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Rabattverträge in der Apotheke:Gesundheitspolitisches Allheilmittel
oder Zumutung für Patienten?
Herausgeber:ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Stand: Februar 2008
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Zuerst: Was Patienten mit Rabattverträgen assoziieren ...
• mangelhafte Informationdurch Krankenkasse
• längere Wartezeitenund erhöhter Beratungsbedarf
• Rückkehr oder Botendienst wegen Nachbestellung
• Erhalt eines „unbekannten“ Arzneimittels
• Einsparen der Zuzahlung für Medikament
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Übersicht
Wie werden Arzneimittel abgegeben?
Was ändern Rabattverträge daran?
Wie handeln Hersteller, Kassen und Patienten?
Was fordern die Apotheken?
Sind Zielpreise eine sinnvolle Alternative?
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Nur bei gleichen Wirkstoffen haben Arzt und Apotheker überhaupt eine Wahl ...
Quelle: Pro GenerikaZeitraum: Jan-Nov 2007
Generika: preiswerte Nachahmerprodukte, die nach Ablauf des Patentschutzes der Originalpräparate unter der Wirkstoffbezeichnung oder einem anderen Namen auf den Markt gebracht werden
57%
43%GenerikamarktRestmarkt
28%
72%
GenerikamarktRestmarkt
GKV-Markt nach Umsatz GKV-Markt nach Packungen
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Wie verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Apotheke ausgewählt werden ...
„Die Apotheken sind ... verpflichtet zur Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen, in denen der verordnende Arzt
a) ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet hat oder
b) die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat.“
§ 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB V -> Rahmenvertrag
= „aut idem“ (oder das Gleiche)
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Das Aut-idem-Kästchenmacht den Unterschied ...
Typisches rotes Rezeptformular
Platz für drei Verordnungen, deshalb drei Aut- idem-Kästchen
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So wird „aut idem“ bei namentlicher Verordnung des Präparats ausgewählt ...
Original
3 preisgünstigste
Arzneimittel
Abgabeverbot
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So wird „aut idem“ bei einer Wirkstoffverordnung ausgewählt ...
3 preisgünstigste
Arzneimittel
Abgabeverbot
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Die Gesundheitsreform 2007hat die Rabattverträge gestärkt ...
Gesetzliche Krankenversicherung-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
Inkrafttreten am 1. April 2007
u.a. Eingriff in Arzneimittelmarkt
u.a. Vorrang der Rabattverträge
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Was sind Rabattverträge?
Vertragspartner:Krankenkasse und Pharmahersteller
Vertragsinhalt: Hersteller gewährt
Rabatt auf Listenpreis Krankenkasse
gibt Abnahmegarantie
Vertragsdauer:unterschiedlich, z.B. ein oder zwei Jahre
Aber: Vertragspartner halten Einsparungen geheim!
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Patient
Groß-handel
Arzneimittel-Abgabe
So werden Medikamente und Entgelte gegeneinander ausgetauscht ...
Apotheke Hersteller
Kranken-kasse
Vergütung
Rabatt
Rabattvertrag
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Das neue GesundheitsreformgesetzGKV-WSG fördert Rabattverträge ...
Vorrangige Abgabe der Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag besteht („Muss-Regelung“)
Ermäßigung um die Hälfte oder Aufhebung der Zuzahlung durch Krankenkasse, wenn Einsparungen zu erwarten sind („Kann-Regelung“)
Bevorzugung von Arzneimitteln mit Rabattvertrag in der integrierten Versorgung („Soll-Regelung“)
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Eine Einzelfallprüfung ist notwendig ...
Das muss der Apotheker vor Abgabe von Rabattarzneimitteln prüfen:
1. Arzt hat „aut idem“nicht ausgeschlossen
2. Identität von Wirkstärkeund Packungsgröße
3. Gleicher Indikationsbereich
4. Gleiche oder austauschbare Darreichungsform
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Arzneimittel werden nun laut Gesetz folgendermaßen ausgewählt ...
Arzneimittel mit Rabattvertrag A Abgabe
preisgünstiges Arzneimittel B
preisgünstiges Arzneimittel C
preisgünstiges Arzneimittel D
keine Abgabe
keine Abgabe
keine Abgabe
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Ohne Rabattvertrag verteilen sich die Ausgaben einer Krankenkasse wie folgt ...
ohneRabatt-vertrag
Krankenkasse1
Krankenkasse2
Krankenkasse3
Arzneimittel-Hersteller
3
Arzneimittel-Hersteller
2
Arzneimittel-Hersteller
140 %
30 %
30 %
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Mit Rabattvertrag konzentriert sich der Umsatz einer Krankenkasse wie folgt ...
mitRabatt-vertrag
Krankenkasse1
Krankenkasse2
Krankenkasse3
Arzneimittel-Hersteller
3
Arzneimittel-Hersteller
2
Arzneimittel-Hersteller
1100 %
0 %
0 %
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Rabattverträge haben bereits 2007den Markt erheblich beeinflusst ...
20.000 Arzneimittel in Rabattverträgen
200 Krankenkassen mit Rabattverträgen
60 Pharmahersteller mit Rabattverträgen
10 Millionen Datensätze für Rabattverträge
Häufige Änderungenwegen Neuabschlüssenund auslaufenden Verträgen
Stand: 1. September 2007
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Die Krankenkassen arrangieren sichmit den Rabattverträgen ...
führen Ausschreibungen durch
verhandeln mit Herstellern
schließen Verträge ab
erwarten Ersparnisse
halten Details der Verträge geheim
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Die Pharmahersteller reagierenauf die Rabattverträge ...
prüfen Auswirkung auf Marktanteile
beteiligen sich an Ausschreibungen
verhandeln mit Krankenkassen
fechten Auftragsvergabe notfalls juristisch an
stellen Produktion darauf ein
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Die Patienten wundern sichüber die Rabattverträge ...
Haben Gefühl, dass Kassen ihnen Medikamente verordnen
Haben Gefühl, dass sie nur billigste Medizin erhalten
Haben hohen Informations-bedarf in der Apotheke
Müssen zur Therapietreue motiviert werden
Freuen sich evt. über Zuzahlungsminderung/-erlass
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Die Apotheken müssen dieRabattverträge mit Leben erfüllen ...
Belastung durch Umsetzungsaufwand:
Millionen zusätzliche Datensätze im Computer
Erhöhter Bestellaufwand bei Lieferproblemen
Umstellung der Lagerhaltung
Aufklärungsgespräche mit Patienten
Informationsbeschaffung bezüglich Abrechnungsregelungen
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Die Rabattverträge erzeugenMehraufwand in den Apotheken ...
Zusatzleistungen der Apotheken für das GKV-System
Daten-aufbereitung
FinanzielleBeiträge
Organisationder Apotheke
Informationdes Patienten
Rabattverträge
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Trotz Mehraufwands bleibt dieVergütung der Apotheken gleich ...
Arzneimittelpreisverordnung legt Preisbindungfür verschreibungspflichtige Arzneimittel fest:
Festzuschlag von 8,10 Euro pro Packung (plus 3 % des Apothekeneinkaufspreises)
Zwangsabschlag von 2,30 Euro pro Packung zugunsten der Krankenkassen
Bei Festhonorar haben Apotheker keinen Anreiz, teure Arzneimittel abzugeben, aber oft die Pflicht, billige Präparate abzugeben.
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Die Apotheken unterstützendie Rabattverträge ...
Rabattverträge sind sinnvoll, weil:
• es richtig ist, neue Wege zu beschreiten, um die Ausgaben der Krankenkassen einzudämmen.
• die richtigen Partner (Anbieter = Hersteller, Nachfrager = Krankenkasse) verhandeln.
• Arzneimittelpreise nicht in Beratungsgespräche von Patient und Apotheker gehören.
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Aber die Rabattverträgemüssen besser werden ...
Aber Rabattverträge müssen besser umgesetzt werden als 2007:
Krankenkassen müssen rechtzeitig informieren
Hersteller müssen jederzeit lieferfähig sein
Übergang zwischen auslaufenden und neuen Rabattverträgen muss flexibel sein
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Als Alternative zu Rabattverträgengibt es Zielpreisvereinbarungen ...
• Zielpreisvereinbarungen auf Landesebene möglich
• Apothekerverbände bieten sie Krankenkassen an(Modellversuch: Rheinland-Pfalz)
• Mehr Flexibilität, Kundenfreundlichkeit und individuelles Eingehen auf Patienten, dennoch planbare Einsparungen für Krankenkassen
• Prinzip:
• niedriger Zielpreis für bestimmten Wirkstoff wird vorher festgelegt
• Apotheker darf jedes substituierbare Medikament abgeben
• Zielpreis muss als Durchschnittspreis jedoch erreicht werden
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So können Zielpreisvereinbarungenin der Praxis funktionieren ..
AB
C
D
EF
0
10
20
30
40
50
60
Arzneimittel
Apo
thek
enve
rkau
fspr
eis
Durchschnitts-preis gewichtet
Zielpreis
Einsparung
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Außer Rabattverträgen leisten Apotheken noch viel mehr für ihre Patienten ...
21.500 Apotheken mit 144.000 Beschäftigten und 4 Millionen Kunden pro Tag
20 Millionen Rezepturen pro Jahr, darunter Salben, Zäpfchen, Zytostatika, Pflegecremes
8 Millionen Arzneimittelprüfungen pro Jahr, z.B. bröckelnde Tabletten, falsche Verpackungen
Notdienst mit 2.000 Apotheken pro Nacht
Aktionen und Leistungen zur Prävention, z.B. Herz-Kreislauf-Check, Diabetes-Test
Kompetente pharmazeutische Beratung in unabhängigen und inhabergeführten Apotheken
Home-Service (Bringdienst) für alte und bettlägerige Patienten
usw.
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Bitte stellen Sie Ihre Fragen!
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