1. BEGRÜNDUNG DES BREITEN METHODENREPERTOIRES DIE METHODIK DES ARBEITSLEHREUNTERRICHTS...

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1. BEGRÜNDUNG DES BREITEN METHODENREPERTOIRES

DIE METHODIK DES ARBEITSLEHREUNTERRICHTS

Fachvertretung Didaktik der Arbeitslehre

1.1 DAS BILDUNGSZIEL DER ARBEITSLEHRE (LEHRPLAN F. D. BAY. HAUPTSCHULE 2004: ARBEIT –

WIRTSCHAFT - TECHNIK):

• „Vorrangiges Bildungsziel des Faches Arbeit – Wirtschaft - Technik ist es, die Schüler auf jene von Arbeit geprägten Bereiche vorzubereiten, in denen sie in Zukunft

- als Erwerbstätige,

- als Produzenten von Gütern und Dienstleistungen,

- als Verbraucher und

- als Wirtschaftsbürger leben werden.

(Kap.II.2, S. 62. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.1 DAS BILDUNGSZIEL DER ARBEITSLEHRE (LEHRPLAN F. D. BAY. HAUPTSCHULE 2004: ARBEIT –

WIRTSCHAFT - TECHNIK):

• Die Schüler sollen ein grundlegendes Verständnis in den Bereichen

- Wirtschaft,

- Technik,

- Beruf ,

- Haushalt

- und Recht erwerben und die Arbeit als Grundphänomen menschlichen Daseins begreifen.“

(Kap.II.2, S. 62. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.1 DAS BILDUNGSZIEL DER ARBEITSLEHRE (LEHRPLAN F. D. BAY. HAUPTSCHULE 2004: ARBEIT –

WIRTSCHAFT - TECHNIK):

• „Die Schüler eignen sich auch Kenntnisse über einschlägige rechtliche Bestimmungen an, z. B. in den Bereichen Ausbildung, Erwerbsarbeit und Konsum.“ (ebd., S. 63)

1.1 DAS BILDUNGSZIEL DER ARBEITSLEHRE (LEHRPLAN F. D. BAY. HAUPTSCHULE 2004: ARBEIT –

WIRTSCHAFT - TECHNIK):

• Berufsorientierung, Wirtschaftliches Grundwissen und Technik sind – neben Recht – die grundlegenden Themenbereiche des Faches AWT; der Bereich „privater Haushalt“ findet sich in den Bereichen Recht (Verbraucherrecht, Vertragswesen, Geschäftsfähigkeit…), Wirtschaft („Auskommen mit dem Einkommen …“), Technik (ökonomisch und ökologisch sinnvoller Technikeinsatz im Haushalt) und Arbeit/Arbeitswissenschaften (Arbeitsplatz Haushalt, Arbeitsplatzerkundungen…) wieder.

1.2 DIE LEHRPLANSÄULEN / BLICKWINKEL DER ARBEITSLEHRE

• Somit wird die zentrale Kategorie „Arbeit“ (die Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit umfasst!) im Fach AWT von 6 Säulen getragen:

1.2 DIE LEHRPLANSÄULEN / BLICKWINKEL DER ARBEITSLEHRE

1.2 DIE LEHRPLANSÄULEN / BLICKWINKEL DER ARBEITSLEHRE

• Aus den Säulen des Faches ergeben sich die Gegenstandsbereiche des Faches Arbeit – Wirtschaft – Technik:

Arbeit und HaushaltArbeit und Haushalt

Arbeit und RechtArbeit und Recht

ArbeitArbeit und Wirtschaft und Wirtschaft

Arbeit und TechnikArbeit und Technik

Arbeit und Beruf Arbeit und Beruf

Arbeit (Begriff, Arbeitswiss.)

Arbeit – Wirtschaft-

Technik

1.3 DIE LERNORTE DER ARBEITSLEHRE

• 1.3.1 Innerschulische Lernorte des Faches AWT:

AWT ist Leitfach in einem Lernfeld ( AWT +Werken/textiles Gestalten in 5./6. Kl., AWT + berufsorientierte Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales ab der 7. Kl.); es greift Anlässe des Schullebens auf zur Vorbereitung auf das nachschulische Leben.

Solche Lernorte (ergänzt durch Kontaktpersonen) sind: - Klassenzimmer und Fachräume - Arbeitsplätze in der Schule (Hausmeister, Sekretärin,

Schulleitung) - Experten von außen in der Schule - Beratungslehrer/in (Büro…) - Schulsozialarbeit mit Schwerpunkt Berufswahl

1.3 DIE LERNORTE DER ARBEITSLEHRE

• 1.3.2 Außerschulische Lernorte des Faches AWT:

Berufswahlvorbereitung, ökonomische Grundbildung, techni-sche Bildung (und teilw. auch die Einführung in rechtliche Bestimmungen) erfordern „Realbegegnung“, die in den Kontext des Klassenlehrplans einzubetten und im schulischen Unterricht vor- und nachzubereiten ist.

Außerschulische Lernorte können sein:

Betriebe, Banken und Versicherungen, Arbeitsamt und BIZ, Überbetriebliche Unterweisungsstätten der Kammern und Innungen,Ausstellungen, Messen und Kongresse, Berufsschule, techn.-historische Museen, Märkte – auch Börse, der private Haushalt …

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

„Die Lehrer unterrichten nach anerkannten didaktischen Grundsätzen“ (Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-

4.60750)

Solche sind unter anderem:

- Aktualität - Lebensnähe/Lebensweltbezug - Schülerorientierung - Motivierung - Schülerselbsttätigkeit - Schülermitverantwortung / Eigenverantwortung

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

• Dazu gehört auch die Realisierung von:- wechselnden Arbeits- und Sozialformen

(„Rhythmisierung“) m Unterrichtsverlaufund damit verknüpft von

- verschiedenen Unterrichtsformen

(lehrgangsmäßiger, offener, produktorientierter, projektförmiger … Unterricht)

- handlungsorientierten Methoden (Projekt, Simulationsverfahren, Lernzirkel, Wochenplan …)

- verschiedenen Handlungsmustern im Unterricht(Gesprächs- und Vortragsformen, Umgang mit Arbeitsmaterialien, Einsatz von Medien…)

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Zusammenfassend fordert der Lehrplan in Kap. I (Grundlagen und Leitlinien) v. d. Lehrern folgendes:

- Sie nutzen die unterschiedlichen methodischen Möglichkeiten, die sich aus der inneren Struktur der Fächer, aber auch aus der Zielstellung des Unterrichts ergeben,

(Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Zusammenfassend fordert der Lehrplan in Kap. I (Grundlagen und Leitlinien) v. d. Lehrern folgendes:

- Sie knüpfen an die Erfahrungen der Schüler an

(Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Zusammenfassend fordert der Lehrplan in Kap. I (Grundlagen und Leitlinien) v. d. Lehrern folgendes:

- Sie beziehen die Wirklichkeit mit ein und unterstützen den Lernprozess durch Medien

(Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Zusammenfassend fordert der Lehrplan in Kap. I (Grundlagen und Leitlinien) v. d. Lehrern folgendes:

- Freie Lehr- und Lernformen stehen gleichberechtigt neben gebundenem und lehrergeleitetem Unterricht

(Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Zusammenfassend fordert der Lehrplan in Kap. I (Grundlagen und Leitlinien) v. d. Lehrern folgendes:

- Fächerübergreifendes Arbeiten, das Aufsuchen

außerschulischer Lernorte und das Einbeziehen

außerschulischer Experten, Projektunterricht,

Schülerfirma u.a. können nur situationsbezogen

geplant werden und bedürfen der Kooperation.

(Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

1.4 DIE LERNSITUATION DER SCHÜLER IN HAUPT- UND FÖRDERSCHULE ERFORDERT DIE BERÜCKSICHTIGUNG

SCHULPÄDAGOGISCH DEFINIERTER UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Zusammenfassend fordert der Lehrplan in Kap. I (Grundlagen und Leitlinien) v. d. Lehrern folgendes:

- Lehrplaninhalte können auch in materialgeleiteter Freiarbeit, Wochenplanarbeit und in Form des Stationenlernens behandelt werden…

(Kap.I.4.8, S.12;. Gen.-Nr. IV.2-587410.2-4.60750)

2. DIE EINTEILUNG DER METHODEN DES ARBEITSLEHREUNTERRICHTS

DIE METHODIK DES ARBEITSLEHREUNTERRICHTS

2.1 DIE FACHSPEZIFISCHEN METHODEN

• = Methoden, die ausschließlich zum Repertoire der Arbeitslehre gehören (auch wenn sich teilweise andere Fächer dieser Methoden bedienen können)

Es sind die Realbegegnungsverfahren: • Die Betriebserkundung (NICHT: Betriebsbesichtigung), • die Arbeitsplatzerkundung und• das Betriebspraktikum

sowie • Die Schülerfirma (im Lehrplan AWT als Projekt verankert)

(umfasst Elemente der Simulation, des Offenen Unterrichts und der Handlungsorientierung / des projektorientierten Unterrichts und der Realbegegnung!)

2.2 DIE FACHTYPISCHEN METHODEN

• Methoden, die notwendig oder zumindest sinnvoll eingesetzt werden zum Erreichen der Bildungsziele der Arbeitslehre, aber auch in anderen Fächern verankert sind

Das sind die Simulationsverfahren:

- Rollenspiel - Planspiel - Fallstudie

(auch: Arbeit mit dem Fallbeispiel und Simulationsspiele, die nicht dem methodischen Aufbau des Planspiels folgen)

- Das Projekt (gilt gleichzeitig als offene Unterrichtsform und auch als Simulationsverfahren - allerdings nur, wenn auch etwas simuliert wird wie in den Klassen 7 und 8 (Markt, Betrieb…) ; es ist die Hochform handlungsorientierten Unterrichts!)

2.2 DIE FACHTYPISCHEN METHODEN

Offene Unterrichtsformen:- Freiarbeit - Zukunftswerkstatt- Wochenplanarbeit - Szenario- Lernzirkel

Methoden der Eigen-Dokumentation:

Zunehmend wird der Lernprozess in Bezug auf Berufs- und Lebensweg-Vorstellungen, in Bezug auf den sukzessiven Erwerb von Qualifikationen, speziell in Bezug auf den lebenslangen, in der Schule initiierten Berufswahlprozess in Dokumentationsverfahren erfasst, um ihn bewusst zu machen, zu reflektieren, zu begleiten und – eben – zu dokumentieren

- Berufswahlpass - Bewerbungsprofi(l)- Ordner- Lerntagebuch - Portfolio

2.2 DIE FACHTYPISCHEN METHODEN

Unspezifische Arbeit an außerschulischen Lernorten:(Schulung und Einübung von Dokumentationsmethoden, Techniken zur Informationsbeschaffung, Medieneinsatz …)

Methoden zur Unterstützung selbstständigen Wissenserwerbs:

- Pro- und Kontra – Debatte (Diskussionsbeiträge protokollieren, durch Argumentieren lernen, sich informieren, um zu „bestehen“…)

- Leittextmethode (eine Art „programmiertes Lernen“, das selbstständiges Arbeiten von der Vorbereitung bis zur Kontrolle/Reflexion ermöglicht und unterstützt)

2.2 DIE FACHTYPISCHEN METHODEN

Der Medieneinsatz im Arbeitslehreunterricht erfolgt - im Rahmen verschiedenster Unterrichtsformen und- integriert in die fachspezifischen und fachtypischen

Methoden zur Berücksichtigung der Prinzipien:

- der Lebensnähe, - des Lebensweltbezugs, - der Aktualität,

- der Motivierung, - der Sicherung, - der Veranschaulichung,

- der Schülerselbsttätigkeit, - der Aktivierung…

3. GRUNDLEGENDE FRAGEN DES METHODENEINSATZES

DIE METHODIK DES ARBEITSLEHREUNTERRICHTS

3.1 DIE FRAGE NACH AUFWAND UND WIRKUNG

– nicht nur eine Frage des Zeitbedarfs, sondern v. didakt. Grundfragen abhängig:

Der Lehrer / die Lehrerin hat bei der Auswahl der Methoden die ganzheitliche Bildung der Schüler im

Blick!

- Nicht jede Methode eignet sich für jedes Vorhaben:

Methodeneinsatz orientiert sich am Fachgebiet, am Lernzielbereich des FachesMethodeneinsatz orientiert sich an Teilzielen innerhalb des Fachgebiets Methodeneinsatz orientiert sich an strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort

3.3 DER EINSATZ VON METHODEN STEHT IN ENGER BEZIEHUNG ZUR LEHRERPERSÖNLICHKEIT

• Ob der Einsatz einer Methode angemessen und effektiv, lernwirksam und motivierend ist hängt ab von

- der persönlichen Wesensart des Lehrers / der Lehrerin

- dem Ausbildungsstand des Lehrers / der Lehrerin

• Aus den gleichen Gründen hat sich der Methodeneinsatz an den Schülern zu orientieren. Von Bedeutung sind:

- Leistungsstand- Grad der Einschulung von Arbeits- und

Sozialformen, sowie der Methoden selbst- Leistungsfähigkeit und –bereitschaft.

3.3 DER EINSATZ VON METHODEN STEHT IN ENGER BEZIEHUNG ZUR LEHRERPERSÖNLICHKEIT

- Basis begründeten Methodeneinsatzes:

- Es gehört zur beruflichen Qualifikation, ja zur „Lehrkunst“ von Lehrerinnen und Lehrern, immer wieder neu die grundsätzliche Eignung von Methoden zur Erreichung von Lernzielen zu beurteilen

- Es gehört gleichermaßen zur beruflichen Qualifikation, bei der Planung des Unterrichts immer die Klasse, die Lernsituation im Auge zu haben und individuell / situationsbezogen Grenzen und Probleme zu erkennen!

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