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Aktienanlage Autor: Oliver Massmann Wussten Sie schon? Vietnam hat ein neues Regelwerk für indirekte Investitionsaktivitäten! Am zwölften März 2014 gab die Staatsbank von Vietnam die Direktive Nr. 05/2014/TT- NHNN heraus, welches die Eröffnung und Benutzung von ausländischen Aktienanlagekonten für indirekte Investitionsaktivitäten in Vietnam regelt. Das neue Werk ist seit dem 28. April 2014 rechtskräftig und ersetz die Direktive Nr. 03/2004/TT-NHNN vom 25. Mai 2004. Wir möchten im Folgendem die notwendigen Eckdaten der aktuellen Gesetzeserneuerung kurz zusammenfassen, um schliesslich mit kritischen Anmerkungen bezüglich der Direktive Nr. 05/2014/TT-NHNN abzuschliessen: Nach Artikel 2 findet die Direktive Nr. 05/2014/TT-NHNN Anwendung auf (i) ausländische Investoren, die keine Einheimischen sind und Aktivitäten in Vietnam durchführen und (ii) Organisationen und Personen, die mit indirekten Investitionen in Vietnam in Berührung stehen. Nichtsdestotrotz werden von der Direktive keine Investoren betroffen, die Einheimische i.S.d. Direktive sind. Die Schlüsselregelung der Direktive ist, dass alle indirekten Investitionsaktivitäten von ausländischen Investoren in Vietnam in Vietnam Dong getätigt werden müssen. Ferner muss jede in diesem Zusammenhang stehende Transaktion über ein indirekt investiertes, bei einer registrierten Bank eröffnetes Kapitalkonto ausgeführt werden (s. Artikel 4). Die Direktive wirbt mit Rechtssicherheit im Bereich ausländischer Portfolioinvestitionen (FPI). Dennoch machen Wir drei Ungewissheiten aus: Artikel 5 sieht verschiedene Arten von indirekten Investitionsaktivitäten in Vietnam vor. Artikel 5.1 und 5.2 legt eine zusätzliche Bedingung auf, dass ausländische Investoren, die keine Einheimischen sind und ausländische indirekte Investitionstätigkeiten in Vietnam abwickeln (kurz gesagt, ausländische Investoren), nicht direkt an der Leitung und Verwaltung der Konzerne teilnehmen dürfen. Es bleibt fraglich, an Hand welcher Kriterien zu bestimmen ist, ob ausländische Investoren direkt in die Verwaltung und Führung der jeweiligen Gesellschaft verwickelt sind. Artikel 9.2 (a) des Rundschreibens 05 erlaubt, dass ausländische indirekte Anlagekonten (FIIA) geschlossen werden, wenn die ausländischen

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Aktienanlage Autor: Oliver Massmann

Wussten Sie schon? Vietnam hat ein neues Regelwerk für indirekte Investitionsaktivitäten!

Am zwölften März 2014 gab die Staatsbank von Vietnam die Direktive Nr. 05/2014/TT-NHNN heraus, welches die Eröffnung und Benutzung von ausländischen Aktienanlagekonten für indirekte Investitionsaktivitäten in Vietnam regelt. Das neue Werk ist seit dem 28. April 2014 rechtskräftig und ersetz die Direktive Nr. 03/2004/TT-NHNN vom 25. Mai 2004.

Wir möchten im Folgendem die notwendigen Eckdaten der aktuellen Gesetzeserneuerung kurz zusammenfassen, um schliesslich mit kritischen Anmerkungen bezüglich der Direktive Nr. 05/2014/TT-NHNN abzuschliessen:

Nach Artikel 2 findet die Direktive Nr. 05/2014/TT-NHNN Anwendung auf (i) ausländische Investoren, die keine Einheimischen sind und Aktivitäten in Vietnam durchführen und (ii) Organisationen und Personen, die mit indirekten Investitionen in Vietnam in Berührung stehen. Nichtsdestotrotz werden von der Direktive keine Investoren betroffen, die Einheimische i.S.d. Direktive sind.

Die Schlüsselregelung der Direktive ist, dass alle indirekten Investitionsaktivitäten von ausländischen Investoren in Vietnam in Vietnam Dong getätigt werden müssen. Ferner muss jede in diesem Zusammenhang stehende Transaktion über ein indirekt investiertes, bei einer registrierten Bank eröffnetes Kapitalkonto ausgeführt werden (s. Artikel 4).

Die Direktive wirbt mit Rechtssicherheit im Bereich ausländischer Portfolioinvestitionen (FPI). Dennoch machen Wir drei Ungewissheiten aus:

Artikel 5 sieht verschiedene Arten von indirekten Investitionsaktivitäten in Vietnam vor.

Artikel 5.1 und 5.2 legt eine zusätzliche Bedingung auf, dass ausländische Investoren, die keine Einheimischen sind und ausländische indirekte Investitionstätigkeiten in Vietnam abwickeln (kurz gesagt, ausländische Investoren), nicht direkt an der Leitung und Verwaltung der Konzerne teilnehmen dürfen. Es bleibt fraglich, an Hand welcher Kriterien zu bestimmen ist, ob ausländische Investoren direkt in die Verwaltung und Führung der jeweiligen Gesellschaft verwickelt sind.

Artikel 9.2 (a) des Rundschreibens 05 erlaubt, dass ausländische indirekte Anlagekonten (FIIA) geschlossen werden, wenn die ausländischen

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Investoren ihre indirekten Anlageaktivitäten in Vietnam einstellen, und die Salden des FIIA zur Eröffnung zu direkten Anlagekonten in VND transferiert werden. Dennoch gibt es keine Vorschriften zur Dokumentations- und Zahlungsmethode solcher VND FDIA, an denen sich die Banken orientieren könnten. Es ist auch nicht gesagt, ob die Unternehmen Artikel 11 der Verordnung 160 entsprechend ein Anlagekonto in ausländischer Währung eröffnen müssen oder nicht und ob ausländischen Investoren VND in VND FDIA verkaufen dürfen, um ausländische Währung zur Kapitaleinlage für ein solches Konto zu kaufen.

Artikel 9.2 (b) der Direktive 05 bestimmt, dass es ausländische Investoren frei stehe neben dem FIIA, die für ausländische indirekte Investitionstätigkeiten in Vietnam genutzt werden, ein weiteres Kapitalanlagekonto für ausländische direkte Anlageaktivitäten in Vietnam zueröffnen und zu gebrauchen, selbstverständlich unter Wahrung der Bestimmungen bezüglich Devisenkontrolle für ausländische direkte Investition in Vietnam und anderer relevanten Regularien. Dennoch schweigen die derzeitigen Bestimmungen zur Devisenkontrolle über die Ausgestaltung dieses Kontos (unter der Verordnung 160 sind lediglich Vorschriften zu Kapitalkonten von ausländischen direkten Anlageunternehmen zufinden).

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Zusammenfassend sollte die Staatsbank Vietnams einen zusätzlichen Leitfaden zur Anwendung und Interpretation der Direktive Nr. 05/2014/TT‐NHNN bereitstellen, um ihrer Zielsetzung der Steigerung von Investitions- und Rechtssicherheit zu entsprechen.