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400 K a m m e r n f ü r H a n d e l s s a c h e n
401 KfH 1
Kammer 1 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRi‘inLG Dr. von Einem (Vorsitzende) (zu ½)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 132
Telefon: 2680 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 2 für Handelssachen; Vom 15.07.2013 bis 21.07.2013: KfH 11
Sitzungstage
Montag, Mittwoch
Brügge, Arend
Brügge, Torsten
Köttgen
Kutter
Möwius
Ossenbrüggen
Reimlinger
Söhler
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
A – AO
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Die Kammer ist zuständig für Verfahren der ehemaligen Kammer 5 für
Handelssachen, die an die Kammer zurückverwiesen werden, sowie für am 31.07.96 weggelegte Sachen der Kammer 5 für Handelssachen, die wieder aufleben. Diese Verfahren stellen für die Kammer 1 für Handelssachen Neueingänge dar.
4. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 1
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 15. 5. Die nächsten 5 Sachen, die der KfH 1 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 11.
402 KfH 2
Kammer 2 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRi‘inLG Dr. B. Hoffmann (Vorsitzende) (zu ½)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 132
Telefon: 2680 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 1 für Handelssachen; Vom 15.07.2013 bis 21.07.2013: KfH 11
Sitzungstag
Freitag
Brügge, Arend
Brügge, Torsten
Köttgen
Kutter
Möwius
Ossenbrüggen
Reimlinger
Söhler
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
AP – BA
und
TR – TT
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Die KfH 2 ist zuständig für das Verfahren: 401 O 115/07 4. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 2
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 15. 5. Die nächsten 9 Sachen, die der KfH 2 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 11.
6. Die nächsten 10 Sachen, die der KfH 2 ab dem 8. August 2013 zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 18.
403 KfH 3
Kammer 3 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Böttcher (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 134
Telefon: 1793 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 15 für Handelssachen
Sitzungstag
Donnerstag
Eggers
Haas-Rickertsen
Reining
Sanne
Schües
Witthöft
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
BB – CN, L
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Anfechtungsklagen gem. Artikel 6 § 8 Euro-Einführungsgesetz 4. Die Kammer ist zuständig für Verfahren der ehemaligen Kammer 2 für
Handelssachen, die an die Kammer zurückverwiesen werden, sowie für am 30.06.2000 weggelegte Sachen der Kammer 2 für Handelssachen, die wieder aufleben. Diese Verfahren stellen für die Kammer 3 für Handelssachen Neueingänge dar.
5. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 12
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 3. 6. Die nächsten 3 Sachen nach Rz. 417 Nr. 3 und die nächsten 3 Sachen nach
Rz. 417 Nr. 4, die der KfH 17 zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 3. Bei diesem internen Ausgleich wird Rz. 281 nicht beachtet. Er erfasst auch alle
Sachen, die nach § 2 Nr. 8 SpruchG auf die jeweils erste Sache verbunden werden, sie zählen aber bei diesem internen Ausgleich nicht mit.
7. Die nächsten 6 Sachen, die der KfH 4 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 3.
404 KfH 4
Kammer 4 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Knudsen (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 248
Telefon: 2563 / 4016 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
Verfahren gem. Rz. 404 Nr. 1 – 4 und 8: KfH 3 Verfahren gem. Rz. 404 Nr. 5 – 7: KfH 17
Sitzungstage
Mittwoch, Freitag
Bremer
Dethlefs
Leonhardt
Dr. Lischke
Reick
Weihtag
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
Hi – KH
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Klagen auf Schadensersatz im Falle des Zusammenstoßes von Schiffen (§ 95
Abs. I Ziffer 4 f. GVG) in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
A – K beginnt
4. Sofortige Beschwerden gem. §§ 3, 34 Abs. 2 Satz 1 und Beschwerden gem.
§§ 12, 34 Abs. 2 Satz 1 der schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, in denen der Name des Antragstellers mit den Buchstaben
A – K
beginnt
5. Bis zum 31. Dezember 2011 eingegangene Verfahren gemäß dem
Spruchverfahrensgesetz, sofern der Name der Gesellschaft, deren ausgeschiedene Aktionäre antragsberechtigt sind, mit den Buchstaben
A – L beginnt
6. Bis zum 31. Dezember 2011 eingegangene Verfahren wegen der Bestellung
von Prüfern gem. §§ 293c Abs. 1 S. 1, 320 Abs. 2 S. 3, 327c Abs. 2 S. 3 Aktiengesetz und § 10 Abs. 1 S. 1 Umwandlungsgesetz, sofern der Name der betroffenen Gesellschaft mit den Buchstaben
A – L beginnt
7. Die Kammer ist zuständig für Verfahren der ehemaligen KfH 14a, die an die
Kammer zurückverwiesen werden, sowie für am 31.12.2010 weggelegte Sachen der KfH 14a, die wieder aufleben (unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens).
8. Die Kammer ist zuständig für Verfahren der ehemaligen KfH 20, die ab dem
1. Juli 2013 an die KfH 20 zurückverwiesen werden, sowie für alle am 30. Juni 2013 weggelegten Sachen der KfH 20, die wieder aufleben. Sie gelangen unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens an die KfH 4.
9. Die nächsten 6 Sachen, die der KfH 4 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 3.
406 KfH 6
Kammer 6 für Handelssachen
(Wettbewerbs- und Urheberrechtskammer)
Besetzung
VRiLG Dr. Kagelmacher (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 248
Telefon: 2563 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
1. Endziffern 1-5: KfH 8, 16, Endziffern 6-0: KfH 16, 8
2. ZK 12, 15 bzw. ZK 27 nach Maßgabe der Rz. 804 jeweils für den in Rz. 312, Rz. 315 bzw. Rz. 327 geregelten Buchstabenbereich
Sitzungstage
Dienstag
Bargsten
Dr. Breyer
Brocks
Drexler
Dr. Strasse
Zuständigkeit: 1. Im Rotationsverfahren
1 Punkt aus den nachfolgenden Rechtsgebieten:
1.1 Streitigkeiten nach dem Markengesetz (§ 95 Abs.1 Nr. 4c GVG) 1.2 Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1.3 Streitigkeiten aus dem Verlags- und Urheberrecht 1.4 Streitigkeiten über den Titel einer Druckschrift 1.5 Streitigkeiten auf dem Gebiet des Geschmacksmusters 1.6 Streitigkeiten auf Grund der Vereinbarung einer Vertragsstrafe aus den
vorerwähnten Rechtsgebieten 2. Rzn. 265 bis 275 gelten nicht im Verhältnis der Kammern 6, 7, 8 und 16 für
Handelssachen untereinander. 3. Die am 31.05.2012 anhängigen Sachen der KfH 7, die mit den Endnummern
2, 3, und 5 beginnen, sowie alle Sachen mit diesen Endnummern, die vor
dem 01.06.2012 weggelegt wurden und wieder aufleben sowie die Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 anhängig gewesen waren und die an die KfH 7 zurückverwiesen werden.
407 KfH 7
Kammer 7 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRi‘inLG Hummelmeier (Vorsitzender) (zu ¾)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 130
Telefon: 2181 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
KfH 17; Vom 15.07.2013 – 19.07.2013: KfH 19
Sitzungstage
Freitag
Baumert
Friedmann
Norden
Sachau
Freiherr v. Rheinbaben
Zuständigkeit: 1. Ab dem 01.06.2012 eingehende allgemeine Sachen, in denen der Name des
Beklagten mit den Buchstaben
Sti – TQ und KRB – KZ beginnt.
2. Vor die Kammern für Handelssachen gehörende, ab dem 01.06.2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffern 3 und 4 und Rz 417 Ziffern 3 und 4) und in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziffer 1. genannten Buchstaben beginnt.
3. Von den am 15.05.2012 in der KfH 15 noch als „laufend“ geführten HKO-
Sachen jede 4. Sache, nämlich 415 HKO 34/06 415 HKO 138/07 415 HKO 152/08 415 HKO 110/09 415 HKO 89/10 415 HKO 134/10 415 HKO 10/11 415 HKO 32/11 415 HKO 48/11 415 HKO 59/11
415 HKO 70/11 415 HKO 78/11 415 HKO 86/11 415 HKO 92/11 415 HKO 98/11 415 HKO 108/11 415 HKO 115/11 415 HKO 121/11 415 HKO 126/11 415 HKO 2/12 415 HKO 9/12 415 HKO 13/12 415 HKO 18/12 415 HKO 24/12 415 HKO 32/12 415 HKO 36/12 415 HKO 40/12 415 HKO 44/12 Soweit in diesen Sachen für die Zeit ab dem 01.06.2012 ein Verkündungstermin anberaumt ist, bleibt es bis zum Verkündungstermin bei der bisherigen Zuständigkeit.
4. Die ab dem 01.06.2012 eingehenden nächsten 20 allgemeinen
erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 4 zuzuteilen wären. 5. Die ab dem 01.06.2012 eingehenden nächsten 5 allgemeinen
erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 1 zuzuteilen wären. 6. Für die am 31.05.2012 anhängigen Sachen der KfH 7, die mit den
Endnummern 2, 3 und 5 beginnen, sowie alle Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 weggelegt wurden und wieder aufleben sowie die Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 anhängig gewesen waren und die an die KfH 7 zurückverwiesen werden, ist die KfH 6 zuständig.
7. Für die am 31.05.2012 anhängigen Sachen der KfH 7, die mit den
Endnummern 1, 4, 9 und 0 beginnen, sowie alle Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 weggelegt wurden und wieder aufleben sowie die Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 anhängig gewesen waren und die an die KfH 7 zurückverwiesen werden, ist die KfH 8 zuständig.
8. Für die am 31.05.2012 anhängigen Sachen der KfH 7, die mit den
Endnummern 6, 7 und 8 beginnen, sowie alle Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 weggelegt wurden und wieder aufleben sowie die Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 anhängig gewesen waren und die an die KfH 7 zurückverwiesen werden, ist die KfH 16 zuständig.
9. Die nächsten 7 Sachen, die der KfH 7 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 9.
10. Die nächsten 8 Sachen, die der KfH 7 ab dem 26.09.2013 zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 9.
408 KfH 8
Kammer 8 für Handelssachen
(Wettbewerbs- und Urheberrechtskammer)
Besetzung
VRiLG Streibel (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen (zugl. KfH 16):
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 248
Telefon: 4016 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
1. Endziffern 1-5: KfH 6, 16, Endziffern 6-0: KfH 16, 6
2. ZK 12, 15 bzw. ZK 27 nach Maßgabe der Rz. 804 jeweils für den in Rz. 312, Rz. 315 bzw. Rz. 327 geregelten Buchstabenbereich
Sitzungstag
Montag
Aulich
Bäder
Ebeling
Pauli
Reichardt
Reinhardt
Prof. Dr. Sjurts
Teubner
Wichmann
Zuständigkeit: 1. Im Rotationsverfahren
1 Punkt aus den nachfolgenden Rechtsgebieten:
1.1 Streitigkeiten nach dem Markengesetz (§ 95 Abs.1 Nr. 4c GVG) 1.2 Streitigkeiten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung bzw.
Artikel 81 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wenn der Klaganspruch sich erkennbar unmittelbar aus den o. g. Vorschriften ergibt und die Kartellfrage für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich ist
1.3 Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1.4 Streitigkeiten aus dem Verlags- und Urheberrecht 1.5 Streitigkeiten über den Titel einer Druckschrift 1.6 Streitigkeiten auf dem Gebiet des Geschmacksmusters 1.7 Streitigkeiten auf Grund der Vereinbarung einer Vertragsstrafe aus den
vorerwähnten Rechtsgebieten 1.8 Rzn. 265 bis 275 gelten nicht im Verhältnis der Kammern 6, 7, 8 und 16 für
Handelssachen untereinander. 2. Wird in einem vor der allgemein zuständigen Kammer für Handelssachen
anhängigen Rechtsstreit ein entscheidungserheblicher Kartelleinwand erhoben, der sich unmittelbar aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. Artikel 81 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergibt und für den die Zuständigkeit der Kartellbehörde nicht gegeben ist, so ist die Zuständigkeit der Kammer 8 für Handelssachen für den gesamten Rechtsstreit begründet.
3. Sachen im Sinne von Ziffer 1.2 und Ziffer 2 zählen im Rotationsverfahren der
Wettbewerbskammern (KfH 6, 8 16) 2 Punkte. 4. Die am 31.05.2012 anhängigen Sachen der KfH 7, die mit den Endnummern
1, 4, 9 und 0 beginnen, sowie alle Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 weggelegt wurden und wieder aufleben sowie die Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 anhängig gewesen waren und die an die KfH 7 zurückverwiesen werden.
409 KfH 9
Kammer 9 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Dr. Meyer-Buchwald (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 134
Telefon: 2580 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 12 für Handelssachen
Sitzungstage
Montag, Donnerstag
Gründel
Hölandt
Kremp
von Madeyski
Nordmann
Weber-Braun
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
M – Ni
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Die Kammer ist zuständig für Verfahren der ehemaligen KfH 10, die an die
Kammer zurückverwiesen werden, sowie für am 31.12.2010 weggelegte Sachen der KfH 10, die wieder aufleben (unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens).
4. Die nächsten 7 Sachen, die der KfH 7 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 9. 5. Die nächsten 8 Sachen, die der KfH 7 ab dem 26.09.2013 zuzuteilen wären,
gelangen an die KfH 9.
411 KfH 11
Kammer 11 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Schlichting (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 132
Telefon: 2686 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 13 für Handelssachen
Sitzungstage
Dienstag, Mittwoch
Baumgärtner
Geist
Gümmer
Dr. Kockskämper
Matthews
Schreiter
Seitz
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
NJ – RA
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Die nächsten 5 Sachen, die der KfH 1 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 11. 4. Die nächsten 9 Sachen, die der KfH 2 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 11.
412 KfH 12
Kammer 12 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Dr. Nevermann (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 134
Telefon: 2504 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
für die Verfahren gem. Rz. 412 Nr. 1-2: KfH 9 für die Verfahren gem. Rz. 412 Nr. 3-4: KfH 17
Sitzungstage
Montag, Freitag
Alberts
Behncke
Broschek
Harnischmacher
Hoffmann
Dr. Kleinherbers
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
GOL – HH
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 417 Ziff. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Ab dem 1. Januar 2012 eingegangene Verfahren gemäß dem
Spruchverfahrensgesetz, sofern der Name der Gesellschaft, deren Aktionäre antragsberechtigt sind, mit den Buchstaben
A – L
beginnt
4. Ab dem 1. Januar 2012 eingegangene Verfahren wegen der Bestellung von Prüfern gem. §§ 293c Abs. 1, S. 1, 320 Abs. 2 S. 3, 327c Abs. 2 S. 3 Aktiengesetz und § 10 Abs. 1 S. 1 Umwandlungsgesetz, sofern der Name der betroffenen Gesellschaft mit den Buchstaben
A – L beginnt
5. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 12
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 3. 6. Die nächsten 5 Sachen, die der KfH 12 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 15. 7. Die nächsten 7 Sachen, die ab dem 20.06.2013 der KfH 12 zuzuteilen wären,
gelangen an die KfH 15. 8. Die nächsten 7 Sachen, die der KfH 12 ab dem 8. August 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 15.
413 KfH 13
Kammer 13 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG U. Becker (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 132
Telefon: 2686 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 11 für Handelssachen
Sitzungstage
Dienstag, Donnerstag
Fischer
Lütje
Julius
Peters
Rosendahl
Wöhlke
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
S – STH
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 18
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 13.
415 KfH 15
Kammer 15 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRi’inLG Pätsch (Vorsitzende)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 242
Telefon: 3766 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
Kammer 4 für Handelssachen
Sitzungstage
Montag, Donnerstag
Dr. Buhck
Hasselmann
Möhlenbrock
Ockert
Rosenbauer
Satz
Schöndube
Stüven
von Thienen
Weiss
Zuständigkeit:
1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
RI – RZ und TU – Z beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 2
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 15. 4. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 1
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 15. 5. Die nächsten 5 Sachen, die der KfH 12 ab dem 11. April 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 15. 6. Die nächsten 7 Sachen, die ab dem 20.06.2013 der KfH 12 zuzuteilen wären,
gelangen an die KfH 15. 7. Die nächsten 7 Sachen, die der KfH 12 ab dem 8. August 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 15.
416 KfH 16
Kammer 16 für Handelssachen
(Wettbewerbs- und Urheberrechtskammer)
Besetzung
VRiLG Dr. W. Steinmetz (Vorsitzender) (zugl. ZK 1; Vorrang KfH 16, ZK 1)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 244
Telefon: 2605 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
1. Endziffern 1-5: KfH 6, 8, Endziffern 6-0: KfH 8, 6
2. ZK 12, 15 bzw. ZK 27 nach Maßgabe der Rz. 804 jeweils für den in Rz. 312, Rz. 315 bzw. Rz. 327 geregelten Buchstabenbereich
Sitzungstage
Dienstag, Freitag
Aulich
Bäder
Ebeling
Pauli
Reichhardt
Reinhardt
Prof. Dr. Sjurts
Teubner
Wichmann
Zuständigkeit: 1. Im Rotationsverfahren
1 Punkt aus den nachfolgenden Rechtsgebieten:
1.1 Streitigkeiten nach dem Markengesetz (§ 95 Abs.1 Nr. 4c GVG). 1.2 Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1.3 Streitigkeiten aus dem Verlags- und Urheberrecht 1.4 Streitigkeiten über den Titel einer Druckschrift 1.5 Streitigkeiten auf dem Gebiet des Geschmacksmusters 1.6 Streitigkeiten auf Grund der Vereinbarung einer Vertragsstrafe aus den
vorerwähnten Rechtsgebieten 2. Rzn. 265 bis 275 gelten nicht im Verhältnis der Kammern 6, 8 und 16 für
Handelssachen untereinander. 3. Die am 31.05.2012 anhängigen Sachen der KfH 7, die mit den Endnummern
6, 7 und 8 beginnen, sowie alle Sachen die mit diesen Endnummern, die vor
dem 01.06.2012 weggelegt wurden und wieder aufleben sowie die Sachen mit diesen Endnummern, die vor dem 01.06.2012 anhängig gewesen waren und die an die KfH 7 zurückverwiesen werden.
417 KfH 17
Kammer 17 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Müller-Fritsch (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 130
Telefon: 2703 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
für die Verfahren gem. Rz. 1-2, 5: KfH 7; Vom 15.07.2013 – 19.07.2013: KfH 19 für die Verfahren gem. Rz. 3-4: KfH 12
Sitzungstage
Montag, Mittwoch
Boldt
Furnell
Klostermann
Dr. Möhlmann
Dr. Rinninsland
Saecker
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
EV – GOK und RB – RH
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 417 Ziff. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Verfahren gemäß dem Spruchverfahrensgesetz sofern der Name der
Gesellschaft, deren ausgeschiedene Aktionäre antragsberechtigt sind, mit den Buchstaben
M – Z beginnt
4. Verfahren wegen der Bestellung von Prüfern gem. §§ 293 c Abs. 1, 320 Abs.
2 S. 3, 327c Abs. 2 S. 3 Aktiengesetz und § 10 Abs. 1 S. 1 Umwandlungsgesetz, sofern der Name der betroffenen Gesellschaft mit den Buchstaben
M – Z beginnt
5. Die KfH 17 ist zuständig für alle Sachen der zum 31.12.2010 aufgelösten
KfH 14, die an die Kammer zurückverwiesen werden, sowie für alle am 31.12.2010 weggelegten Sachen der KfH 14, die wieder aufleben. Sie gelangen unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens an die KfH 17.
6. Die nächsten 3 Sachen nach Rz. 417 Nr. 3 und die nächsten 3 Sachen nach
Rz. 417 Nr. 4, die der KfH 17 zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 3. Bei diesem internen Ausgleich wird Rz. 281 nicht beachtet. Er erfasst auch alle Sachen, die nach § 2 Nr. 8 SpruchG auf die jeweils erste Sache verbunden werden, sie zählen aber bei diesem internen Ausgleich nicht mit.
418 KfH 18
Kammer 18 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG Dr. Pellens (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 130
Telefon: 1570 Telefax (nicht fristwahrend): 3511
Vertretung
Kammer 19 für Handelssachen
Sitzungstag
Mittwoch
Aufderheide
Esther
Hörmann
Kempf
Dr. von Oertzen
Dr. Timmann
Zuständigkeit:
1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
DE – EU beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziff. 5 und der Rz. 417 Ziff. 5), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
3. Klagen auf Schadensersatz im Falle des Zusammenstoßes von Schiffen
(§ 95 Abs. 1 Ziff. 4 f. GVG), in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
L – Z beginnt
4. Sofortige Beschwerden gem. §§ 3, 34 Abs. 2 Satz 1 und Beschwerden gem.
§§ 12, 34 Abs. 2 Satz 1 der schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, in denen der Name des Antragstellers mit den Buchstaben
L – Z beginnt
5. Die nächsten 10 allgemeinen erstinstanzlichen Sachen, die der KfH 18
zuzuteilen wären, gelangen an die KfH 13. 6. Die nächsten 10 Sachen, die der KfH 2 ab dem 8. August 2013 zuzuteilen
wären, gelangen an die KfH 18.
419 KfH 19
Kammer 19 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG A. Voos (Vorsitzender) (zu ¾)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 244
Telefon: 2581 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
Kammer 18 für Handelssachen
Sitzungstage
Montag, Mittwoch
Kolzer
Leser
Lucht
Sengpiel
Wende
Zulla
Zuständigkeit: 1. Allgemeine Sachen, in denen der Name des Beklagten mit den Buchstaben
CO – DD
und
Ki – KRA
beginnt
2. Vor die Kammer für Handelssachen gehörende, ab dem 1. Januar 2012
eingegangene Verfahren, in denen das FamFG anzuwenden ist (mit Ausnahme der Verfahren nach Rz. 412 Ziffer 3 und 4 und Rz. 417 Rz. 3 und 4), in denen der Name des Betroffenen/Antragsgegners mit den unter Ziff. 1 genannten Buchstaben beginnt. Hinsichtlich der am 31. Dezember 2011 bereits anhängigen Verfahren bleibt es bei der früheren Zuständigkeit.
420 KfH 20
Kammer 20 für Handelssachen
(allgemeine Kammer)
Besetzung
VRiLG G. Wunsch (Vorsitzender)
Handelsrichter/-innen:
Geschäftsstelle
Ziviljustizgebäude Raum B 244
Telefon: 2581 / 2605 Telefax (nicht fristwahrend): 2269
Vertretung
Kammer 4 für Handelssachen
Sitzungstage
Montag, Mittwoch
Dethlefs
Esther
Kempf
Lütje
Zuständigkeit: 1. Die Kammer wird zum 30. Juni 2013 aufgelöst. 2. Von den am 30. Juni 2013 bei der KfH 20 anhängigen, nicht erledigten
Sachen wird zunächst jede vierte Sache von der KfH 7 übernommen, und zwar beginnend mit der zuletzt eingegangenen Sache.
3. Die verbleibenden Sachen gelangen an folgende Kammern, und zwar
beginnend mit der zuletzt eingegangenen Sache: 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 2, 1, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 2, 1, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 4, 3, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 2, 1, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 2, 1, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 4, 3, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 2, 1, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 19, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 7, 4, 3, 2, 1, 18, 17, 15, 13, 12, 11, 9, 4, 3,
4. Die Sachen erhalten in der Kammer, in die sie gelangen, ein neues
Aktenzeichen der neuen Kammer.
5. Die KfH 4 ist zuständig für Verfahren der ehemaligen KfH 20, die ab dem
1. Juli 2013 an die KfH 20 zurückverwiesen werden, sowie für alle am 30. Juni 2013 weggelegten Sachen der KfH 20, die wieder aufleben. Sie gelangen unter Vergabe eines neuen Aktenzeichens an die KfH 4.
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