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Auftrag für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ für die Eigenheimförderung der Steiermärkischen Landesregierung Geschäftszahl: Einreichstelle: Persönliche Daten (Bitte vollständig ausfüllen!) Titel: Vorname: Nachname: PLZ: Ort: Straße: Geb.Dat.: Telefon: E-Mail: Gebäude und Heizung (Bitte vollständig ausfüllen!) Adresse (falls vorhanden): PLZ: Ort: Name Katastralgemeinde: Nummer Katastralgemeinde: Einlagezahl: Grundstücksnummer: Wohnnutzfläche: (m 2 ) Haustyp: Eigenheim Eigenheim in Gruppen Neuerrichtung einer 2. Wohneinheit Energieträger Heizung: Biomasse Fernwärme Wärmepumpe andere: Eine Versorgung des Objektes mit Fernwärme ist möglich: ja nein Flächenheizung: keine Wandheizung (Außenwand): Fußbodenheizung: gesamt teilweise: (m 2 ) gesamt teilweise: (m 2 ) Warmwasserbereitung: mit Heizung Fernwärme Wärmepumpe Solaranlage Strom Photovoltaikanlage: ja nein Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: keine zentral dezentral Zusätzliche Informationen: Bitte kreuzen Sie einen der folgenden Aufträge an: Ich habe bereits einen Energieausweis Ihr Energieausweis gemäß steiermärkischem Baugesetz muss für eine Plausibilitätsprüfung durch eine amtlich anerkannte Energieberatungseinrichtung in der Internetdatenbank „ZEUS Steiermark“ verspeichert sein. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre/n EnergieausweisberechnerIn. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt „ZEUS“. ZEUS ID: Bitte geben Sie hier die ZEUS-Projektnummer Ihres Energieausweises an. Sie erhalten diese von Ihre/r/m EnergieausweiserstellerIn. Bitte übermitteln Sie diesen unterschriebenen Auftrag und die erforderlichen Unterlagen (siehe Infoblatt Eigenheimförderung) an eine der amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungen. Der Kostenaufwand für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das Beratungsgespräch beträgt € 258.- (inkl. MWSt.) und inkludiert bis zu 3 Plausibilitätsüberprüfungen des Energieausweises. Bei Zurückziehen des Auftrags werden die von der Energieberatungseinrichtung geleisteten Aufwendungen nach Stunden verrechnet. Ich habe noch keinen Energieausweis und wünsche ein Angebot für die Berechnung des Energieausweises, für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das Beratungsgespräch Sie benötigen einen Energieausweis gemäß steiermärkischem Baugesetz für die Baubewilligung durch die Gemeinde. Bitte übermitteln Sie diesen unterschriebenen Auftrag und die erforderlichen Unterlagen Stand: November 2014 1

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Page 1: Energieberatung Energieagentur | Lokale Energie …€¦ · Web viewDer Kostenaufwand für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das Beratungsgespräch beträgt

Auftrag für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“für die Eigenheimförderung der Steiermärkischen Landesregierung

Geschäftszahl:       Einreichstelle:      

Persönliche Daten (Bitte vollständig ausfüllen!)

Titel:       Vorname:       Nachname:      

PLZ:       Ort:       Straße:      

Geb.Dat.:       Telefon:       E-Mail:      

Gebäude und Heizung (Bitte vollständig ausfüllen!)

Adresse (falls vorhanden):       PLZ:       Ort:      

Name Katastralgemeinde:       Nummer Katastralgemeinde:      

Einlagezahl:       Grundstücksnummer:       Wohnnutzfläche:       (m2)

Haustyp: Eigenheim Eigenheim in Gruppen Neuerrichtung einer 2. Wohneinheit

Energieträger Heizung: Biomasse Fernwärme

Wärmepumpe andere:      

Eine Versorgung des Objektes mit Fernwärme ist möglich: ja nein

Flächenheizung: keine Wandheizung (Außenwand): gesamt

Fußbodenheizung:

gesamt teilweise:       (m2)

gesamt teilweise:       (m2)

Warmwasserbereitung: mit Heizung Fernwärme Wärmepumpe Solaranlage Strom

Photovoltaikanlage: ja nein

Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: keine zentral dezentral

Zusätzliche Informationen:      

Bitte kreuzen Sie einen der folgenden Aufträge an:

Ich habe bereits einen Energieausweis

Ihr Energieausweis gemäß steiermärkischem Baugesetz muss für eine Plausibilitätsprüfung durch eine amtlich anerkannte Energieberatungseinrichtung in der Internetdatenbank „ZEUS Steiermark“ verspeichert sein. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre/n EnergieausweisberechnerIn. Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt „ZEUS“.

ZEUS ID:            Bitte geben Sie hier die ZEUS-Projektnummer Ihres Energieausweises an. Sie erhalten diese von Ihre/r/m EnergieausweiserstellerIn.

Bitte übermitteln Sie diesen unterschriebenen Auftrag und die erforderlichen Unterlagen (siehe Infoblatt Eigenheimförderung) an eine der amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungen.

Der Kostenaufwand für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das Beratungsgespräch beträgt € 258.- (inkl. MWSt.) und inkludiert bis zu 3 Plausibilitätsüberprüfungen des Energieausweises. Bei Zurückziehen des Auftrags werden die von der Energieberatungseinrichtung geleisteten Aufwendungen nach Stunden verrechnet.

Ich habe noch keinen Energieausweis

und wünsche ein Angebot für die Berechnung des Energieausweises, für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das BeratungsgesprächSie benötigen einen Energieausweis gemäß steiermärkischem Baugesetz für die Baubewilligung durch die Gemeinde.

Bitte übermitteln Sie diesen unterschriebenen Auftrag und die erforderlichen Unterlagen (siehe Infoblatt Eigenheimförderung) an eine der amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungen.

Der Kostenaufwand für die Berechnung des Energieausweises, für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das Beratungsgespräch beträgt € (inkl. MWSt.)

Der Kostensatz gilt für ein Einfamilienhaus, wenn sämtliche Pläne und Bauteilbeschreibungen (Fenster und Türen, Außenwand, Oberste Geschoßdecke, Kellerdecke ...) sowie alle Angaben zum Heizungs- und Warmwassersystem vorhanden sind.

Hiermit wird der o. a. Auftrag erteilt. Der/die FörderungswerberIn bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben.

Ort , Da tum       Unterschri ft

Stand: November 2014 1

Page 2: Energieberatung Energieagentur | Lokale Energie …€¦ · Web viewDer Kostenaufwand für die „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ und das Beratungsgespräch beträgt

Amtlich anerkannte Energieberatungseinrichtungen

Für die verpflichtenden Energieberatungen (Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 vom 15. Mai 2006, LGBl. Nr. 68/2006) stehen folgende amtlich anerkannte Energieberatungseinrichtungen zur Verfügung.

Energie Agentur Steiermark GmbH, Nikolaiplatz 4a/I, 8020 GrazTelefon: 0 316 / 269 700 DW 35 Email: [email protected] http://www.lev.at

Energieberatung Land Steiermark, Landhausgasse 7, 8010 GrazTelefon: 0 316 / 877-3955Email: [email protected] http://www.energieberatung.steiermark.at

Energieagentur Stainz, Technologiepark 1, 8510 StainzTelefon: 0 3463 / 70010-265 Email: [email protected] http://www.energieagentur-stainz.at

Grazer Energieagentur, Kaiserfeldgasse 13/I, 8010 GrazTelefon: 0316 / 811 848-0 Email: [email protected],http://www.grazer-ea.at

Lokale Energieagentur, Auersbach 130, 8330 Feldbach,Telefon: 03152 / 8575-500 Email: [email protected] http://www.lea.at

Energieagentur Obersteiermark, Holzinnovationszentrum 1a, 8740 ZeltwegTelefon: 0 3577 / 26664 Email: [email protected] http://www.eao.st

Energieagentur Weststeiermark, Grazer Straße 39, 8530 DeutschlandsbergTelefon: 0 3462 / 40 50 60 oder 0650 / 581 50 79Email: [email protected] http://www.energie-agentur.at

EnergieAgentur SteiermarkNord, Am Dorfplatz 400, 8940 Weißenbach bei LiezenTelefon: 0 3612 / 222 07-14 Email: [email protected] http://www.easn.at

Energieagentur Südsteiermark, Hauptplatz 22/ 2, 8430 LeibnitzTelefon.: 03452/ 73057E-Mail: [email protected] http://www.eass.at

Weizer Energie- Innovations- Zentrum, Franz-Pichler-Straße 30, 8160 WeizTelefon: 03172 / 603 – 1125Email: [email protected] http://www.w-e-i-z.com

EnergieAgentur GU GmbH, Peter Rosegger Straße 1, 8072 FernitzTelefon: 03135 / 90 380 Mobil: 0676 / 55 61 277Email: [email protected] http://www.energieagentur.or.at

Energieagentur Hochsteiermark, Mittergasse 11 – 15, 8600 Bruck an der MurMobil: 0664 / 105 05 15Email: [email protected] http://www.eahs.at

Stand: November 2014 2