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Erklärung des AKE zum Bundesratsantrag Bürgerenergie
Der CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) begrüßt den Bundesratsantrag des
Freistaats Bayern, sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein für eine bessere Stellung von Bürgerenergieprojekten in der
Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Der Landesvorsitzende des AKE, Martin Ehrenhuber sagt: “Mehr Wettbewerb im
EEG darf nicht dazu führen, dass kleine, regional verwurzelte
Bürgerenergieprojekte verdrängt werden. Gerade die Bürgerenergie ist eine
tragende Säule der Energiewende und sorgt neben dem Ausbau der
Erneuerbaren Energien auch für Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort.”
Laut AKE ist der Vorschlag der Länder sinnvoll, den im EEG-Entwurf
vorgesehenen räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von
Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt einem Landkreis
besser ein landkreisübergreifender "Umkreis" verwendet werden sollte. Bisher
verlangt der EEG-Referentenentwurf als Bedingung für ein Bürgerenergieprojekt,
dass mindestens die Hälfte der Mitglieder oder Gesellschafter in dem Landkreis
ihren Wohnsitz haben müssen, in dem das Vorhaben realisiert werden soll. Laut
AKE ist dieser Landkreisbezug eine Hürde für viele Bürgerenergieprojekte.
Des weiteren unterstützt der AKE die Bundesratsforderung nach einem
“Trittbrettfahrer”-Vorschlag, dass kleine Akteure sich an Ausschreibungen für
Erneuerbaren-Projekte beteiligen können, ohne ein eigenes Gebot abgeben zu
müssen. Wenn Bürger ein Projekt zu gleichen Preisen wie kommerzielle Anbieter
unterbreiten können, dann sollten diese den Zuschlag auch ohne
Ausschreibungsverfahren bekommen können.
Ebenso befürwortet der AKE den Vorschlag des Bundesratsantrags, dass die
Vorteile in den Ausschreibungen für Bürgerenergiegesellschaften für alle
erneuerbaren Energien gewährt werden. Bisher ist das Landkreis-Modell im EEG-
Entwurf nur für die Windkraft an Land vorgesehen. Bei der Photovoltaik soll
zudem eine Bagatellgrenze von einem Megawatt gelten, bis zu der nicht
ausgeschrieben werden muss.
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel lehnt bisher die drei
verlangten Änderungen bereits in der Bundesratsdebatte ab. Ein Bezug der
Bürgerenergie-Projekte auf einen "Umkreis" würde die zuständige
Bundesnetzagentur zwingen, einen “Zirkel” um die Anlage zu ziehen, um zu
prüfen, ob die verlangten Mindestanteile eingehalten würden. Das würde auch für
die Bürgerenergieprojekte einen hohen Aufwand und unter Umständen
"Rechtsunsicherheit" bedeuten, so die Bundesregierung
Ebenso lehnt die Bundesregierung das "Trittbrettfahrer"-Modell bei den
Ausschreibungen mit der Begründung an, dass auch von einer
Bürgerenergiegesellschaft verlangt werden könne, dass sie ein Angebot vorlege.
Ebenso sei es aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig, die regionale
Bevorzugung von Bürgerenergie-Projekten auf andere Techniken über Windkraft
an Land hinaus auszuweiten.
Der AKE kritisiert die aktuelle ablehnende Haltung der Bundesregierung
gegenüber den drei Vorschlägen und fordert die Bundesregierung auf,
Bürgerenergieprojekten eine bestmögliche Stellung im der EEG 2016 Novelle
einzuräumen und die Vorschläge des Bundesrats umzusetzen.
München, 6. Mai 2016