20. Juni 2012 Masterplan Energie Ziele des Kantons Solothurn Christoph Bläsi Energiefachstelle des...

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20. Juni 2012

Masterplan EnergieZiele des Kantons Solothurn

Christoph Bläsi

Energiefachstelle des Kantons Solothurn

Masterplanglobal

4-Säulen Strategie des BR

n

Aufgabe d

er

Kantone

Masterplannational

Energiepolitische Leitlinien (EnDK) 4. Mai 2012

«Die Energiepolitik ist inzwischenzu einem zentralen Element der Sorge unserer Gesellschaft im Umgang mit unseren Ressourcen geworden.»

Masterplanregional

…und zum Thema:

«Die Energieproduktion, [-nutzung] und -verteilung ist auch raumwirksam.»Beat Vonlanthen, Staatsrat Kanton Freiburg Präsident der EnDK im Vorwort zum Bericht

Kantonale Gesetzgebung

Energiegesetz vom 03.03.1991 (Stand 01.07.2005)

§2 Energiekonzept

2Das Energiekonzept enthält insbesondere Angaben über:a) die gegenwärtige Energiesituationb) die Ziele und Prioritäten der [] Energiepolitikc) den sinnvollen Einsatz der [] Energieträgerd) die energiepolitischen Massnahmene) die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Massnahmen

4Die Gemeinden können für ihr Gebiet in einem Energiekonzept die Zielsetzungen des kantonalen Energiekonzeptes ergänzen.

Masterplan EnergieRegioenergie

Kantonale Energiepolitik

die Energiekonzepte 1992 / 2003 Energieeffizienz -> Qualitative Werte Erneuerbare Energien -> Qualitative Werte

Kantonale Energiepolitik

Energiekonzepte 2012 -> qualitativ!

1800 GWh/a

Kantonale Energiepolitik

Energiekonzepte 2012 -> qualitativ!

6200 GWh/a

Konflikte? – Lösung: Planung?Marktwirtschaft

Kosten - Nutzen

Planwirtschaft

Rentabilität

Nachhaltigkeit

Jahresgang Sommer-Winter

Bedarfsspitzen

Infrastruktur

Umweltschutz

Naturschutz

etc.

Gute Einzelspieler ≠ gutes Team

Richtplanrevision 2012

Die Energieplanung wird verankert u.a

Kanton, Regionen und Gemeinden erarbeiten Grundlagen zur effizienten, möglichst voll- ständigen Nutzung der Primärenergie, insbesondere durch planerische Massnahmen.

Der Kanton kann im Richtplan Gemeinden oder Regionen bezeichnen, die eine behörden- verbindliche Energieplanung vornehmen müssen.

Stromproduktion≈ 8’000 GWh/a

Wärmeproduktion≈ 12’000 GWh/a

Besten Dank!

Die öffentliche Hand wählt aus, zeigt die Richtung, überprüft, etc.

aber die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umweltmüssen spielen!

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