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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Abkürzung GoBD GZ IV A 4 - S 0316/13/10003 DOK 2013/0333833 Entwurf vom April 2014 http://www.elektronische- steuerpruefung.de/bmf/gobd-entwurf.pdf Zielsetzung Ablösung der GoBS Ablösung GDPdU Konkretisierung von Einzelthemen Verweis auf diverse BFH-Urteile Entwurf wurde zur Abstimmung an Verbände gegeben Umfangreiche Stellungnahmen von Bitkom, AWV, IDW etc. wurden zurückgemeldet

Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD)

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Ein Vortrag des BITKOM Arbeitskreises Compliance auf dem ECM-Forum der DMS EXPO 2014 in Stuttgart Referent: Thorsten Brand, stellv. Vorsitzender Weitere Information unter http://ecm-navigator.de/termine/anforderungen-der-grundsaetze-zur-ordnungsmaessigen-fuehrung-und-aufbewahrung-von-buechern-aufzeichnungen-und-unterlagen-gobd

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Page 1: Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und

Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen

in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Abkürzung GoBD

GZ IV A 4 - S 0316/13/10003

DOK 2013/0333833

Entwurf vom April 2014

http://www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/gobd-entwurf.pdf

Zielsetzung

Ablösung der GoBS

Ablösung GDPdU

Konkretisierung von Einzelthemen

Verweis auf diverse BFH-Urteile

Entwurf wurde zur Abstimmung an Verbände gegeben

Umfangreiche Stellungnahmen von Bitkom, AWV, IDW etc. wurden zurückgemeldet

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Themenbereiche der GoBD

1. Anwendungsbereich

2. Verantwortlichkeit

3. Allgemeine Anforderungen

4. Belegwesen (Belegfunktion)

5. Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge und in sachlicher Ordnung

6. Internes Kontrollsystem (IKS)

7. Datensicherheit

8. Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen

9. Aufbewahrung

10. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

11. Datenzugriff

12. Zertifizierung und Software-Testate

13. Anwendungsregelung

Bezug zu

DMS-Lösungen

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Die GoBD: Ersatz von GoBS und GDPdU

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GOBGrundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

GOBDGrundsätze zur ordnungsmäßigen

Führung und Aufbewahrung von

Büchern, Aufzeichnungen und

Unterlagen in elektronischer Form sowie

zum Datenzugriff

Präzisierung im Hinblick

auf DV-Buchführung

Schreiben BMF Entwurf vom April 2013

HGBz.B. §§ 238, 239, 257, 261

AO 1977z.B. §§ 90, 145, 146, 147, 148

UStG§ 14: Aufbewahrung von

Rechnungen

FAIT 1Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung bei Einsatz von

Informationstechnologie

FAIT 2Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung bei Einsatz von

Electronic Commerce

FAIT 3Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung beim Einsatz

elektronischer Archivierungsverfahren

Vom IDW konkretisiert

Steuervereinfachungs-

gesetz 2011Elektronische Rechnungen

Konkretisierung in

Verweis auf Fristen im HGB §257

Detaillierung

für Aufbewahrung

und digitale

Betriebsprüfung

SigG, SigV(Signaturgesetz,

Signaturverordnung)

BDSG(Bundesdatenschutzgesetz)

BMF-SchreibenVereinfachung der elektronischen

Rechnungsstellung

vom 2. Juli 2012

Konkretisierung in

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Sicherstellung der Unveränderbarkeit

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Nachvollziehbarkeit, nicht Unveränderbarkeit

Zitat: „Eine Buchung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer

Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht

mehr feststellbar ist“

Änderungen sind sehr wohl zulässig: „Veränderungen und

Löschungen von und an Daten, Datensätzen, elektronischen

Dokumenten und anderen Unterlagen müssen protokolliert

werden.“

Technische Umsetzungsmöglichkeiten

Hardwaremäßig (z. B. unveränderbare Datenträger)

Softwaremäßig (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten,

Sicherungen, Sperren, Protokollierung)

Aussagen zur Ablage im Dateisystem

„Die Ablage im Dateisystem erfüllt die Anforderungen regelmäßig

nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die

eine Unveränderbarkeit gewährleisten.“

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Kritikpunkte der Wirtschaft zum aktuellen Entwurf

Deutliche Ausweitung der Anforderungen gegenüber der

heute geltenden Praxis

Volltextsuche stellt kein mit IDEA gleichgesetzte

maschinelle Auswertbarkeit dar

Aufbewahrung aller Zwischenformate und OCR-Ergebnisse

ist unverhältnismäßig

Weitergabe von Papierdokumenten nach dem Scannen ist

nicht zulässig

Unveränderbar gilt bereit vor der Buchung, Vorerfassung

nicht mehr möglich

Keine ausreichende Detaillierung der Anforderungen an

eine Verfahrensdokumentation

Recht zum Verwerfen der Buchführung ohne

Verfahrensdokumentation

Weiterhin offene Kritikpunkte

Immer noch keine Definition der steuerrelevanten Daten

Unverändert unrealistische Forderung bezüglich gleichen

Auswertungsmöglichkeiten nach Systemumstellung oder -

stilllegung