1 Leistungsbezahlung im TVÖD Tarifverhandlungen Bund Folienvortrag Stand 16. Mai 2006

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Leistungsbezahlungim TVÖD

TarifverhandlungenBund

FolienvortragStand 16. Mai 2006

Potsdamer Ergebnis:

Einführung einer leistungsbezogene Bezahlung

ab 2007: 1 Prozentder Jahresentgeltsumme des Vorjahres

der Tarifbeschäftigtensteigend auf 8 Prozent

Leistungsbezahlung• wird auf 8 Prozent steigen

• Erhöhungsschritte nicht festgelegt• Erhöhungszeitpunkte offen aber:

• Bestandteil künftiger Lohnrunden• z.B. 2008 Verteilungsspielraum 2 Prozent

– mögliches Ergebnis:– 1 Prozent lineare Erhöhung (Tabelle)

– 1 Prozent Erhöhung Leistungsbezahlung auf 2 Prozent

• 2008/09 Verhandlungen zu „Effizienzgewinnen“

andere Regelung TVöD:Keine Variabilität der Tabelle!d.h. Tabellenwerte sind sicher!

Politischer Erfolg ver.di

• Vergleiche andere Leistungsbezahlungen:

• Banken: 92 - 108 Prozent

• Eckpunktepapier Beamte: 92 - 108 Prozent

• Entwurf StrukturreformG: 96 - 104 Prozent

• d.h.: Sicher sind („nur“) 92 bzw. 96 Prozent!

Zahlung „on top“ I

• 1 Prozent

• der Vergütungen der Tarifbeschäftigten 2006

• werden 2007 zusätzlich

• als Leistungsbezahlung gezahlt

• Ausschüttungspflicht!

Zahlung „on top“ II• Keine Tabellenabsenkung

• vgl. „Wurstzipfelprinzip“

• keine Sparauflage der Finanzminister

• keine zusätzlichen Stelleneinsparungen

• aufgrund tariflicher Ausschüttungspflicht kann Arbeitgeber nichts sparen!

• aber: durch Beschäftigte finanziert!

Finanzierung 1 Prozent• 0,2 Prozent aus Ersparnis Kinderanteil im

Ortszuschlag

• (Neueingestellte und Kinder ab 1.1.06)• bisher: 2 Prozent der Personalkosten• verteilt auf 20 Jahre• macht jährlich 0,1 Prtozent• also 2006 und 2007 zus. 0,2 Prozent

• 0,8 Prozent aus Ersparnis bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Jahressonderzahlung TVöD

• 2006: eine Zahlung im November– 82,14 (Ost: 61,6) % vom Monatsentgelt TVöD

• ab 2007: dynamisch Monatsentgelt TVöD:– 90 (Ost: 67,5) Prozent für E 1 - E 8– 80 (Ost: 60) Prozent für E 9 - E 12– 60 (Ost: 45) Prozent für E 13 - E 15

§ 20 TVöD Jahressonderzahlung (West) Neu: LeistungEntgeltgruppen mtl. ca Veränd./Jahr jährl.Verlu Wert 1 Prozent absolut

E 1 bis 8 90 v.H. 2000 + 160 - 330 - 170 240 + 70E 9 bis 12 80 v.H. 2500 - 50 - 250 - 300 300 +/- 0E 13 bis 15 60 v.H. 3000

40005000

- 600 – 250- 800 - 250-1000 - 250

- 850- 1.050- 1.250

360480600

- 490- 570- 650

- „Gesicherte“ Jahreseinkommen geringer

- Alle zahlen für Leistungsbezahlung ein

- Entgeltgruppen unterschiedlich beteiligt

- Politische Entscheidung:

geringere Eingriffe in einfache/mittlere Einkommen

§ 20 TVöD Jahressonderzahlung (Bund Ost 2007; 92,5%) Neu: LeistungEntgeltgruppen mtl. ca Veränd./Jahr jährl.Verlust Wert absolut

E 1 bis 8 67,5 2000 + 100 - 250 - 150 240 + 90

E 9 bis 12 60 2500 - 25 - 250 - 275 300 + 25

E 13 bis 15 45 300040005000

- 450 – 250- 600 - 250-750 - 250

- 700- 850

- 1.050

360480600

- 340- 370- 450

Grundlage der Vergabe:

• Zielvereinbarung (Vorrang?)

• systematische Leistungsbewertung (wenn Zielvereinbarung nicht möglich oder sinnvoll)

• Das ist nicht „Beamtenbeurteilung“!!• Ermöglicht Berücksichtigung der Situation

– der Person und

– der Stelle/Aufgabe

Zielvereinbarung• (jährlich) im Dezember• vereinbaren (!!)• Arbeitnehmer und Vorgesetzter• in einem geregelten Verfahren• schriftlich• 1-5 wesentliche Ziele• für das folgende Jahr (Bewertungszeitraum)• in der regulären Arbeitszeit erreichbar• beeinflussbar (messbar, objektivierbar, prüfbar ...)• legen Zielerreichungsgrade fest

Zielvereinbarung im TVöD• Eigentlich: Geldbeträge für Leistungsstufen!• Was heißt dann „Ausschüttungspflicht“? • Widerspruch zum Ansatz!• Alle erhalten höchste Note ??• Mittleres Niveau der Prämien verlangt ständige Steuerung• ver.di gegen Quoten!• Hoher Steueraufwand während des Jahres

• Lösung:• Punktesystem • Beispiel: bis 5 Punkte• „Topf“ wird durch alle erreichten Punkte verteilt

Verteilungswirkung a) b) c)

St. Koll "Kanther" Leitung Pkte. Vergabe

Zahl

5 1 3.100 € 2.000 € 5 500 €

4 2 - 2 x 500 € 8 400 €

3 5 - 5 x 20 € 15 300 €

2 1 - - 2 200 €

1 1 - - 1 100 €

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- Das Vergabeverfahren hat erheblichen Einfluss auf die „Geldströme“.

- Gleiche Leistungen in identischen Verteilgruppen können zu sehr unterschiedlichen Zahlungen führen.

Regelungsebenen I

• § 18 TVöD Bund: Grundregelung• konkretere Regelungen für Bund als bei VKA beabsichtigt:

• Leistungs-TV Bund

• (ev. Rahmen-DV Bundesebene - HPR)

• Dienstvereinbarung• in Bereichen mit anderer Rechtsform:

Betriebsvereinbarung (z.B. Teile der Bundeswehr)

Regelungsebenen II

• BMI: im TV mehr als VKA im TVöD § 18

• ver.di: alle Strukturen im Bundes-TV regeln

• dann bleiben Abgrenzungen der Bereiche und Teilbudgets für die Dienstvereinbarung

• würde Problem des Nicht-Zustandekommens von DV relativieren

„einvernehmliche“ Dienstvereinbarung

• Problem: Letzt-Entscheidungsvorbehalt für Gesetzgeber - auch nach Einigungsstelle

• verletzt Parität (strukturelles Arbeitgeber-Übergewicht)• Dienstvereinbarungen müssen ohne Anrufung

Einigungsstelle zustande kommen!!• PR-Rechte durch TV nicht erweiter- oder verkürzbar• es geht hier um tarifvertragliche Regelungen bzw. Rechte!

Verteilungsregeln

• Welche Leistungen sind vergleichbar?

• Teilbudgets für Abteilungen/Z ...

• Teilbudgets für Entgeltgruppen

• Abgrenzung der Bereiche

• Das mindestens muss in der Dienstvereinbarung geregelt werden.

Vorläufige Ausschüttung 2007/2008

• Kein Bundes-TV bis 31. 7. 2007:– 12 Prozent des Tabellenentgelts im November 2007

• Kein Bundes-TV bis 30. 9. 2007:– 6 Prozent des Tabellenentgelts im November 2008 -

Rückstellung für Rest

• Anschlussregeln offen– Bundes-TV, aber noch keine DV/BV

Gleichverteilung?• Alle sind Leister!• Aber: Gleichverteilung widerspricht dem Ansatz der

Leistungsbezahlung• wenn den Zielen der L. (Motivation -

Effizienzsteigerung ...) durch Gleichverteilung am besten Rechnung getragen wird ... und AG ebenfalls dieser Auffassung ist ... DV so regeln

• in den Strukturen des Bundes eher ausgeschlossen• widerspricht der Absicht, sehr weitgehender

Regelungen im Bundes-TV

Regelungsbedarfe I• Teilzeitbeschäftigte - höhere Effizienz ...

• Unterfall: Altersteilzeit (besonders: Freistellungsphase)

• (freigestellte) PR, JAV, SchwerbehV, Gleichstellungsbeauftragte ...

• Vereinbarkeit Beruf und Familie ...

• Entsandte und abgeordnete

• (längere) Krankheitszeiten

• Anpassung an unterjährige Veränderungen

Regelungsbedarfe II• Prämien und Zulagen• in der Anfangsphase eher nur Prämie• keine Quersubventionierung• Verhinderung von Quoten• Schutz Leistungsgeminderter• bei nicht meßbaren/quantifiziernaren Zielen: nur

erfüllt/ nicht erfüllt• Teamauszahlung möglich•

Stufenaufstieg Hemmen und Beschleunigen - § 17 Abs. 2 TVöD

• Zweites „Leistungsbezahlungs“-Element• ab Stufe 4• bei Leistungen „erheblich“ unter/über

Durchschnitt• Hemmen ist jährlich zu überprüfen

• schriftlich begründete Beschwerden• paritätische betriebliche Kommission• Beratungsvorschlag/Empfehlung

Verhandlungstempo

• 14-tägigen Verhandlungstermine

• Ziel: TV im Juni abschliessen

• aber: Qualität geht vor Tempo!

• Versuch der zeitgerechte Einführung ist Verpflichtung aus § 18 Bund (Prot.)

(zu?) ehrgeiziger Zeitplannach Abschluss des TV Leist Bund

• Abschluss TV Ende Juni?• Schulung der Vorgesetzen (Zielvereinbarungsgespräche!!)

• Vorbereitung der Dienstvereinbarungen• Schulung der Personalräte• Muster-Dienstvereinbarungen

• Verhandlungen und Abschluss DV• Info der Beschäftigten• Zielvereinbarungsgespräche (Dez. 06)• weitere Begleitung des TV

• Beschwerden• ev. betriebliche Kommission

Unterschiede BAT - TVöD Ibisher brachte Geld:

• Älter werden (Stufenaufstieg)

• langes Verbleiben Bewährungsaufstieg)

• Heiraten

• Kinder

• vergleichsweise untergeordnet: höherwertige Tätigkeit

Unterschiede BAT - TVöD IIHistorische Leistung:

- ohne Verluste für die Beschäftigten abschaffen - und ersetzen durch:

• höherwertige Tätigkeit

• Erfahrungsstufen • führt zu Problemen bei Höhergruppierung und

• Leistungsbezahlung

Leistungsbezahlung - warum?• Bedingung der Arbeitgeber: TVöD nicht

ohne Leistungsbezahlung

• notwendig für öffentliche Debatte

• und Zukunft öffentliche Dienste• Problematik bleibt!

– Rechtsstaat– Vergabepraktiken– Gerechtigkeit– Zielbestimmung

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