© Hessischer Landtag Prävention · Maßnahmen, die mit einem Grundrechtseingriff in Arti-kel 10...

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Landesamt für Verfassungsschutz HessenWir handeln bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben

streng nach den gesetzlichen Befugnissen. Wir unterlie-gen dabei einer vielfältigen und umfassenden Kontrolle.

Eine politische Kontrolle erfolgt insbesondere über dieParlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz(PKV) des Hessischen Landtags. NachrichtendienstlicheMaßnahmen, die mit einem Grundrechtseingriff in Arti-kel 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmelde-geheimnis) verbunden sind, bedürfen der Genehmigungder G 10-Kommission des Hessischen Landtags.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport istfür unsere Dienst- und Fachaufsicht zuständig.

Ergänzend wird unsere Arbeit vom Hessischen Daten- schutzbeauftragten, dem Hessischen Rechnungshofsowie mittelbar über die öffentliche Berichterstattungvon den Medien kontrolliert.

Darüber hinaus steht auch der Rechtsweg zur Überprüfungvon Maßnahmen des Verfassungsschutzes offen.

Unsere primäre Aufgabe ist der Schutz der freiheit -lichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Sie bildetdie Kernelemente unserer Demokratie, die im Grund-gesetz verankert sind.

Die sieben Elemente der fdGO sind unabänderlicheGrundprinzipien unseres freiheitlichen, demokra -tischen Rechtsstaats. Sie können nicht auf legalem Wegabgeschafft werden.

Impressum

HerausgeberLandesamt für Verfassungsschutz HessenKonrad-Adenauer-Ring 49, 65187 Wiesbaden

GestaltungNina Faber de.sign, Wiesbaden

StandMai 2015

Was schützen wir?Wer kontrolliert uns?

Erreichbarkeiten:Landesamt für Verfassungsschutz HessenKonrad-Adenauer-Ring 49, 65187 WiesbadenInternet: http://www.lfv.hessen.deTelefon: 0611/720-404E-Mail: praevention@lfv.hessen.de

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Verfassungsschutz in HessenBeobachten, analysieren und informieren

Demokratieinformieren

aufklären

Präventionanalysieren

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Demokratieinformieren

aufklärenPräventionanalysieren

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Verfassungsfeindliche Gruppierungen bekämpfen unsereFreiheit und Demokratie in ihrem Kern. Die Mittel und Methoden zur Durchsetzung der verfassungsfeindlichen Zielesind dabei unterschiedlich. Wir beobachten nicht nur Grup-pierungen, die mit Gewalt agieren, sondern auch Organi -sationen, die unsere demokratischen Mittel missbrauchen,um die Kernelemente unserer Verfassung zu beeinträchtigen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz ist derzeit in folgendenAufgabenfeldern beobachtend tätig:

• RECHTSEXTREMISMUSZiel: Ethnisch homogene Volksgemeinschaft in einem totalitären, nationalistischen Führerstaat

• LINKSEXTREMISMUSZiel: herrschaftsfreie, anarchistische oder sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft

• AUSLÄNDEREXTREMISMUSZiel: Änderung der politischen Verhältnisse im Herkunftsland

• ISLAMISMUS, SALAFISMUSZiel: Missbrauch der Religion des Islam als politisch-totalitäre Ideologie, die islamische Rechtssysteme aufalle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebensausweiten möchte

• (WIRTSCHAFTS-)SPIONAGEZiel: Informationsbeschaffung aus den Bereichen Politik, Militär, Wirtschaft und Wissenschaft durch Geheimdienste fremder Staaten

• ORGANISIERTE KRIMINALITÄTZiel: Gewinn- und Machtstreben durch Straftaten von erheblicher Bedeutung

Wie wird beobachtet? Den überwiegenden Teil unserer Erkenntnisse gewinnen wir aus frei verfügbaren Informati-onsquellen, die jedem zur Verfügung stehen. Im Rahmen ge-setzlicher Vorschriften dürfen auch nachrichtendienstlicheMittel eingesetzt werden. Hierzu gehören u.a. Observationen,Bild- und Tonaufzeichnungen, Einsatz von Vertrauenspersonenoder die Post- und Telekommunikationsüberwachung.

Wir haben den gesetzlichen Auftrag, wichtige Entschei-dungsträger, wie beispielsweise die Politik, Behörden oderKommunen frühzeitig vor Gefahren für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu warnen, damit diese recht-zeitig erforderliche Maßnahmen treffen können.

Wir fungieren somit als Frühwarnsystem für unsere Demo-kratie und freiheitliche Gesellschaft.

Wir sind im Bereich der Vorfeldaufklärung noch vor dem Eintreten einer konkreten Gefahr und meist unterhalb derSchwelle der Strafbarkeit aktiv.

Um diese Funktion erfüllen zu können, reicht das bloße Sammeln von Informationen nicht aus. Wir werten diese Informationen aus, analysieren sie und erstellen aktuelle Lagebilder sowie Gefährdungsanalysen.

Wer bekommt unsere Analysen? Auf der Grundlage unsererAnalysen werden die Landesregierung, der Landtag, die Öffentlichkeit sowie zahlreiche Behörden und andere Stellenim Rahmen der rechtlichen Bestimmungen über verfassungs-feindliche Bestrebungen informiert.

Die Polizei ist in diesem Zusammenhang einer unserer wich-tigsten Ansprechpartner. Mit ihr findet unter Wahrung desTrennungsgebotes eine enge operative Abstimmung statt.

Der Schutz unserer Demokratie kann nicht allein von staatlichen Institutionen gewährleistet werden. Der besteVerfassungsschützer ist der gut informierte Bürger. Deshalb ist uns als Frühwarnsystem der Demokratie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch eine aktive Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit ein beson-deres Anliegen.

Informationsveranstaltungen gegen Rechtsextremismus,Salafismus und Antisemitismus bilden derzeit einenSchwerpunkt unserer Präventionsarbeit.

Das Spektrum unserer Öffentlichkeits- und Präventions-maßnahmen umfasst

• die Bereitstellung von Informationsmaterialien, wie beispielsweise dem Jahresbericht oder vielfältigen Themenbroschüren,

• die aktive Teilnahme am öffentlichenDiskurs durch Vorträge und Redebeiträge bei Podiumsdiskussionen,

• Presseauskünfte,

• zielgruppenorientierte Sensibilisierungs-veranstaltungen

• und Beratungsleistungen in konkreten Fällen.

InformierenAnalysierenBeobachten

Wir sind beobachtend und unterrichtend tätig. Uns stehenkeine polizeilichen Zwangsmittel zur Verfügung.

Weitere Informationen zu unserem Präventionsangebotfinden Sie unter https://lfv.hessen.de/

Verfassungsschutz und Polizei sind in Deutschland strikt getrennt. Verfassungsschutz und Polizei nehmen gemein samAufgaben der Inneren Sicherheit mit unterschied lichen Befugnissen wahr.

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