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Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel Brandschutztechnische Betrachtung von Hotels nach Muster- Beherbergungsstätten-Verordnung Dipl.-Ing. Dirk Kohmann Niederlassungsleiter Frankfurt a.M. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH

Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

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Brandschutztechnische Betrachtung von Hotels nach Muster-Beherbergungsstätten-Verordnung

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Page 1: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im HotelBrandschutztechnische Betrachtung von Hotels nach Muster-Beherbergungsstätten-Verordnung

Dipl.-Ing. Dirk KohmannNiederlassungsleiter Frankfurt a.M.hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH

Page 2: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

Inhalt

0. hhpberlin – Das Unternehmen

A. Allgemeines

B. Risikobetrachtung

C. Beherbergungsstätten-Verordnung

D. Bauliche Lösungen von Problemstellungen

E. Besonderes

F. Fallbeispiele

Page 3: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

hhpberlin – Unser Unternehmenhhpberlin wurde im Jahr 2000 gegründet und ist

• Brandschutz aus einer Hand,

• vom ersten Konzept bis zur

schlüsselfertigen Übergabe,

• vom Geschäftshaus bis

zum Fußballstadion,

• deutschlandweit und international

• ein Team von mehr als 90 Mitarbeitern

• öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Ingenieure, Architekten und

Physikern

• zahlreiche freie Mitarbeiter und strategische Partner

• in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am Main

Unser Führungsteam von hhpberlin

Page 4: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

hhpberlin – Unsere Kompetenzen

hhpberlin steht für kompetenten Brandschutz aus einer Hand und bietet:

• Unkonventionelle Brandschutzlösungen, statt Standardgutachten

• Intensive Kundenbetreuung und individuelle Problemanalyse

• Langjährige Erfahrung im Brandschutz

• Vertrauensverhältnis zu genehmigenden Behörden - Akzeptanz

maßgeschneiderte Brandschutznachweise und unkomplizierte Baugenehmigungen

Page 5: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

• Mehr als 3.500 Projekte deutschlandweit und international

• Auslandsprojekte in Russland, China, Italien, Schweiz, Ungarn und Vietnam

• Brandschutztechnische Beratung von Bauprojekten aus allen Bereichen:

Büro & Verwaltung Industrie & Verkehr Sport & Freizeit Einkauf Kultur Hotels Krankenhäuser Hochhäuser Regierungsgebäude Bildung

hhpberlin – Unsere Referenzen

Bundeskanzleramt, Berlin

Allianz Arena, München Flughafen Berlin Brandenburg International, Berlin

Page 6: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

• Niederlassungsleiter von hhpberlin in Frankfurt am Main

• Schwerpunkte seiner fachlichen Arbeit sind

- die Konzeptentwicklung für Sonder- und Bestandsbauten

- die brandschutztechnische Abnahme während der Bauausführung

• Studium des Bauingenieurwesens an den Technischen Universitäten Braunschweig

• Projektauszug

- HAM 21, Neubau Terminal 2 und 3 (Shopping Plaza), Hamburg

- Erweiterung Terminal 1, A Plus, Fraport, Frankfurt am Main

- PalaisQuartier und MyZeil, Frankfurt am Main

- Hackesches Quartier, Berlin

- Louisencenter, Bad Homburg

- Atlantic-Haus, Hamburg

Referent – Dipl.-Ing. Dirk Kohmann

Dipl.-Ing. Dirk KohmannNiederlassungsleiter

Frankfurt am Main

Page 7: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

Inhalt

A. Allgemeines

B. Risikobetrachtung

C. Beherbergungsstätten-Verordnung

D. Bauliche Lösungen von Problemstellungen

E. Besonderes

F. Fallbeispiele

Page 8: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

A.1 Bauordnungsrechtliche Einstufung

• Sonderbau nach § 2 (4) Nr. 8 /MBO/ bei mehr als 12 Betten

• Somit: Bauordnung und Sonderbau-Verordnung ist zu beachten

• Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungs-stättenverordnung – MBeVO) vom Dezember 2000

Page 9: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

A.2 Entwicklung der Verordnungen

Muster-Gaststätten-bau-Verordnung

Muster-Beherbergungs-

stätten-Verordnung

Muster-Versammlungs-

stätten-Verordnung

Page 10: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

A.3 Muster-Gaststättenbau-Verordnung

• Abgestufte Regelungen für:

– Gasträume ≤ 400 Personen

– Gasträume > 400 Personen

– Gastbetten ≤ 60 Personen

– Gastbetten > 60 Personen

• Vermischung von Versammlungsstätten-Verordnung und Gaststättenbau-Verordnung

Page 11: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

A.4 Restaurant

≤ 40 Plätze

Regelbau

Bauordnung

> 40 und < 200 Plätze

ungeregelter Sonderbau

Schutzziele Bauordnung

≥ 200 Plätzen

geregelter Sonderbau

MVStättV

Page 12: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

B.1 Risikobetrachtung

• Anforderungen an den Brandschutz nach § 14 /MBO/

– Entstehung eines Brandes vorbeugen

– Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen

– Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen

– Wirksame Löschmaßnahmen ermöglichen

• Gebäude müssen derart angeordnet, errichtet, geändert und instand gehalten werden

Page 13: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

B.2 Risiko – Brandentstehung

• durch unsachgemäß gelöschte Zündquellen (rauchen)

• technische Geräte

Risiko: vergleichbar bis geringer als in Wohnungen

Page 14: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

B.3 Risiko - Brandausbreitung

• leicht entflammbare Stoffe (Dekorationen)

• Kapselung der Zimmer in F 30

Risiko: vergleichbar bis geringer als in Wohnungen

Page 15: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

B.4 Risiko - Personenrettung

• Reaktionsgeschwindigkeit bei Alarmierung

– Verständigung (Fremdsprachen)

– Reaktionsvermögen (Nachtstunden)

• Mobilität von Personen

• mangelnde Ortskenntnis

• Gefahr einer Panik im Alarmierungsfall

• keine höhere Personendichte als in Bürobereichen

Risiko: höher als bei Wohnungsnutzung

Page 16: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

B.5 Risiko – Begegnung der Gefahren

Maßnahmen für den Brandschutz

organi-satorische

anlagen-technische

bauliche

Page 17: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.1 Geltungsbereich

• Beherbergungsstätten (Hotels, Hostels, Herbergen)

• Mehr als 12 Betten für Gäste

• Abgestufte Regelungen für:

– Gastbetten ≤ 60 Gastbetten, bzw. ≤ 30 Betten je Geschoss

– Gastbetten > 60 Personen, bzw. > 30 Betten je Geschoss

• Restaurantbereiche werden nach Bauordnung, bzw. ab 200 Personen nach /MVStättV/ betrachtet

Page 18: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.2 Begriffe

• Beherbergungsstätten sind:

– Gebäude oder Teile von Gebäuden, die

– ganz oder teilweise

der Beherbergung von Gästen dienen.

• dies gilt nicht für Ferienwohnungen

Page 19: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.2 Begriffe

• Beherbergungsräume: dienen dem Wohnen und Schlafen

• Suite: eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume

Page 20: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.2 Begriffe

• Gasträume: Aufenthalt von Gästen, jedoch nicht zum Wohnen und Schlafen

Speise- und Tagungsräume

Page 21: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.3 Rettungswege

• mindestens 2 voneinander unabhängige Rettungswege

• innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen Flur zulässig

• 1. Rettungsweg: notwendige Treppe

• 2. Rettungsweg: notwendige Treppe oder Außentreppe

Sonderfall ≤ 60 Gastbetten

Page 22: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.3 Sonderfall ≤ 60 Gastbetten

• Voraussetzungen:

– ≤ 60 Gastbetten insgesamt

– ≤ 30 Gastbetten in einem Geschoss

– eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des Beherbergungsraumes muss erreichbar sein

• dann: genügen als 2. Rettungsweg die Geräte der Feuerwehr

Page 23: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

Rettungsgeräte der Feuerwehr

4teilige Steckleiter

~ 7 m

3teilige Schiebleiter

~ 12 m

Hubrettungsfahrzeuge

~ 23 m

Page 24: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.3 Kennzeichnung der Rettungswege

• Abzweigungen notwendiger Flure

• Zugänge zu notwendigen Treppenräumen

• Ausgänge ins Freie

• Sicherheitszeichen müssenbeleuchtet sein

Page 25: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.4 Bauliche Anforderungen

• feuerbeständig müssen sein

– tragende Wände

– Stützen

– Decken

hiervon ausgenommen sind: oberste Geschosse von Dachräumen ohne Beherbergungsräume

• feuerhemmende Ausbildungen der o. g. Bauteile genügen bei:

– Gebäuden mit nicht mehr als 2 oberirdischen Gebäuden (GK 3)

– in obersten Geschossen von Dachräumen mit Beherbergungsräumen

Page 26: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

Bauteilanforderungenfe

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F 30ho

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F 60

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F 90

Page 27: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.5 Trennwände

• sind erforderlich zwischen Räumen einer Beherbergungsstätte und Räumen, die nicht dazu gehören

• sind erforderlich zwischen Beherbergungsräumen und

– Gasträumen,

– Küchen

• müssen feuerbeständig sein

• bei tragenden Bauteilen in feuerhemmender Qualität genügen feuerhemmende Trennwände

Page 28: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.5 Trennwände

• müssen zwischen Beherbergungsräumen feuerhemmend sein

• müssen zwischen Beherbergungsräumen und sonstigen Räumen feuerhemmend sein

Page 29: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.5 Öffnungen in Trennwänden

• Öffnungen sind unzulässig zwischen

– Beherbergungsräumen und Gasträumen/Küchen

– Beherbergungsräumen

– Beherbergungsräumen und sonstigen Räumen

• Öffnungen müssen feuerhemmende und rauchdichte Abschlüsse haben zwischen den Räumen einer Beherbergungsstätte und Räumen, die nicht zur Beherbergungsstätte gehören (T 30-RS)

Page 30: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.6 Notwendige Flure

• folgende Elemente müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (A) bestehen:

– Bekleidungen

– Unterdecken

– Dämmstoffe

• Bodenbeläge müssen mindestens schwerentflammbar sein (B1)

Page 31: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

Baustoffanforderungen

Baustoffe

nichtbrennbar (A)

A1 A2

brennbar (B)

schwer-entflammbar

(B1)

normal-entflammbar

(B2)

leicht-entflammbar

(B3)

Page 32: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.6 Notwendige Flure

• Stichflure dürfen nicht länger als 15 m sein

• maßgeblich: Tür Beherbergungsraum zu notwendiger Treppenraum oder Ausgang ins Freie

• Stufen in notwendigen Fluren: beleuchtet

Page 33: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.7 Türen

• Feuerhemmende und rauchdichte Abschlüsse (T 30-RS)

– von notwendigen Treppenräumen zu anderen Räumen als notwendigen Fluren

– von notwendigen Fluren in Kellergeschossen zu Räumen, die von Gästen nicht benutzt werden

• Rauchdichte Abschlüsse (RS)

– von notwendigen Treppenräumen zu notwendigen Fluren

– von notwendigen Fluren zu Beherbergungsräumen

– von notwendigen Fluren zu Gasträumen (wenn im selben Rauchabschnitt Öffnungen zu Beherbergungsräumen liegen)

Page 34: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.8 Sicherheitsbeleuchtung

• erforderlich in:

– notwendigen Fluren

– notwendigen Treppenräumen

– zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie

– für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen,

– für Stufen in notwendigen Fluren

Page 35: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.8 Sicherheitsstromversorgung

• erforderlich für

– Sicherheitsbeleuchtung

– Alarmierungseinrichtung

– Brandmeldeanlage

Page 36: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.9 Alarmierungseinrichtungen

• Alarmierungseinrichtungen sind in Beherbergungsstätten erforderlich

• Automatische Ansteuerung der Alarmierung bei mehr als 60 Gastbetten

• Kenngröße Rauch in notwendigen Fluren

Page 37: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.9 Alarmierungseinrichtungen

• Brandmeldeanlage für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten mit

– Automatischen Rauchmeldern in den notwendigen Fluren

– Nichtautomatischen Meldern

• Vermeidung von Falschalarmen (TM - Technische Maßnahmen)

Page 38: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.9 Alarmierungseinrichtungen

• Unmittelbare und automatische Aufschaltung zur Feuerwehr

• Brandfallsteuerung der Aufzüge bei mehr als 60 Gastbetten

Page 39: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.11 Organisatorische Maßnahmen

• Freihaltung von Rettungswegen

• Türen müssen von innen leicht zu öffnen sein

• Rettungswegpläne

– in jedem Beherbergungsraum

– inklusive Verhaltenshinweise

– in den üblichen Fremdsprachen

Page 40: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.11 Organisatorische Maßnahmen

• Bei Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind

- Eine Brandschutzordnung zu erstellen- Feuerwehrpläne anzufertigen

• Betriebsangehörige sind zu schulen über

- Die Bedienung der Alarmierung- Die Maßnahmen gemäß der Brandschutzordnung- Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal

jährlich

• Die Verantwortung über die Punkte des § 11 trägt der Betreiber oder der von ihm benannte Beauftragte

Page 41: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.12 zusätzliche Bauvorlagen

• Sicherheitsbeleuchtung und -stromversorgung

• Alarmierungseinrichtungen

• Brandmeldeanlage

• Rettungswege auf dem Grundstück

• Flächen für die Feuerwehr

Page 42: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.13 Anpassungsverlangen

• Vorschriften der Verordnung ohne hohem investiven Aufwand, die dem sicheren Betrieb und der Rettung von Personen im Brandfall dienen, sollen Anwendung finden, um die Sicherheit zu erhöhen:

– Freihalten der Rettungswege

– Brandschutzordnung

– Feuerwehrpläne

– ….

• Vorgaben des § 11 /MBeVO/

Page 43: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

C.14 Ordnungswidrigkeiten

• Nicht-Freihalten von Rettungswegen

• Versperren von Türen im Zuge von Rettungswegen

• Als Verantwortlicher nicht gegen das Versperren vorgeht

• Nicht-Anbringung von Rettungswegplänen und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall

Page 44: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

D.1 Leitungsführung

• Horizontal: Lüftungsleitungen im Flurbereich

• Vertikal

– Sanitärleitungen

– Lüftungsleitungen

– Elektroleitungen

in Schächten oder mit Schottung in Deckenebene

Page 45: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

D.2 Lüftung im unbelüfteten Flur

• In notwendigen Fluren […] genügen […] Lüftungsleitungen aus Stahlblech, ohne Öffnungen, […].

• Erleichterung nach /MLüAR/ kann nicht angewendet werden, da Hotelzimmer als brandschutztechnisch getrennte Bereiche zu bewerten sind.

Page 46: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

D.3 horizontale Schottung

• Schottung in Geschossdecken-Ebene

Page 47: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

D.4 Schachtvariante

• Führung von Leitungen in Schächten

Page 48: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

E.1 Hochhaus

• Hotels in Hochhäusern

– Anforderungen werden im Einzelnen festgelegt

– MBeVO gilt nicht allein

• Beispiele

– flächendeckende Rauchmelderüberwachung vs. Überwachung der Flurbereiche

– Ausbildung von Elektro-Schächten (horizontale Schottung im Hochhaus in S 30 erforderlich)

Page 49: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

E.2 Schacht-Variante

• Führung von Leitungen in Schächten

– Schacht in der Qualität der durchdrungenen Bauteile (bspw. F 90)

– 7.2.3 /MHHR/: „Installationsschächte für Elektroleitungen müssen in Höhe der Geschossdecken feuerhemmend abgeschottet werden.“

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E.3 Mobilitätseingeschränkte Personen

• Organisatorische vs. bauliche Maßnahmen

• Besondere Rettungswegkennzeichnung

• Wartezonen

Page 51: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

F.1 Fallbeispiel

• Geltungsbereich: mehr als 12 Gastbetten

• Rettungswege:

– Zwei voneinander unabhängige notwendige Treppenräume

– Über denselben notwendigen Flur geführt

• Beherbergungsräume und Suiten

Page 52: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

F.2 Fallbeispiel

• Tragende Elemente: feuerbeständig

• Wände zwischen Beherbergungsräumen und zum Flur: feuerhemmend

• Stichflurlänge: < 15 m

Page 53: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

F.3 Fallbeispiel

• RS-Türen zu Beherbergungsräumen

• T 30-RS-Türen zu Räumen anderer Nutzung

• RS-Tür zur Unterteilung in Rauchabschnitte

Page 54: Besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz im Hotel

F.4 Fallbeispiel

• Brandschutzordnung(mehrsprachig, wennerforderlich)

• Flucht- und Rettungspläne(standortbezogenund somit individuellfür die Zimmer)

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Kontaktinformationen

hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH

Rotherstraße 1910245 Berlin

Rosental 580331 München

Kurze Mühren 2020095 Hamburg

Wilhelm-Leuschner-Straße 4160329 Frankfurt am Main

Phone: +49 (30) 89 59 55-0 [email protected]: +49 (30) 89 59 55-100 www.hhpberlin.de

Geschäftsführer:Dipl.-Ing. Margot EhrlicherDipl.-Inf. BW (VWA) Stefan TruthänDipl.-Ing. Karsten Foth

Prokurist:Dipl.-Ing. Harald Niemöller

Beirat:Prof. Dr.-Ing. Dietmar HosserDr.-Ing. Karl-Heinz Schubert

AmtsgerichtBerlin CharlottenburgHRB 78 927

Deutsche Bank P+G AGBLZ 100 700 24Konto-Nr. 1419100IBAN-Nr. DE52100700240141910000Swift-Code: DEUTDEDBBERUst-IdNr. DE217656065