AGB Egeli Informatik 2013/2014

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GR Mitglied der EGELI-Gruppe | egeli.com

EGELI Informatik AG Führender Entwickler von betriebswirtschaftlichen IT-Lösungen | egeli-informatik.com

Allgemeine Geschäftsbe-

dingungen der EGELI

Informatik AG

1. Allgemeines

Die EGELI Informatik AG (EGELI)

deckt mit ihrem vielfältigen Leis-

tungsangebot breite Kundenbe-

dürfnisse ab. Sie erbringt Dienst-

leistungen (etwa Beratung, Schu-

lung, Support), entwickelt, ändert,

erweitert und installiert Software,

liefert Werke und Waren usw.

EGELI und ihre Kunden stehen

dabei in einem Rechtsverhältnis.

Die vorliegenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB) sind

auf dieses Verhältnis anwendbar

und regeln dieses, soweit zwischen

EGELI und dem Kunden nicht eine

abweichende Vereinbarung in

Schriftform (Art. 13 OR) getroffen

wurde.

Mit der Aufnahme von Vertragsver-

handlungen oder Geschäftsbezie-

hungen mit EGELI akzeptiert der

Kunde die vorliegenden AGB als

verbindlich. Die AGB sind auf der

Website von EGELI abrufbar und

liegen ihren Offerten bei.

2. Vertragsverhandlungen

Die Beschreibung der Produkte und

Dienstleistungen in Broschüren,

Inseraten, Webseiten und anderen

Werbe- und Verkaufsunterlagen

von EGELI hat ausschliesslich

orientierenden Charakter und bein-

haltet keine verbindliche Zusiche-

rung bestimmter Eigenschaften.

Für die Aktualität und die inhaltliche

Richtigkeit der einzelnen Werbe-

und Verkaufsunterlagen besteht

keine Gewähr.

Die in den Offerten von EGELI

genannten Preise verstehen sich

rein netto (exkl. Mehrwertsteuer) in

Schweizer Franken und sind wäh-

rend 30 Tagen verbindlich.

Bezüglich Eigentums- und Urheber-

rechten an Offertunterlagen gilt

Ziff. 6 dieser AGB.

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung durch

EGELI erfolgt nach erbrachter

Leistung oder Lieferung oder peri-

odisch. Die Zahlungsfrist beträgt in

jedem Fall 30 Tage netto. Nach

Ablauf dieser Frist befindet sich der

Kunde ohne Mahnung im Verzug.

Grundlage des Kaufpreises bildet

der offerierte Preis, die offerierten

Tarife und/oder Budgets. Erhöhen

sich Preise für von EGELI einge-

kaufte Leistungen und Komponen-

ten nach Vertragsabschluss, so

unterliegt der Offertpreis einem

entsprechenden Aufschlag. Bei auf

unbestimmte oder längere Zeit

abgeschlossenen Verträgen (wie

z.B. Wartung und Hosting) können

die massgeblichen Tarife jährlich

angepasst werden.

Vorbehältlich seiner abweichenden

schriftlichen Mitteilung ist der

Kunde damit einverstanden, dass

EGELI Informationen über die

Zahlungsabwicklung an den

Schweiz. Verband Creditreform

weiterleitet und diese zur Prüfung

der Bonität des Kunden verwendet

werden.

4. Vergütungsmodalitäten

Reise-, Übernachtungs- und

Verpflegungsspesen sowie

Gebühren und Material wer-

den dem Kunden nach Auf-

wand in Rechnung gestellt.

Bahnfahrten: Billet 1. Klasse

mit Halbtax-Abo, Flugreisen:

nach Aufwand.

Bei Warensendungen sind die

Versand- und Transportkosten

usw. vom Kunden zu tragen.

Für jeden Einsatz eines EGELI-

Mitarbeiters beim Kunden

werden mindestens 4 Stun-

den in Rechnung gestellt.

Der Aufschlag auf den Stun-

densatz für Einsätze zwischen

20:00 Uhr und 07:00 Uhr so-

wie an Wochenenden und

Feiertagen beträgt 50%.

Pikettdienste ausserhalb der

Bürozeiten sowie an Wochen-

enden und Feiertagen werden

zusätzlich in Rechnung ge-

stellt.

5. Beizug von Partnerfirmen

Je nach Projektumfang und Aufga-

benstellung kann EGELI nach eige-

nem Ermessen Dienstleistungen

von Partnerfirmen beziehen und

diesen die Erfüllung einzelner

Teilaufgaben übertragen.

6. Eigentums- und

Urheberrechte

Wenn EGELI Software liefert, wird

dem Kunden eine Lizenz nur zum

eigenen Gebrauch erteilt. Er darf für

sich eine Sicherungskopie erstellen,

die Software aber ansonsten nicht

vervielfältigen oder dekompilieren.

Der Kunde darf die Software Drit-

ten nicht zugänglich machen, zur

Nutzung überlassen, verkaufen

oder weiterlizenzieren.

Sämtliche durch EGELI erstellten

Unterlagen wie Pläne, Zeichnun-

gen, Diagramme, Offerten, Pro-

duktbeschreibungen, Protokolle

und andere Dokumente bleiben

alleiniges Eigentum von EGELI, die

auch alle Urheberrechte daran

behält. Werden solche Unterlagen

dem Kunden übergeben, so darf er

diese nicht vervielfältigen oder

Dritten zugänglich machen. Sie sind

auf erstes Verlangen unverzüglich

zu retournieren.

7. Umgang mit Zugangsdaten

Verschiedene Dienste von EGELI

benötigen zur Nutzung ein Kenn-

und ein Passwort. Kunden, welche

Kenn- und Passwörter erhalten,

sind verpflichtet, geeignete techni-

sche und organisatorische Mass-

nahmen zu treffen um diese ge-

heim zu halten und zu verhindern,

dass sie Dritten bekannt werden.

8. Gerichtsstand und anwendba-

res Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen

EGELI und ihren Kunden untersteht

ausschliesslich schweizerischem

Recht. Erfüllungsort und aus-

schliesslicher Gerichtsstand ist St.

Gallen, Schweiz. EGELI kann zu-

sätzlich die Gerichte am

Sitz/Wohnsitz des Kunden anrufen.

Stand: Oktober 2013

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