2014 09 22 Black as MAD Amtsleitung

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2014 09 22 Black an MAD Amtsleitung

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Bernhard P. Hengen Hans-Popp-Str. 2 Verkehrshubschrauberführer & IP D-91154 Roth Managementassistent (IHK) Tel: + 49 (0) 9171 - 851413

Fax: + 49 (0) 9171 - 851415 E-Mail: bernd.hengen@t-online.de

22 September 2014 Herrn Präsident Ulrich Birkenheier o.V.i.A. Herrn Brigadegeneral Wolfgang Hein o.V.i.A. Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) Brühler Straße 300 50968 Köln Tel.: 0221 9371-0, 228-12-42 0000, Fax:0 221) 9371 – 2407, E-Mail: MAD-Amt@t-online.de I. Über die VEBEG zu Mindererlösen abgegebene und offenbar „nach Kundenwunsch

minimal demilitarisierte“ BO 105 PAH 1A1 und P1M,

II. sowie über die VEBEG und/oder die Truppe zu Minderlösen (< 4.600 €) abgegebenes komplettes und augenfällig nicht demilitarisertes „HOT-Visier- und Lenksysteme des BO 105 PAH 1!

Dies im direkten Kontext mit wirtschaftlichen Diskriminierungen durch das gesamtverant-wortliche BMVg und die materialverantwortliche Lw (hier angeblich verantwortlich AIN III 5, TRDir Breuer sowie Chef des Stabes-Stab Inspekteur Lw, GenMaj Staudacher)) von Luftfahrttechnischen Betrieben (teils auch KMU), Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Sicherheit des Luftverkehrs (national und international), Verun-treuung von Geldern und Anlagegütern zu Lasten des EP 14-Verteidigung durch das treugebende BMVg und durch die VEBEG: 1) Mittels durch Demilitarisierung entweder zerstörter und/oder durch die VEBEG zu

Mindererlösen versteigerter und „nur minimal demilitarisierter“ Hubschrauber des Typs Bo 105 PAH 1A1 und P1M der Bundeswehr. Beides wider § 63 (3) der BHO und wider dem KWKG sowie am BMWI und dem Bundessicherheitsrat vorbei,

2) Mittels Ignoranz bzw. Sabotierung alternativer und gesetzeskonformer Lösungen, wie

unsererseits seit Ende 2010 (!) gegenüber dem BMVg und BMVG-AIN aufgezeigt, insbesondere durch Erschließung von verteidigungs-, wirtschafts- und bündnis-politischer, synergetischer Anschlußverwendungen der auszuphasenden hoch-wertigen Kampfhubschrauber durch EU- und NATO-Beitrittsländer im Zuge von ’Government to Government Business’.

3) (Urkunds-) Beweise samt Fotos zu vorgenannten Sachverhalten, hier: 3.1) Für die Verwertungen des Lfz absolut wider dem § 63 (3) BHO, also für die evt.

Veruntreuung von Haushausmitteln aus EP 14 bzw. von BMVg-Anlagevermögen, 3.2) Für „Unregelmäßigkeiten“ bei der Demilitarisierung der Lfz, welche laut BMWI gem.

einer „Einzelfallregelung des BMVg“ erfolgt (vgl. Angebot Visiereinrichtung),

3.3) Für Verwertungen, die auf illegale Ersatzteilgewinnung abzielen (BOGUS-PARTS),

3.4) Für Verwertungen, die evident auf Wiederinbetriebnahme der eindeutig unter das KWKG fallenden BO 105 Kampfhubschrauber abzielen, da diese nicht richtlinien-gemäß durch das BMVg bzw. durch die Truppe demilitarisiert wurden,

3.5) Für resultierende Gefährdungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung und

Gefährdungen der Sicherheit des Luftverkehrs in multinationalen Bereichen.

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Sehr geehrter Herr Präsident Birkenheier, sehr geehrter Herr Brigadegeneral Hein, Wie bereits gestern telefonisch vorab Ihrem in der Zentrale diensthabenden Offizier mitgeteilt, liegen dem Fall zu Grunde: Die insgesamt ca. 190 auszumusternden Panzerabwehrhubschrauber BO 105 PAH 1A1 und daraus teils zu VBH rückgerüstete BO 105 P1M (103 Lfz), wovon ursprünglich insgesamt 212 Maschinen beschafft wurden. Mit den Top 1) bis 3.5) haben wir bereits seit Längerem den Bundesrechnungshof (BRH / Prüf-gebiet IV/5) und die Politik befaßt und haben auch dessen (neuen) Präsidenten sowie die Leiterin BRH IV/5 am 12.09.2014 erneut angeschrieben (Man vgl. bitte die weiteren Dateianhänge). Zur Person des Unterzeichners (ff. „Uz“): Dieser war u.a. Hptm der HFlg-Truppe und ist bieter-seitig im Bereich Beschaffung von div. Rüstungsgütern, aber auch im Fall der BO) 105 in deren synergetischer und wirtschaftlicher Verwertung tätig. Man kennt auch aus aktiver Dienstzeit Bad Ems, aber nicht vom „Sprudeltrinken“. Zum Sachverhalt und um Sie und Ihre Mitarbeiter einzustimmen: Die besten Erkenntnisse sind Urkunden direkt von der verifizierten Quelle (hier ein erster Auszug):

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Dies kann fortgesetzt werden: HOT 1-LFK-Visier- und -Lenksystem des BO 105 PAH 1 nebst Peripherie auf dem Gelände eines KFZ-Händlers

………………………………………………………………..……. das KWKG läßt die VEBEG und BMVg AIN III 5 grüßen! Man vgl. ferner das Verkaufsangebot in http://au.aircraft24.com/helicopter/eurocopter/bo-105-p--xi117582.htm?fbacklink=bo105--xm10550.htm. Bei diesem Wiederverkäufer handelt es sich um einen deutschen KFZ-Händler aus Berching (Oberpfalz), welcher bereits von 9 bei der VEBEG erworbenen BO 105 PAH insgesamt 7 international vermarktet hat. Alarmierend und absolut erschreckend ist bei diesem Angebot speziell dessen Untertext:

Model: Eurocopter Bo 105 P Year built: 1983 Registration No.: 87 + 37 Serial No.: 6137 Location: Germany Total Time (TTAF): 2.400 h

Price: € 39,900 (~ AUD 57,101) „BO 105 P Ex Bundeswehr Hubschrauber guter Zustand. Mehrere vorhanden, demilitarisiert mit Haupt-getriebe, Hauptrotorkopf, Hauptrotorblätter, Tandemhydraulikanlage, Heckrotorkopf, Heckrotorgetriebe, Heckrotorblättern, Zwischenkegeltriebe, 3er Sitzbank, Teilinstrumentierung, ohne Triebwerke. Mehr Infos durch eine 250 Bilder Doku, die via Mail angefordert werden kann. Ideal als Werbeträger, Ersatzteilträger oder Wiederaufbau für den Flugbetrieb“.

Damit steht schwarz auf weiß im World-Wide-Web, daß Anschlußverwendungen als „Ersatzteilträger oder ein Wiederaufbau für den Flugbetrieb“ Sache sind, was das BMVg, AIN, VEBEG und BAFA seit Jahren nicht wahrhaben wollen bzw. was am BMWI bewußt vorbeigeleitet wird. Sicher wird dies der BRH i.S.v. § 63 (3) BHO und des BRHG aufgreifen! Weitere eindeutige Urkundsbeweise zu diesen Sachverhalten sind uns im Zulauf. Eine Bo 105 P mit lächerlichen 2.400 hrs TTSN für 39.900 € im Verkauf, eingekauft bei der VEBEG für 32.000 €, mag zwar für einen „KFZ-Händler“ eine sehr reizvolle Handelsspanne von ca. 25 % sein, ein echter Luftfahrtinsider kann aber nicht dahinterstehen, denn ein solcher würde

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völlig berechtigt nochmals mindestens 100.000 € auf den Verkaufspreis aufschlagen, selbst ohne die „MTU-Schrott-Engines“, denn die Bundeswehr-BO 105 sind wahre „Schätzchen“! (Man vgl. zum betreffenden VEBEG-Kunden und KFZ-Händler xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Gemäß httpxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxm handelt es sich um „Frank (Josef) Donauer“: Max Mobility GmbH Industriepark Erasbach B2 92334 Berching Telefon: +49 8462 / 94 24 - 210 Telefax: +49 8462 / 94 24 - 219 E-Mail: info@xxxxxxxxxxxxxde Internet: www.xxxxxxxxxxxxxe Geschäftsführer: Frank Donauer Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registernummer: HRB 24378 Steuer-Nummer: 201/132/10630 Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV: Frank Donauer (Anschrift s.o.) Das BMVg bzw. AIN III 5 sowie die VEBEG und das BAFA übersehen bzw. ignorieren im konkreten Fall nämlich folgende Gesetzeslage: • Die BO 105 PAH wurden exklusiv für die Bw als Kampfhubschrauber entwickelt und produziert und

fallen damit unbestreitbar unter das KWKG, sofern nicht sach- und fachgerecht demilitarisiert. • Das KWKG im Sinne des BMWI – und insbesondere im Sinne der von Minister Sigmar Gabriel

verfolgten restriktiveren Export-Politik für Rüstungsgüter - konsequent und logisch angewendet, bleibt ein „Kampfhubschrauber immer Kampfhubschrauber“, egal ob komplett oder auch als durch das BMWI ausfuhrgenehmigungsplichtiges Ersatzteil, ansonsten bliebe gemäß der Demilitarisierungs-Richtlinie des BMWI nämlich nur harmloser Schrott und in der Entsorgung ziemlich teurer Sondermüll übrig!

• Die VEBEG darf von Gesetz wegen gar keine Rüstungsgüter, welche dem KWKG unterliegen

verkaufen, z.B. komplette und noch flugfähige bzw. wieder komplettierbare Kampfhubschrauber und/oder auch deren Bestandteile oder derart gewonnene "BOGUS-PARTS" (Man vergleiche dazu bitte die vorliegenden umfangreichen Urkundsbeweise samt Fotodokumentation des besagten KFZ-Händlers sowie http://www.casa.gov.au/scripts/nc.dll?WCMS:STANDARD::pc=PC_90630).

• Daran kann und darf auch eine “Einzelfallregelung des BMVg“ – was immer diese „Regelung“ in

Abweichung zu der Demilitarisierungs-Richtlinie des BMWT / BMWI auch darstellen mag (vgl. http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/krwaffkontrg/bekanntmachungen/kwkg_air.pdf) – aus objektiver Sicht nichts ändern.

Was wirklich Sache ist, ist doch längst urkundsbewiesen! Kurzum, auch der MAD müßte ein massives Interesse daran haben, daß die dargelegten Sachverhalte nicht nur der personellen und materiellen Sicherheit willens, sondern auch haushalts-rechtlich sowie vorbehaltlos politisch und juristisch abgeklärt und gewürdigt werden. • Es scheint aus h.E. seitens BMVg-AIN III 5 (durch TRDir Breuer) und durch die für jegliche

Luftfahrzeuge der Bundeswehr material-verantwortliche ’Luftwaffe der Bundeswehr’ (durch Generalmajor Staudacher / Chef des Stabes – Stab Inspekteur Luftwaffe) ein bodenloses ’laissez faire’ samt systemimmanenter Selbstherrlichkeit vorzuliegen. Diesen Herren scheint die Verwertung der BO 105 der Bundeswehr völlig entglitten sein.

• Auch kann sich der Uz nicht des Eindrucks erwehren, daß beiden Herren mit ihrer völlig

unsubstantiierten Ignoranz und Arroganz gegenüber unserem Vorhaben den BO 105 eine sinnvolle Anschlußverwendung zu erschließen, möglicherweise die „Kreise“ des BMWI und auch die von BMVg SE II 2 „Militärpolitik und Einsatz, Region Europa / Eurasien“ und von BMVg Pol I 1 „Grundlagen der Sicherheitspolitik und Bilaterale Beziehungen“ gestört haben?

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• Zumindest ist für diese Aspekte weder die Zuständigkeit des Referats AIN III 5 „Verwertung, Ausstattungshilfe, Länderabgaben“, noch die des Chef des Stabes-Stab Inspekteur Lw, weil schlichtweg nur oberster „Materialverantwortlicher für Luftfahrtgerät“ gegeben!

Letztendlich – wenn auch im Kleinen und auf einem völlig expertiselosem „Bürokraten-, VEBEG- sowie KFZ-Händler-Niveau“ – werden einerseits die Mühen des Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel um eine Politik der restriktiveren Rüstungsexporte mit Füßen getreten und werden andererseits u.E. nicht nur beachtliche Gelder und Werte vom BMVg veruntreut, sondern gebotene politische und wirtschaftliche Synergien innerhalb der Europäischen Union und der NATO zwischen Partnerstaaten vom BMVg völlig ignoriert! Aus professioneller luftfahrzeugtechnischer und fliegerischer Sicht des Uz, aber auch aus militärischer Einschätzung, ist Vorgenanntes zudem ein Fall für die Staatsanwaltschaft und zwar ebenso, wie die „minimal demilitarsierten“ Hubshrauber und die HOT 1-LFK-Ziel- und –Visiereinrichtung des BO 105 PAH 1 auf das Betriebsgelände des benannten operpfälzer Kfz-Händlers gefunden haben (vgl. http://au.aircraft24.com/helicopter/eurocopter/bo-105-p--xi117582.htm?fbacklink=bo105--xm10550.htm). Detaillierteres zu den Sachverhalten entnehmen Sie bitte aus den Anlagen, wie dem BRH und der Politik bereits übersandt. Die Dateinamen sind weitgehend selbsterklärend und können über Namen und Änderungungsdatum im Explorer beliebig im Urspring und in der zeitlichen Folge geordnet werden. Zusätzlich darf die Lektüre des folgenden Threads bei Thomas Wiegold, wehrpolitischer Blog AUGEN GERADEAUS empfohlen werden http://augengeradeaus.net/2013/03/ubergabe-von-ausgemusterten-bo105-an-pakistan-bleibt-im-gesprach/ um speziell zur ursprünglich vom BMVg erwogenen Überlassung der gegenständlichen Hubschrauber an Pakistan und evt. auch an Usbekistan sowie hinsichtlich der Undurchführbarkeit dieses Vorhabens einen schnellen Überblick zu bekommen. Für Ihre Bemühungen in der Sache vorab besten Dank, gerne stehen wir Ihnen, Ihren Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern für etwaige Rückfragen jeder Zeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

(Bernhard P. Hengen)…………………………………………………………….Anlagen: wie benannt

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