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Leasingfinanzierung

Dr. Rainer Kuhnle

1

1. Grundlagen einer Leasingfinanzierung

2. Ablauf einer Leasingfinanzierung

3. Zivilrechtliche Aspekte

4. Leasingkalkulation

Inhaltsübersicht des Leasingseminars

4. Leasingkalkulation

5. Steuerrechtliche Grundlagen

6. Verbuchung und Bilanzierung

2

1. Grundlagen einer Leasingfinanzierung

3

� Historische Entwicklung

� Begriffsdefinition Leasing

� Bedeutung des Leasing in Österreich

� Einordnung in die betriebliche Finanzierung

1. Grundlagen des Leasing

� Formen des Leasing

� Betriebswirtschaftliche Aspekte einer Leasingfinanzierung

4

� Leasing ist bereits in der Antike bekannt

� Geburtsjahr des modernen Leasing: 1877 in den USA (Fa. Bell Telephone Company)

� Im 20. Jahrhundert kam das Leasing auch nach Europa

Historische Entwicklung

Europa

� Seit ca. 1960 in Österreich

5

� Begriff Leasing: aus dem englischen Sprachgebrauch bedeutet „mieten“ oder „pachten“.

� Englische Begriff ist aus dem französischen Wort „laisser“ abzuleiten, was mit erlauben zu übersetzen ist.

Definition des Leasing (1)

ist.

6

� Leasing ist ein Finanzierungsgeschäft, das die zeitlich befristete Nutzungsüberlassung von Mobilien, Kfz und Immobilien zum Inhalt hat.

� Der Leasinggeber (LG) kauft das Leasingobjekt (LO) nach Auswahl und Spezifikation des Leasingnehmers

Definition des Leasing (2)

nach Auswahl und Spezifikation des Leasingnehmers (LN) an. In weiterer Folge wird das LO auf eine vereinbarte und prinzipiell unkündbare Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

7

� Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des LO und während der Leasinglaufzeit übernimmt der LN - obwohl er nur Nutzungsberechtigter ist - zu einem großen Teil Risiken bzw. Verpflichtungen, die üblicherweise einem Eigen-tümer zukommen. (Investitionsrisiko, Sach- und Preisgefahr)

Definition des Leasing (3)

Preisgefahr)

8

� Definition Investitionsrisiko: Risiko betreffend der richtigen Auswahl und optimalen Nutzungsmöglichkeit des Leasingobjektes, Risiko der Wahl des Lieferanten, Risiko der Amortisation der Investitionskosten des Leasingobjektes während der Leasingvertragsdauer, Risiko für den nicht amortisierten Teil der Investition

Definition des Leasing (4)

Risiko für den nicht amortisierten Teil der Investition (Restwert)

� Definition Sachgefahr

� Definition Preisgefahr

9

� Definition Sachgefahr: Risiko der Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Leasingobjektes während der Leasinglaufzeit

� Definition Preisgefahr: Risiko, dass die Leasingraten zu bezahlen sind, unabhängig davon, ob das Leasingobjekt (zufällig) untergegangen oder beschädigt ist. Dies

Definition des Leasing (5)

(zufällig) untergegangen oder beschädigt ist. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Leasingraten während einer Reparaturzeit, in der das Leasingobjekt nicht genutzt werden kann, trotzdem bezahlt werden müssen.

10

� Fortsetzung Definition Preisgefahr: Im Falle der Zerstörung und nicht Wiederherstellbarkeit des Leasingobjektes kann die Übernahme der Preisgefahr den Kauf eines Ersatzobjektes oder alternativ die Bezahlung der noch offenen und vertraglich vereinbarten Leasingraten umfassen.

Definition des Leasing (6)

vereinbarten Leasingraten umfassen.

11

Wirtschaftsgüter die folgende Kriterien erfüllen ...� wirtschaftlich selbständige Einheit: zivilrechtlicher Eigentumserwerb ist möglich

� Abnutzbarkeit im Zuge des Gebrauchs: wirtschaftlich oder technische Abnutzung bzw. Entwertung bei Verwendung

mittel- bis längerfristige Lebensdauer: Untergrenze 4 Jahre

Was kann man leasen?

� mittel- bis längerfristige Lebensdauer: Untergrenze 4 Jahre

� Marktgängigkeit: Die Nutzungsmöglichkeit darf nicht auf einen einzigen Leasingnehmer beschränkt sein, da ansonsten die Problematik des Spezialleasing gegeben ist.

12

Neugeschäft Inland 2010 der Mitglieder des Leasingverbandes (in Mio. EUR)

Mobilienleasing: 1.308 + 4,1% geg. 2009KFZ-Leasing: 3.253 + 5,4% geg. 2009Immobilienleasing: 1.165 + 26,3% geg. 2009Gesamtsumme: 5.725 + 8,8% geg. 2009

Bedeutung der Leasingfinanzierung in Österreich (1)

Gesamtsumme: 5.725 + 8,8% geg. 2009

Quelle: Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (www.leasingverband.at)

13

� Finanzierungsleasing entspricht einer Außenfinanzierung

� Finanzierungsleasing entspricht einer Fremdfinanzierung

Leasing in der Betriebswirtschaft

� Ausnahme: Sale-and-lease-back (Innenfinanzierung/Umschichtungsfinanzierung –Aktivtausch)

� Vergleich mit anderen Finanzierungsalternativen: Investitionskredit, KK-Kredit

14

Einordnung in die betriebliche Finanzierung

Systematisierung der Finanzierung

Außenfinanzierung Innenfinanzierung

Fremdfinanzierung Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Eigenfinanzierung

Über Geld- und Einlagen- bzw. Be- Finanzierung durch Selbst-

15

Über Geld- undKapitalmarkt:- Bankkredite- Obligationen

Durch Kredite imWarenverkehr:- Lieferantenkredit- Kundenanzahlung

Sonderform derFremdfinanzierung:- Leasing

Einlagen- bzw. Be-teiligungsfinanzierg.:- Einlagen von Einzelunterneh-mern und Perso-nengesellschaftern

- Anteile von Kapitalgesell-schaftern

Finanzierung durchlangfristige Rückstellungen

Selbst-Finanzierung

Finanzierung ausAbschreibungen

Finanzierung ausVermögensum-schichtung

Unterschiede zwischen Leasing & Kredit

Leasing Kredit

Verwendungs-zweck

Nutzung vonWirtschaftsgütern

Kauf vonWirtschaftsgütern

Eigentums-übergang

Gar nicht oder Ankaufam Vertragsende

Unmittelbarübergang am Vertragsende

Unmittelbar

Bilanzierung Beim Leasinggeber Beim Kreditnehmer

Abschreibung Durch Leasinggeber Durch Kreditnehmer

AbsetzbarerAufwand

Volle Leasingraten Zinsen undNebenkosten

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Unterschiede zwischen Leasing & Miete

Leasing Miete

Grundsatz Finanzierungs-alternative

Investitions-alternative

Eigentums-übergang

Gar nicht oder Ankaufam Vertragsende

Gar nicht

ÜbernahmeRisiken

Leasingnehmer Vermieter

Abschreibung Durch Leasinggeber Durch Vermieter

Anpassung Zinsgleitklauseln Wertsicherungs-klauseln (z.B. VPI)

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� Schritt 1: Erhebung sämtlicher Kriterien

� Schritt 2: Aufstellen der Zahlungsreihe

� Schritt 3: Berücksichtigung der Steuerersparnis

Belastungsvergleich Leasing und Kredit

� Schritt 4: Verwendung von Investitionsrechen-verfahren (z.B. Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode)

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� Laufzeit von Leasing/Kredit

� Finanzierungsbasis

� Bearbeitungsgebühren, sonstige einmalige/laufende Kosten

Einflussfaktoren auf das Ergebnis des Belastungsvergleichs

� Gesetzliche Steuern (Rechtsgeschäftsgebühr)

� Kalkulierter Restwert

� Zahlungsweise der Raten (vorschüssig oder nachschüssig)

19

Leasingformen

Einteilung des

... der Vertragslaufzeit... dem Leistungsumfang

... dem Leasingobjekt ... dem Leasing-vertragsmodell

20

Einteilung des Leasing nach ...

vertragsmodell

... dem betroffenenRechts- und Steuersystem

... den Beteiligten

... der Rechtsstellungder Beteiligten

Nach der Vertragslaufzeit

Finanzierungsleasing

� Finanzierungsfunktion steht im Vordergrund

Operating-Leasing

� Nutzungsfunktion steht im Vordergrund

� Investitionsrisiko trägt der LN

� Vertragsbeziehung ist langfristig orientiert

Vordergrund

� Investitionsrisiko trägt der LG

� Vertragsbeziehung ist kurzfristig orientiert

21

� Mobilienleasing:

� Produkte der elektronischen Datenverarbeitung (Hard-und Software)

� Produktionsanlagen

Nach dem verleasten Gegenstand

� Baumaschinen

� Einrichtung des innerbetrieblichen Transportes

� Mobile Anlagen in Fremdenverkehrsunternehmen

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� Kraftfahrzeugleasing:

� Personenkraftwagen

� Lastkraftwagen

� Autobusse

Nach dem verleasten Gegenstand

� Autobusse

� Motorräder

23

� Immobilienleasing:

� Grundstücke und Gebäude

� Betriebs- und Geschäftsgebäude

� Lagerhallen

Nach dem verleasten Gegenstand

� Lagerhallen

� Wohnungen

� Wohnhäuser

24

� Weitere Leasingobjekte:

� Spezialleasing: Das Leasingobjekt ist individuell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten und eine Drittverwertung ist kaum möglich.

Nach dem verleasten Gegenstand

� Personalleasing: Diese Form hat mit Finanzierungsleasing nichts zu tun. Hierbei handelt es sich um die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften auf bestimmte Zeit gegen Entgelt.

25

E in te ilu n g n a c h L ea s in g v e rtra g s m o d e lle n

V o llam ortisa tion m ode ll Te ilam o rtisa tion m ode ll

V o lls tänd ige A m ortisa tionde r A nscha ffungskos ten

w ährend de r Lau fze it.

Te ilw e ise A m ortisa tionde r A nscha ffungskos ten

w ährend der Lau fze it.

Nach Leasingvertragsmodellen

w ährend de r Lau fze it. w äh rend der Lau fze it.

Leas ingve rtrag m itLeas ing sond erzah lung

Leas ingvertrag m itK au tio n b zw . D ep o t

Leas ing m ode lle m it V o rle is tun gen du rch den L eas ing neh m er

26

� Merkmale des Vollamortisationsleasing:

� (Fast) gänzliche Amortisation des finanzierten Gegenstandes

� 1 Rate als Restwert aufgrund steuer- und zivilrechtlicher Erfordernis zwingend

Vollamortisationsleasing(full-pay-out-Leasing)

zivilrechtlicher Erfordernis zwingend

� Leasingrate beinhaltet Amortisationsanteil, Finanzierungskosten (Zinsaufwand) und Gewinnanteil für die Leasinggesellschaft

� Optionen am Laufzeitende: Rückgabe oder Ankauf des Leasingobjekts

27

Vollamortisationsleasing(Full-pay-out-Leasing)

Kapitaltilgung

100000

120000

Tilgungskurve

100 %

Tilgungskurve

28

0

20000

40000

60000

80000

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Laufzeit

offe

nes

Kap

ital

TilgungskurveTilgungskurve

� Merkmale des Teilamortisationsleasing:

� Amortisation des finanzierten Gegenstandes bis auf einen Restwert (größer als 1 Leasingrate)

� Leasingrate beinhaltet Amortisationsanteil, Finanzierungskosten (Zinsaufwand) und

Teilamortisationsleasing(Restwertleasing)

Finanzierungskosten (Zinsaufwand) und Gewinnanteil für die Leasinggesellschaft

� Optionen am Laufzeitende: Rückgabe, Ankauf des Leasingobjekt oder Verlängerung des Leasingvertrages

29

Teilamortisationsleasing(Restwertleasing)

Kapitaltilgung

100000

120000

Tilgungskurve

100 %

Tilgungskurve

30

0

20000

40000

60000

80000

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Laufzeit

offe

nes

Kap

ital

Tilgungskurve

Marktwertkurve30 %

Restwert 30 %Restwert 30 %

Marktwertkurve

Tilgungskurve

� Leasingsonderzahlung (Mietvorauszahlung)

� Kautionszahlung (Depotzahlung)

� Kombination von Leasingsonderzahlung und Kautionszahlung

Vorleistungen des Leasingnehmers

31

� Einmalbetrag, der üblicherweise gemeinsam mit der ersten Leasingrate verrechnet wird

� Berücksichtigung in der finanzmathematischen Kalkulation der Leasingraten

� Höhe: maximal 30% der Nettoanschaffungskosten

Leasingsonderzahlung

� Höhe: maximal 30% der Nettoanschaffungskosten des Leasingobjektes

� Die Leasingsonderzahlung unterliegt einer 20%igen Umsatzsteuer.

� Buchhalterische Behandlung: Es handelt sich um eine Mietvorauszahlung, daher: Abgrenzung und Auflösung über Leasinglaufzeit.

32

� Einmalbetrag und/oder laufender Betrag, der üblicherweise gemeinsam mit den Leasingraten verrechnet wird.

� Diese sichert die ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung des Leasingobjektes sowie zukünftiger Leasingzahlungen.

Kautionszahlung (Depotzahlung)

� Berücksichtigung in der finanzmathematischen Kalkulation der Leasingraten.

� Höhe: maximal 50% der Nettoanschaffungskosten des Leasingobjektes

� Die Kautionszahlung unterliegt keiner Umsatzsteuer

� Buchhalterische Behandlung: Aktivierung beim Leasingnehmer als Forderung (erfolgsneutral)

33

� Eine Kombination ist steuerlich grundsätzlich zulässig

� Begrenzung: Die Gesamtsumme der Vorleistungen des Leasingnehmers darf maximal 50% der Nettoanschaffungskosten des Leasingobjektes betragen.

Kombination von Leasingsonderzahlung und Kautionszahlung

betragen.

� Maximal 30% als Leasingsonderzahlung

� Maximal 50% als Kautionszahlung

34

� Privatleasing/Unternehmerleasing/Kommunalleasing

� First-hand/Second-hand Leasing

� Net Leasing/Gross Leasing (Full service Leasing)

Weitere Einteilungsmöglichkeiten des Leasing

� Nationales Leasing/Cross-Border Leasing

� Direktes/Indirektes Leasing

35

� Privatleasing: Leasingobjekte sind Konsumgüter (Kfz, Wohnungen und Gebäude, Einrichtungen)

� Unternehmerleasing: Finanzierung von Wirtschaftsgüter für Unternehmen (Investitionsgüter wie z.B. Maschinen, Gebäude, Pkw und Lkw)

Privatleasing, Unternehmerleasing, Kommunalleasing

Pkw und Lkw)

� Kommunalleasing: Investitionen von öffentlich rechtlicher Körperschaften (Maschinen und Gebäude) mittels einer Leasingfinanzierung

36

� First-hand Leasing: Neuwertige, ungebrauchte Leasingobjekte, häufigste Form beim Finanzierungsleasing

� Second-Hand Leasing: Leasing von gebrauchten Wirtschaftsgüter. Hinweis: Leasing von gebrauchten PKW und Kombi

First-hand und Second-Hand Leasing

Hinweis: Leasing von gebrauchten PKW und Kombi ist aus umsatzsteuerlichen Gründen (Doppelverrechnung der USt) nicht sinnvoll.

� Sonderform zum Second-Hand Leasing: Sale-and-lease-back Leasing: Gebrauchtes Wirtschaftsgut wird an die Leasinggesellschaft verkauft und vom Verkäufer wieder zurückgeleast

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� Net Leasing: Leasinggeber stellt ausschließlich Leasingobjekt zur Verfügung, übernimmt damit nur Finanzierungsfunktion, Leasingrate umfasst Finanzierungsanteil (Tilgung und Zinsen)

� Gross Leasing: Leasingrate umfasst Finanzierungsanteil (Tilgung und Zinsen) sowie

Net Leasing und Gross Leasing (Full Service Leasing)

Finanzierungsanteil (Tilgung und Zinsen) sowie zusätzlich weitere Leistungen, wie z.B. Servicekosten und Versicherungskosten

38

� Nationales Leasing (Domestic Leasing): Sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer als auch das Leasingobjekt befindet sich im Inland

� Cross-Border Leasing: Entweder Leasinggeber oder Leasingnehmer befinden sich nicht im Inland. Varianten hierzu sind das Importleasing

Nationales Leasing und Cross-Border Leasing

Varianten hierzu sind das Importleasing (Leasinggeber im Ausland) und das Exportleasing (Leasinggeber im Inland)

39

� Direktes Leasing: Hierunter ist Hersteller- oder Händlerleasing zu verstehen. Leasinggeber ist der Produzent oder Händler des Leasingobjektes. Beispiele hierfür sind: Porsche-Bank, Audi-Leasing, HP-Leasing etc.

Indirektes Leasing: Eigenständige

Direktes und Indirektes Leasing

� Indirektes Leasing: Eigenständige Leasinggesellschaft, die unabhängig vom Produzenten oder Händler sind. Beispiele hierfür: Banktöchter als Leasinggesellschaften wie VB-Leasing, Raiffeisen-Leasing, Bank Austria Leasing etc.

40

� Argumente für und gegen eine Leasingfinanzierung

� Vergleich zwischen einer Leasing- und einer Kreditfinanzierung

Betriebswirtschaftliche Aspekte des Leasing

41

PRO & CONTRA Leasing (Überblick)

Argumente dafür

� Finanzierungsargumente

� Steuerargumente

sonstige Vorteile

Argumente dagegen

� erhöhter Verwaltungs-aufwand

� Prüfung unterschiedlicher � sonstige Vorteile

� Zusatzdienstleistungen des Leasinggebers

Prüfung unterschiedlicher Vertragstexte

� vertragliche Bindung (beim Finanzierungsleasing)

42

� Instrument der Investitions- und Konsumfinanzierung:Alternative zu einer reinen Nutzungsvariante ohne Kaufmöglichkeit

� Möglichkeit der (Mit-)Finanzierung leasingobjektbezogener Nebenkosten.

PRO LEASING Finanzierungsargumente

leasingobjektbezogener Nebenkosten.

� 100%ige Finanzierung: Leasingobjekte können von Leasinggesellschaften aufgrund ihrer Marktkenntnisse tendentiell leichter (im Vergleich mit einer Bankfinanzierung) finanziert werden

43

� Nutzung des „Pay-as-you-earn-Prinzips“:Beim Leasing kann die Investition derart finanziert werden, dass mit den (unterschiedlichen) Erlösen aus der Investition in gleicher Höhe die Leasingraten bezahlt werden

� Flexibilität bei Bankenrefinanzierung:

PRO LEASING Finanzierungsargumente

� Flexibilität bei Bankenrefinanzierung:Mittels einer Leasingfinanzierung können die Refinanzierungslinien bei der Hausbank offen gehalten werden

44

� Vermeidung von Lieferantenkrediten:Mittels einer Leasingfinanzierung können unter Nutzung der freien Banklinien teure Lieferantenkredite vermieden werden

� Nutzung von Skonti:Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit zum

PRO LEASING Finanzierungsargumente

Der Leasingnehmer hat die Möglichkeit zum Skontoabzug bei Lieferantenrechnungen und finanziert sich daher betriebswirtschaftlich sinnvoll

45

� Verringerung der Liquiditätsbelastung:Durch Teilamortisationsleasing kann – aufgrund der einer Kalkulation eines hohen Restwertes – die laufende Liquiditätsbelastung wesentlich gesenkt werden

� Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

PRO LEASINGFinanzierungsargumente

� Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer erforderlich:Der Leasinggeber ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dem Leasingnehmer wird erst im Laufe der Zeit über die Zahlung der laufenden Leasingraten mit Umsatzsteuer belastet

46

� Nutzbarmachung von Stillen Reserven im Anlagevermögen (Sale-and-lease-back):

� Es können Stille Reserven im Anlagevermögen aufgedeckt und dem Unternehmen im Wege des Verkaufs an eine Leasinggesellschaft zugeführt werden

PRO LEASINGFinanzierungsargumente

werden

� Der Leasingnehmer verzichtet nicht auf die Nutzung, weil er sofort das Leasingobjekt zur Nutzung vom Leasinggeber zurück bekommt

� Eine Steuerbegünstigung in Form des § 12 Einkommensteuergesetz (Übertragung stiller Reserven) ist grundsätzlich möglich

47

� Absetzbarkeit der Leasingraten:Gesamte Leasingrate (Ausnahme Pkw und Kombi Leasingfinanzierung) ist steuerlich absetzbar und mindert die Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen- und Körperschaftssteuer)

� Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung:

PRO LEASING Steuerargumente

� Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung:Innerhalb steuerlich anerkannter Grenzen kann die Leasinglaufzeit verkürzt werden, wodurch sich der gesamte steuerliche Aufwand (Zinsen und Tilgung) rascher amortisiert. Hieraus ergibt sich ein gewisser Steuerverschiebungseffekt, der zu einem Steuervorteil führt

48

� Vorziehen von Leasingaufwendungen für Einnahmen-Ausgaben Rechner (§ 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz):Unternehmer, die ihre Steuerberechnung als Einnahmen-Ausgaben Rechner durchführen, können im vorhinein Leasingraten bis zu einem

PRO LEASING Steuerargumente

können im vorhinein Leasingraten bis zu einem Jahr zahlen, ohne dass diese Leasingraten auf einen längeren Zeitraum steuerlich abzugrenzen sind

49

� Umsatzsteuervorteile für Private und die öffentliche Hand:Aufgrund der bei Privaten und bei der öffentlichen Hand fehlenden Berechtigung zum Vorsteuerabzug kann eine Leasingfinanzierung zu einem Umsatzsteuervorteil verhelfen. Die

PRO LEASING Steuerargumente

Umsatzsteuervorteil verhelfen. Die Leasinggesellschaft hat in diesen Fällen einen Vorsteuerabzug, wodurch nur die Nettoanschaffungskosten für die Bemessung der Leasingraten herangezogen werden müssen

50

� Verbesserung der Bilanzoptik:Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um ein schwebendes Dauerschuldverhältnis, wodurch es nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aufscheint (Off-balance-sheet Finanzierung). Die Nichtbilanzierung der Leasingverpflichtungen in der

PRO LEASINGSonstige Vorteile

Nichtbilanzierung der Leasingverpflichtungen in der Bilanz führt zu einer Verbesserung in der Bilanzoptik, weil es im Gegensatz zu einer sonstigen Fremdfinanzierung zu keiner Bilanzverlängerung kommt und sich dadurch viele betriebliche Kennzahlen (wie z.B. die Eigenkapitalquote) nicht verschlechtern.

51

� Immobilienleasing: Suche, Planung, Errichtung und Betreibung von Immobilien durch den Leasinggeber

� Kfz-Leasing: Fuhrparkmanagement beim Kfz-Leasing (Einkauf, Verwertung, Reparaturen, Tankservice aus einer Hand durch den Leasinggeber)

PRO LEASINGZusatzdienstleistungen des Leasinggebers

52

� Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Verbuchung von PKW-Leasingfinanzierungen:Aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze können die Leasingraten beim PKW-Leasing grundsätzlich nicht voll steuerlich anerkannt werden. Es muss eine sogenannter Aktivierungsbetrag berechnet werden.

CONTRA LEASING

Aktivierungsbetrag berechnet werden.

� Prüfung unterschiedlicher Leasingvertragstexte:Jede Leasinggesellschaft verwendet unterschiedliche Vertragstexte, wodurch eine genau Prüfung der Bestimmungen des Leasingvertrages empfehlenswert ist.

53

� Vertragliche Bindung:� Üblicherweise vereinbart der Leasingnehmer einen

Kündigungsverzicht während der gesamten Leasinglaufzeit

� Beim Finanzierungsleasing ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Leasinggebers eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages möglich

CONTRA LEASING

Beendigung des Leasingvertrages möglich

� Bei einer vorzeitigen Beendigung kann es unter Umständen zu einer hohen Kostenbelastung für den Leasingnehmer kommen

� Beim Operating-Leasing ist grundsätzlich eine jederzeitige vorzeitige Beendigung im Vertrag vorgesehen

54

� Laufzeit Leasing/Kredit� Finanzierungsbasis� Bearbeitungsgebühren� Gesetzliche Steuern (Kreditgebühr,

Rechtsgeschäftsgebühr)� Kalkulierter Restwert

Belastungsvergleich Leasing und Kredit: Kriterien

Kalkulierter Restwert� Zahlungsweise der Raten (vorschüssig,

nachschüssig)� etc.

55

� Aufstellung einer Zahlungsreihe für die Kredit- und Leasingfinanzierung

� Berücksichtigung von Steuern (Umsatz- und Einkommensteuer)

� Abzinsen der saldierten Ein- und Auszahlungen unter Verwendung finanzmathematischer

Vorgangsweise Belastungsvergleich

unter Verwendung finanzmathematischer Investitionsverfahren (Kapitalwert- und Annuitätenmethode)

56

2. Ablauf einer Leasingfinanzierung

57

2. Ablauf einer Leasingfinanzierung

Angebots- und Genehmigungsphase

⇒⇒⇒⇒ Planung des Investitionsvorhabens u. Finanzierungsa nfrage⇒⇒⇒⇒ Erstellung des Leasingangebots

⇒⇒⇒⇒ Genehmigung der Leasingfinanzierung

Abwicklungsphase

58

Abwicklungsphase

⇒⇒⇒⇒ Von der Bestellung bis zur Vorschreibung der L-Rate n⇒⇒⇒⇒ Aktivitäten während der laufenden Leasingvertragsve rwaltung

Beendigungsphase

⇒⇒⇒⇒ Vertragskonforme Beendigung des Leasingvertrages⇒⇒⇒⇒ Vorzeitige Beendigung/Auflösung des Leasingvertrage s

� Endgültige Höhe des Kaufpreises

� Allfällige Einbringung von Eigenleistungen des Leasingnehmers

� Finanzierung von sonstigen Beträgen

� Festsetzung Leasinglaufzeit

Erstellung des Leasingangebots: Grundlagen

Festsetzung Leasinglaufzeit

� Festsetzung kalkulierter Restwert

59

� Beurteilung der Bonität des Leasingnehmers: Privat-/Firmenkunde

� Leasingtypische Möglichkeiten zur Risikominimierung für eine Leasinggesellschaft: z.B. Rückkaufvereinbarungen mit Lieferant, Vinkulierung der Versicherung, Vereinbarung

Genehmigung Leasingfinanzierung (Überblick)

Vinkulierung der Versicherung, Vereinbarung Andienungsrecht etc.

60

� Privatkunde: Selbstauskunft, Anfrage beim Kreditschutzverband 1860 betreffend Altschulden (Kleinkreditevidenz bzw. Warnliste), Durchführung einer Haushaltsrechnung unter Berücksichtigung der monatlichen Belastung der Leasingfinanzierung

� Firmenkunde: Anfrage beim Kreditschutzverband

Bonitätsbeurteilung

� Firmenkunde: Anfrage beim Kreditschutzverband 1860 zur Bonität (Handelsauskunft), Einholung von Bankauskünften, Prüfung von Jahresabschlüssen (letzte 3 Jahre sowie Saldenliste des aktuellen Jahres, daraus resultiert das Kundenrating (Basel II und Basel III)

61

� Berechnung von Kennzahlen aus den Bilanzen:

� Finanzierungskennzahlen: Eigenkapitalquote/Verschuldungsgrad, Anlagedeckung I und II, Mobilität

� Vermögenskennzahlen: Anlagenintensität, Umlaufintensität

Bonitätsbeurteilung Firmenkunde

Umlaufintensität

� Erfolgskennzahlen: Umsatz je Beschäftigter, Fremdkapital/Umsatz etc.

� Rentabilitätskennzahlen: Umsatzrentabilität, Return on Investment

62

� Qualität und Werthaltigkeit des Leasingobjektes an sich

� Wahl einer möglichst kurzen Leasinglaufzeit

� Niedrige Gestaltung des Restwertes (nicht amortisierte Teil der Anschaffungskosten)

Leasingtypische Möglichkeiten zur Risikominimierung für den Leasinggeber

� Rückkaufvereinbarung mit dem Lieferanten

� Vinkulierung der Sachversicherung

� Prüfung der Bonität des Lieferanten

� Abgabe einer Garantie durch Dritte zur Absicherung der Erfüllung des Leasingvertrages

63

� Eigenleistungen des Leasingnehmers zur Reduzierung des aushaftenden Saldos am Laufzeitbeginn

� Vereinbarung eines Andienungsrechtes zugunsten des Leasinggebers: Der Leasinggeber ist berechtigt, das Leasingobjekt zum vereinbarten

Leasingtypische Möglichkeiten zur Risikominimierung für den Leasinggeber

berechtigt, das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert dem Leasingnehmer „anzudienen“ = zu verkaufen.

64

Abwicklung der Leasingfinanzierung

~ Von der Bestellung des LO bis zur ersten Rate ~

Schritt 1:Finanzierungszusage an den Leasingnehmer und Unterfertigung des Leasingvertrages bzw. sonst. Dokumente

Schritt 2: Bestellung des LO durch den Leasinggeber und Finanzierungzusage an den Lieferanten

65

Schritt 3: Lieferung des LO und Unterfertigung der Übernahmebestätigung durch den Leasingnehmer

Schritt 4: Bezahlung der Lieferantenrechnung und anfallender Gebühren und Abgaben durch den Leasinggeber

Schritt 5: Vorschreibung der Leasingraten sowie sonstiger Zahlungen durch den Leasinggeber

� Anpassung der Leasingraten (bei Vereinbarung von Zinsgleitklauseln, z.B. auf Basis Veränderung Euribor (European Interbank Offered Rate = Zinssatz, zu den sich Banken untereinander Geld mit einer Laufzeit zwischen 1 und 12 Monate borgen) oder Sekundärmarktrendite)

Mögliche Aktivitäten während der Leasinglaufzeit

� Stundungs- und Ratenvereinbarungen

� Wechsel des Leasingnehmers

� Beitritt eines Dritten

� Zusatzfinanzierungen während der Leasinglaufzeit

66

(1) Vertragskonforme Beendigung des Leasingvertrages

� LV endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten LZ.

� (aber: mit Kündi-gungsverzicht d. LN für d. Leasingdauer)

LV auf bestimmte LZ LV auf unbestimmte LZ

� Möglichkeiten zu Vertragsende:� Rückgabe� Weitermiete� Ankauf

� Möglichkeiten nach Ablauf der Kündigungsverzichtsfrist:� Kündigung →Rückgabe bzw. Kauf

� Weitermiete

67

� Eine vorzeitige Beendigung bzw. Auflösung liegt vor, wenn� ein auf bestimmte LZ vereinbarter LV vor Ende der LZ vorzeitig beendet wird

� ein auf unbestimmte LZ vereinbarter LV vor Ende der Kündigungsverzichtsfrist beendet wird

(2) Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages

der Kündigungsverzichtsfrist beendet wird

� Mögliche Gründe:� Einvernehmliche Beendigung� Einseitige Vertragsauflösung durch den LG bei

� Nichtbezahlung der Leasingraten� Insolvenz des LN� Totalschaden/Diebstahl des LO

68

3. Zivilrechtliche Aspekte einer Leasingfinanzierung

69

� Allgemeine Grundlagen

� 3-Punkt Beziehung

� Rechte und Pflichten aus Sicht des Leasingnehmers

Übliche Leasingvertragsbestimmungen

Zivilrechtliche Aspekte einer Leasingfinanzierung

� Übliche Leasingvertragsbestimmungen

� Leasingbestimmungen im Verbraucherkreditgesetz

70

� Es existiert keine gesetzliche Definition des Leasingvertrages.

� Leasingvertrag beinhaltet i.d.R. kauf- und bestandrechtliche Elemente

� In der Praxis wird der Leasingvertrag überwiegend als

Allgemeine Grundlagen

� In der Praxis wird der Leasingvertrag überwiegend als Bestandvertrag (im Sinne § 1090 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) eingestuft.

71

3-Punkt-Beziehung

Leasinggeber

Interesse an der Finanzierung

72

Leasingnehmer Lieferant

Interesse an der Nutzung Interesse am Verkauf

Rechte & Pflichten des Leasing-NEHMERS

� Übernahme eines mängelfreien LO

Vertragskonforme

� Übernahme LO

� Zahlung Leasingentgelte

Übernahme

RECHTE PFLICHTEN

� Vertragskonforme Nutzung des LO

� Übernahme� Instandhaltung� Sach-/Preisgefahr

� Schutz der LG-Interessen

� Ordnungsgemäße Rückstellung des LO

73

� Vertragsabschluss

� Eigentümerstellung

� Laufzeit des Leasingvertrages

� Übernahme des Leasinggegenstandes

Übliche Leasing-Vertragsbestimmungen

� Leasingraten und Zinsanpassung

� Gefahrentragung

� Form der Übertragung der Gewährleistung

� Rechtsfolgen am Vertragsende

74

� Geltungsumfang: Leasingverträge zw. LG und Verbraucher

� Gültigkeit: ab 11.6.2010 für Finanzierungsleasingverträge, nicht jedoch für Operating-Leasingverträge

Leasingbestimmungen im Verbraucherkreditgesetz

� Inhalte: Pflichtangaben in der Werbung, Vorvertragliche Informationspflichten, Rechte des Leasingnehmers, Kontomitteilung

75

� Gesamtkreditbetrag (Summe aller Beträge, die aufgrund des Leasingvertrages zur Verfügung gestellt werden)

� Effektiver Jahreszinssatz� Laufzeit, Raten� Gesamtbelastung

Vorvertragliche Informationspflichten

� Gesamtbelastung� Barzahlungspreis (Anschaffungswert)� Hinweis, wenn Versicherungsabschluss verpflichtend

76

� Effektiver Jahreszinssatz� Sollzinssatz

(= Nominalzinssatz)� Gesamtkreditbetrag

(= Summe aller Beträge, die aufgrund des Leasingvertrages zur Verfügung gestellt werden)

Neue Angaben im Leasingvertrag

Leasingvertrages zur Verfügung gestellt werden)� Gesamtbetrag

(= Gesamtkreditbetrag + Gesamtkosten, also die Summe der Leasingraten + Restwert + Eigenleistungen + eventueller Bearbeitungs- oder Erhebungsgebühren/OHNE Rechtsgeschäftsgebühr)

77

� Gegebenenfalls verlangte Sicherheiten (z.B. Sparbuchverpfändung)

� Warnhinweise über die Folgen ausbleibender Zahlungen

� Rechte bzw. deren Nichtbestehen (z.B. Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht)

Neue Angaben im Leasingvertrag

Kündigungsrecht)

78

� Recht auf jederzeitige Kündigung des Leasingvertrages (damit verbunden Erwerb des Leasingobjektes oder Rückstellung)

� Kein Recht auf vorzeitige Rückzahlung� Kein Rücktrittsrecht

Neue Rechte des Leasingnehmers

79

� Im ersten Quartal ist dem Leasingnehmer zum Stichtag 31.12. des Vorjahres eine Kontomitteilung mit folgenden Informationen auszuhändigen

� Summe der Zahlungen� Summe der Belastungen� Aushaftender Saldo

Kontomitteilung

� Aushaftender Saldo

80

� Verminderung der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen entsprechend der durch den vorzeitigen Erwerb verkürzten Vertragsdauer (weniger Zinsen und weniger laufzeitabhängige Kosten).

� Bei vorzeitiger Rückstellung ist im Vergleich zum

Konsequenzen aus vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages

� Bei vorzeitiger Rückstellung ist im Vergleich zum ursprünglichen Rückstellungstermin höherer Sachwert in die Berechnung zu berücksichtigen.

� Leasinggeber muss im Leasingvertrag im vorhinein einen Überblick geben, auf welche Weise im Falle des vorzeitigen Objekterwerbes oder der vorzeitigen Rückstellung der Vertrag abgerechnet wird und welche Kostenkomponenten in diesem Fall ganz/teilweise/gar nicht auf den Verbraucher

Konsequenzen aus vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages

in diesem Fall ganz/teilweise/gar nicht auf den Verbraucher zukommt.

� Laufzeitunabhängige Kosten, wie z.B. bei Vertragsabschluss die Rechtsgeschäftsgebühr, sind bei vorzeitiger Abrechnung vom Verbraucher zur Gänze zu tragen.

� Z 1: Der Verbraucher ist zum Erwerb des LO verpflichtet oder

� Z 2: Der Unternehmer kann vom Verbraucher den Erwerb des LO verlangen oder

� Z 3: Der Verbraucher hat bei Beendigung des Vertrages das Recht, die Sache zu einem bestimmten Preis zu

EXKURS: Leasingvertragsvarianten gemäß Verbraucherkreditgesetz (Basis § 26 Abs. 1)

das Recht, die Sache zu einem bestimmten Preis zu erwerben, und er, falls er dieses Recht nicht ausübt, dem Unternehmer dafür einzustehen hat, dass diese Sache diesen Wert hat.

� Z 4: Der Verbraucher hat bei Beendigung des Vertrages dem Unternehmer für einen bestimmten Wert der Sache einzustehen, ohne dass ihm das Recht eingeräumt wird, die Sache zu erwerben.

EXKURS: Vertragsvarianten gemäß VKrG

� Für alle Fälle (Z 1-4) gelten: § 25 Abs. 2 VKrG

� Barzahlungspreis = der vom Unternehmer für den Erwerb der Sache zu zahlenden Kaufpreis

� Erfüllung Informationspflichten nach § 6 VKrG: Unternehmer hat den Verbraucher auch über das von diesem zu tragende Restwertrisiko und über die Art der

EXKURS: Anwendungsbereich der Vertragsvarianten gem. VKrG

diesem zu tragende Restwertrisiko und über die Art der Feststellung des Wertes der Sache bei Beendigung des Vertrages aufzuklären; diese Informationen sind auch in den Vertrag gemäß § 9 VKrG anzugeben.

� Für Verbraucherleasingverträge nach Z 3 und 4 sind § 12 und § 15 VKrG nicht anzuwenden

� Für Verbraucherleasingverträge nach Z 1 ist § 16 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der vorzeitige Erwerb der Sache als vorzeitige Rückzahlung im Sinne des VKrG gilt. In diesem Fall vermindern sich die vom

EXKURS: Anwendungsbereich der Vertragsvarianten gemäß VKrG

des VKrG gilt. In diesem Fall vermindern sich die vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen entsprechend der durch den vorzeitigen Erwerb verkürzten Vertragsdauer. Der Unternehmer hat die für die Vornahme dieser Berechnung erforderlichen Grundlagen im Vertrag (§ 9) anzugeben.

� Für Verbraucherleasingverträge nach Z 2 gilt: Macht der Verbraucher von seinem Recht nach § 16 Abs. 1 Gebrauch, so kann der Unternehmer darauf bestehen, dass der Verbraucher die Sache dennoch erwirbt. In diesem Fall vermindern sich die vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen entsprechend der durch den

EXKURS: Anwendungsbereich der Vertragsvarianten gemäß VKrG

leistenden Zahlungen entsprechend der durch den vorzeitigen Erwerb verkürzten Vertragsdauer. Stellt der Verbraucher hingegen mangels eines Erwerbsverlangens des Unternehmers die Sache vorzeitig zurück, so sind die von ihm zu leistenden Zahlungen überdies um den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Rückstellung zu vermindern. Der Unternehmer hat die für die Vornahme dieser Berechnung erforderlichen Grundlagen im Vertrag (§ 9) anzugeben.

� Für Verbraucherleasingverträge nach Z 3 gilt: Macht der Verbraucher von seinem Recht nach § 16 Abs. 1 Gebrauch, so hat er zu klären, ob er die Sache vorzeitig erwirbt. In diesem Fall vermindern sich die vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen entsprechend der durch den vorzeitigen Erwerb verkürzten Vertragsdauer. Stellt der Verbraucher hingegen die Sache vorzeitig

EXKURS: Anwendungsbereich der Vertragsvarianten gemäß VKrG

Stellt der Verbraucher hingegen die Sache vorzeitig zurück, so sind die von ihm zu leistenden Zahlungen überdies um den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Rückstellung zu vermindern. Der Unternehmer hat die für die Vornahme dieser Berechnung erforderlichen Grundlagen im Vertrag (§ 9) anzugeben.

� Für Verbraucherleasingverträge nach Z 4 gilt: § 16 ist nicht anzuwenden. Solche Verträge können jedoch vom Verbraucher jederzeit gekündigt werden. Der Unternehmer kann in diesem Fall gleich hohe Zahlungen verlangen, wie sie bei einem Verbraucherleasingvertrag nach Z 2 oder 3 der

EXKURS: Anwendungsbereich der Vertragsvarianten gemäß VKrG

Verbraucherleasingvertrag nach Z 2 oder 3 der Verbraucher auf Grund einer vorzeitigen Rückstellung der Sache nach (Abs. 5, dritter Satz) zu leisten hätte. Bei Erfüllung seiner Informationspflicht nach § 6 hat der Unternehmer den Verbraucher auch über dessen Kündigungsrecht, über die den Verbraucher diesfalls treffende Zahlungspflicht und über deren Berechnung aufzuklären; diese Informationen sind auch in den Vertrag (§ 9) aufzunehmen.

4. Leasingkalkulation

90

� Grundlagen der Finanzmathematik

� Branchenübliche Leasingkalkulation in Österreich

� Basisdaten jeder Leasingkalkulation

� Generelle Vorgehensweise bei der Kalkulation

Leasingkalkulation

� Generelle Vorgehensweise bei der Kalkulation

� Beispiel zur Kalkulation

91

� Einfache Zinsenrechnung

� Antizipative/dekursive Verzinsungsart

� Nominal-/Effektivverzinsung

� Zinseszinsrechnung

Grundlagen der Finanzmathematik

� Auf-/Abzinsen

� Rentenrechnung

� vorschüssig/nachschüssig

92

� Berechnung gleichbleibender Raten

� Leasingzins =

� Refinanzierungskosten des LG +

� Zuschlag für Verwaltung, Vertrieb, Gewinn

Branchenübliche Kalkulation in Österreich

� Dekursive Verzinsung

� Vorschüssige Ratenzahlung

� Lineare Umrechnung von Jahres- in Monatszinssätze

93

� Finanzierungsbetrag

� Laufzeit des Leasingvertrages

� kalkulatorischer Restwert

� Kalkulationszinssatz

Basisdaten jeder Leasingkalkulation

� Kalkulationszinssatz

� Leasingrate

� Weitere mögliche Kalkulationsdaten:� Leasing-Sonderzahlung

� Depotzahlung

94

� Aufstellen einer vollständigen Zahlungsreihe

� Überprüfung, ob der Kalkulations-zinssatz und die Laufzeit auf die selbe Zeiteinheit bezogen sind.→ ev. Umrechnung

� Berechnung der gesuchten Größe (Rate,

Vorgehensweise bei einer Leasingkalkulation

� Berechnung der gesuchten Größe (Rate, Leasingzinssatz, Ausgleichszahlung etc.)

95

Mögliche Fragestellungen in der Leasingkalkulation

Höhe der Rate? Höhe der Ausgleichszahlung?(Anzahlung, Restwert etc.)

Höhe des Leasing-zinssatzes?

Aufstellen der Zahlungsreiheauf Basis gegebener- Laufzeit LZ,- Kalkulationszinssatz p,- Anschaffungskosten AK,- Restwert RW etc.

Aufstellen der Zahlungsreiheauf Basis gegebener- Laufzeit LZ,- Kalkulationszinssatz p,- Anschaffungskosten AK,- Leasingraten LR etc.

Aufstellen derZahlungsreiheauf Basis gegeb.- Laufzeit LZ,- Ansch.ko. AK,- Restwert RW,- Restwert RW etc. - Leasingraten LR etc. - Restwert RW,- Leasingraten etc.

nachschüssig vorschüssig zu LZ-Beginn

zumZeitpunkt t

zu LZ-Ende

Berechnung: Berechnung: Berechn.: Berechn.: Berechn.: Berechnung:

= Barwert BW * = Barwert BW * = BW * qn Näherungslösungqn * (q - 1) qn * (q - 1) = BW = BW * qt = End- mittels linearer

qn – 1 q * (qn – 1) wert EW Interpolation

Finanzierung eines Golf Cabrio

� Anschaffungskosten: 32.000 (inkl. Ust und NoVA)

� Leasingsonderzahlung: 8.000

� vereinbarter Restwert: 7.000

Kalkulationszinssatz: 8 % p.a.

Beispiel 1: Höhe der Leasingrate?

� Kalkulationszinssatz: 8 % p.a.

� Laufzeit: 48 Monatsraten

� Höhe der Monatsrate?

97

Bsp. 1: Berechnung (1)

Monate 0 1 2 ............. 46 47 48 AK + 32.000 Ausgl.Z. - 8.000 - 7.000 Rate: - ? - ? - ? ......... - ? - ?

1. Aufstellen der Zahlungsreihe:

98

Rate: - ? - ? - ? ......... - ? - ? BW + ???

2. Umrechnung des Zinssatzes:

Monatszins = Jahreszins/12 = 8 %/12 = 0,67 %

Bsp. 1: Berechnung (2)

3. Berechnung des Barwerts und der Monatsrate:

Berechnung des Barwerts:Anschaffungskosten 32.000- Anzahlung 8.000- Restwert (abgezinst) 5.080

99

- Restwert (abgezinst) 5.080Barwert 18.920

Berechnung der Monatsrate:

Rate = 18.920 *

= 459 vorschüssige monatliche Rate

1,006748 * (1,0067 - 1)1,0067 * (1,006748 - 1)

Bsp. 1: Berechnung (3)

Berechnung mittels HP 17 B II Berechnung mittels Excel#R 48I%J 8 =RMZ(0,0067;48;24000;-7000;1)

BARW 24000

100

BARW 24000ENDW -7000#R/J 12

BEG-Modus

Ergebnis: 459

Finanzierung eines Golf Cabrio

� Anschaffungskosten: 32.000 (inkl. Ust und NoVA)

� Leasingsonderzahlung: 8.000

� Kalkulationszinssatz: 8 % p.a.

Laufzeit: 48 Monatsraten

Beispiel 2: Höhe der Ausgleichszahlung?

� Laufzeit: 48 Monatsraten

� Höhe der Monatsrate: 350

� Höhe des zu vereinbarenden Restwerts?

101

Bsp. 2: Berechnung (1)

1. Aufstellen der Zahlungsreihe:

Monate 0 1 2 ............. 46 47 48 AK + 32.000 Ausgl.Z. - 8.000 - ??? Rate: - 350 - 350 - 350 ......... - 350 - 350

102

2. Umrechnung des Zinssatzes:

Monatszins = Jahreszins/12 = 8 %/12 = 0,67 %

BW + ???

Bsp. 2: Berechnung (2)

3. Berechnung des Barwerts und des Restwerts:

Berechnung des Barwerts:Anschaffungskosten 32.000- Anzahlung 8.000- Rentenbarwert (RBW) *) 14.432

103

- Rentenbarwert (RBW) *) 14.432Barwert 9.568

*) RBW = 350 * 1,0067 *

Berechnung des Restwerts:Restwert = um 48 M. aufgezinster Restwert

= 9.568 * 1,006748 = 13.162

1,006748 - 11,006748 * (1,0067 - 1)

Bsp. 2: Berechnung (3)

Berechnung mittels HP 17 B II Berechnung mittels Excel

#R 48 I%J 8 =ZW(8%/12;48;-350;24000;1)

BARW 24000 RATE -350

104

RATE -350 #R/J 12

BEG-Modus

Ergebnis: 13.1 62

Finanzierung eines Golf Cabrio

� Anschaffungskosten: 32.000 (inkl. Ust und NoVA)

� Leasingsonderzahlung: 8.000

� Vereinbarter Restwert: 9.000

Laufzeit: 48 Monatsraten

Beispiel 3: Höhe des Leasingzinssatzes?

� Laufzeit: 48 Monatsraten

� Höhe der Monatsrate: 400

� Höhe des Leasingzinssatzes?

105

Bsp. 3: Berechnung

1. Aufstellen der Zahlungsreihe:

Monate 0 1 2 ............. 46 47 48

AK + 32.000Ausgl.Z. - 8.000 - 9.000Rate: - 400 - 400 - 400 ......... - 400 - 400

106

2. Berechnung des internen Zinssatzes:

Berechnung mittels HP 17 B II Berechnung mittels Excel#R 48

#R/J 1 =ZINS(48;-400;24000;-9000;1;0,6%)BARW 24000ENDW -9000RATE -400

BEG-Modus

Ergebnis: 0,528007% p.m.

5. Steuerrechtliche Grundlagen der Leasingfinanzierung

107

5. Leasing & Steuern

LEASING-FINANZIERUNG

Einkommensteuer / Körperschaftssteuer

Umsatzsteuer

Grunderwerb-

108

FINANZIERUNG Grunderwerb-steuer

Rechtsgeschäfts-gebühr

Normverbrauchs-abgabe

� Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 Abs. 1 Bundesabgabenordnung): Es ist jede Leasingfinanzierung zu prüfen, welche wirtschaftliche Konsequenz aus der Vertragsgestaltung für die Vertragsparteien zu erwarten ist. Es ist die Frage nach dem wirtschaftlichem Eigentum zum Leasinggeber oder

Einkommensteuer

dem wirtschaftlichem Eigentum zum Leasinggeber oder Leasingnehmer zu beurteilen, die mit der persönlichen Zurechnung des Leasinggegenstandes zusammenhängt.

109

� Grundsatz der persönlichen Zurechnung des Leasingobjektes (§ 24 Abs. 1 lit. d Bundesabgabenordnung): Für die steuerrechtliche Beurteilung des Leasingvertrages kommt es auf die jeweilige Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasingnehmer oder Leasinggeber an. Prinzipiell ist

Einkommensteuer

Leasingnehmer oder Leasinggeber an. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass das zivilrechtliche Eigentum in der Regel mit dem wirtschaftlichen Eigentum übereinstimmt. Somit erfolgt im Normalfall die persönliche Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber, d.h. der Leasinggeber ist sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer.

110

� Abweichung des Grundsatzes der persönlichen Zurechnung des Leasingobjektes: Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen und das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zugerechnet wird. In diesem Fall spricht man vom sogenannten „Mietkauf“.

Einkommensteuer

man vom sogenannten „Mietkauf“.

� Prüfkriterien in diesem Fall sind die positiven und negativen Komponenten des Eigentumsbegriffs

111

� Positiven Komponenten des Eigentumsbegriffs: Der Eigentümer hat das Gebrauchs-, Verbrauchs-, Belastungs-,Veränderungs- und Verkaufsrecht

� Negative Komponente des Eigentumsbegriffs: Der Eigentümer kann Dritte für die Dauer der möglichen Verwendungsmöglichkeit des Leasingobjektes von der

Einkommensteuer

Verwendungsmöglichkeit des Leasingobjektes von der Nutzung ausschließen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn bei einem Leasingvertrag die Leasingdauer ident mit der wirtschaftlichen und technischen Verwendungsmöglichkeit des Leasingobjektes ist. In diesem Fall ist der Leasinggeber zwar zivilrechtlicher Eigentümer, kann aber faktisch auf die Nutzungsmöglichkeit des Objektes nicht zugreifen.

112

� Abhängig von der Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber oder Leasingnehmers kommt es zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen

� Zurechnung zum Leasinggeber = Regelfall (zivil- und wirtschaftliche Zurechnung zum Leasinggeber): � Leasinggeber aktiviert Leasingobjekt und schreibt dieses

Steuerliche Zurechnung des Leasingobjektes

� Leasinggeber aktiviert Leasingobjekt und schreibt dieses auch steuerlich ab,

� bezahlte Leasingraten sind beim Leasingnehmer Betriebsausgaben (Voraussetzung betriebliche oder berufliche Verwendung des Leasingobjektes)

113

� Zurechnung zum Leasingnehmer = Ausnahme (zivilrechtliche Zurechnung Leasinggeber, wirtschaftliche Zurechnung Leasingnehmer): Steuerliche ist Leasinggeschäft für Leasinggeber ein Verkauf und für den Leasingnehmer ein Kauf, Leasingnehmer aktiviert Leasingobjekt, Leasinggeber

Steuerliche Zurechnung des Leasingobjektes

Leasingnehmer aktiviert Leasingobjekt, Leasinggeber aktiviert eine Forderung

114

� Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 finden für die steuerrechtliche Behandlung von Leasingverträgen Zurechnungsregeln für Voll- und Teilamortisationsleasing, Immobilienleasing, Vorleistungen des Leasingnehmers und Spezialleasing

Zurechnungsregeln in den Einkommensteuerrichtlinien 2000

115

Zurechnung beim Vollamortisations-Leasing

Grundmietzeit mehr als 90 % der Nutzungsdauer?

Grundmietzeit weniger als 40 % der Nutzungsdauer?

Leasingnehmer hat eine Option auf Kauf oder Weitermiete zu

einem wirtschaftlich nicht

Nein

Nein

Ja

Ja

Ja

116

einem wirtschaftlich nicht angemessenen Betrag?

Nein

Zurechnung zum Leasinggeber

Zurechnung zum Leasingnehmer

Liegt Spezialleasing vor?

Nein

Ist das Leasingobjekt ein nicht-abnutzbares bewegl. Objekt?

Ja

Ja

Nein

Zurechnung beim Teilamortisations-Leasing

Grundmietzeit mehr als 90 % der Nutzungsdauer?

Nein

Nein

Ja

JaIst der kalkulierte Restwert

geringer als der voraussichtliche Schätzwert bzw. der lineare

Restbuchwert?

117

Leasingnehmer hat beim Leasingobjekt das Risiko der

Wertminderung und die Chance der Wertsteigerung (zu mehr als

75 %)?

Zurechnung zum Leasinggeber

Zurechnung zum Leasingnehmer

Liegt Spezialleasing vor?

NeinJa

Ja

Nein

Ergänzung zur Zurechnungsregelungbeim Teilamortisationsleasing (seit 1.1.2011)

� Im Falle der gleichteiligen Verteilung des Risikos der Wertminderung und der Chance der Wertsteigerung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer bleibt die Zurechnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber, wenn der Leasinggeber� mind. 25 % des Risikos der Wertminderung � mind. 25 % des Risikos der Wertminderung (Differenz zwischen kalkulatorischem Restwert und niedrigerem Veräußerungserlös) und

� mind. 25 % des den kalkulatorischen Restwert übersteigenden Teiles des Veräußerungserlöses erhält.

© Kuhnle-Schadn Alexandra

� Kaufoption des Restwertes mit Zurechnung zum Leasinggeber: Kaufpreis zu einem wirtschaftlich angemessenen Betrag

� Definition wirtschaftlich angemessener Betrag: Verkehrswert am Ende der Leasingdauer, zumindest der um 20% verminderte Buchwert (beim LG)

Zurechnung im Falle Kaufoption bei Vollamortisationsleasing (seit 1.5.2007)

um 20% verminderte Buchwert (beim LG)

119

� Kaufoption des Restwertes mit Zurechnung zum Leasinggeber: Kaufpreis gleich/größer voraussichtlicher Verkehrswert

� Definition Verkehrswert: Zumindest der um 20% verminderte Buchwert des Leasinggegenstandes (beim LG)

Zurechnung im Falle Kaufoption bei Teilamortisationsleasing (seit 1.5.2007)

(beim LG)

120

Zurechnung beim Immobilienleasing

Leasinggeber Leasingnehmer

Zivilrechtlicher Eigentümer von Grund und Boden

Zurechnung des Gebäudes? Zurechnung des Gebäudes?

Zurechnung zum Zurechnung zum Zurechnung zum Zurechnung zum

121

Zurechnung zum Leasinggeber

Zurechnung zum Leasingnehmer

Zurechnung zum Leasinggeber

Kaufoption auf Grund u. Boden

+

Gesamte Zurechnung zum

Leasinggeber

Gesamte Zurechnung zum Leasingnehmer

Zurechnung zum Leasingnehmer

Gesamte Zurechnung zum Leasingnehmer

keineVollamortisation mit:

- allg. Zurechnungs-kriterien erfüllt

- ND erhebl. > LZ- VerwertungsR d. LG

Gebäude Zurechnung zum

Leasinggeber

+

Vollamortisation

+

Zurechnung bei Vorleistung des Leasingnehmers

Leasingsonderzahlung > 30 % der Nettoanschaffungskosten?

Nein

Ja

JaSumme aller Leistungen > 50 % der Nettoanschaffungskosten?

122

Nein

Zurechnung zum Leasinggeber

Zurechnung zum Leasingnehmer

der Nettoanschaffungskosten?

� Spezialleasing: Wirtschaftliche Zurechnung erfolgt unmittelbar an den Leasingnehmer

� Sale-and-lease-back-Vertrag: Analoge Anwen-dung der allgemeinen Zurechnungsregeln mit folgenden Ergänzungen:

Restnutzungsdauer ist jeweils zu ermitteln

Sonderfälle der Zurechnung

� Restnutzungsdauer ist jeweils zu ermitteln

� Kaufpreis darf nicht erheblich vom gemeinen Wert des Leasingobjektes abweichen

� Missbrauchsmöglichkeit im Sinne § 22 BAO

123

Zurechnung zum Leasing-GEBER bei ...

� Leasingdauer: � mind. 40 % der ND� max. 90 % der ND

� L-Sonderzahlung: max. 30 % der Netto-

� Leasingdauer:� keine Mindestdauer� max. 90 % der ND

� L-Sonderzahlung: max. 30 % der Netto-

VOLLAMORTISATION TEILAMORTISATION

=

=

≠≠≠≠

30 % der Netto-Anschaffungskosten

� Summe aller Leistun-gen: max. 50 % der Netto-Anschaffungsk.

30 % der Netto-Anschaffungskosten

� Summe aller Leistungen: max. 50 % der Netto-Anschaffungsk.

� LN trägt Risiko der Wert-minderung und ist nur zu 75 % am Mehrerlös beteiligt.

124

=

=

≠≠≠≠

� Gebäude dient unmittelbar der Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder Gewerbetreibenden: bis zu 3%

� Gebäude dient einer Bank oder Versicherung: bis zu 2,5% (wenn mind. 80% Kundenverkehr: ebenfalls bis zu 3%)

Steuerliche Sonderbestimmungen Gebäude

ebenfalls bis zu 3%)

� Gebäude dient anderen betrieblichen Zwecken: bis zu 2%

125

� Je nach Nutzungsart 5 oder 8 Jahre Nutzungsdauer

� Lineare Abschreibung ist verpflichtend

� Halbjahres-/Ganzjahresabschreibung

� Steuerliche Unterscheidung zwischen Pkw/Kombi und

Steuerliche Sonderbestimmungen Kraftfahrzeuge

� Steuerliche Unterscheidung zwischen Pkw/Kombi und LKW/Klein-Autobus

� Konsequenz aus der Unterscheidung bei PKW und Kombi:

� verlängerte Abschreibungsdauer (8 statt 5 Jahre)

� Kein Vorsteuerabzug

� Angemessenheitsprüfung (Luxustangente)

126

� 8 Jahre Nutzungsdauer

� Lineare Abschreibung ist verpflichtend

� Halbjahres-/Ganzjahresabschreibung abhängig von der Inbetriebnahme

Steuerliche Sonderbestimmungen Pkw/Kombi

� Keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, somit sind die Anschaffungskosten inklusive Mehrwertsteuer zu berechnen

� Berücksichtigung einer Angemessenheitsprüfung (Luxustangente, derzeit € 40.000,-- inkl. USt und NoVA) bei Anschaffung und Nutzung.

127

Steuerliche Behandlung von überwiegend betrieblich genutzten Kfz

Lkw, Klein-Lkw 1, Leasingfahrzeuge beim

Leasinggeber, Taxis, Fahrschulwagen etc.

Pkw und Kombi 2

(egal ob leasingfinanziert oder nicht)

Behandlung wie übriges Anlagevermögen:- Aktivierung- voller Vorsteuerabzug

Anschaffung während der Nutzung Verkauf

- voller Vorsteuerabzug- volle Abschreibung (20 % p.a.)3

- Verkauf ist USt-pflichtig

Aktivierung inkl. USt (kein Vor-steuerabzug)

nichtUSt-pflichtig

planm. Afa: 12,5 % p.a.4

Betriebs-kosten:

voll absetzbar4

kein Vor-steuerabzug

1 bestimmte Arten von Pkw, die als Klein-Lkw und Kleinbusse typisiert sind. Diese Fahrzeuge müssen bestimmten Kriterien entsprechen.

2 Fahrzeuge, die nicht als Klein-Lkw typisiert werden können.3 Eine Ausnahme stellen hier die Leasingfahrzeuge dar: Diese sind – genauso wie beim

Leasingnehmer – auf mindestens 8 Jahre (12,5 % p.a.) abzuschreiben.4 Zu beachten ist dabei allerdings die Luxustangente.

� Auswirkung der 8jährigen Mindestnutzungs-dauer (Abschreibung: 12,5% p.a.) auf die Leasingfinanzierung: Leasinglaufzeit zwischen 39 und 86 Monaten

� Keine Umgehung der 12,5% Afa durch Leasing durch Bildung eines Aktivpostens (§ 8 Abs. 6 Zif. 1 EStG)

Steuerliche Sonderbestimmungen Kfz-Leasing

Bildung eines Aktivpostens (§ 8 Abs. 6 Zif. 1 EStG)

� Nicht vom Aktivposten betroffen: Operating-Leasing und Marktpreisleasing

129

� Definition: Gebrauchsüberlassung tritt gegenüber der Finanzierung in der Vordergrund

� Kriterien:

� Restwert ist weder vereinbart noch dem Leasingnehmer bekannt

Kein Andienungsrecht durch Leasinggeber

Operating-Leasing

� Kein Andienungsrecht durch Leasinggeber

� Kaufoption nur zum Marktwert

� Leasinggeber trägt die wirtschaftliche Chance und Risiko der Verwertung

130

� Definition: Leasingraten werden in der Form berechnet, dass der Verkehrswert des Leasing-fahrzeuges sowie eine umfassende Risikotragung für das Fahrzeug mitkalkuliert wird.

� Kriterien:

� Der in die Kalkulation eingehende Verkehrswert

Marktpreisleasing

� Der in die Kalkulation eingehende Verkehrswert weicht wesentlich von den tatsächlichen Anschaffungskosten ab

� keine Kaufoption, kein Andienungsrecht

� Leasinggeber trägt wirtschaftliche Risiko (z.B. Unfall- und Reparaturrisiko)

131

� Definition: Ist in den laufenden Leasingraten ein höherer Tilgungsanteil als 12,5% p.a. kalkuliert --> steuerliche Neutralisierung des über die Abschreibung hinausgehenden Teils in Form eines Aktivpostens.

� Bei Ankauf des Leasingfahrzeuges am Leasingvertragsende: Aktivierung Aktivposten

Steuerlicher Aktivposten Kfz-Leasing

Leasingvertragsende: Aktivierung Aktivposten (außerbilanziell in der steuerlichen Mehr-Weniger Rechnung)

� Bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges oder Totalschaden: Aufwandswirksame Ausbuchung Aktivposten

132

� Umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der einkommensteuerlichen Beurteilung.

� Zurechnung Leasingobjekt zum LG ⇒ „sonstige Leistung“: Nur jener Teil der Leasingrate unterliegt im Voranmeldungs-zeitraum der Umsatzsteuer, der auf diesen Zeitraum entfällt.

Leasing & Umsatzsteuer

diesen Zeitraum entfällt.

� Zurechnung Leasingobjekt zum LN ⇒ Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG (Mietkauf):Gesamter Kaufpreis unterliegt Ust.

133

� Leasingraten

� Leasingsonderzahlung

� Zwischenfinanzierungszinsen

� Stundungszinsen

� Es unterliegen NICHT der Umsatzsteuer:

Welche Zahlungen unterliegen der USt?

� Es unterliegen NICHT der Umsatzsteuer:

� Verzugszinsen

� Kaution (im Regelfall!)

134

� Immobilienleasing: � Begünstigter Umsatzsteuersatz 10% bei Gebäuden zu Wohnzwecken (§ 10 Abs. 2 UStG)

� Unechte Umsatzsteuerbefreiung beim sonstigen Immobilienleasing mit Optionsmöglichkeit zur Regelbesteuerung von 20% (§ 6 Abs. 2 UStG)

Umsatzsteuerliche Sonderfälle

Regelbesteuerung von 20% (§ 6 Abs. 2 UStG)

� Kfz-Leasing: � Auch bei Leasing kein Vorsteuerabzug (§ 12 Abs. 2 Zif. 2 lit. b UStG)

135

� Finanzierungsleasing unterliegt der Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von 1 % der Bemessungsgrundlage

� Bemessungsgrundlage:� Summe der Leasingentgelte (inkl. USt)

Leasing & Rechtsgeschäftsgebühr

� Summe der Leasingentgelte (inkl. USt)

� Vertragsbezogene verpflichtende Nebenleistungen (z.B. Haftpflichtversicherung Zuschlag 6%, Kaskoversicherung Zuschlag 10%, Betriebskosten)

� Nicht-rückzahlbare Leasingsonderzahlungen

136

� Nicht der Rechtsgeschäftsgebühr unterzogen werden Kautionszahlungen und der kalkulatorische Restwert

� Kalkulation bei Leasingvertrag mit bestimmter Laufzeit: Summe der Leasingraten während der vertraglich vereinbarten Laufzeit (max. 18facher Jahreswert)

Leasing & Rechtsgeschäftsgebühr

Jahreswert)

� Kalkulation bei Leasingvertrag mit unbestimmter Laufzeit: dreifacher Jahreswert

137

� Bei Neufahrzeugen ist auf den Netto-Anschaffungspreis eine Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten.

� Berechnung:� Autos: auf Basis des ∅ Kraftstoff-verbrauchs

� Motorräder: auf Basis des Hubraumes

Kfz-Leasing & Normverbrauchsabgabe

138

6. Verbuchung & Bilanzierungeiner Leasingfinanzierung

139

� Grundlagen für die bilanzielle Verbuchung und Bilanzierung auf Basis der jeweiligen Zurechnung

� Bilanzierung bei Zurechnung zum Leasinggeber

� Bilanzierung bei Zurechung zum Leasingnehmer

Verbuchung und Bilanzierung

� Bilanzierung bei Zurechung zum Leasingnehmer

� Auswirkungen auf die Aussagefähigkeit von Jahresabschlüssen

140

� Unternehmensrechtliche Verbuchung und Bilanzierung richtet sich ebenfalls nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

� Diese wird in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 konkretisiert

Grundlagen für die Verbuchung und Bilanzierung

2000 konkretisiert

� Daher ist eine Übereinstimmung zwischen Steuerrecht und Unternehmensrecht bei der Verbuchung und Bilanzierung gegeben

141

� Operating-Leasingverträge und Finanzierungsleasingverträge, die auch steuerlich zu einer Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber führen→ Aktivierung Leasinggeber

Verbuchung und Bilanzierung einer Leasingfinanzierung

→ Aktivierung Leasinggeber

� Finanzierungsleasingverträge, bei denen es zu einer Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjektes zum Leasingnehmer kommt (Mietkauf)→ Aktivierung Leasingnehmer

142

� Aktivierung des Nettoanschaffungswerts

� Erlöswirksame Verbuchung der laufenden Leasingraten

� Leasingsonderzahlung: Verbuchung in Form einer Passiven Rechnungsabgrenzung, gleichmäßige Auflösung gegen Leasingerträge während der Leasinglaufzeit

Zurechnung Leasinggeber Verbuchung Leasinggeber

Leasinglaufzeit

� Depotzahlung: Ausweis als Verbindlichkeit gegenüber dem Leasingnehmer

143

� Keine Aktivierung des Leasingobjekts

� Aufwandswirksame Verbuchung der laufenden Leasingraten

� Leasingsonderzahlung: Verbuchung in Form einer Aktiven Rechnungsabgrenzung, gleichmäßige Auflösung gegen Leasingaufwand während der

Zurechnung Leasinggeber Verbuchung Leasingnehmer

Auflösung gegen Leasingaufwand während der Leasinglaufzeit

� Depotzahlung: Ausweis als Forderung gegenüber dem Leasinggeber

� Kfz-Leasing: Verbuchung des Aktivpostens

144

� Verbuchung Einkauf des Leasingobjektes

� Verbuchung Verkauf des Leasingobjektes an den Leasingnehmer

� Verkaufspreis: Summe der Leasingentgelte inkl. Restwert und Umsatzsteuer

Zurechnung LeasingnehmerVerbuchung Leasinggeber

� Verbuchung des „Wareneinsatzes“

� Die Verbuchung der Leasingraten (erfolgsneutral), reduziert die Forderung gegenüber dem Leasingnehmer

� Abgrenzung der in den Leasingraten enthaltenen Zinsen mittels einer Passiven Rechnungsabgrenzung

145

� Verbuchung des Ankaufs des Leasingobjektes (Aktivierung im Anlagevermögen) und laufende Abschreibung

� Die Verbuchung der Leasingraten (aufwandsneutral) reduziert die Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber

Zurechnung LeasingnehmerVerbuchung Leasingnehmer

Leasinggeber

� Abgrenzung der in den Leasingraten enthaltenen Zinsen im Rahmen einer Aktiven Rechnungsabgrenzung

146

� Ausweis von Leasingverpflichtungen im Anhang (§ 237 Z. 8 UGB)

� Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

� Leasingverpflichtungen des folgenden Geschäftsjahres

Leasing und Aussagefähigkeit von Jahresabschlüssen

� Leasingverpflichtungen des folgenden Geschäftsjahres

� Gesamtbetrag der Leasingverpflichtungen der folgenden fünf Jahre

147

� Aktivierung des Leasingobjektes beim Leasingnehmer: Keine Beeinträchtigung des Aussagegehalts des Jahresabschlusses des Leasingnehmers

� Aktivierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber: Aufgrund Nichtbilanzierung beim Leasingnehmer --> Beeinträchtigung des Aussagegehalts im Hinblick

Leasing und Aussagefähigkeit von Jahresabschlüssen

--> Beeinträchtigung des Aussagegehalts im Hinblick auf betriebliche Kennzahlen

148

� Anlagendeckungsgrad I: = Eigenkapital / Anlagevermögen

� Anlagendeckungsgrad II: = (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen

Auswahl betrieblicher Kennzahlen (1)

� Anlagenintensität: = Anlagevermögen / Gesamtvermögen

� Eigenkapitalquote: = Eigenkapital / Gesamtvermögen

� Verschuldungsgrad:= Fremdkapital / Gesamtkapital

149

� Gesamtkapitalrentabilität:= (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital

� Cash Flow:= Jahresüberschuss + Abschreibungen +-Veränderung langfristiger Rückstellungen

Auswahl betrieblicher Kennzahlen (2)

Veränderung langfristiger Rückstellungen

� Schuldentilgungsdauer:= (Fremdkapital – flüssige Mittel) / Cash Flow

� Vermögensumschlagshäufigkeit:= Umsatzerlöse / Gesamtvermögen

150

� Starke positive Verzerrung erfolgt bei jenen Kennzahlen, die in der finanzwirtschaftlichen Analyse für die Frage der Kreditfähigkeit eine Rolle spielen, z.B. Verschuldungsgrad, Anlagedeckungsgrad etc.

� Eher geringer Einfluss auf Rentabilitätskennzahlen, z.B. Gesamtkapitalrentabilität

Ergebnisse bei der Jahresabschlussanalyse

Gesamtkapitalrentabilität

� Irreführende Ergebnisse beim Cash Flow und daraus abgeleiteten Kennzahlen, z.B. Schuldentilgungsdauer

151

� Weiterführende Literatur: Leasing - Ein Finanzierungswegweiser, Rainer Kuhnle, Alexandra Kuhnle-Schadn, Linde Verlag 2005, 2. Auflage, ISBN 3-7073-0516-3

Zum Schluss

� VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT UND VIEL ERFOLG!

152

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