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Dieser Bericht entstand im Rahmen der Vorlesung: „Digitale Nachhaltigkeit in der Wissensgesellschaft“ bei Dr. Marcus M. Dapp ETH Zürich HS10 Open Data Rohdaten und offene Staatskunst Verfasst von: Anna Henger, D-PHYS, [email protected] Stefan Roos, D-ARCH, [email protected] Der Bericht darf gemäss folgender Creative Commons Lizenz verwendet werden: Open Data - Rohdaten und offene Staatskunst von Anna Henger und Stefan Roos steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 Schweiz Lizenz.

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Potential von Open Data Bericht von Anna Henger, Stefan Roos

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Dieser Bericht entstand im Rahmen der Vorlesung:„Digitale Nachhaltigkeit in der Wissensgesellschaft“

bei Dr. Marcus M. Dapp

ETH ZürichHS10

Open DataRohdaten und offene Staatskunst

Verfasst von:Anna Henger, D-PHYS, [email protected] Roos, D-ARCH, [email protected]

Der Bericht darf gemäss folgender Creative Commons Lizenz verwendet werden:Open Data - Rohdaten und offene Staatskunst von Anna Henger und Stefan Roos steht unter

einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 SchweizLizenz.

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 2

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Projektvorhaben....................................................................................................32 Einführung in Open Data......................................................................................4

2.1 Allgemein...............................................................................................................................42.2 Historisches..........................................................................................................................42.3 Was sind Open Data?...........................................................................................................42.4 Unterscheidung von Open Data zu Open Government.....................................................52.5 eGovernment.........................................................................................................................52.6 Nutzer.....................................................................................................................................62.7 Entwicklung von Open Government Data..........................................................................6

3 Beschreibung von Open Government Data........................................................63.1 Ziele von Open Government Data.......................................................................................6

3.1.1 Transparenz..................................................................................................................63.1.2 Innovation......................................................................................................................83.1.3 Partizipation...................................................................................................................8

3.2 Veröffentlichte Daten............................................................................................................93.3 Risiken.................................................................................................................................10

3.3.1 Datenschutz................................................................................................................103.3.2 Fehlinterpretationen....................................................................................................103.3.3 Diskriminierung und Missbrauch.................................................................................103.3.4 Kommerzielle Nutzung................................................................................................11

3.4 Kosten..................................................................................................................................114 Vor- und Nachteile für die Interessengruppen anhand von Beispielen........12

4.1 Bürger..................................................................................................................................124.2 Verwaltung...........................................................................................................................13

5 Empfehlungen für Regierungen und Behörden..............................................145.1 Generell...............................................................................................................................14

5.5.1 Aktuelle Situation in der Schweiz................................................................................155.5.2 Empfehlung.................................................................................................................16

6 Fazit.....................................................................................................................16

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 3

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 1 Projektvorhaben

1 Projektvorhaben

Verwaltungen, das öffentliche Wesen generell, wie aber auch die Wissenschaft oder Organisationen produzieren eine grosse Menge an Daten die sie Hauptsächlich intern verwendet. In der Wissenschaft wird schon länger darüber diskutiert ob wissen freigegeben werden soll. Neue Errungenschaften können nur basierend auf bestehendem wissen aufbauen, das heisst auf Forschungen die durch Vorgänger oder Zeitgenossen getrieben wurde. Werden die Resultate der Forschung, die benützten Rohdaten, frei zugänglich gemacht erlaubt man anderen Forscher schneller zu neue Erkenntnisse und Innovationen zu gelangen. Natürlich kostet die Forschung und mit wichtigen Erkenntnisse möchte man Profit machen, oder Spesen amortisieren, aber anderseits ist es für die Allgemeinheit, interessanter wenn die Wissenschaft möglichst erfolgreich und schnell vorangetrieben wird.

„If I have seen further it is by standing on the shoulders of giants.“1

Isaac Newton, 1676

„Creativity and innovation always builds on the past.“2

Lawrence Lessig, 2001

Seit kürzerem wird immer diskutiert ob auch die Daten die im Auftrag von Regierungen, das heisst vom öffentlichen Wesen, aufgenommen werden den Bürger frei zugänglich gemacht werden sollen, um einerseits, wie in der Wissenschaft Innovation und neue Produkte zu fordern, anderseits aber auch um die Transparenz der Regierungen und die Beteiligung der Bürger an Politik und Staatsaufgaben zu erhöhen.

Unser Ziel ist es das Konzept von Open Data, die Ziele, welche Daten freigegeben werden und welche Kriterien sie erfüllen müssen, was sind die Interessen und Risiken, sowie die entstehenden Kosten zu beschrieben. Infolge anhand von Beispiele die Aspekte Innovation und Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen oder Beteiligung von Bürger an Staatsaufgaben tiefer untersuchen und dabei Vor- bzw. Nachteile für die Interessengruppen, Verwaltung und Bürger, analysieren und schildern. Mit den Beispielen möchten wir nicht nur Vor- und Nachteile aufzeigen sondern auch konkret wie Bürger und Unternehmen mit den offenen Daten umgehen können/könnten.Im weiteren werden wir nach der Beschreibung des Konzeptes von Open Data und die Analyse von Beispiele unsere persönliche Empfehlung für Regierungen und Behörden zur Frage der Veröffentlichung von Daten schildern. Wir werden das Schwergewicht auf die Schweiz legen, dabei der aktuellen Stand bezüglich Open Data und die geplante Entwicklungen zitieren.

1 Vorlesungsunterlagen Digitale Nachhaltigkeit von Dr. Marcus M. Dapp: C10-LE01AB.pdf auf http:/elbanet.ethz.ch2 Vorlesungsunterlagen Digitale Nachhaltigkeit von Dr. Marcus M. Dapp: C10-LE01AB.pdf auf http:/elbanet.ethz.ch

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 4

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 2 Einführung in Open Data

2 Einführung in Open Data

2.1 Allgemein

Open Data ist ein Prinzip bzw. eine Philosophie, die den freien d.h. unbeschränkten Zugang zu (öffentlichen) Daten befürwortet. Dieses Prinzip geht aus dem Grundverständnis hervor, dass Daten Allgemeingut sind und aus diesem Grund für die Gesellschaft verfügbar gemacht werden müssen, wo immer dies mit datenschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.Im Folgenden soll vor allem von Open Government Data die Rede sein. Im Unterschied zu Open Data im Allgemeinen, wo auch Daten aus der Wissenschaft, Wirtschaft und von NGOs mit einbezogen werden, handelt es sich bei Open Government Data um Daten der Verwaltung und Regierung, also um Daten, deren Erhebung durch Steuergelder finanziert ist. Da die Verwaltung nicht marktwirtschaftlich orientiert ist und somit nicht a priori Gewinne aus den von ihr erhobenen Daten schöpfen muss, fordert die Open Data Bewegung, dass die so erhobenen Daten grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

2.2 Historisches

Der Begriff „Open Data“ ist noch vergleichsweise jung wenn man ihn mit der Open Source Bewegung, die seit etwa 25 Jahren existiert, oder der Open Access, die ihre Wurzeln in der 90er Jahren hat, vergleicht.3 Die ersten Zitationen des Begriffes „Open Data“ sind ungefähr ins Jahr 2002 zurückzuführen, in einem Interview an Jim Kent mit dem Titel: „Keeping Genome Data Open“.4 Es handelt sich um einen Biologie Doktorand der ein Programm schrieb das garantiert das die (Roh)Daten der menschlichen Chromosomen frei zugänglich bleiben und nicht durch kommerzielle Patenten „abgeschlossen“ werden. Dahinter stecken die Bemühungen zur Etablierung eines Konzept und einer Praxis der Offenheit und Freiheit auch im Umgang mit Rohdaten.

Der Begriff „Open Data“ ist, wie oben beschrieben zwar jung, jedoch ist das Konzept in Ansätze schon älter. Während dem Internationale Geophysikalische Jahr (1957-58) wurden Regeln für den Austausch von Daten erstellt und Welt-Datenzentren (WDC´s) eingerichtet, was während des kalten Krieges nicht üblich war.5

Im Zusammenhang mit öffentlicher administrativer Daten, wodurch den Open Data Gedanken auch wirklich grosse öffentliche Aufmerksamkeit bekommen hat, ist der Begriff durch die Aktivitäten von USA und UK geprägt, die ihre Open Government Data vor eineinhalb- bzw. ein Jahr freigeschalten haben (data.gov 05.2009/data.gov.uk 01.2010).Auch in der Wissenschaft wird dieser Gedanke weiter vorangetrieben, was etwa Projekte wie Science Commons oder die Verabschiedung der Panton Principles zeigen.

2.3 Was sind Open Data?

Der Ausdruck „Open“ wird in vielerlei Kontexten und mit verschiedensten Bedeutungen verwendet. Orientierung darüber gibt die Open Definition6, ein Projekt der Open Knowledge Foundation (OKFN).Diese Definition soll das Konzept der Offenheit im Kontext von Open Knowledge spezifizieren und eine gewisse Verbindlichkeit des Redens über Open Knowledge erreichen. Der allgemeine Begriff von „Open knowledge“ umfasst Inhalte (Texte, Bücher und Filme), Daten sowie Informationen aus Regierung und öffentlicher Verwaltung.Alle Inhalte oder Daten, die mit einer Open-Definition-konformen Lizenz versehen sind, können ohne weitere Klärung von Rechtsfragen abgefragt, kopiert, verteilt, kombiniert und erweitert werden.

3 Open Data im hbz-Verbund, Adrian Pohl, http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/lod/. 4 Interview mit jim Kent: http://www.oreillynet.com/pub/a/network/2002/04/05/kent.html5 petermrʼs blog: Open Data - the time has come. http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=326 Einsehbar unter: http://www.opendefinition.org/okd/

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 5

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 2 Einführung in Open Data

Die Kurzform dieser Definition von Offen besagt:

“A piece of content or data is open if you are free to use, reuse, and redistribute it — subject only, at most, to the requirement to attribute and share-alike.”7

2.4 Unterscheidung von Open Data zu Open Government

Der Begriff Open Government taucht seit dem Jahr 2009 auf und wurde von US-Präsident Obama geprägt. Im Unterschied zu Open Data befasst sich Open Government hauptsächlich mit der Öffnung von Staat und Verwaltung gegenüber dem Volk. Open Government soll für mehr Transparenz von Regierungen und für mehr Teilhabe sorgen. Open Data ist zusammen mit Open Source ebenfalls Teil des Konzepts von Open Government.Dabei wird ein laufender Dialog zwischen Bürgern und Verwaltung angestrebt. Über die Technologien des Web 2.0 (Wikis, Blogs…) lässt sich diese Interaktivität seit einiger Zeit technisch umsetzen. Allerdings ist auch hier eine Grundvoraussetzung, dass das Konzept flächendeckend umgesetzt wird und nicht auf einige wenige, unproblematische Aspekte begrenzt wird, um die Glaubwürdigkeit zu wahren. Zudem muss berücksichtig werden, dass sich nur ein kleiner Teil der Nutzer aktiv mittels Forenbeiträgen, Wiki Einträgen usw. an der Mitarbeit beteiligt. (Vgl. 90:9:1 Regel nach Jakob Nielsen; 90% lesen nur, 9% schreiben von Zeit zu Zeit, 1% schreibt regelmäßig) Um auch den Masse der passiven Nutzer zur aktiven Teilhabe zu motivieren müssen diese merken, dass sie mit minimalem Aufwand bereits mitgestalten können. Dementsprechend müssen auch die Anwendungen zur direkteren Demokratie aufgebaut sein.

2.5 eGovernment

Unter eGovernment versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstige behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken.Im Gegensatz zu Open Government Data, wobei es sich um die freigaben von Rohdaten die nicht dem Datenschutz unterstehen oder geheim sind handelt und für Weiterbenützung vorgesehen sind, daher keine persönliche Daten, handelt es sich hingegen bei eGovernment um ein Austausch zwischen Behörden und Bürger der auch persönlich/Privat (E-Voting, Persönliche Daten,...) sein kann.

7 OKD: http://www.opendefinition.org/okd/

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 6

Abbildung 1: Arten von Wissen gemäß der Open Definition, http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/lod/.

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 2 Einführung in Open Data

Dadurch entsteht der Vorteil für den Bürger, dass er besser im Kontakt mit den Behörden stehen kann und dessen Informationen „rund um die Uhr“ erreichbar sind. Es werden dadurch zeitaufwendige Prozesse vereinfacht, die Transparenz der Behörden erhöht und durch die erhöhte Zugänglichkeit an Informationen wird eine intensivere Beteiligung erreicht.Für die Behörden entsteht der Vorteil der Kosteneinsparung. Allein der Deutsche Bund rechnet eine Jährliche Kosteneinsparung von 400 Mio Euro bei einer Investition von 1,65 Mia Euro.Grösste Befürchtung von den Bürger ist der Datenschutz, die Nichteinhaltung ihrer Privatsphäre. Für die Behörden ist der Nachteil der grössere Sicherheitsaufwand für den Schutz der Daten.

2.6 Nutzer

Im ersten Moment werden vor allem internetaffine Menschen auf die bereitgestellten Daten zugreifen, die sich für die jeweilige Thematik interessieren.Für die Gewinnung weiterer Nutzer bietet sich jedoch eine vereinfachte Suchfunktion, Gruppierung der Datensätze nach Themengebieten und nicht zuletzt die Bekanntmachung des Konzepts über die Mainstreammedien an. Je nach Art der Daten ergeben sich unterschiedliche Zielgruppen für deren Nutzung. So wäre z.B. die in Karten verzeichnete Lage der von einer Ölpest betroffenen Gebiete, wie sie aktuell für den Golf von Mexiko online ist, zum einen für die Tourismusbranche von Interesse aber auch für Umweltschützer oder Anwohner.Über ein Blog veröffentlichte Sitzungsprotokolle hingegen wären eher für die Mitglieder eine Gemeinde hilfreich, da diese so schneller und bequemer einsehbar wären.

2.7 Entwicklung von Open Government Data

Die USA (05.2009) befolgt von UK (01.2010), Australien (10.2009 Beta Version) sowie Vancouver (09.2009 Beta Version) haben die Vorreiter Rolle im freischalten von Rohdaten aus Administration und Verwaltung übernommen. Jedoch sind in vielen Staaten initiativen oder Vorbereitungen für Open Data Projekte im Gange. So zum Beispiel wurde in Österreich am 07.01.2010 eine Initiative gegründet, die OGD Austria8 (Open Government Data Austria), mit dem Ziel öffentliche (nicht personenbezogene) Daten (GIS-Daten, Mikrozensus, Volkszählung, Umweltdaten, Verkehrsdaten, Daten versch. NPOs, NGOs, etc.) in Menschen- UND Maschinen-lesbarer Form der Bevölkerung und der Wirtschaft frei verfügbar zu machen. Nach dem Meetup am 8. April 2010 haben die Proponenten der Initiative mit der Formierung und Organisation begonnen.In der Schweiz gibt es Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit die den nachhaltigen und innovativen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) fördert und sich für den öffentlichen Zugang zu Wissensgütern einsetzt.9 Die Gruppe ist der Meinung, dass „Open Data“ für alle Staatsgewalten ohne Zweifel zukunftsweisend ist und promoviert durch Vorstosse ihrer Mitglieder diese Angelegenheiten.

8 Internet Seite von OGD Austria: http://gov.opendata.at/site/about9 http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/hintergrund/

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 7

Abbildung 2: Dimensionen von E-Government, http://de.wikipedia.org/wiki/E-Government

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 3 Beschreibung von Open Government Data

3 Beschreibung von Open Government Data

3.1 Ziele von Open Government Data

3.1.1 Transparenz

Öffnen sich Staat und Verwaltung im Sinne von Open Government Data gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft, aber auch nach Innen, so kann dies zu mehr Transparenz führen. Transparenz stärkt das Pflichtbewusstsein und liefert den Bürgern Informationen darüber, was ihre Regierung und ihre Verwaltung derzeit machen. Vorgänge und Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Justiz werden von Außen nachvollziehbar gemacht. Wie eine repräsentative Verbraucherstudie von Forsa im Auftrag von SAS Deutschland feststellte, ist die Vertrauenskrise, der sich die politische Steuerung durch die Bürger ausgesetzt sieht, mit mehr Effektivität und mehr Transparenz zu überwinden.Im Gegensatz zu Wikileaks, die auch versuchen Regierungen Transparent zu machen, geht es bei Open Government Data nicht um Kontrollierbarkeit, Aufsicht oder die Aufdeckung und Verhinderung von Bösem, sondern die Schaffung von Mehrwert, die Einbeziehung einer breiteren Öffentlichkeit in das Handeln von Politik und Verwaltung, die Nutzung von bislang nicht erkannten oder nicht erschlossenen Potenzialen. Es geht nicht um “Geheimnisverrat”, sondern um die freiwillige Bereitstellung von “normalem” Datenmaterial und das auch noch in maschinenlesbarer Form.Auf der Basis von Transparenz sollen im Kern die beiden Ziele “Stärkung der Partizipation (eParticipation)” und “Mehrwert aus der Nutzung von Verwaltungsdaten (Open Data)” verfolgt werden. Es sollen zusätzliche Kompetenzen und Blickwinkel für Entscheidungsfindungen einbezogen werden.Open Data soll von der Politik und der Verwaltung selber initiiert und getragen werden und nicht wie bei Wikileaks von anonyme „Whistleblower“. Es geht um transparente Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, um Dialog und um Teamwork.10

10 http://www.gov20camp.de/open-data-und-wikileaks-zwei-paar-schuhe/

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 8

Abbildung 3: Der Transparenz-Kreislauf, http://blog.sunlightfoundation.com/2010/03/10/introducing-the-cycle-of-transparency/

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 3 Beschreibung von Open Government Data

Wie Jake Bewer schreibt, sind wir immer noch mit einer Regierung konfrontiert die sich benimmt wie im 19 Jahrhundert bezüglich des Amtsgeheimnis. Es herrscht angst und Wiederstand gegenüber Regierungsinterne kulturelle-, politische- und Einstellungsänderungen. Es gibt immer noch eine grosse Diskrepanz zwischen den Guten Intentionen von Bürgern, Expertenkommissionen und Reporters, und die Übersetzung von dieser guten Intentionen in effektive Resultaten. Das Problem ist, dass Leute Transparenz unterstützen in Theorie, jedoch wissen nicht wie sie sich benehmen sollen um diese transparente Regierung zu schaffen von der die Rede ist. Um die Vision einer transparenten Regierung zu erreichen, gibt es eine Vielzahl an „Sachen“ die dauerhaft geschehen müssen und sich einander unterstützen. Jake Bewer führt der Transparenz-Kreislauf ein, womit er auf einfacher weise schildert welche Akteuren und Aktionen zusammen wirken müssen um das Ziel einer Transparente Regierung zu erreichen. Jeder Akteur und jede Aktion ergänzt die andere im Kreislauf um jedes Element einfacher oder überhaupt möglich machen. Wichtig ist, dass jeder, vom Programmierer zum Akademiker zu Regierungsleute zu Reporter zu Aktivisten, sein platz im Kreislauf hat.11

3.1.2 Innovation

Auf der Basis des Open Government Data sollen Regierungen und Verwaltungen kollaborativ sein. Kollaboration bietet innovative Werkzeuge, Methoden und Systeme, um die Zusammenarbeit über alle Verwaltungsebenen hinweg und mit dem privaten Sektor zu forcieren. Dadurch wird das Professionelle und alltägliche Erfahrungswissen der Bürger, was die Demokratie stärken und Effizienz und Effektivität in Regierung und Verwaltung erhöhen soll, für Politik und Verwaltung leichter zugänglich.Die öffentliche Verwaltung kann durch eine strategische Nutzung der Innovationskraft der Außenwelt ihr eigenes Innovationspotential vergrößernOffene Daten stärken auch den Wirtschaftsstandort. Viele der Applikationen, die es in anderen Ländern bereits gibt, haben einen hohen lokalen Bezug. Damit wird für die lokale Wirtschaft Wertschöpfung generiert und die Lebensqualität verbessert. Man darf auch nicht vergessen, dass der Nutzen dieser Daten mit jedem Datensatz, der dazu kommt, exponentiell steigt. In der Kombination der unterschiedlichen Daten können innovative Anwendungen, Websites und wissenschaftliche Analysen entstehen.12

Die Ideen, Vorschläge und Anregungen von Bürgern sollten künftig entgegengenommen und automatisch an die zuständige Stelle mit Bitte um Prüfung weitergeleitet werden. Die Anzahl der Impulsgeber und der Impulse wird durch eine gezielte Ansprache Interessierter zunehmen. Deren Vorschläge werden durch Datenportale, Wettbewerbe, einzureichende Prototypen, quelloffene Software und Transparenz an Qualität gewinnen. Unternehmen können sich hier die künftige Basis für neue Geschäftsfelder, Produkte und Dienstleistungen auf Basis frei zugänglicher Daten, Anwendungen und Prozesse legen. Dazu müssen sie mit Prototypen und innovativen Umsetzungen die Entscheidungsträger überzeugen.13Bei der Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft sollen verstärkt Bürger, Unternehmen, Verbände und Bürgerinitiativen eingebunden werden, um abgestimmt und gemeinsam Problemstellungen bestmöglich zu bearbeiten und zu erledigen. Die Technologien vereinfachen es zudem, die Bürger, Verbände und Unternehmen in vorhandene Prozessketten und damit in die Aufgabenerfüllung einzubinden, wo immer dies sinnvoll, erforderlich und umsetzbar erscheint. Darüber hinaus erleichtern sie eine koordinierte Zusammenarbeit von allen Personen, die an einem Vorhaben mitwirken möchten. Dies kann in einer Schwarmauslagerung (Crowd Sourcing) münden, bei der auf die Intelligenz und Arbeitskraft einer Masse unentgeltlich tätiger Freizeitaktivisten gesetzt wird, die sich über das Internet weltweit verteilt um die Lösung von Aufgaben und Problemen, die Erstellung von Inhalten oder Innovationen kümmern. Dieser Ansatz prägt nicht nur die Open Source Community im öffentlichen Sektor, sondern beeinflusst auch die Konzepte zu Datenportalen der Verwaltung, zu Government Mashups, zu Government AppStores, zu „Apps for Democracy“‐ Wettbewerben und zum Government Hack Day.14

11 Introducing the Cycle of Transparency: http://blog.sunlightfoundation.com/2010/03/10/introducing-the-cycle-of-transparency/12 Interview mit Peter Parycek, http://www.futurezone.at/stories/1664528/13 Jörn von Lucke: Open Government, Öffnung von Staat und Verwaltung - Gutachten für die Deutsche Telekom AG zur T-City Friedr.14 Jörn von Lucke: Open Government, Öffnung von Staat und Verwaltung - Gutachten für die Deutsche Telekom AG zur T-City Friedr.

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 3 Beschreibung von Open Government Data

3.1.3 Partizipation

Partizipation verstärkt die Effektivität von Regierung und Verwaltung und verbessert die Qualität ihrer Entscheidungen, indem Individuen und Organisationen als Stakeholder, sowie das verstreute Wissen der Gesellschaft stärker in Willensbildungs‐ und Entscheidungsprozesse von Staat und Verwaltung eingebunden werden.Die Web 2.0‐Technologien ermöglichen es, nicht nur konventionelle Formen der Meinungsbildung durch elektronische Formate zu ergänzen, sondern mit Text, Bild, Ton und Video auch vollkommen neue unkonventionelle Formen wie ein verteiltes Brainstorming, moderierte Dialoge, ergebnisoffen angelegte Bürgerbefragungen, Bewertungen und eine Meinungsbildgewinnung auf Knopfdruck. Konzepte einer „Collaborative Governance“ eröffnen eine echte gemeinschaftliche Entscheidungsfindung. Smarte IT‐basierte Ansätze zur Folgenabschätzung, zur nachvollziehbaren Argumentation, zum Aufbau von Konsens, zur Mediation, zur Lösung von Problemen und zur Entschärfung von Konflikten können eine ausgewogene Entscheidungsfindung bei unterschiedlichen Interessengruppen beschleunigen. Zunehmend denkbar werden auch ganz neue Formen und Ausprägungen direkter Demokratie, bei denen an Stelle von Delegierten die Bürger zunehmend selbst ihre Interessen wahrnehmen. So könnten sie selbst entscheiden, wie weit sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen wollen oder von anderen vertreten werden möchten. Zumindest technisch wäre es möglich, die Stimmvergabeentscheidung jederzeit zu ändern und das einem Delegierten übertragene Stimmrecht zurückzufordern, um es einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuüben.15

3.2 Veröffentlichte Daten

Damit Datensätze sinnvoll verwendet werden können müssen diese den 8 Prinzipien von Open Government Data entsprechen.

1.: Vollständigkeit In den bereit gestellten Datensätzen dürfen nicht nur Fragmente freigegeben werden, sondern es müssen alle Daten enthalten sein, die nicht unter berechtigte Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen fallen.

2.: Primärquelle Um einen Informationsverlust durch Überarbeitung und Aufbereitung der Daten zu vermeiden sollten die Daten in einem möglichst ursprünglichen Zustand veröffentlicht werden, was aber die Übersichtlichkeit und die Verständlichkeit der Daten einschränken kann

3.: ZeitnahDie Veröffentlichung der Daten darf nicht herausgezögert werden, damit die Aktualität und damit der Nutzen der Daten nicht unnötig eingeschränkt wird.

4.: ZugänglichDie Daten müssen für eine möglichst grosse Anzahl von Nutzern verfügbar sein. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass die Daten vorhanden sind, sondern auch leicht zu finden sind ggf. über Tags oder Verlinkungen (Linked Open Data)

5.: MaschinenlesbarAm besten bereits zur weiteren Nutzung strukturiert.

6.: Nicht DiskriminierendEs darf keine Registrierung notwendig sein, um auf die Daten zugreifen zu können, um die Anonymität der Nutzer zu wahren.

7.: Nicht proprietärSollen die Daten glaubhaft sein, darf keine juristische Person die alleinigen Rechte über die Formate haben. Proprietäre Daten widersprächen zudem der Idee, dass diese Allgemeingut sind.

15 Jörn von Lucke: Open Government, Öffnung von Staat und Verwaltung - Gutachten für die Deutsche Telekom AG zur T-City Friedr.

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 3 Beschreibung von Open Government Data

8.: LizenzfreiDaten, die unter Patente, Urheberrechtsansprüche, Betriebsgeheimnisse usw. fallen können nicht sinnvoll veröffentlicht und entsprechend weiterverwendet werden.

Um von Open Data sprechen zu können müssen diese Prinzipien überprüfbar sein. Zudem sollte eine Ansprechperson vorhanden sein um eventuellen Beschwerden nach zu gehen und den Nutzern bei Fragen weiter zu helfen.16

Betrachtet man was von den Vorreiter von Open Data (data.gov, data.gov.uk, data.australia.au,...) schon freigeschaltet wurde und gemäss einer Umfrage der Berliner Verwaltung lassen sich potentielle Quellen für Open Data ableiten (Beispielhaft):17

• Umweltdaten (Feinstaub, CO2, Pollen)• Stadtplanung (Flächennutzungsplan, Bauvorhaben, Verkehr, Flughäfen)• Wohnen (Wohngeld, Mietspiegel, Immobilien, Grundstückpreise)• Familie (Elterngeld, Kindertagesstätten, Kindergärten)• Bildung (Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen und Unis)• Gesundheit (Krankenhäuser, Apotheken, Notdienst, Beratungsstellen, Blutspende)• Bevölkerung (regionale Verteilung, Demographie, Kaufkraft, Arbeitslosigkeit, Kinder)• Verkehr (Baustellen, Staus, Sperrungen)• Nahverkehr (Verspätungen, Zugausfälle, Sonderfahrten)• Infrastruktur (Radwege, Toiletten, Briefkästen, Geldautomaten, Telefone)• Entsorgung (Termin in meiner Strasse, Recyclingstellen, Containerstandorte, Sondermüll)• Öffnungszeiten (Bibliotheken, Museen, Ausstellungen)• Märkte (Wochen-, Floh-, Weihnachtsmärkte)• Events (Strassenfeste, Konzerte, Sportereignisse)• Kontrolle (Badegewässer, Lebensmittel, Gaststätten, Preise)• Verwaltung (Formulare, Zuständigkeiten, Ämter, Öffnungszeiten)• Recht (Gesetze, Vorschriften, Beratung, Schlichter, Gutachter)• Polizeiticker (aktuelle Vorfälle, Fahndung, Kriminalitätsatlas)

3.3 Risiken

3.3.1 Datenschutz

So sprächen der Datenschutz, die Datenqualität, Probleme bei der Herleitung und damit die Gefahr von Fehlinterpretation sowie das Missbrauchsrisiko gegen eine Öffnung staatlicher Datenbanken. Es gebe zudem Bedenken gegen eine Vermischung von staatlichen und nicht-staatlichen Angeboten. Bedenken gab es auch hinsichtlich der kommerziellen Nutzung der durch Steuergelder finanzierten Daten sowie einer möglichen Gefährdung etablierter Geschäftsmodelle.Datenschützer haben auf die Möglichkeit hingewiesen, aus anonymisierten nicht-personenbezogenen Daten durch Abgleich mit anderen Datensätzen letztlich doch Rückschlüsse auf Personen ziehen zu können. Ein weiteres Problem stellt der im Datenschutz verankerte „Grundsatz der Zweckgebundenheit“ dar. Der besagt, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur zu den Zwecken verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben beziehungsweise gespeichert worden sind. Hier scheint ein grundsätzlicher Wiederspruch zu der im Konzept von Open Data postulierten „Freigabe für jedermann zu jeglichen Zwecken“ zu liegen.*18

16 8 Open Data Prinzipien: http://opendata-network.org/2010/02/8-open-government-data-principles-vollstaendigkeit/17 IG Collaboratory Abschlussbericht2 Offene Staatskunst, https://sites.google.com/site/igcollaboratory/open-government/abschlussbericht2* Im Zusammenhang mit deutschem Datenschutzgesetz.18 IG Collaboratory Abschlussbericht2 Offene Staatskunst, https://sites.google.com/site/igcollaboratory/open-government/abschlussbericht2

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 11

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 3 Beschreibung von Open Government Data

3.3.2 Fehlinterpretationen

Die Veröffentlichung von grossen Datenmengen kann zu Missdeutungen und Fehlinterpretationen führen. Werden Daten etwa ohne eine Dokumentation zu den Methoden der Datenerhebung veröffentlicht, können diese falsch interpretiert werden. Diese rohen, noch nicht aufbereiteten und interpretierten Daten erfordern vom Nutzer natürlich eine gewisse Medien- oder Datenkompetenz. Durch eine Veröffentlichung derartiger Rohdaten könnte es also zueiner Einschränkung der bisherigen exklusiven „Deutungshoheit“ durch Behörden oder Experten kommen.19

3.3.3 Diskriminierung und Missbrauch

Durch Zusammenführung und Abgleich verschiedener Datenbanken lassen sich eventuell Muster erkennen, die zu einer Stigmatisierung bestimmter Wohnbezirke oder Bevölkerungsgruppenführen können. Dies geschieht in der Tat schon heute, zum Beispiel durch so genannte Rating-Agenturen. Es wird befürchtet, dass durch eine umfangreiche Veröffentlichung von Daten in digitalen Formaten Missbrauch dieser Art einfacher wird und deshalb zunehmen könnte. Eine weitere Form der Diskriminierung durch Daten könnte von Anwendungen ausgehen, die zum Beispiel Kriminalitätsstatistiken oder Vorfälle von so genanntem „antisozialen-Verhalten“ darstellen. Dies kann z. B. zu einer Stigmatisierung bestimmter ohnehin schon benachteiligter Stadtbezirke führen.20

3.3.4 Kommerzielle Nutzung

Es gibt Bedenken gegen eine kostenfreie Überlassung von durch Steuergelder finanzierte Daten für kommerzielle Zwecke. Hier geht es also um die Frage nach angemessenen Preismodellen für Daten des öffentlichen Sektors. Die Angst ist, dass aus kostenfrei Daten sehr profitable märkte entstehen könnten. Ansätze schlagen ein Preismodell vor, das sich an den so genannten Grenzkosten orientiert. Nach diesem Modell sollten für Daten, deren Erhebung durch Steuergelder finanziert ist, lediglich Kosten für das Kopieren und Verteilen zu entrichten sein und zwar unabhängig davon ob diese nun kommerziell oder nicht-kommerziell genutzt werden. Allerdings tendieren diese Kosten bei digitalen Informationen gegen Null. Die Erfahrungen aus anderen Ländern haben im Übrigen gezeigt, dass gerade dort, wo die betreffenden Daten in grossem Umfang kostenlos genutzt werden, Geschäftsmodelle und Märkte entstehen können, zum Beispiel die Branche rund um Wetter- und Geodaten in den USA.21

3.4 Kosten

Die Öffnung und Veröffentlichung von Daten des öffentlichen Sektors wird Zeit und Geld kosten. Behördeninterne Prozesse bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung sowie bei derVeröffentlichung müssen angepasst werden.Die Kosten entstehen bei der Erhebung, Aufbereitung, Prüfung und Distribution der Daten, bei der Einführung neuer Verfahren und Technologien, bei der Schulung und Weiterbildung von Mitarbeitern wie bei Kommunikation, Marketing und Organisation von Bürgerservice und Feedback.Es kommt des weiteren zu individuellen Verlusten, wenn Daten, die bisher an einzelne Nutzer verkauft wurden nun der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

19 IG Collaboratory Abschlussbericht2 Offene Staatskunst, https://sites.google.com/site/igcollaboratory/open-government/abschlussbericht220 IG Collaboratory Abschlussbericht2 Offene Staatskunst, https://sites.google.com/site/igcollaboratory/open-government/abschlussbericht221 IG Collaboratory Abschlussbericht2 Offene Staatskunst, https://sites.google.com/site/igcollaboratory/open-government/abschlussbericht2

Anna Henger, Stefan Roos 12.12.2010 12

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 3 Beschreibung von Open Government Data

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Abbildung 4: Open Data Loop, IG Collaboratory, https://sites.google.com/site/igcollaboratory/open-government/abschlussbericht2

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 4 Vor- und Nachteile für die Interessengruppen anhand von Beispielen

4  Vor- und Nachteile für die Interessengruppen anhand von Beispielen

4.1 Bürger

Unter dem Aspekt der Transparenz bietet Open Data den Vorteil, dass Bürger umfassend über die Situation ihrer Verwaltung informiert werden. Dabei können sie davon ausgehen, dass die veröffentlichten Daten nicht auf illegalem Weg beschafft wurden, wie es z.B. bei der Internetplattform Wikileaks meist der Fall ist.

Da die acht Prinzipien von Open Data auch die Vollständigkeit müssen die Bürger bei entsprechend umgesetzter Veröffentlichung nicht davon ausgehen, dass ihnen wichtige Informationen vorenthalten werden. Dennoch könnten natürlich auch Daten veröffentlicht werden, die für Interessensgruppierungen innerhalb der Bevölkerung wie auch der Regierung unerwünscht sind.

Die Verwaltung gibt bestenfalls auch sämtliche Daten heraus, die Zeichen für Missstände in der Verwaltung selbst sind. Dies erfordert jedoch ein hohes Maß an Kritikbereitschaft der Verwaltung, damit die Transparenz nicht bei den ersten Gegenstimmen verringert bzw. eingestellt wird.

Es besteht jedoch die Gefahr, dass die veröffentlichten Daten mehr oder weniger geschönt sind. Dabei müssen die Daten noch nicht einmal gefälscht werden, es genügt ein etwas anderer Blickwinkel in der Formulierung um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen. Ein weiterer Grund dafür, dass nach Möglichkeit Rohdaten veröffentlicht werden sollten, die nicht so weit aufbereitet sind, als dass sie Einfluss auf die Objektivität nehmen könnten.

4.2 Verwaltung

Die Bereitschaft der Verwaltung auch Fehler ihrerseits ein zu gestehen steigert das Vertrauen der Bevölkerung in die Staatsorgane, da der Vorwurf der Vertuschung entfällt. Zudem nimmt die Verwaltung durch die freiwillige Transparenz Organisationen, wie Wikileaks, die Möglichkeit, Skandale durch Veröffentlichung von Missständen hervor zu rufen.

Sind die Daten lizenzfrei veröffentlicht, können auch Firmen z.B. auf Statistiken der Verwaltung zurückgreifen und diese kommerziell nutzen. Allerdings verliert die Verwaltung so eine Einnahmequelle durch den Verkauf der Daten.

Die Verwaltung könnte auf diese Art jedoch an anderer Stelle Kosten einsparen. Da Open Data auch Open Source mit einschließt haben Programmierer die Chance aus bereits vorhandener Software, z.B. Programmen für Verwaltungsaufgaben, neue Programme zu entwickeln. Im Gegenzug davon hätte die Verwaltung den Vorteil, dass sie kostengünstig an neue Programme und Applikationen gelangt. Als Beispiel dafür seien die Wettbewerbe zu Apps4democracy genannt, die einen Preis für die nützlichste Entwicklung ausschreiben. Denkbar wäre dabei auch, dass Verbesserungsvorschläge der Bürger direkt zur Prüfung weitergeleitet werden. Dabei wäre durch die Ideen der Bürger eine effektivere Arbeit der Verwaltung möglich.

Doch auch hier ist die Verwaltung auf die Mithilfe der Gesellschaft angewiesen um Verbesserungen zu erhalten. Bleibt die Beteiligung der Bürger aus oder mangelhaft fehlen die erhofften Innovationen. Zudem ist oft nicht ohne genaue Prüfung der eingereichten Vorschläge erkennbar, ob diese qualitativ angemessen sind.

Mehr Transparenz und direkte Rückmeldung der Bürger verlangt von der Verwaltung, dass diese in erhöhtem Maß auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger eingeht. Dafür bekommt die Verwaltung allerdings eine schnellere Rückmeldung zur aktuellen Situation, wenn sich die Bürger beispielsweise über Kritikblogs äußern können und sollen. Idealerweise ergibt sich hieraus ein Dialog zwischen Verwaltung und Bevölkerung. Gerade auf kommunaler Ebene könnte in einem Gemeindeforum diskutiert werden, wo am sinnvollsten investiert werden kann.

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 4 Vor- und Nachteile für die Interessengruppen anhand von Beispielen

Schäden an öffentlichen Einrichtungen könnten von Bürgern mittels Smartphone dokumentiert und mit geringem Aufwand direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Interessierte Bürger können durch Einsicht von Daten qualitativ hochwertige Verbesserungsvorschläge einbringen, für die ohne freien Zugang zu den Daten das notwendige Hintergrundwissen fehlen würde.

Unter dem Aspekt der Transparenz bietet Open Data den Vorteil, dass Bürger umfassend über dieSituation ihrer Verwaltung informiert werden. Dabei können sie davon ausgehen, dass dieveröffentlichten Daten nicht auf illegalem Weg beschafft wurden, wie es z.B. bei derInternetplattform Wikileaks meist der Fall ist. Viele Bürger fragen sich, was eigentlich mit ihren Steuerabgaben geschieht. Die englische Seite wheredoesmymoneygo.org zeigt in Abhängigkeit des Einkommens an, wie viel genau für die einzelnen Sektoren ausgegeben wird. Auf ähnliche Weise wird bei farmsubsidy.org veröffentlicht, welche Betriebe wie viel Agrarsubventionen erhalten. Da auch die Subventionen über Steuern finanziert werden ist es für viele Bürger von Interesse zu wissen, dass dadurch vor allem auch Großbetriebe Unterstützung erhalten.

Die Verwaltung gibt bestenfalls auch sämtliche Daten heraus, die Zeichen für Missstände in derVerwaltung selbst sind. Im Fall der Ölbohrplattform Deep Water Horizon stellte die Regierung die vorhandenen Daten online, obwohl die Behörden für das Unglück mitverantwortlich gemacht wurden. Dies erfordert jedoch ein hohes Maß an Kritikbereitschaft der Verwaltung,damit die Transparenz nicht bei den ersten Gegenstimmen verringert bzw. eingestellt wird.

Die Bereitschaft der Verwaltung auch Fehler ihrerseits ein zu gestehen steigert das Vertrauen derBevölkerung in die Staatsorgane, da der Vorwurf der Vertuschung entfällt. Beim Hurrikan Katrina, der die Küsten von im Golf von Mexiko verwüstete wurde von den Bürgern vor allem mangelnde Informationsbereitschaft der Regierung kritisiert. Zudem nimmt die Verwaltung durch die freiwillige Transparenz Organisationen, wie Wikileaks, die Möglichkeit,Skandale durch Veröffentlichung von Missständen hervor zu rufen.

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 5 Empfehlungen für Regierungen und Behörden

5  Empfehlungen für Regierungen und Behörden

5.1 Generell

Wie oben gesehen, impliziert die Veröffentlichung von Regierungs- und Verwaltungsdaten, eine Vielzahl an positive Konsequenzen für Bürger und Verwaltung. Jedoch, wie auch schon geschildert, gibt es Risiken, die man nicht unbeachtet lassen soll.Es muss beachtet werden, dass nicht jedes Volk, Gesellschaft oder Staat gleiche Traditionen oder Verhaltensmuster bezüglich Privatsphäre, Offenheit und Transparenz, auch im Bereich von Regierung und Verwaltung. So ist es nicht für jede Regierung gleich aufwendig zu einem Konzept von Open Government Data über zu gehen, einerseits von der Gesetzgebung her, anderseits von der Überzeugungsarbeit an Bürger und Angestellten von öffentliche Institutionen die geleistet werden muss um die neue Doktrin durchzubringen.Unser Meinung nach sollte jede Regierung schritte in Richtung von Open Data machen, jedoch „step by step“ im Zusammenhang mit einer guten Planung, da es sich nicht um eine dringend notwendige Erneuerung handelt. Es ist wichtiger, dass die Schritte konsequent und regelmässig passieren und dabei, da es eben auch viele Risiken gibt, diese gut überlegt sind. So können sich auch alle Leute an die neue Situation anpassen ohne überfordert zu werden.Bei den Regierungen die schon Open Government Data praktizieren handelt sich um Staaten bei denen Offenheit und Transparenz schon zum Alltag in Regierung und Verwaltung gehörten (USA, Australien, Neuseeland, UK eher weniger). Trotzdem wurde auch dort zuerst für eine Zeit eine Betaversion laufen lassen mit nur wenig Datensätzen, die jetzt von Jahr zu Jahr mehr werden.Der ganze Prozess für die Einführung von Open Government Data, wie schon gesagt, kann für jede Regierung unterschiedlich lang dauern, wichtig ist, dass etwas unternommen wird mit den nötigen Überlegungen.

5.1 Schweizer Regierung

5.5.1 Aktuelle Situation in der Schweiz

Beim "Zweiten Meeting zu Open Government Data in der Schweiz" wurde festgestellt, dass sich vielerorts Projekte im Bereich Open Government Data in der Startphase befinden bzw. bereits erfolgreich durchgeführt und weiterverfolgt werden (siehe bspw. geo.admin.ch, das Geoportal des Bundes). Sowie, dass durch den Kontakt mit der britischen Stiftung Open Knowledge Foundation die Verbindung ins internationale Netzwerk der Open Government Data-Promotoren hergestellt werden konnte.Betreffend der Inventarisierung der verfügbaren bzw. noch nicht zugänglichen Behörden-Datenbestände wurde festgestellt, dass verschiedene Stellen beim Bund über die Fähigkeit zur Erstellung solcher Verzeichnisse verfügen. Somit liegt es nahe, dass die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit mit der Bundeskanzlei, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, dem Bundesarchiv und weiteren Stellen der Bundesverwaltung in Kontakt tritt, um eine Inventarisierung der bereits veröffentlichten oder für eine Veröffentlichung in Betracht kommenden Datenbestände des Bundes zu besprechen. Das Verzeichnis dieser Datenbestände sowie die zugehörigen Zugangsinformationen sollen so rasch wie möglich im Stile von www.data.gov über eine offizielle Website des Bundes publiziert werden.Die Teilnehmer waren sich einig, möglichst bald (Januar oder Februar 2011) ein Event, etwa in der Form eines BarCamps, zum Thema Open Government Data zu organisieren. Dadurch soll die Zusammenarbeit von Politik, Behörden, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Kultur im Bereich Open Government Data angestossen werden. Zu diesem Zweck hat sich aus den Teilnehmenden ein „Event-Komitee“ gebildet.22

Wie schon oben zitiert, hat der Bundesrat die Freischaltung der Geodaten von Swisstopo angeordnet. In der Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss von Wasserfallen Christian (07.12.2009) zu den Geodaten, geht der Bundesrat weiter und kündigt die Prüfung eines Free-22 Zweites Meeting zu Open Government Data in der Schweiz: http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 5 Empfehlungen für Regierungen und Behörden

Access-Zugangs zu weiteren Bundesdaten an.

Antwort des Bundesrates:

„Der Bundesrat hat die volkswirtschaftliche Bedeutung der Geoinformation erkannt und bei der Erarbeitung des Geoinformationsgesetzes berücksichtigt. Das Geoinformationsgesetz fand in der parlamentarischen Behandlung breite Akzeptanz und wurde per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Am 18. November 2009 hat der Bundesrat die Teilrevision der Geoinformationsverordnung verabschiedet. Er hat gleichzeitig einer interdepartementalen Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, Szenarien für eine Free-Access-Lösung für Geobasisdaten des Bundes auszuarbeiten. Der Bericht wird Ende 2010 vorliegen und erstreckt sich auch auf die Prüfung eines Free-Access-Zugangs zu weiteren Bundesdaten. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es deshalb verfrüht, Aussagen zur freien Verfügbarkeit der Geobasisdaten des Bundes zu machen. Der Bundesrat wird Anfang 2011 zur Thematik des Free-Access-Zugangs Stellung nehmen.“23

5.5.2 Empfehlung

In Umfragen zeigt sich die grosse Mehrheit von Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz regelmässig sehr zufrieden mit den Leistungen „ihrer“ Verwaltung. Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Verwaltung ihre Leistungen dezentral, „kundennah“ erbringt. Es ist eine Stärke des Föderalismus, dass die Entscheid Kompetenz möglichst nahe von der zu beurteilenden Situation angesiedelt ist. Die Motivation, eine gute Leistung zu erbringen ist so gross.24

Jedoch soll diese Stärke jetzt auch in die elektronische Welt der Verwaltung übertragen werden, da die Schweiz was eGovernment Ranglisten anbelangt eher zu hinderst anzutreffen ist.Wie in der aktuelle Situation in der Schweiz beschrieben, ist die Regierung daran erste Daten frei zu gegeben und überlegt sich das selbe mit weitere Daten zu machen. Unserer Meinung nach ist das die Richtige Entscheidung, erste Schritte vorzunehmen. Wir würden der Regierung empfehlen im Zusammenhang mit den geplanten eGovernment Strategien auch Open Government Data zu fördern, so dass die zwei Konzepte auch noch voneinander profitieren können.Die Schweizer Regierung hat eine gewisse mühe mit der Transparenz (Bankgeheimnis, Libyenaffäre,...), dadurch haben Bürger, sowie ausländische Regierungen, das Vertrauen in diese Regierung verloren. Eine Open Government Data Strategie könnte unser Meinung nach etwas entgegenwirken, indem möglichst viele Daten veröffentlicht werden.

23 Curia Vista – Geschäftsdatenbank, http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=2009564424 eCH-White Paper, Vernetzte Verwaltung, Organisationskonzept für ein föderales E-Government Schweiz, www.ech.ch

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Open Data – Rohdaten und offene Staatskunst 5 Empfehlungen für Regierungen und Behörden

6 FazitOpen Government Data ist ein sehr junges Konzept, was nur in wenigen Staaten oder Städte angewandt wird, jedoch ist die Ausbreitung und Entwicklung voll im Gange. Viele Regierungen sind daran Open Data vorzubereiten und werden dabei von Gruppierungen gefordert und unterstützt. Das Thema ist seit kurzem sehr aktuell, viele sprechen davon, auch fälschlicherweise im Zusammenhang mit Wikileaks, jedoch gibt es noch wenige Erfahrungen und Berichte über Open Data im Bereich von Regierung und Verwaltung.Die Einführung von Open Data benötigt minuziöse Abklärungen, Planung und Kosten, jedoch sind wir der Meinung, dass die Erträge aus dieser Strategie, den grossen Nutzen für Regierung, Verwaltung, Bürger und Standort, sehr gross sein können und so den Aufwand und die Risiken wett machen.

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