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Brennpunkt Entlassungsmanagement und Kooperationen Erfolgspotenziale durch Outsourcing nutzen. Das Entlassungsmanagement hat sich für Krankenhäuser durch die Gesetzesänderungen des GKVOrgWG, GKV-WSG und AMNOG stark geändert und wird sich mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) weiter verändern. Durch Ausschreibungen, selektive Verträge mit einzelnen Sanitätshäusern oder HomeCare- Unternehmen und dem Präqualifizierungsverfahren verfügen Krankenhäuser nicht mehr über eine ausreichende Auswahl an qualifizierten Leistungserbringern („Lieferant aller Kassen“). Das seit Anfang 2011 eingeführte Präqualifizierungsverfahren gewährleistet keine einheitliche Vertragsbasis, so dass Krankenhäuser zunehmend vor dem Problem stehen, geeignete Leistungserbringer für die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge zu finden. Das Krankenhaus steht vor dem Problem, dass bisher Informationen über die Leistungsfähigkeit eines Sanitätshauses oder HomeCare- Unternehmens ausschließlich vom Unternehmen selbst geliefert werden. Das Krankenhaus muss aber selbst entscheiden, welcher Leistungserbringer die Nachsorge seiner Patienten übernimmt. Die Management Beratung Thomas Bade arbeitet für Krankenhäuser nach einem 10-Punkte Plan und koordiniert damit für alle Fachabteilungen das Entlassungsmanagement. Entwickeln Sie neue Perspektiven für Ihr Krankenhaus und nutzen dadurch die Vielfalt an unternehmerischen Möglichkeiten im deutschen Gesundheitswesen. 10 Punkte Plan für Krankenhäuser 1. Datenanalyse: Krankenhäuser erhalten auf Basis ihrer Qualitätsberichte eine Bedarfsanalyse der Nachsorgestrukturen. 2. Leistungserbringerstruktur: Es werden alle relevanten Hilfsmittelverträge für die wichtigsten Indikationsgruppen geprüft und darauf aufbauend die Leistungserbringer-Anforderungen für den Nachsorgebedarf identifiziert. 3. Kommunikation mit dem Krankenhausträger: Es werden alle juristischen Fragen mit der Krankenhausleitung behandelt, die ein koordiniertes Entlassungsmanagement betreffen. 4. Versorgungsmanagement: Krankenhäuser erhalten Musterverträge und Vereinbarungen für ein Versorgungsmanagement mit den poststationären Leistungserbringern. 5. Juristische Prüfung der Kooperationen: Es werden alle relevanten Aspekte des § 128 SGB V (unzulässige Kooperationen), des Expertenstandards Entlassungsmanagement sowie der G-BA Hilfsmittel- Richtlinien geprüft und alle Informationen an die Krankenhausleitung gegeben. 6. Strukturierte Nachsorge nach § 116b SGB V: Für die besonderen Anforderungen der strukturierten Nachsorge nach § 116 b SGB V werden die Leistungserbringer ausgewählt. 7. Wettbewerbsrechtliche Absicherung: Um alle wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, wird eine Ausschreibung von nicht-entgeltlichen Qualitätsmanagement-Verträgen durchgeführt. 8. Dokumentationsbögen: Nach Auswahl der Leistungserbringer werden mit den Fachabteilungen der Krankenhäuser einheitliche und verbindliche Bedarfserhebungs- und Dokumentationsbögen entwickelt. 9. Patientenzufriedenheit: Es wird eine Patientenzufriedenheitsmessung für den Nachsorgebereich entsprechend den Anforderungen des Expertenstandards implementiert und für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser ausgewertet. 10. Angebot anfordern: Füllen Sie das Formular aus und die Management Beratung Thomas Bade wird Ihnen ein Budgetplan für die Umsetzung der Punkte 1-9 erarbeiten. Seminarangebote für Krankenhäuser: www.entlassungsmanagement.eu/seminare Herausgeber | Management Beratung Thomas Bade | Westenstr. 39 | 85072 Eichstätt | www.thomas-bade.de | Tel.: 08421 708 34 98

Brennpunkt Entlassungsmanagement im Krankenhaus

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Page 1: Brennpunkt Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Brennpunkt Entlassungsmanagement und Kooperationen

Erfolgspotenziale durch Outsourcing nutzen.

Das Entlassungsmanagement hat sich für

Krankenhäuser durch die Gesetzesänderungen

des GKVOrgWG, GKV-WSG und AMNOG stark

geändert und wird sich mit dem GKV-

Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) weiter

verändern.

Durch Ausschreibungen, selektive Verträge mit

einzelnen Sanitätshäusern oder HomeCare-

Unternehmen und dem

Präqualifizierungsverfahren verfügen

Krankenhäuser nicht mehr über eine

ausreichende Auswahl an qualifizierten

Leistungserbringern („Lieferant aller Kassen“).

Das seit Anfang 2011 eingeführte

Präqualifizierungsverfahren gewährleistet keine

einheitliche Vertragsbasis, so dass

Krankenhäuser zunehmend vor dem Problem

stehen, geeignete Leistungserbringer für die

gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge zu finden.

Das Krankenhaus steht vor dem Problem, dass

bisher Informationen über die Leistungsfähigkeit

eines Sanitätshauses oder HomeCare-

Unternehmens ausschließlich vom Unternehmen

selbst geliefert werden.

Das Krankenhaus muss aber selbst entscheiden,

welcher Leistungserbringer die Nachsorge seiner

Patienten übernimmt.

Die Management Beratung Thomas Bade arbeitet

für Krankenhäuser nach einem 10-Punkte Plan

und koordiniert damit für alle Fachabteilungen

das Entlassungsmanagement.

Entwickeln Sie neue Perspektiven für Ihr

Krankenhaus und nutzen dadurch die Vielfalt an

unternehmerischen Möglichkeiten im deutschen

Gesundheitswesen.

10 Punkte Plan für Krankenhäuser

1. Datenanalyse: Krankenhäuser erhalten auf Basis

ihrer Qualitätsberichte eine Bedarfsanalyse der

Nachsorgestrukturen.

2. Leistungserbringerstruktur: Es werden alle

relevanten Hilfsmittelverträge für die wichtigsten

Indikationsgruppen geprüft und darauf aufbauend die

Leistungserbringer-Anforderungen für den

Nachsorgebedarf identifiziert.

3. Kommunikation mit dem Krankenhausträger:

Es werden alle juristischen Fragen mit der

Krankenhausleitung behandelt, die ein koordiniertes

Entlassungsmanagement betreffen.

4. Versorgungsmanagement: Krankenhäuser

erhalten Musterverträge und Vereinbarungen für ein

Versorgungsmanagement mit den poststationären

Leistungserbringern.

5. Juristische Prüfung der Kooperationen: Es

werden alle relevanten Aspekte des § 128 SGB V

(unzulässige Kooperationen), des Expertenstandards

Entlassungsmanagement sowie der G-BA Hilfsmittel-

Richtlinien geprüft und alle Informationen an die

Krankenhausleitung gegeben.

6. Strukturierte Nachsorge nach § 116b SGB V:

Für die besonderen Anforderungen der strukturierten

Nachsorge nach § 116 b SGB V werden die

Leistungserbringer ausgewählt.

7. Wettbewerbsrechtliche Absicherung: Um alle

wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen,

wird eine Ausschreibung von nicht-entgeltlichen

Qualitätsmanagement-Verträgen durchgeführt.

8. Dokumentationsbögen: Nach Auswahl der

Leistungserbringer werden mit den Fachabteilungen

der Krankenhäuser einheitliche und verbindliche

Bedarfserhebungs- und Dokumentationsbögen

entwickelt.

9. Patientenzufriedenheit: Es wird eine

Patientenzufriedenheitsmessung für den

Nachsorgebereich entsprechend den Anforderungen

des Expertenstandards implementiert und für die

Qualitätsberichte der Krankenhäuser ausgewertet.

10. Angebot anfordern: Füllen Sie das Formular aus

und die Management Beratung Thomas Bade wird

Ihnen ein Budgetplan für die Umsetzung der Punkte

1-9 erarbeiten.

Seminarangebote für Krankenhäuser: www.entlassungsmanagement.eu/seminare

Herausgeber | Management Beratung Thomas Bade | Westenstr. 39 | 85072 Eichstätt | www.thomas-bade.de | Tel.: 08421 708 34 98

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Rückantwort

Management Beratung Thomas BadeWestenstr. 39

85072 Eichstätt

Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Die Management Beratung Thomas Bade wird Ihrem Krankenhaus ein Angebot, mit Angaben über den zeitlichen Rahmen und das Honorar der Beratungen, unterbreiten.

Das Angebot wird als PDF Dokument an die angegebne E-Mail Adresse verschickt.

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Wir bieten ein Versorgungsmanagement an.

Wir bieten Leistungen nach § 116b SGB V.

Wir setzen den DNQP Expertenstandard Entlassungsmanagement um.

Wir haben Defizite an Nachsorgeangeboten in der Region.

Wir kennen die Probleme der unzulässigen Kooperationen.

Wir kennen die Probleme der Präqualifizierung für die Leistungserbringer.

Wir wissen, dass nicht jeder Leistungserbringer versorgungsberechtigt ist.

Besonderheiten des Krankenhauses:

Datum

….........................................................Unterschrift / Stempel

Herausgeber | Management Beratung Thomas Bade | Westenstr. 39 | 85072 Eichstätt | www.thomas-bade.de | Tel.: 08421 708 34 98

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