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SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN
jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhrund nach Vereinbarung
Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945- 510Fax: 0 22 22 / 945 - 511E-Mail: cdu-fraktion@rat.stadt-bornheim.de
CDU
jeden Dienstag 10 - 13 Uhrund nach Vereinbarung
Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945 - 520Fax: 0 22 22 / 945 - 521E-Mail: spd-fraktion@rat.stadt-bornheim.de
SPD
jeden Montag 17:30 - 18:30Uhr (außer während der Fe-rien) und nach Vereinbarung
Büro:Rathaus, Raum 801Telefon� 0 22 22 / 994 - 450Fax: 0 22 22 / 994 - 452E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.deInternet:www.fdp-born-heim.de
FDP
nach Vereinbarung
Hans Gerd FeldenkirchenTelefon� 02227 / 9099377Fax: 02227 / 909427E-Mail: h.g.feldenkirchen@t-online.deHeinz MüllerTelefon� 02227 / 912070Fax: 02227 / 8199713E-Mail: jenneberg@googlemail.com
UWG/Forum
nach Vereinbarung
Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945 - 540Fax: 0 22 22 / 945 - 541E-Mail: gruene@rat.stadt-bornheim.deInternet:www.gruene-born-heim.de
Bündnis 90 /Die Grünen
Fraktionen
Bürgermeister
Alle Fraktionen bietenre gel mä ßige Sprechstunden an:
Bürgersprechstunde fürKinder, Jugendliche und Er-wachsene in der Regel jeden1. und 3. Donnerstag im Mo-nat ab 16 Uhr.Bitte im Vorzimmer des Bür-germeisters (Telefon 0 22 22/ 945 - 101) vorher telefo-nisch anmelden; damit eineVorbereitung des Gesprächsgewährleistet werden kann.
Störungshotline:Telefon� 0180 / 2 11 22 44oder auf der Internetseite derStadt Bornheim:„Störungsmeldung Straßenbe-leuchtung“
Bornheimer Jugendtreff (BJT)
Stadtverwaltung Bornheim
DefekteStraßenbeleuchtung
Energieberatung
Volkshochschule Bornheim/AlfterAlter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon� 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115E-Mail: vhs@stadt-bornheim.deInternet: www.vhs-bornheim-alfter.de
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrMittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 UhrDonnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Öffentliche StadtbüchereiServatiusweg 19 - 23, 53332 BornheimTelefon� 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567E-Mail: stadtbuecherei-bornheim@web.deInternet: www.stadtbuecherei-bornheim.de
Öffnungszeiten:Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr
Königstraße 3153332 BornheimAnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon� 0 22 22 / 2500E-Mail:bornheimerjugendtreff@gmx.deInternet: www.bornheimerjugendtreff.de
Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim
Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 BornheimTelefon� 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126Bürgermail: info@stadt-bornheim.deInternet: www.bornheim.deFachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31,
Telefon �0 22 22 / 9437 - 0Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim RathausBuslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus
Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum:Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 UhrDonnerstag: 07:30 - 18:00 UhrFreitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung:Montag 08:30 - 12:30 UhrDonnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen:Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossen
Öffnungszeiten übrige Fachbereiche:Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Donnerbachweg 15, 53332 BornheimTelefon� 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33Mail: info@sbbonline.deInternet: www.stadtbetrieb-bornheim.deÖffentliche VerkehrsmittelStadtbahnlinie 18: Haltepunkt WaldorfBuslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn)
Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung:Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrFreitag 08:30 - 12:30 Uhr
Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott:Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 UhrDonnerstag 10:00 - 18:00 UhrFreitag 07:30 - 12:00 UhrJeden 1. und 3. Samstag im Monat
09:00 - 13:00 Uhr
Wirtschaftsförderung
Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf:Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell-schaft mbH Bornheim, Telefon� 02222 / 945-223, E-Mail: strauss@wfg-bornheim.de
Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen,zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt-schaftsstandort Bornheim:Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon� 02222 / 945-339, E-Mail: sebastian.roemer@stadt-bornheim.de
StadtBetriebBornheim AÖR
SPRECH-STUNDEN
HallenFreizeitBad BornheimRilkestraße 3, 53332 Bornheim, � 02222 / 3716
Öffnungszeiten des Hallenbades:Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen
14:30 - 21:30 Uhr, FamilienbadSamstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad
Sauna im HallenfreizeitbadÖffnungszeiten SaunaMontag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte SaunaDonnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, DamentagSamstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte SaunaSonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte SaunaSauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April)
08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna
Im Rathaus Bornheim durch dieVerbraucherzentrale NRWam 5.12.2012 von 14 - 18 Uhr.Kostenbeitrag: 5 Euro
Anmeldung bei Frau DomschatTelefon � 0 22 22 / 945 - 307
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim
Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften,Mittwoch, 05.12.2012, 18:00 Uhr
Rat der Stadt Bornheim, Donnerstag, 06.12.2012, 18:00 Uhr
Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden, wennnicht anders angegeben, im Ratssaal des Bornheimer Rathau-ses, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim statt.Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla-gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php.
5.Dezember 2012
BEZIRKSREGIERUNG KÖLNDezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-Flurbereinigungsbehörde
Köln, den 19.11.2012Blumenthalstraße 3350670 KölnTelefon: 0221 - 147 2666
In dem Flurbereinigungsverfahren Breitbach-Mühlenbach, StadtBornheim, Rhein-Sieg-Kreis wird hiermit gemäß § 149 des Flur-bereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durchGesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) festgestellt, dass1. die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan be-
wirkt ist, 2. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im
Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer-den müssen,
3. die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlos-sen sind,
4. die Beteiligten ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt haben.
Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der un-anfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmer-gemeinschaft der Flurbereinigung Breitbach-Mühlenbach. DieTeilnehmergemeinschaft erlischt damit. Damit erlöschen auchdie Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.
GründeDer Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch dieSchlussfeststellung ist mit Blick auf die im Tenor dieser Verfü-gung getroffenen Feststellungen gemäß § 149 FlurbG zulässig
und gerechtfertigt. Das Grundbuch, das Liegenschaftskataster und die sonstigen öf-fentlichen Bücher sind an die zuständigen Behörden ergangen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nachdem ersten Tag ihrer öf-fentlichen Bekanntmachung Klage erho-ben werden. Die Klage ist bei dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen- 9a Senat (Flurbereinigungsgericht) -
Aegidiikirchplatz 548143 Münster
schriftlich zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Klageschrift das LandNordrhein-Westfalen anzugeben ist. Das Klagerecht steht auchdem Vorstand der Teilnehmergemein-schaft der FlurbereinigungBreitbach Mühlenbach zu.
Im Auftrag
(L.S.) gez. Fehres
Flurbereinigung Breitbach-MühlenbachAz.: 33.46 -17 06 5-
Schlussfeststellung
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel/ Wirksamwerden
BekanntmachungDie vom Rat der Stadt Bornheim am 20.09.2012 beschlossene 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim in derOrtschaft Hersel ist der Bezirksregierung Köln am 11.10.2012gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ) in der derzeitgeltenden Fassung zur Genehmigung vorgelegt worden.Die Bezirksregierung Köln hat am 06.11.2012 die 1. Änderungdes Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim gemäß § 6BauGB genehmigt.Der Bereich der 1. Änderung grenzt im Nordwesten an die L 118(Herseler Straße) und im Nord- und Südosten an die Alexander-Bell-Straße.Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Bornheim in der Ortschaft Hersel ge-mäß § 6 BauGB wirksam.Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründungund der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGBkann während der Dienststunden im Fachbereich 7 –Stadtpla-nung und Grundstücksneuordnung-, der Stadtverwaltung Born-heim, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim von jedermann eingese-hen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.Hinweis:Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-
liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- undFormvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-planes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seitBekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzungschriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verlet-zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für dasLand Nordrhein-Westfalen gegen Satzungen, sonstige ortsrecht-liche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf ei-nes Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemachtwerden kann, es sei denn,a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor-
geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsge-
mäß öffentlich bekannt gemacht worden,c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean-
standet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor-schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bornheim, den 23.11.2012Stadt Bornheim
gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister
12-49 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.11.2012 10:20 Seite 1
SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010der Stadt Bornheim
gemäß § 96 Absatz 2 GO NRWDer Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sit-zung am 20. September 2012 in Ausführung des§ 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss ge-fasst:
„ Der Rat 1. stellt den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2010 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW fest,
2. beschließt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 5.513.270,97 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (2.034.286,79 Euro) sowie der Allgemeinen Rücklage (3.478.984,19 Euro) zu decken,
3. erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung.“
Der Jahresabschluss 2010 in Form der nachste-
henden Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanz-rechnung wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht.Der Jahresabschluss 2010 mit sämtlichen Anla-gen wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab so-fort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses2011 zur Einsichtnahme während der Öffnungs-zeitenmontags - freitags von 8.30 Uhr - 12.30 Uhrdonnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhrin Zimmer 459 des Rathauses, Rathausstraße 2,53332 Bornheim verfügbar gehalten.Der Jahresabschluss 2010 kann auf der Home-page der Stadt Bornheim (www.bornheim.de)abgerufen werden.
Bornheim, den 20. November 2012
STADT BORNHEM
gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister
12-49 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 30.11.2012 10:21 Seite 2
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