Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement per 2013/14 Informationsveranstaltung an...

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Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement per 2013/14Informationsveranstaltung an gemeindlichen Schulen

© 2013 Kanton Zug, Amt für gemeindliche Schulen, Abteilung Schulaufsicht

Veränderungen begünstigen nur den,

der darauf vorbereitet ist. (Louis Pasteur)

Ziele Alle Lehrpersonen sind über die am 20. März 2013 und am

10. April 2013 vom Bildungsrat beschlossenen Änderungen in den beiden Reglementen informiert.

Die Lehrpersonen setzen die Änderungen, welche ihre Klasse und Stufe betreffend, per Schuljahr 2013/14 um.

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I

2.Primarstufe

3.Sekundarstufe I

4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I

2.Primarstufe

3.Sekundarstufe I

4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

1.1 Beurteilung überfachlicher Kompetenzen

Vierstufige Skala

deutlich erkennbar

ausreichend erkennbar

teilweise erkennbar

noch nicht erkennbar

Lern-, Sozial- und Selbstkompetenz

Die Schülerin, der Schülerorganisiert Arbeiten sinnvoll

schätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein

arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen

verhält sich respektvoll

motiviert sich für das Lernen

übernimmt Verantwortung Normbereich

Neutrale Symbole

1.2 Besondere Förderung§ 5 Sonderfälle1 Wenn eine schulische Leistung aufgrund einer Beeinträchtigung im Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig macht, nicht sinnvoll beurteilt werden kann, entscheidet der Rektor, ob auf die Beurteilung im Zeugnis im entsprechenden Fach oder überfachlichen Lernziel während einer bestimmten Dauer zu verzichten ist.► LZA in einem oder mehreren Fächern► überdauernd LZA in mehreren Fächern via SPD► vorübergehende LZA (DaZ, Fremdsprachigkeit, Ereignis….)► ob Note oder Lernziel der überfachlichen Kompetenzen► unabhängig von Therapie

1.2.1 Besondere Förderung - Lernbericht Bei Verzicht auf Beurteilungen im Zeugnis (=Zeugnisnoten

oder überfachliche Kompetenzen)

Integrierender Bestandteil des Zeugnisses

LehrerOffice easy

Modul "Förderung"

Tool "Lernbericht"

Bei Lernbericht ist ein Eintrag im Zeugnis unter "Bemerkungen" erforderlich.

1.3 BemerkungenBemerkungen bei Verzicht auf Beurteilung im Zeugnis

Bisherige Bestimmung Ab Schuljahr 2013/14 a) Keine Zeugnisnote wegen Logopädietherapie b) Keine Zeugnisnote wegen Dyskalkulietherapie c) Keine Zeugnisnote wegen Lernbehinderung

c) Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht

Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Schülerin, der Schüler

organisiert Arbeiten sinnvoll xschätzt eigene Fähigkeiten realistisch ein

x

arbeitet mit anderen zielorientiert zusammen

verhält sich respektvoll

motiviert sich für das Lernen xübernimmt Verantwortung x

Nur bei überdauernden Lernzielan-passungen, z. B. bei klar diagnosti-zierten Ursachen (bspw. Asperger)

1.3 Bemerkungen

Unter "Bemerkungen" im Zeugnis:

Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht

1.3 Bemerkungen

**

* Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche

Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht

1.3 Bemerkungen

Keine Beurteilung wegen angepasster Lernziele, Lernbericht

Keine Beurteilung wegen fehlenden Fremdsprachenunterrichts vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug, Lernbericht

Keine Beurteilung wegen ungenügender Deutschkenntnisse, Lernbericht

* Anpassung der Beurteilungsbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche

2

3

4

1

1.4 Personalblatt

Schulort

Schulort

LandSchweiz

LandSchweiz

1.4 Zeugniskopf

Primarstufe

1. Ebene "Regulär"2. Ebene Besondere Förderung

3. Ebene Sonderschulung

► Struktur► Lesbarkeit

1.4 Zeugniskopf

Sekundarstufe I

1. Ebene "Regulär"

2. Ebene Besondere Förderung3. Ebene Sonderschulung

1.5 Bewertung der SprachfächerDeutsch, Französisch, Englisch

Nur noch 1 Note! mündlich und schriftlich

Identische Fertigkeitsbereiche in allen Sprachfächern der PS und Sekundarstufe I

1.5 Bewertung der Sprachfächer

Grundsatz: Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben und Sprachformales sowie die in den Fertigkeitsbereichen enthaltenen mündlichen und schriftlichen Bereiche sind ausgewogen zu beurteilen.

1.5 Bewertung der Sprachfächer

Summe Durchschnitte der SpaltenAnzahl Durchschnitte

1.6 Orientierungsgespräche1.-4. Primarklasse, 1.-2. Klasse Sekundarstufe I

Orientierungsgespräche können im 1. oder 2. Semester geführt werden. ► Fördermöglichkeiten im 2. Semester

5./6. Primarklasse (unverändert)

Orientierungsgespräch 2. Sem. 5. Kl., allenfalls 1. Sem. 6. Kl.Zuweisungsgespräch 6. Klasse bis 15. März

1.7 Beobachtungs- und BeurteilungsunterlagenÄnderungen Primarstufe - 2./3. Klasse:

Entfernung der Fachziele in Fächern, die benotet werden

Änderungen Sekundarstufe I - alle Klassen

Angepasste Erklärung zur Berechnung der Erfahrungsnote

Beurteilungsformular für die Übertritte von der Sekundarschule an kantonale Mittelschulen

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I

2.Primarstufe

3.Sekundarstufe I

4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

2.1.1 Primarstufe: Mensch und Umwelt

Promotionsreglement: Entfernung der Teilbereiche Sachunter-richt, Geschichte, Geografie, Natur und Technik, Lebenskunde / Bibel bzw. Ethik und Religion

Keine Spaltenunterteilung mehr in LehrerOffice Easy

Neu: Mensch und Umwelt (inkl. Ethik und Religion)

2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse

Änderungen

Zeugnisnoten 2 x jährlich ab der 2. Primarklasse

2. Klasse: Mathe, Deutsch, Mensch und Umwelt

3. Klasse: in allen Fächern, die unterrichtet werden:Mathe, Deutsch, M&U, BG, HG, Schrift, Musik, Sport, Englisch

2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse

Termin Was Wer

28.2.2013 Treffen i@pSchulungshinweise Einführung in Arbeit mit Scheindatei

ICT-Verantwortliche Gemeinden; OSKIN, AgS

20.3.2013 Bildungsrat 2. Lesung: Beschlussfassung in Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse

Bildungsrat

Ab 1.6.2013 ScheindateiArbeit mit technisch angepasster Version LehrerOffice Easy

ICT-Verantwortliche Gemeinden

Juni 2013 Empfehlung AgS: 1. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors

ICT-Verantwortliche Gemeinden

Sept. 2013 Empfehlung AgS: 2. Schulung gemeindeintern gemäss Entscheid des Rektors

ICT-Verantwortliche Gemeinden

2.2.1 Zeugnisnoten 2. und 3. Primarklasse

Module Minimalanforderungen LehrerOffice EasyNoteneintragNotenverwaltungZeugnisrelevante EinträgeZeugnisdruck

Module erweiterte Kenntnisse LehrerOffice EasyBeurteilung der überfachlichen KompetenzenJournaleinträgeDruckausgaben

2.2.2 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Hinweis Unterricht Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Semesternoten HSK ab der 2. Klasse möglich

HSK-Fach und Noten erscheint auf Zeugnisformular nur, wenn die LP entsprechende Einträge vornimmt

2.3.1 Niveaueinteilung in Französisch

Die Niveaueinteilung in Französisch erfolgt neu aufgrund des Zeugnisses des 2. Semesters der 6. Klasse (analog Mathematik)

Zeugnisnoten ab 4.5 → Niveau A

Tiefere Zeugnisnoten→ Niveau B

Bei drei NiveaukursenZeugnisnote von 4.0 → Mittlerer Niveaukurs

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I

2.Primarstufe

3.Sekundarstufe I

4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)

Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium

Ab Schuljahr 2013/14 KEIN Übertritt am Ende des Schuljahres mehr möglich!

Gründe für die Abschaffung:

"Repetition"

Verlagerungsstrategie

Chancenungerechtigkeitim Vergleich zu Real

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)

Übertritt 1. Sekundarklasse - 1. Klasse Langzeitgymnasium

Ab Schuljahr 2013/14 nur noch während des Schuljahres bisspätestens 1. Dezember möglich

Termine: - bis 10. November Weiterleitung der Zuweisungs- entscheide an die Rektorin, den Rektor- bis spätestens 1. Dezember Übertritt ans LZG

Dokumente: - Zuweisungsentscheid / Fehlende Einigung- ausgefülltes Excelfile sowie weitere Dokumente bei FE

Rechtsmittel: - Neu: Verfahren "Fehlende Einigung" möglich

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)

www.zug.ch (Suchbegriff: Elektronische Datenerhebung)Dokument: Excelliste: Lehrpersonen von 1. Sekundarklassen

Definitive Zuweisungen jeweils bis 10. November an die Schulleitung (durch Lehrperson) und bis 11. November an markus.kunz@zg.ch

3.1 Übertritte ans Langzeitgymnasium (LZG)

3.2 Tastaturschreiben / TextverarbeitungIm Promotionsreglement als Pflichtfach deklariert (Korrektur)

Keine Auswirkung auf die praktische Arbeit bzw. andere Produkte

3.3 Absenzen

Absenz eines Halbtages im Zeugnis

Fehlen der Mehrheit der Lektionen an einem Vor-/Nachmittag

Nicht als Absenz gelten:

Zuspätkommen

Schnuppertage

3.4 Wechsel der Schulart

Leistungen und mutmassliche Entwicklung sind massgebend.

Folgende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung:

a) Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen

b) Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen

c) Neigungen und Interessen

3.5 Wechsel der Schulart Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung

→ Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart

→ Sekundarschüler können in beiden Niveaufächern im B sein, sofern…

Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres

Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforde-rung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich

Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors

3.5 Wechsel der Niveaukurse Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters

Wechsel des Niveaukurses während des Semesters

→ Auf Empfehlung des Lehrerteams

→ Unter Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors

Inhalt 1.Allgemeinde Änderungen Primarstufe, Sekundarstufe I

2.Primarstufe

3.Sekundarstufe I

4.Sekundarstufe I: Übertrittsverfahren Sekundarschule-kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

4.1 Übertritte an kantonale Mittelschulen und BMSekundarschule - Kantonale Mittelschulen und BM

2. Klasse → Kurzzeitgymnasium

3. Klasse → Kurzzeitgymnasium→ Wirtschaftsmittelschule→ Fachmittelschule→ lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen (KBZ und GIBZ)

4.2 Erfahrungsnote Voraussetzung für Berechnung ist der Besuch des Niveaus A

Anpassung der Berechnung der Erfahrungsnote:

Deutsch + Französisch + Englisch + Arithmetik/Algebra + Geometrie + Ø Welt- und Umweltkunde/Naturlehre _______________________________________________________________________________________

6 Erfahrungsnote relevant für Zulassung zum Abklärungstest

4.3 Zuweisungsgespräche Im Gespräch Ermittlung

…der Fähigkeiten und Interessen

…der mutmasslichen Entwicklung

Gespräch mit Zuweisungsentscheid bis spätestens 15. März geführt (bei BM bis 25. März)

4.4 Zuweisungsentscheid Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der

mutmasslichen Entwicklung Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers:

a) Besuch des Niveaus A in den Niveaufächernb) Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote; Verlauf

der Entwicklungc) Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzend) Neigungen und Interessen

Schuljahr 1. Sek LZG 2. Sek KZG 3. Sek KZG, WMS, FMS

3. Sek BMS

August

September

Oktober

November 10.

Dezember

Januar 31.

Februar

März 15.17.25.30.

April

Mai 15.30.

Juni 30.

Übertritt in 1. Klasse KSZ während Schuljahr bis 1. Dez.

Entscheid bis 10. Nov.

Abgabe Broschüre Übertrittean Eltern und Jugendliche

Orientierungs-gespräche

Interesse an Übertrittin KZG eruieren

individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen

Anwärterinnen, Anwärtern KZG

Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid

oder Anmeldung AK-Test

Mitteilung KZG

Orientierungsgespräche

individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen

Anwärterinnen, Anwärtern KZG

Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid

oder Anmeldung AK-Test

Info an KZG, WMS, FMS

keine Zuweisung Abklärungstest

Rechtsmittel

Entscheid

keine Zuweisung Abklärungstest

Rechtsmittel

Entscheid ÜK II

4.4.1 Elemente des Übertrittsverfahrens II

individuelle Gespräche (ohne Eltern) mit möglichen

Anwärterinnen, Anwärtern KZG

Zuweisungsgespräche Zuweisungsentscheid

oder Anmeldung Aufnahmeprüfung

Info an BMS

keine Zuweisung Aufnahmeprüfung

Rechtsmittel

Entscheid

4.4.2 LehrerOffice

LehrerOffice easy

Modul "Allgemeines"

Tool "Formulare"

Die Eltern reichen den unter-zeichneten Zuweisungsentscheid der entsprechenden Schule ein.

4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMSAnmeldung zum Abklärungstest durch die Eltern bei fehlender Zuweisung

Voraussetzungen:

a)Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern

b)Erfahrungsnote im 1. Sem. des betreffenden Schuljahres:→ min. 4.50 für FMS und WMS→ min. 4.80 für Kurzzeitgymnasium

4.5 Abklärungstest kgm, WMS, FMSAnmeldung bis 20. März an die Übertrittskommission IIDokumente - Anmeldeformular

- Kopien der Zeugnisnoten der 1., 2. bzw. 3. Kl.

der Sekundarschule- Kopien der Beobachtungs- und

Beurteilungs- unterlagen (1., 2. bzw. 3. Klasse)- Formular Erfahrungsnote

Abklärungstest vereinheitlicht für kgm, WMS, FMS

4.6 Übertrittskommission II

Die DBK hat folgende Personen gewählt:

Lukas Fürrer, Stv. Leiter Amt für Mittelschulen, Präsident

Alfredo Bossard, Prorektor Kantonales Gymnasium Menzingen

Andreas Föhn, Prorektor Fachmittelschule

Marlis Flury, Rektorin Oberägeri

Matthias Hasler, Lehrperson Sekundarschule

Markus Pallor, Rektor Wirtschaftsmittelschule

4.6 Übertrittskommission II Zuständig für Organisation, Durchführung und Auswertung des

Abklärungstests für kgm, WMS, FMS

Fällen der Zuweisungsentscheide für kgm, WMS, FMS (ohne Gespräche mit den Eltern und Jugendlichen!)

Überwachung und Begleitung des Verfahrens

Berichterstattung an Bildungsrat

4.7 Rückmeldeveranstaltung Austausch zwischen zuweisenden und abnehmenden

Lehrpersonen der Sekundarstufe I und II (gemeindliche und kantonale Schulen)

Einberufen bei Bedarf

Möglichkeit von Einzelgesprächen

4.8 Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen Rechtliche Grundlagen: Ausführungsbestimmungen 1 zum

Einführungsgesetz Berufsbildung (BGS 413.111)

Zuweisungskriterien, -gespräch, -entscheid wie bei kantonalen Mittelschulen (Ausnahme Termin: bis 25. März)

Anmeldung durch Eltern: Weiterleitung Zuweisungsentscheid und Anmeldeformular bis Ende März an Amt für Berufsbildung

4.8.1 Lehrbegleitende BerufsmaturitätsschulenAufnahmeprüfung

Anmeldung mit Formular durch Eltern bis Ende März bei Amt für Berufsbildung

Stoffumfang: - die ersten 5 Semester der Sekundarschule- Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik

Zulassung: - keine Zulassungsbeschränkung

Einladung: - schriftlich durch Berufsschule, mit Datum, Ort…

Durchführung:- durch die jeweilige Berufsschule, Mitte Mai

Entscheid: - durch die jeweiligen Berufsschulen- Beschwerde bei Volkswirtschaftsdirektion

Schulung, Weiterbildung

Kommunikation, SchulungTermin Was Wer

27.3.2013 Informationsveranstaltung zu den Änderungen an den Reglementen für Schlüsselpersonen

Kanton, Schulaufsicht

April 2013 Schulinfo Zug Nr. 1/2013 "Promotion und Übertritte" Kanton

Mai-Juni 2013

Informationsveranstaltungen in den Gemeinden betreffend das Promotions- und Übertrittsreglement

Gemeindliche Schlüsselpersonen

5./12. Juni 2013

Kantonale Informationsveranstaltung zum Übertritts-verfahren II für Lehrpersonen der Sekundarschulen

Kanton, Schulaufsicht

Juni 2013 Empfehlung: 1. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden

Sept. 2013 Empfehlung: 2. Schulung LehrerOffice gemeindeintern Gemeinden

Jährlich Weiterbildung zum Übertrittsverfahren II im Rahmen der Lehrerweiterbildung der PHZ

PHZ, Übertritts-kommission II

Fragen Teil

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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