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© M-VENA Energieagentur in Mecklenburg-Vorpommern GmbH – www.m-vena.de – Tel.: 0381 - 200 00 02
Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Richtlinie für Investitionszuschüssezum Einsatz hocheffizienterQuerschnittstechnologien im
Mittelstand
Wirksam seit 1. Oktober 2012
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Wer wird gefördert?
kleine Unternehmen- weniger als 50 Beschäftigte- Jahresumsatz oder Jahresumsatzbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
mittlere Unternehmen- bis zu 250 Beschäftigte- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Jahresumsatzbilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro
sonstige Unternehmen- bis zu 500 Beschäftigte- Jahresumsatz ≤ 100 Mio. Euro- nicht als KMU im Sinne des Anhangs 1 der AGVO eingestuft
Folie 2
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Wer wird gefördert?
Energiedienstleister - Contracting
- Mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ≤ 100 Mio. Euro, die die in dieser Richtlinie genannten Energieeffizienzmaßnahmen sowie andere Energiedienstleistungen bei einem Antragsberechtigten Unternehmen erbringen oder durchführen und dabei in gewissem Umfang das finanzielle Risiko tragen.
- Das Entgelt für die erbrachten Leistungen richtet sich ganz oder teilweise nach der Erzielung von Energieeffizienzverbesserungen und der Erfüllung der anderen vereinbarten Leistungskriterien.
Folie 3
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Was wird gefördert ?
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den
Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien
Ersatzinvestitionenkomplexe Optimierung von Systemen oder
Teilsystemen
Folie 4
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Was wird nicht gefördert?
• Maßnahmen aus gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung
• gebrauchte Anlagen oder neue Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E)• Energiemanagementsysteme (EMS)• Eigenleistungen des Antragstellers • bereits begonnene Projekte
Folie 5
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Folie 6
Welche Maßnahmen werden gefördert ?
1. Einzelmaßnahmen2. Systemische Optimierung
Es ist möglich erst eine Zuwendung für eineEinzelmaßnahme und dann für eine Systemische Optimierung zu beantragen
1. Einzelmaßnahmen
Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu max. 30.000 Euro je Antragsteller
in den folgenden Querschnittstechnologien
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
1. Einzelmaßnahmen
Elektrische Motoren und Antriebe- Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und –antriebe
- Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben
Pumpen- Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen- Einsatz hocheffizienter Trockenläufer-Pumpen- Einsatz hocheffizienter Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser- Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen
Raumlufttechnische Anlagen- Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen- Drehzahlregelung bei raumlufttechnischen Anlagen
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Folie 7
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
1. Einzelmaßnahmen
Druckluftsysteme
- Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger
- Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren
- Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckage Messgerät) in Verbindung mit einer der genannten Maßnahmen bei Druckluftsystemen
Abbildung 4
Folie 8
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
1. Einzelmaßnahmen
Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärme Nutzung
- Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen (z.B. Kanalstromwärmetauscher)
- Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
Beleuchtungssysteme
- Einsatz hocheffizienter Beleuchtungssysteme
(z.B. die Ausleuchtung von 40 m² mit 13,5 Watt)
Abbildung 5
Abbildung 6
Folie 9
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2. Systemische Optimierung
Ersatz und Erneuerung von mindestens 2 Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind
Ab 30.000 Euro Netto-Investitionsvolumen einschließlich der dabei in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Nebenkosten inklusive der zur Energieverbrauchserfassung notwendigen Messtechnik
Sie umfasst alle Anlagen und Anlagenteile des technischen Systems
Bedingung: Endenergieeinsparung von mindestens 25 %
Folie 10
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Wann wird gefördert?
Die Maßnahme auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert wird
Die Anlage mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben wird
Schriftlich eine eigene Kostendeckung des gesamten Eigenanteils an zuwendungsfähigen und
nichtzuwendungsfähigen Ausgaben sowie der Folgekosten vorliegt
Abbildung 7
Folie 11
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Wann ist der Förderantrag zu stellen?
Antragstellung ab dem 01.10.2012 vor Beginn der Maßnahme
Die M-VENA hilft bei der Erstellung des Förderantrags
Antragsformulare sind über die Internetseite des BAFA und der M-VENA erhältlich
Abbildung 7
Folie 12
Der Förderantrag ist einzureichen beimBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
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Was muss zusätzlich eingereicht werden?
Eine genaue Beschreibung des Vorhabens(erstellt die M-VENA Ihnen gern)
Nachweis des Einsatzes hocheffizienter Querschnittstechnologien durch einen unabhängigen
dritten (z.B. M-VENA)
Finanzierungsplan(mit Unterstützung durch M-VENA)
„De-minimis“-Bescheinigung über erhaltene staatliche Beihilfen der letzten drei Jahre
Abbildung 7
Folie 13
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Wann kommt der Bescheid?
Die Zuwendungsbescheide werden, getrennt nach den Maßnahmen, in der Reihenfolge des Eingangs der
Anträge bei der Bewilligungsbehörde erteilt.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Die Gewährung der Zuwendungen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen
Haushaltsmittel.
Abbildung 7
Folie 14
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Wann und wie kommt der Förderanteil?
Die Auszahlung erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises
Bargeldlos aufs Konto
Bei Förderung nach „De-minimis“-Verordnung wird automatisch eine „De-minimis“-Bescheinigung
ausgestelltAbbildung 7
Folie 15
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Folie 16
Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten
- Kosten für Planung- Kosten für Installation
• Aufstellung• Montage• Anschluss an vorhandene Systeme
Diese Nebenkosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme stehen.
Die Nebenkosten dürfen nicht aus Eigenleistungen des KMU bzw. mittelständischen Unternehmens resultieren.
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Wie hoch sind die Förderungen?
Einzelmaßnahmen (nach „De-minimis“)
Nettoinvestitionsvolumen von 5.000 Euro bis max. 30.000 Euro
kleine und mittlere Unternehmen
Sonstige Unternehmen
NettoinvestitionskostenMinimum - Maximum
5.000 – 30.000 Euro 5.000 – 30.000 Euro
Nebenkosten max. 6.923 Euro 6.923 Euro
Zuwendungsfähig Gesamt
30.000 Euro 30.000 Euro
Maximale nichtRückzahlbare Zuwendung
30% = 9.000 Euro 20% = 6.000 Euro
Folie 17
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Wie hoch sind die Förderungen?
Systemische Optimierung (nach „De-minimis“)mehr als 35% nachgewiesener Energieeinsparung
kleine und mittlere Unternehmen
Sonstige Unternehmen
NettoinvestitionskostenMinimum - Maximum
Bis max. 333.333 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe
Bis max. 500.000 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe
Nebenkosten max. 76.923 Euro 115.385 Euro
Zuwendungsfähig Gesamt 333.333 Euro 500.000 Euro
Maximale nichtRückzahlbare Zuwendung
30% = 100.000 Euro 20 % = 100.000 Euro
30 000,00 €100 000,00 €256 409,74 €76 923,00 €
333 333,00 €
Nettoinvestitionsvolumen ab………………………………………………Zuwendung maximal……………………………………………………….Nettoinvestitionsvolumen…………………………………………….....maximal 30% Nebenkosten……………………………………………….maximal Zuwendungsfähige Gesamtkosten……………………….
Folie 18
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Investitionsrichtlinie des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie
Wie hoch sind die Förderungen?
Systemische Optimierung (nach „De-minimis“)25% bis zu 35% nachgewiesener Energieeinsparung
kleine und mittlere Unternehmen
Sonstige Unternehmen
NettoinvestitionskostenMinimum - Maximum
Bis max. 500.000 Euro in Abhängigkeit der NK-Summe
Bis max. 1.000.000 Euro inAbhängigkeit der NK-Summe
Nebenkosten max. 115.385 Euro 230.770 Euro
Zuwendungsfähig Gesamt 500.000 Euro 1.000.000 Euro
Maximale nichtRückzahlbare Zuwendung
20% = 100.000 Euro 10 % = 100.000 Euro
30 000,00 €100 000,00 €256 409,74 €76 923,00 €
333 333,00 €
Nettoinvestitionsvolumen ab………………………………………………Zuwendung maximal……………………………………………………….Nettoinvestitionsvolumen…………………………………………………maximal 30% Nebenkosten……………………………………………….maximal Zuwendungsfähige Gesamtkosten……………………….
Folie 19
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Externe Energieberatung
Energieeinsparkonzept für 2 Technologien - BAFA(bei systemischer Optimierung)
60 % der förderfähigen Beratungskosten (5.000 Euro)
maximal 3.000 Euro
Oder
ganzheitliches Energieeinsparkonzept - KfW (zweistufig: Initial- und danach Detailberatung)
63 % der förderfähigen Beratungskosten (9.600 Euro)
maximal 6.080 EuroAbbildung 8
Folie 20
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Kumulierbarkeit
allgemeine Förderhöchstgrenzen innerhalb von 3 JahrenDie Gesamtsumme aus diesem und anderen Förderprogrammenin dem betreffenden Steuerjahr sowie den zwei vorausgegangenenSteuerjahren darf maximal 200.000 Euro betragen.Wird der Betrag bei Systemischer Optimierung überschritten,ist eine Förderung ausschließlich nach den Kriterien der AGVO(Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) möglich.
Folie 21
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Investitionsmehrkosten alles was über 200.000 Euro
innerhalb von 3 Jahren ist
dann nur AGVO - Förderung und nur bei Systemischer Optimierung
nur AGVO = wenn schon 190.000 Euro „De-minimis“ Zuwendungen und zusätzlich 30.000 Euro beantragt werden, dann greift AGVO für den kompletten Antrag (d.h. nicht 10.000 Euro „De-minimis“ und 20.000 Euro AGVO)
kleine Unternehmen
Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 40%jedoch max. 15% der
Gesamtinvestitionskosten
Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten(durch unabhängige Dritte)
Abbildung 8
Folie 22
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Investitionsmehrkosten
AGVO – Förderung nur bei Systemischer Optimierung
mittlere Unternehmen
Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 30%jedoch max. 7,5% der
Gesamtinvestitionskosten
Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten(durch unabhängige Dritte)
Abbildung 8
Folie 23
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Investitionsmehrkosten
AGVO – Förderung nur bei Systemische Optimierung
sonstige Unternehmen
Netto-Investitionsmehrkosten hiervon 20%jedoch max. 5% der
Gesamtinvestitionskosten
Nebenmehrkosten maximal 30% der Netto- Investitionsmehrkosten(durch unabhängige Dritte)
Abbildung 8
Folie 24
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Was ist zu beachten? Nein Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten; Umsatzsteuer, die
der Vorhabensträger als Vorsteuer abziehen kann; Betriebskosten; Abgaben und Eigenleistungen. Kosten für Installation und Systemeinbindung bei Anträgen von Energiedienstleistern sind von den nicht zuwendungsfähigen Eigenleistungen ausgenommen.
Nein Keine Förderprogramme von Bund und Länder für die selbe Maßnahme
Nein Eine Kumulation der Beratungsförderung nach dieser Richtlinie mit der Energieberatung nach der Richtlinie der KfW über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand vom 10. Februar 2012 ist nicht zulässig
Aber JA Nur KfW-Mittel für die Inanspruchnahme einer ganzheitlichen Energieberatung nach der KfW-Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittel- stand ist erlaubt
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und
Abbildung 10 Abbildung 11
Abbildung 13Abbildung 12
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Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne.Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Telefon: 0381 - 200 00 02Telefax: 0381 - 200 00 01E-Mail: info@m-vena.de
Den genauen Wortlaut der Richtlinie beziehen Sie unter:
https://www.bundesanzeiger.de
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Quellenverzeichnis
Abbildung 1 :GRUNDFOS GMBHAbbildung 2 :GRUNDFOS GMBHAbbildung 3 :http://www.pressebox.deAbbildung 4 :http://www.quantima.de/tech.aspAbbildung 5 :http://www.Klingenburg.deAbbildung 6 :LowPower LED - Allemagnus Technologie Verte Abbildung 7 :© Thommy Weiss / PIXELIOAbbildung 8 :© GG-Berlin / PIXELIOAbbildung 9 :© GG-Berlin/ PIXELIOAbbildung 10 :© Gerd Altmann/ PIXELIOAbbildung 11:© knipseline/ PIXELIOAbbildung 12:© Gerd Altmann/ PIXELIOAbbildung 13:© Michael Staudinger/ PIXELIO
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