1.1 – Organisation der Feuerwehr. Mannschaftsbesprechung

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1.1 – Organisation der Feuerwehr

Mannschaftsbesprechung

LFV-Burgenland

326 Feuerwehren

44 Abschnitte

7 Bezirke

2 Freistädte

Anzahl der Mitglieder (Stand 01.05.2014):Aktive 13.632Jugend 1.470 Reserve 1.779 Summe : 16.692

Vergleich der Einsatzarten

Brand- einsätze

1.348 1/5

Technische Einsätze

6.026 4/5

Gesamt 7.374

Einsätze 2013

Lehrgänge der LFS

Feuerwehren in Österreich

Link zum Video: http://youtu.be/G5OSSRhD9Ws

Feuerwehrgesetz 1994

Rechtliche Grundlage

FF sind Körperschaften öffentlichen Rechts jede Gemeinde braucht mindestens eine

Feuerwehr Gemeinde muss Feuerwehr ausrüsten und

erhalten auch Landesmittel und selbst aufgebrachte

Mittel Feuerwehrmitglieder bei allen Tätigkeiten

versichert

Bgld.

(Bgld. FWG 1994)

Aufgaben der Feuerwehren Feuerpolizei

Brandbekämpfung Brandverhütung Brandursachenermittlung Vorbeugender Brandschutz

Gefahrenpolizei: Rettung von Menschen und Tieren Bergung lebensnotwendiger Güter Gefahrenabwehr für Menschen, Tiere und Gütern Notversorgung der Bevölkerung

Gefahrenpolizei: Überörtliche Einsätze (KHD/FuB)

KHD-Sonderdienste Gefahrengutdienst Strahlenschutzdienst Wasserdienst, Tauchdienst Flugdienst SvE – Dienst (Stressverarbeitung nach

belastenden Einsätzen)

Aufgaben der Feuerwehren Retten Löschen Schützen Bergen

WICHTIG:

Während des Einsatzes genießt das Feuerwehrmitglied den

besonderen Schutz des Gesetzes (als im Behördenauftrag tätiges

Organ)!

Aufgaben der Gemeinden Aufstellung, Ausrüstung und Erhaltung der

Feuerwehr Bereithaltung der nötigen Löschvorräte Unterbringung der Obdachlosen, Tiere und

Sachen nach Einsätzen Beschaffung von Alarmanlagen Vorsorge gegen Brände Einsatzleitung bei Katastrophen- und

Öleinsätzen

Aufgaben der Bevölkerung Alarmierungspflicht Allgemeine Hilfeleistungspflicht Duldungspflicht

Grundstücke und Gebäude betreten lassen Wasservorräte zur Verfügung stellen Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung stellen

Vorgesetzte und Ranghöhere Vorgesetzte sind diejenigen, denen nach der

organisationsmäßigen Gliederung der Feuerwehr das Recht der Befehlsgebung zusteht.

Ranghöhere sind diejenigen, die den höheren Dienstgrad besitzen (unabhängig vom vorigen Punkt – Vorgesetzte).

In der Regel sollte der Vorgesetzte seinen Untergebenen auch der Ranghöhere sein.

Dienstgradabzeichen

Dienstpostenplan einer Ortsfeuerwehr

Beispiel: FW der Klasse 3

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