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Rechtsverhältnisse und Rechtsverhältnisse und „Dispute Resolution“ „Dispute Resolution“ in Second Life in Second Life Iris Speiser Iris Speiser („Carina Raymaker“) („Carina Raymaker“) Universität des Saarlandes Universität des Saarlandes Institut für Rechtsinformatik Institut für Rechtsinformatik

Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

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Vortrag am 27.11.2007 im ComMeta Convention Center, Second Life, Pixel Expo I

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Page 1: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Rechtsverhältnisse und Rechtsverhältnisse und „Dispute Resolution“„Dispute Resolution“

in Second Life in Second Life

Iris SpeiserIris Speiser(„Carina Raymaker“)(„Carina Raymaker“)Universität des SaarlandesUniversität des SaarlandesInstitut für RechtsinformatikInstitut für Rechtsinformatik

Page 2: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

SL als virtueller Raum SL als virtueller Raum

Avatare interagierenAvatare interagieren DienstleistungsverhältnisseDienstleistungsverhältnisse Austausch virtueller GüterAustausch virtueller Güter Erwerb virtuellen LandesErwerb virtuellen Landes Nutzung virtuellen LandesNutzung virtuellen Landes Geschäfte mit Außenwirkung ins Geschäfte mit Außenwirkung ins

„Real Life“„Real Life“

Page 3: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Ist SL ein virtueller Rechtsraum?Ist SL ein virtueller Rechtsraum?

Avatare haben keine eigene Avatare haben keine eigene RechtspersönlichkeitRechtspersönlichkeit

– der Nutzer selbst wird durch die von ihm der Nutzer selbst wird durch die von ihm ferngesteuerten Handlungen des Avatars ferngesteuerten Handlungen des Avatars rechtlich gebundenrechtlich gebunden

– Rechtsgeschäfte in SL sind reale Rechtsgeschäfte in SL sind reale Rechtsgeschäfte in einem realen RechtsraumRechtsgeschäfte in einem realen Rechtsraum

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Rechtsstatus virtueller RechtsgüterRechtsstatus virtueller Rechtsgüter Virtuelle Güter: Kombination ausVirtuelle Güter: Kombination aus

– Parametern zur Darstellung dreidimensionaler Parametern zur Darstellung dreidimensionaler VektorgrafikenVektorgrafiken

– TexturenTexturen– ComputerprogrammenComputerprogrammen

Kauf virtuellen LandesKauf virtuellen Landes– Einrichtungsgebühr für die (teilweise) Nutzung Einrichtungsgebühr für die (teilweise) Nutzung

eines Serverseines Servers Grundsteuer („tier“)Grundsteuer („tier“)

– Servermiete Servermiete – Gebühr für Betrieb der InfrastrukturGebühr für Betrieb der Infrastruktur

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Ist SL ein rechtsfreier Raum?Ist SL ein rechtsfreier Raum? Second Life als „Welt“ hat keine Second Life als „Welt“ hat keine

Verfassung, oder RegierungVerfassung, oder Regierung Keine „Rechtsordnung“Keine „Rechtsordnung“ Rechtsrahmen:Rechtsrahmen:

– „„Terms of Service“ (TOS)Terms of Service“ (TOS)– „„Big Six“Big Six“

Page 6: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Welches Recht gilt in SL?Welches Recht gilt in SL? Zwischen Linden und NutzerZwischen Linden und Nutzer

– TOS 7.1: Es gilt Kalifornisches RechtTOS 7.1: Es gilt Kalifornisches Recht– TOS 7.2: Gerichte in San Francisco sind TOS 7.2: Gerichte in San Francisco sind

zuständig – Linden darf auch anderswo , zuständig – Linden darf auch anderswo , klagenklagen

Ist die Klausel wirksam?Ist die Klausel wirksam?– Verbrauchern darf der Schutz der eigenen Verbrauchern darf der Schutz der eigenen

Rechtsordnung nicht entzogen werden, wenn Rechtsordnung nicht entzogen werden, wenn ein Angebot im eigenen Land erfolgtein Angebot im eigenen Land erfolgt

– u.U. Klage in Deutschland zulässigu.U. Klage in Deutschland zulässig

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Welches Recht gilt in SL?Welches Recht gilt in SL? Zwischen den „Residents“Zwischen den „Residents“

– Keine Regelung in den TOS zur Keine Regelung in den TOS zur anwendbaren Rechtsordnunganwendbaren Rechtsordnung

– TOS 5.1.TOS 5.1.Linden ist nicht verantwortlich für das Linden ist nicht verantwortlich für das

Handeln anderer NutzerHandeln anderer NutzerLinden hat das Recht, aber nicht die Pflicht, Linden hat das Recht, aber nicht die Pflicht,

zu schlichtenzu schlichtenSchlichtung durch Linden hat ausdrücklich Schlichtung durch Linden hat ausdrücklich

keine Auswirkungen im „Real Life“keine Auswirkungen im „Real Life“(also keine Schlichtung im Rechtssinne)(also keine Schlichtung im Rechtssinne)

Page 8: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Sicht des deutschen ResidentsSicht des deutschen Residents Welche Rechte habe ich an den von Welche Rechte habe ich an den von

mir geschaffenen Content?mir geschaffenen Content? Wie gehe ich bei Konflikten mit Wie gehe ich bei Konflikten mit

Linden vor?Linden vor? Was mache ich bei Konflikten mit Was mache ich bei Konflikten mit

anderen Residents?anderen Residents?

Page 9: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

ContentContent Objekte, Skripte und Texturen sind Objekte, Skripte und Texturen sind

urheberrechtlich geschützturheberrechtlich geschützt TOS 3.3: Daten gehören LindenTOS 3.3: Daten gehören Linden TOS 3.2: Zwangslizenz an Linden TOS 3.2: Zwangslizenz an Linden

und andere Residentsund andere Residents– Anzeige im ViewerAnzeige im Viewer– Screenshots (Nutzung außerhalb SL)Screenshots (Nutzung außerhalb SL)

Page 10: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Konflikt mit LindenKonflikt mit Linden Klage vor kalifornischem GerichtKlage vor kalifornischem Gericht

– SprachbarriereSprachbarriere– Fremde RechtsordnungFremde Rechtsordnung– Kosten für KorrespondenzanwaltKosten für Korrespondenzanwalt– Reisekosten bei Verpflichtung zum Reisekosten bei Verpflichtung zum

persönlichen Erscheinen bei Gerichtpersönlichen Erscheinen bei Gericht

Page 11: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Alternative: SchlichtungAlternative: Schlichtung TOS 7.3: Optionale Schlichtung vor TOS 7.3: Optionale Schlichtung vor

einem anerkannten Schiedsgerichteinem anerkannten Schiedsgericht– Abschluss eines SchiedsvertragesAbschluss eines Schiedsvertrages– Verhandlung über Verhandlung über

Fernkommunikationsmittel – theoretisch Fernkommunikationsmittel – theoretisch auch „in world“auch „in world“

– Bindende Entscheidung, die spätere Bindende Entscheidung, die spätere Gerichtsverfahren ausschließtGerichtsverfahren ausschließt

– Voraussetzung:Voraussetzung: Streitwert geringer als Streitwert geringer als 10.000 US$10.000 US$

Page 12: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Konflikt mit ResidentsKonflikt mit Residents Kein Anspruch auf Schlichtung durch Kein Anspruch auf Schlichtung durch

LindenLinden Grundsatz:Grundsatz:

– Rechtsordnung der bestimmenden Rechtsordnung der bestimmenden LeistungLeistung

– Klage vor dem nationalen Gericht des Klage vor dem nationalen Gericht des GegnersGegnersProblem:Problem: Nationalität des Gegners ist Nationalität des Gegners ist

oftmals unbekanntoftmals unbekanntZuvor „Subpoena“ gegen Linden, Paypal, Zuvor „Subpoena“ gegen Linden, Paypal,

Kreditkartenuntern. und/oder ISP zur Kreditkartenuntern. und/oder ISP zur Ermittlung der IdentitätErmittlung der Identität

Page 13: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Schlichtung zwischen Residents?Schlichtung zwischen Residents?

Erfordert das aktive Mitwirken beider Erfordert das aktive Mitwirken beider ParteienParteien– bei Unterlassungs- oder bei Unterlassungs- oder

Schadensersatzansprüchen nicht zu Schadensersatzansprüchen nicht zu erwartenerwarten

Erste AnsätzeErste Ansätze– z.B. eJustice Centre des portugiesichen z.B. eJustice Centre des portugiesichen

JustizministeriumJustizministerium– Bisher keine organisierten deutschen Bisher keine organisierten deutschen

AnsätzeAnsätze

Page 14: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Vergleich zum „normalen“ NetzVergleich zum „normalen“ Netz Belehrungspflichten bei gewerblichen Belehrungspflichten bei gewerblichen

Angeboten (Fernabsatzrichtlinie, RL Angeboten (Fernabsatzrichtlinie, RL über el. Geschäftsverkehr, etc.)über el. Geschäftsverkehr, etc.)– Durch RL-Umsetzung ähnliche Regeln in Durch RL-Umsetzung ähnliche Regeln in

den EU-Staatenden EU-Staaten Impressumspflicht für WebsitesImpressumspflicht für Websites Registrierungspflicht für DomainsRegistrierungspflicht für Domains

– Whois-Abfrage durch jedermannWhois-Abfrage durch jedermann

Page 15: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

FazitFazit SL ist kein rechtsfreier Raum – aber SL ist kein rechtsfreier Raum – aber

ein Raum mit erschwerter ein Raum mit erschwerter RechtsdurchsetzungRechtsdurchsetzung

Die Konfliktlösung zwischen den Die Konfliktlösung zwischen den Residents bedarf einer RegelungResidents bedarf einer Regelung

Die Möglichkeit zur Identifikation von Die Möglichkeit zur Identifikation von Nutzern im Konfliktfall muss Nutzern im Konfliktfall muss verbessert werdenverbessert werden

Page 16: Rechtsverhältnisse und "Dispute Resolution" in Second Life

Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit

Iris SpeiserIris Speiser(„Carina Raymaker“)(„Carina Raymaker“)Universität des SaarlandesUniversität des SaarlandesInstitut für RechtsinformatikInstitut für Rechtsinformatik