3. Priorität 2 Massnahmen

• Von den 66 Massnahmen sind 21 «Daueraufgaben», 23 fallen unter «laufende Projekte» und 22 sind «neue Projekte».

• 14 Massnahmen gehen über die reguläre Verwaltungstätigkeit hinaus.

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Ziele

1. Die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser ist sichergestellt.

2. Für die Trinkwasserfassungen sind den Risiken und die hydrogeologischen Verhältnisse bekannt, die als Grundlage für ein fassungsspezifisches Wasser-management sowie den Bau und den Betrieb adäquater Trinkwasseraufberei-tungsanlagen dienen.

3. Der Kanton fördert die organisatorische Regionalisierung der Wasserversor-gungen und den Zusammenschluss der Trinkwasserinfrastrukturanlagen.

4. Der Werterhalt der kantonalen und kommunalen Infrastrukturanlagen für Trink- und Abwasser ist langfristig gesichert und die Funktionsfähigkeit entspricht dem Stand der Technik.

5. Der Umgang mit konkurrierenden gewässerrelevanten Nutzungen innerhalb der Gewässerschutzbereiche Au und Ao und von Nutzungen mit möglichen Auswir-kungen auf die beiden Gewässerschutzbereiche sind geregelt und die Entflechtung der Nutzungen in diesen Bereichen ist festgelegt.

6. Die Kantone im Einzugsgebiet der Birs erarbeiten ein integrales Einzugsgebiets-management und setzen es um.

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Ziele

7. Die Belastung der Gewässer durch belastete Standorte und die gewerblich-industrielle Nutzung ist gesenkt.

8. Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Gewässer ist minimal.

9. Das Schadenspotential durch Hochwasser ist bekannt und nicht akzeptierte Schutzdefizite sind vermindert bzw. Risiken sind beseitigt.

10. Die Funktion des Waldes als Wasserspeicher und –filter sowie im Bezug auf den Hochwasserschutz ist dauerhaft gewährleistet.

11. Die oberirdischen Gewässer weisen bezogen auf die Ökomorphologie, den Abfluss, das Geschiebe, die Gewässerfauna, die Gewässerflora, die Durchgängigkeit und die Wasserqualität einen naturnahen Zustand auf.

12. Der Gewässerraum ist raumplanerisch festgelegt.

13. Die Gewässer werden durch energetische Nutzungen thermisch nur schwach belastet.

14. Der Kanton sensibilisiert die Öffentlichkeit über den Umgang mit der Ressource Wasser.

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Massnahmen

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Trinkwassernutzung• Inspektionen der Wasserversorgungen• Notwasserversorgung• Wasserqualität Grund- und Trinkwasser und Etablierung von Analysenmethoden• Erfassen von Risiken und Variabilität in Einzugsgebieten• Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen• Wassermanagement• Aufbau von Grundwassermodellen• Trinkwasseraufbereitung• Regionale Wasserversorgungsplanung• Struktur der Wasserversorgungen• Generelle Wasserversorgungsprojekte (GWP) und Entwässerung (GEP)• Verminderung des Eintrags von Mikroverunreinigungen über das Abwasser• Dichtigkeit von Kanalisationen• Inspektion von Betrieben mit wassergefährdenden Flüssigkeiten• Steuerung der Wassernutzungen zur Reduzierung von Nutzungskonflikten• Information der Öffentlichkeit über die Wassernutzungen

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Massnahmen

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Hochwasserschutz• Kontrolle von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten• Ungehinderter Wasserabfluss in den Gewässern• Nachführen der Naturgefahrenkarte• Waldpflege und Unterhalt

Brauchwasser, Natur und Landschaftserhalt• Schutz und Nutzungsplanung Wasserkraftnutzung• Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft• Reduzierung von Pestiziden in Oberflächengewässern• Kontrolle Landwirtschaftsbetriebe• Überwachung Wasserqualität Oberflächengewässer• Überwachung Fischbestand und Makrozoobenthos• Geschiebehaushalt Flüsse• Ausscheidung Gewässerraum• Durchführung Revitalisierungen• Energetische Nutzung der Gewässer, Bilanzierung Wärmehaushalt

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Massnahmen die über die reguläre Verwaltungstätigkeit hinausgehen

1. Waldboden-Eigenschaften2. Der Gewässerraum ist gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes raumplanerisch

festgelegt.3. Für die Nutzung des Untergrundes wird ein Gesetz erarbeitet.4. Die Subrosionsprozesse im Raum Muttenz / Pratteln sind beschrieben. Mögliche

Auswirkungen der Salzlaugungen auf die Salinität des Grundwassers sowie die mögliche Terrainveränderung sind bekannt.

5. Ein Konzept zum Umgang mit Nutzungskonflikten in den Gewässerschutzbereichen Au und Ao ist erstellt.

6. Die für die jeweiligen gewässerrelevanten Nutzungen geeigneten Räume werden bezeichnet und kartographisch festgehalten.

7. Die Informationen aus dem Kataster der belasteten Standorte werden mit branchenspezifischen Daten und Analysenresultaten der jeweiligen Standorte verknüpft.

8. Erstellung eines Konzeptes zum Bewässerungsbedarf und der Wasserentnahme durch die Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung (Trockenheit).

9. Regelmässige Überwachung der Fliessgewässer hinsichtlich Fischbestand, Makrozoobenthos und Neozoen

10.Der Zustand der Oberflächengewässer in Hinblick auf das Geschieberegime ist dokumentiert, allfälliger Handlungsbedarf identifiziert und ggf. Verbesserungsmassnahmen aufgezeigt.

11.Ein Konzept zur Bilanzierung von anthropogen zugeführter oder entzogener Wärme aus dem Grundwasser ist erarbeitet.

12.Die Entwicklung der geothermischen Nutzung wird überwacht; es wird steuernd eingegriffen, wenn sich nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser ergeben.

13.Über die Nutzung der Oberflächengewässer zwecks Wärmeabgabe und Entzug wird Bilanz geführt.

14.Das Einzugsgebiet der Birs wird durch regionale Abstimmungen, transparente Güterabwägungen und klare Prioritätensetzungen effizient und zielgerichtet bewirtschaftet.

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Subrosion im Raum Muttenz / Pratteln

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Wartenberg-graben AdlergrabenW O

Durch die Lösung von Steinsalz entstehen Hohl-räume im Untergrund und Senkungen an der Ober-fläche. Ursachen können sein:• Natürliche Grundwas-

serzirkulation über Bruchsysteme

• Grundwasserentnahmen• Salzlaugung

Profil

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Entflechtung der Nutzungen

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• Die Platzverhältnisse in den Tälern sind beschränkt.

• In den Tälern ist das meiste Wasser vorhanden.

• Die Wassernutzungen konkurrenzierensich gegenseitig (Grundwasserschutz, Revitalisierungen, Abwasserentsor-gung, Brauchwassernutzungen, etc.).

• Neben den Wassernutzungen sind weitere anthropogene Nutzungen vorhanden (Siedlungen, Strassen, Gewerbe, belastete Standorte, etc.).

• Die Überlagerung der Nutzungen führt zu Konflikten und meist teuren und aufwändigen Auflagen.

• Die Entflechtung führt zu nachhaltigen Nutzungen der Gewässer.

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Anpassung an den Klimawandel

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Handlungsempfehlungen zur Nutzung von Fliessgewässern unter veränderten klimatischen Bedingungen – Massnahmen in der Landwirtschaft, bei der Brauchwassernutzung und der Fischerei

• Optimierte Bewässerung in der Landwirtschaft

• Angepasste Brauchwasser-nutzung der Fliessgewässer

• Beurteilung der Auswirkungen auf die Fliessgewässer und geeigneter Besatz mit Fischen

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Massnahmen pro federführender Dienststelle

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Insgesamt wurden 66 Massnahmen formuliert.

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Finanzierung der Massnahmen

• Die Massnahmen aus den Daueraufgaben oder bereits laufender und mit RRBs beschlossener Projekte, bei welchen die Finanzierung geklärt war, mussten nicht ins Finanzierungsmodell aufgenommen werden.

• Für 14 Massnahmen bestand noch keine Finanzierung. Für diese musste ein geeignetes Finanzierungsmodell gefunden werden. Die Kosten für diese Massnahmen belaufen sich auf CHF 1’375’000.--

• Die Umsetzung der Massnahmen belastet die laufende Rechnung des Kantons nicht zusätzlich.

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Position Aufwand Ertrag

Gesamtkosten für Massnahmen ausserhalb regulärer Verwaltungstätigkeit

1’375’000.--

Mittel aus Rückstellungen Wasserrechnung 860’000.--

Ausserordentliche Finanzierung aus Trinkwasserfonds 415’000.--

Projektbeitrag Bund, Anpassung an den Klimawandel 100’000.--

Total 1’375’000.-- 1’375’000.--

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Weiteres Vorgehen

• Die Umsetzung der neuen Massnahmen beginnt ab April 2014. Projektverant-wortung liegt in den Dienststellen, die die Themen eingebracht haben.

• Die Arbeitsgruppe Wasser wird die Umsetzung der Massnahmen in den Dienststellen begleiten.

• Die 1. Umsetzungsphase dauert bis zum Ende der Legislaturperiode 2012 – 2015 wobei ein Teil der Massnahmen in der nächsten Legislaturperiode weitergeführt werden.

• Für die Legislaturperiode 2016 – 2019 wird die AG Wasser die vorhandenen Ziele überprüfen, neue Ziele festlegen und entsprechende Massnahmen vorschlagen. Diese Arbeiten beginnen ab April 2014.

• Im 2014 hat die Arbeitsgruppe Wasser somit eine strategische und eine operative Aufgabe.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit