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1.1 – Organisation der Feuerwehr
Mannschaftsbesprechung
LFV-Burgenland
326 Feuerwehren
44 Abschnitte
7 Bezirke
2 Freistädte
Anzahl der Mitglieder (Stand 01.05.2014):Aktive 13.632Jugend 1.470 Reserve 1.779 Summe : 16.692
Vergleich der Einsatzarten
Brand- einsätze
1.348 1/5
Technische Einsätze
6.026 4/5
Gesamt 7.374
Einsätze 2013
Lehrgänge der LFS
Feuerwehrgesetz 1994
Rechtliche Grundlage
FF sind Körperschaften öffentlichen Rechts jede Gemeinde braucht mindestens eine
Feuerwehr Gemeinde muss Feuerwehr ausrüsten und
erhalten auch Landesmittel und selbst aufgebrachte
Mittel Feuerwehrmitglieder bei allen Tätigkeiten
versichert
Bgld.
(Bgld. FWG 1994)
Aufgaben der Feuerwehren Feuerpolizei
Brandbekämpfung Brandverhütung Brandursachenermittlung Vorbeugender Brandschutz
Gefahrenpolizei: Rettung von Menschen und Tieren Bergung lebensnotwendiger Güter Gefahrenabwehr für Menschen, Tiere und Gütern Notversorgung der Bevölkerung
Gefahrenpolizei: Überörtliche Einsätze (KHD/FuB)
KHD-Sonderdienste Gefahrengutdienst Strahlenschutzdienst Wasserdienst, Tauchdienst Flugdienst SvE – Dienst (Stressverarbeitung nach
belastenden Einsätzen)
Aufgaben der Feuerwehren Retten Löschen Schützen Bergen
WICHTIG:
Während des Einsatzes genießt das Feuerwehrmitglied den
besonderen Schutz des Gesetzes (als im Behördenauftrag tätiges
Organ)!
Aufgaben der Gemeinden Aufstellung, Ausrüstung und Erhaltung der
Feuerwehr Bereithaltung der nötigen Löschvorräte Unterbringung der Obdachlosen, Tiere und
Sachen nach Einsätzen Beschaffung von Alarmanlagen Vorsorge gegen Brände Einsatzleitung bei Katastrophen- und
Öleinsätzen
Aufgaben der Bevölkerung Alarmierungspflicht Allgemeine Hilfeleistungspflicht Duldungspflicht
Grundstücke und Gebäude betreten lassen Wasservorräte zur Verfügung stellen Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung stellen
Vorgesetzte und Ranghöhere Vorgesetzte sind diejenigen, denen nach der
organisationsmäßigen Gliederung der Feuerwehr das Recht der Befehlsgebung zusteht.
Ranghöhere sind diejenigen, die den höheren Dienstgrad besitzen (unabhängig vom vorigen Punkt – Vorgesetzte).
In der Regel sollte der Vorgesetzte seinen Untergebenen auch der Ranghöhere sein.
Dienstgradabzeichen
Dienstpostenplan einer Ortsfeuerwehr
Beispiel: FW der Klasse 3