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Die UN-BRK im Kontext der Erinnerungskultur Anknüpfungspunkte für inklusives Erinnern

Die UN-BRK im Kontext der Erinnerungskultur

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Page 1: Die UN-BRK im Kontext der Erinnerungskultur

Die UN-BRK im Kontext der Erinnerungskultur

Anknüpfungspunkte

für inklusives Erinnern

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Ein neues Verständnis von Behinderung

• die UN-BRK versteht Behinderung als

• bedingt aus der Wechselwirkung zwischen Beeinträchtigungen und physischen, sozialen und einstellungsbedingten Barrieren

• die Barrieren hindern Menschen mit Behinderungen an der vollen und gleichberechtigten Partizipation

• das menschenrechtliche Modell

• Berücksichtigung von allgemeinen Schutzrechten, bürgerlichen und politischen Rechten, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten

• Offenheit für Identitätspolitiken

• Anerkennung individueller Bedürfnisse (vgl. Degener 2015)

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Vielfalt von Behinderungen Beeinträchtigung/Behinderung, Individuum

• Dimension der Beeinträchtigung: Behinderte Menschen unterscheiden sich in ihren Beeinträchtigungen (körperliche, psychische, intellektuelle und Sinnesbeeinträchtigungen) (Art. 1)

• Dimension der Behinderung: Behinderte Menschen werden von Barrieren unterschiedlich und in wechselnden gesellschaftlichen Bereichen an einer gleichberechtigten Partizipation gehindert (Art. 2)

• Dimension der Individualität: Menschen unterscheiden sich durch ihre sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, ihre Interessen und Zielsetzungen, ihre Haltungen, ihren Überzeugungen und Weltanschauungen, ihr Geschlecht, ihr Alter ... (Präambel, Art. 6 und 7)

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Ziele der UN-BRK primäre und sekundäre Ziele

• primäre Ziele (Art. 1) • voller, gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte

• voller, gleichberechtigter Genuss aller Grundfreiheiten

• sekundäre Ziele (Art. 3) • Achtung von Würde und Entscheidungsmöglichkeiten und –

freiheiten jedes behinderten Menschen

• Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund von Behinderung auch mit anderen Diskriminierungsdimensionen; Erreichung von Chancengerechtigkeit

• Erreichung der Akzeptanz von Vielfalt; Umsetzung einer barrierefreien Umwelt

• volle, gleichberechtigte Partizipation und Einbeziehung

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Erinnern und die UN-BRK kulturelles Leben, lebenslanges Lernen

• Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 30)

• Zugang zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung

• Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben

• Anerkennung und Unterstützung kultureller und sprachlicher Identität, u.a. Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur.

• Recht auf Zugang zum lebenslangen Leben (Art. 24)

• Förderung des Bewusstseins der Würde und des Selbstwertgefühls; Achtung vor Menschenrechten, Grundfreiheiten und menschlicher Vielfalt

• Befähigung zur wirklichen Partizipation in einer freien Gesellschaft (Emanzipation)

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Erinnern und die UN-BRK Sensibilisierung und Barrierefreiheit

• Sensibilisierung gegenüber diskriminierenden Haltungen und den Rechten der behinderten Menschen (Art. 8) • Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber behinderten

Menschen u.a. aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen; Aufgeschlossenheit und positive Wahrnehmung fördern

Erinnern als Möglichkeit aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen

• Zugänglichkeit/Barrierefreiheit (Art. 9)

• Zugang zur physischen Umwelt, zu Information und Kommunikation, zu allen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen oder bereitgestellt werden

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Erinnern und die UN-BRK Abschließende Bemerkungen

• Zugänglichkeit der allgemeinen Erinnerungskultur

• Zugang zu Gedenkstätten

• Barrierefreie Gestaltung von Ausstellungen, Führungen, Materialien ...

• Berücksichtigung von eigener Erinnerungskultur

• Erinnerung an Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an der eigenen Gruppe

• Möglichkeit der historischen Aufarbeitung und Schaffung wahrnehmbarer Gedenkorte

• Berücksichtigung einer Weltperspektive

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dziękuję za uwagę!

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Meine Kontaktdaten Christian Papadopoulos

Soziologe M.A.

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