1
STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945- 510 Fax: 0 22 22 / 945 - 511 E-Mail: cdu-fraktion @rat.stadt-bornheim.de CDU jeden Dienstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 520 Fax: 0 22 22 / 945 - 521 E-Mail: spd-fraktion @rat.stadt-bornheim.de SPD jeden Montag 17:30 - 18:30 Uhr (außer während der Fe- rien) und nach Vereinbarung Büro: Rathaus, Raum 801 Telefon 0 22 22 / 994 - 450 Fax: 0 22 22 / 994 - 452 E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.de Internet: www.fdp-born- heim.de FDP nach Vereinbarung Hans Gerd Feldenkirchen Telefon 02227 / 9099377 Fax: 02227 / 909427 E-Mail: h.g.feldenkirchen @t-online.de Heinz Müller Telefon 02227 / 912070 Fax: 02227 / 8199713 E-Mail: jenneberg @googlemail.com UWG/Forum nach Vereinbarung Alter Weiher 2 Telefon 0 22 22 / 945 - 540 Fax: 0 22 22 / 945 - 541 E-Mail: gruene @rat.stadt-bornheim.de Internet: www.gruene-born- heim.de Bündnis 90 / Die Grünen Fraktionen Bürgermeister Alle Fraktionen bieten regelmäßige Sprechstunden an: Bürgersprechstunde für Kinder, Jugendliche und Er- wachsene in der Regel jeden 1. und 3. Donnerstag im Mo- nat ab 16 Uhr. Bitte im Vorzimmer des Bür- germeisters (Telefon 0 22 22 / 945 - 101) vorher telefo- nisch anmelden; damit eine Vorbereitung des Gesprächs gewährleistet werden kann. Störungshotline: Telefon 0180 / 2 11 22 44 oder auf der Internetseite der Stadt Bornheim: „Störungsmeldung Straßenbe- leuchtung“ Bornheimer Jugendtreff (BJT) Stadtverwaltung Bornheim Defekte Straßenbeleuchtung Energieberatung Volkshochschule Bornheim/Alfter Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115 E-Mail: [email protected] Internet: www.vhs-bornheim-alfter.de Öffnungszeiten Montag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Öffentliche Stadtbücherei Servatiusweg 19 - 23, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadtbuecherei-bornheim.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr Königstraße 31 53332 Bornheim AnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon 0 22 22 / 2500 E-Mail: [email protected] Internet: www.bornheimerjugendtreff.de Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 Bornheim Telefon 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126 Bürgermail: [email protected] Internet: www.bornheim.de Fachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31, Telefon 0 22 22 / 9437 - 0 Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim Rathaus Buslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum: Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung: Montag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Öffnungszeiten übrige Fachbereiche: Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim Telefon 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33 Mail: [email protected] Internet: www.stadtbetrieb-bornheim.de Öffentliche Verkehrsmittel Stadtbahnlinie 18: Haltepunkt Waldorf Buslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn) Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott: Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Jeden 1. und 3. Samstag im Monat 09:00 - 13:00 Uhr Wirtschaftsförderung Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf: Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaft mbH Bornheim, Telefon 02222 / 945-223, E-Mail: [email protected] Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen, zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt- schaftsstandort Bornheim: Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon 02222 / 945-339, E-Mail: [email protected] StadtBetriebBornheim AÖR SPRECH- STUNDEN HallenF reizeitBad Bornheim Rilkestraße 3, 53332 Bornheim, 02222 / 3716 Öffnungszeiten des Hallenbades: Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen 14:30 - 21:30 Uhr, Familienbad Samstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad Sauna im Hallenfreizeitbad Öffnungszeiten Sauna Montag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte Sauna Donnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, Damentag Samstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte Sauna Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte Sauna Sauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April) 08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna Im Rathaus Bornheim durch die Verbraucherzentrale NRW am 6.2.2013 von 14 - 18 Uhr. Kostenbeitrag: 5 Euro Anmeldung bei Frau Domschat Telefon 0 22 22 / 945 - 307 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften, Mittwoch, 23.01.2013, 18:00 Uhr Stadtrat, Donnerstag, 24.01.2013, 18:00 Uhr Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 31.01.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel, Dienstag, 05.02.2013, 18:00 Uhr Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 06.02.2013, 18:00 Uhr Die nächsten Sitzungen Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats- saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born- heim statt. Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla- gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php. 23. Januar 2013 Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Flurbereini- gungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen vom 07.01.2013 Auf Grund § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungs- verfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV.NRW. S. 134 / SGV NRW 7815) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom 18. September 2012 (GV. NRW. S.436), hat der Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung vom 06.12. 2012 folgende Satzung be- schlossen: § 1 Die im Flurbereinigungsverfahren Rösberg, Schluss- feststelung 31.12.1957, getroffenen Festsetzungen wer- den wie folgt geändert: Das südwestliche Ende des Wirtschaftsweges Gemarkung Rös- berg, Flur 15, Flurstück 14/2, Länge ca. 24 m, wird eingezogen. Die eingezogene Wegestrecke ist in dem beigefügten Ausschnitt aus der Flurkarte, der Bestandteil dieser Satzung ist, schraffiert dargestellt (Anlage). § 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung über die Änderung der im Flurbereini- gungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen vom 07.01.2013 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt- machung von kommunalem Ortsrecht bekannt. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend ge- macht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung, die son- stige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bür- germeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor- den, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 07.01.2013 gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Bekanntmachung Bekanntmachung Bebauungspolan Me 15.2 in der Ortschaft Merten / Inkrafttreten Der Rat der Stadt Bornheim hat am 08.11.2012 den Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Bonn-Brühler-Stra- ße (L183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße. Der Be- bauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kann während der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung und Grundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus- straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntma- chung tritt der Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten ge- mäß § 10 BauGB in Kraft. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- lche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- planes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent- sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Sind die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachtei- le eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh- ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent- schädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch er- lischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen- derjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile einge- treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen beim Zustandekom-men dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchge führt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich be kannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean standet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvor schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bornheim, den 15.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim II Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 8.11.2012 Herrn Wilhelm Weber, Dahlienstraße 12, 53332 Bornheim als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Born- heim II wieder gewählt. Der Schiedsamtsbezirk Bornheim II umfasst die Ortschaften Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf. Die Wahl wurde durch die Direktorin des Amtsgerichtes Bonn am 05.12.2012 bestätigt. Bornheim, den 08.01.2013 Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister 13_04 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 18.01.2013 12:43 Seite 1

STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION · wä hre ndD is t umF acb 7-S pl G r und stück eog -S av wl B hi ,R straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über d e nI h

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Page 1: STADT BORNHEIM BÜRGERINFORMATION · wä hre ndD is t umF acb 7-S pl G r und stück eog -S av wl B hi ,R straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Über d e nI h

SSTTAADDTT BBOORRNNHHEEIIMM BBÜÜRRGGEERRIINNFFOORRMMAATTIIOONN

jeden Montag 14:00 - 15:30 Uhrund nach Vereinbarung

Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945- 510Fax: 0 22 22 / 945 - 511E-Mail: [email protected]

CDU

jeden Dienstag 10 - 13 Uhrund nach Vereinbarung

Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945 - 520Fax: 0 22 22 / 945 - 521E-Mail: [email protected]

SPD

jeden Montag 17:30 - 18:30Uhr (außer während der Fe-rien) und nach Vereinbarung

Büro:Rathaus, Raum 801Telefon� 0 22 22 / 994 - 450Fax: 0 22 22 / 994 - 452E-Mail: fraktion @fdp-bornheim.deInternet:www.fdp-born-heim.de

FDP

nach Vereinbarung

Hans Gerd FeldenkirchenTelefon� 02227 / 9099377Fax: 02227 / 909427E-Mail: [email protected] MüllerTelefon� 02227 / 912070Fax: 02227 / 8199713E-Mail: [email protected]

UWG/Forum

nach Vereinbarung

Alter Weiher 2Telefon� 0 22 22 / 945 - 540Fax: 0 22 22 / 945 - 541E-Mail: [email protected]:www.gruene-born-heim.de

Bündnis 90 /Die Grünen

Fraktionen

Bürgermeister

Alle Fraktionen bietenre gel mä ßige Sprechstunden an:

Bürgersprechstunde fürKinder, Jugendliche und Er-wachsene in der Regel jeden1. und 3. Donnerstag im Mo-nat ab 16 Uhr.Bitte im Vorzimmer des Bür-germeisters (Telefon 0 22 22/ 945 - 101) vorher telefo-nisch anmelden; damit eineVorbereitung des Gesprächsgewährleistet werden kann.

Störungshotline:Telefon� 0180 / 2 11 22 44oder auf der Internetseite derStadt Bornheim:„Störungsmeldung Straßenbe-leuchtung“

Bornheimer Jugendtreff (BJT)

Stadtverwaltung Bornheim

DefekteStraßenbeleuchtung

Energieberatung

Volkshochschule Bornheim/Alfter

Alter Weiher 2, 53332 Bornheim, Telefon� 02222 / 945-460, Fax 0 22 22 / 945 - 115E-Mail: [email protected]: www.vhs-bornheim-alfter.de

ÖffnungszeitenMontag, Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrMittwoch, Freitag 08:30 - 12:00 UhrDonnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Öffentliche Stadtbücherei

Servatiusweg 19 - 23, 53332 BornheimTelefon� 0 22 22 / 938565, Fax: 022 22 / 938567E-Mail: [email protected]: www.stadtbuecherei-bornheim.de

Öffnungszeiten:Montag, Dienstag, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr

Königstraße 3153332 BornheimAnsprechpartnerIn: Brigitte Bitter und Frank Unkelbach Telefon� 0 22 22 / 2500E-Mail:[email protected]: www.bornheimerjugendtreff.de

Postanschrift: Postfach 1140, 53308 Bornheim

Anschriften: Rathaus: Rathausstraße 2, 53332 BornheimTelefon� 0 22 22 / 945 - 0, Fax 0 22 22 / 945 - 126Bürgermail: [email protected]: www.bornheim.deFachbereich Jugend und Schule: Brunnenalle 31,

Telefon �0 22 22 / 9437 - 0Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 18 und 68: Haltepunkt Bornheim RathausBuslinie 817 und 818: Haltestelle Rathaus

Öffnungszeiten Bürgerbüro und Infozentrum:Montag- Mittwoch 07:30 - 16:00 UhrDonnerstag: 07:30 - 18:00 UhrFreitag: 07:30 - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bauaufsicht und Bauberatung:Montag 08:30 - 12:30 UhrDonnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Fachbreich Soziales und Wohnen:Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Öffnungszeiten übrige Fachbereiche:Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Donnerbachweg 15, 53332 BornheimTelefon� 0 22 27 / 9320 - 0, Fax: 0 22 27 / 9320 - 33Mail: [email protected]: www.stadtbetrieb-bornheim.deÖffentliche VerkehrsmittelStadtbahnlinie 18: Haltepunkt WaldorfBuslinie 818: Haltestelle Waldorf (Stadtbahn)

Öffnungszeiten Stadtbetrieb mit Friedhofsverwaltung:Montag - Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrFreitag 08:30 - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Stadtbetrieb für Grünabfälle und Elektroschrott:Montag - Mittwoch 07:30 -15:00 UhrDonnerstag 10:00 - 18:00 UhrFreitag 07:30 - 12:00 UhrJeden 1. und 3. Samstag im Monat

09:00 - 13:00 Uhr

Wirtschaftsförderung

Für einen neuen Gewerbestandort oder Gewerbegrundstückskauf:Herr Strauss, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell-schaft mbH Bornheim, Telefon� 02222 / 945-223, E-Mail: [email protected]

Für Fragen zu Betriebserweiterungen, Betriebsumsiedlungen,zur Standortsuche und für allgemeine Informationen zum Wirt-schaftsstandort Bornheim:Herr Römer, Wirtschaftsförderung der Stadt Bornheim, Telefon� 02222 / 945-339, E-Mail: [email protected]

StadtBetriebBornheim AÖR

SPRECH-STUNDEN

HallenFreizeitBad BornheimRilkestraße 3, 53332 Bornheim, � 02222 / 3716

Öffnungszeiten des Hallenbades:Montag - Freitag 06:30 - 08:00Uhr, Frühschwimmen

14:30 - 21:30 Uhr, FamilienbadSamstag, Sonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, Familienbad

Sauna im HallenfreizeitbadÖffnungszeiten SaunaMontag - Mittwoch, Freitag 10:00 - 22:30 Uhr, gemischte SaunaDonnerstag 10:00 - 22:30 Uhr, DamentagSamstag 08:00 - 21:30 Uhr, gemischte SaunaSonntag, Feiertage 08:00 - 19:00 Uhr, gemischte SaunaSauna XXL, jeden 2. Samstag im Monat (von Oktober bis April)

08:00 - 01:00 Uhr, gemischte Sauna

Im Rathaus Bornheim durch dieVerbraucherzentrale NRWam 6.2.2013 von 14 - 18 Uhr.Kostenbeitrag: 5 Euro

Anmeldung bei Frau DomschatTelefon � 0 22 22 / 945 - 307

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Bornheim

Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften,Mittwoch, 23.01.2013, 18:00 Uhr

Stadtrat, Donnerstag, 24.01.2013, 18:00 Uhr

Jugendhilfeausschuss, Donnerstag, 31.01.2013, 18:00 Uhr

Ausschuss für Schule, Soziales und demographischen Wandel,Dienstag, 05.02.2013, 18:00 Uhr

Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Mittwoch, 06.02.2013, 18:00 Uhr

Die nächsten Sitzungen

Alle genannten Sitzungen sind öffentlich und finden im Rats-saal des Bornheimer Rathauses, Rathausstraße 2, 53332 Born-heim statt.Weitere Informationen (Tagesordnung und Sitzungsunterla-gen) finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bornheim direkt unter http://session.stadt-bornheim.de/bi/infobi.php.

23. Januar 2013

Satzung der Stadt Bornheim über die Änderung der im Flurbereini-gungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen vom 07.01.2013

Auf Grund § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungs-verfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom09.04.1956 (GV.NRW. S. 134 / SGV NRW 7815) in Verbindung mitden §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994(GV. NRW. S. 666 / SGV NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetzevom 18. September 2012 (GV. NRW. S.436), hat der Rat der StadtBornheim in seiner Sitzung vom 06.12. 2012 folgende Satzung be-schlossen:§ 1 Die im Flurbereinigungsverfahren Rösberg, Schluss-

feststelung 31.12.1957, getroffenen Festsetzungen wer-den wie folgt geändert:

Das südwestliche Ende des Wirtschaftsweges Gemarkung Rös-berg, Flur 15, Flurstück 14/2, Länge ca. 24 m, wird eingezogen.Die eingezogene Wegestrecke ist in dem beigefügten Ausschnittaus der Flurkarte, der Bestandteil dieser Satzung ist, schraffiertdargestellt (Anlage).

§ 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.

BekanntmachungsanordnungVorstehende Satzung über die Änderung der im Flurbereini-gungsverfahren Rösberg getroffenen Festsetzungen vom07.01.2013 mache ich hiermit entsprechend § 7 Abs. 4 und 5 derGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)in Verbindung mit der Verordnung über die öffentliche Bekannt-machung von kommunalem Ortsrecht bekannt.Hinweis: Ich weise darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nord-

rhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablaufeines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend ge-macht werden kann, es sei denn,eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenesAnzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung, die son-stige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan istnicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bür-germeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form-oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt unddabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor-den, die den Mangel ergibt.

Bornheim, den 07.01.2013gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Bekanntmachung

Bekanntmachung

Bebauungspolan Me 15.2 in der Ortschaft Merten / Inkrafttreten

Der Rat der Stadt Bornheim hat am 08.11.2012 den BebauungsplanMe 15.2 in der Ortschaft Merten gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S.2414) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen. DerBebauungsplan umfasst einen Bereich zwischen Bonn-Brühler-Stra-ße (L183), Beethovenstraße, Mozartstraße und Kreuzstraße. Der Be-bauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten mit Begründung undder zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB kannwährend der Dienststunden im Fachbereich 7 - Stadtplanung undGrundstücksneuordnung - der Stadtverwaltung Bornheim, Rathaus-straße 2, 53332 Bornheim, von jedermann eingesehen werden. Überden Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntma-chung tritt der Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten ge-mäß § 10 BauGB in Kraft.Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 BauGB1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-

lche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-planes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel desAbwägungsvorganges,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be-kanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schrift-lich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Sind diein den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachtei-le eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigungverlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifüh-ren, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent-schädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch er-lischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-derjahres, in dem die zuvor bezeichneten Vermögensnachteile einge-treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterwird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekom-men dieser Satzung nach Ablauf einesJahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer-den kann, es sei denn,a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vor

geschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die ver-letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bornheim, den 15.01.2013Stadt Bornheimgez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bornheim IIDer Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am8.11.2012 Herrn Wilhelm Weber, Dahlienstraße 12, 53332Bornheim als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Born-heim II wieder gewählt. Der Schiedsamtsbezirk Bornheim II umfasst die OrtschaftenBornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf und Waldorf. Die Wahl

wurde durch die Direktorin des Amtsgerichtes Bonn am05.12.2012 bestätigt.

Bornheim, den 08.01.2013Stadt Bornheim gez. Wolfgang Henseler, Bürgermeister

13_04 Amtsblatt Bornheim:Layout 1 18.01.2013 12:43 Seite 1