Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg Stuttgart, 14. Februar 2012 Dr. Gunther...

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Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg Stuttgart, 14. Februar 2012

Dr. Gunther Matthäus

D E T Z E L & M A T T H Ä U S

Besonderer ArtenschutzPlanung und Umsetzung von Maßnahmen im

Zusammenhang mit Artenschutzkonflikten

1. PrüfsystematiksaP Systematik der Prüfung

Formulare und Arbeitshilfen

3. Ausblick

Inhalt

2. PraxisbeispieleBaumfalke

Uhu

Hohltaube

Ablauf der

Prüfsystematik

Prüfsystematik

Prüfsystematik

Anforderungen der

Ausnahmeprüfung

Formular zur

Dokumentation

der saP

Prüfformular

Bewältigung

VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen

- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs

- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1

Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum-lichen Bezug erfolgen können- Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten

Praxis

Lebensstätte von Halsbandschnäpper und Co

Zerstörung der Lebensstätte von Halsbandschnäpper und Co

Praxis

“Vorgezogener Funktionsausgleich“ von Halsbandschnäpper und Co

Praxis

Beispiel 1Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten des Baumfalken

Biogasanlage im Baumfalkenrevier

Baumfalke

Vorhaben: Biogasanlage

Merkmale: z.T. große Baulichkeiten (15 m hohe Fermenter, Gärbehälter, Hallen und Verkehrsflächen)

Standortsuche: Jungwald mit angrenzendem lückenhaften Altholz

Ziel: Sichtverschattung, Einhaltung von Abstandsregeln

Vorhaben

Vorhaben: Biogasanlage

Erschließung: Ausbau bestehender Wirtschaftswege

Flächenbedarf: 2,2 ha zuzüglich Erschließungseinrichtungen über vorhandene Wege

Anlieferung: Regelmäßiger Lieferverkehr (LKW)

Vorhaben

Standort: Jungwaldbestand, angrenzend an Altbestand und Offenland

Raumschaft: Strukturreiches Halboffenland des Albvorlandes

Vorbelastung: Hochspannungsfreileitung und Bundesstraße

Schutz: Regionaler Grünzug

Standort

Habitat: Waldlichtung mit zahlreichen Überhälternmehrere Horstbäume, v.a. Kiefern

Brutrevier: Gesamte Waldlichtung; Brutbäume, Rufplätze, Paarungsplätze, Futterplätze

Revierdichte: nach ADEBAR 4-8 Reviere innerhalb des Mess-tischblattes nachgewiesen

Landesbestand: ca. 250 Brutpaare, Trend 0

Artansprüche

Anspruchstyp: Störungsempfindliche Vogelart, die Anfang Juni mit der Brut beginnt und ab Ende August wieder gen

Süden zieht

Fluchtdistanz: Gesamte Waldlichtung; Brutbäume, Rufplätze, Futterplätze

Artansprüche

Bewältigung

VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen

- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs

- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1

Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum-lichen Bezug erfolgen können- Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten

Bewältigung

VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs

Standortverschiebung- Die Verschiebung des Maßnahmenstandortes in unsensible Bereiche- z.B in andere Waldbereiche oder raus aus dem Wald in Offenlandflächen

Bewältigung

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

Standortverschiebung- Die Verschiebung des Maßnahmenstandortes in unsensible Bereiche- In andere Waldbereiche oder raus aus dem Wald in Offenlandflächen

Vermeidung möglich

Bewältigung

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1

Habitatentwicklung im Wald- Keine Akzeptanz seitens Forst- Umfangreicher Kompensationsaufwand für erforderliche Waldeingriffe und hinsichtlich der zur Neuaufforstung zu beanspruchenden Offenlandflächen - Zeitliche Anforderungen mit Vorhabenplanung nicht vereinbar

Vorgezogener Funktionsausgleich nicht möglich

Bewältigung

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

Kompensatorische Maßnahmen / Ausnahme (§45 Abs. 7) Maßnahmen, die dem Erhalt der betroffenen Art dienen und im weiteren räum-lichen Bezug erfolgen können- Maßnahmen sichern den Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten

Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllbar- Nachweis der Alternativlosigkeit kann nicht erbracht werden, da Standortver- schiebung möglich und geringere artenschutzrechtliche Konflikte verwirklicht- Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses- Erhalt der Population des Baumfalken

Ausnahmevoraussetzungen nicht gegeben

Biogasanlage raus aus dem Baumfalkenrevier

Baumfalke

Beispiel 2Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten des Uhus

Felssicherung im Uhurevier

Uhu

Vorhaben: Sicherungsmaßnahmen an einem klüftigen Kalkfelsen

Merkmale: Verwitterungsbedingt sind mehrere Teile des Felsens akut absturzgefährdet

Standort: Fels liegt oberhalb einer Gemeindeverbindungs-straße und eines stark frequentierten Wanderwegs

Ziel: Herstellung der Verkehrssicherheit

Vorhaben

Vorhaben: Sanierung durch Absprengungen lockerer Fels-nadeln, Sicherung durch Stahlnetze und Stahlseil- verspannung

Ausführung: Außerhalb Frost- und Schneelage mit Erschließung über den FelskopfEinsatz von Spreizkissen, Einrichtung eines Auf-

fangzaunes und Handberäumung aus dem Seil

Dauer: 4 Monate in der Zeit von März bis Juli

Vorhaben

Standort: Kalkfelsen mit größeren Höhlungen, die als Brut-nischen geeignet sind

Raumschaft: Strukturreicher Talraum der Flächenalb

Vorbelastung: Konkurrenz mit Wanderfalke und Kolkrabe

Schutz: Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet

Standort

Habitat: zwei Felsnischen werden unregelmäßig wechselnd als Brutplätze genutzt

Brutrevier: Gesamter Talraum im Bereich des Felsens

Revierdichte: 10 Brutpaare weiteren Umfeld, alle Reviere besetzt

Landesbestand: ca. 60 Brutpaare, Trend +2

Artansprüche

Bewältigung

VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs

Vergrämung am Uhu-Brutplatz bei Schaffung Ersatzbrutplatz- nach Umsetzung der Felsfreistellung am Ersatzfelsen und vor Brutbeginn

Bewältigung

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1

Habitatentwicklung durch Schaffung Ersatzbrutplatz- Freistellung eines dicht mit Gehölzen zugewachsenen Felsens im näheren Umfeld des bisherigen Brutplatzes

Vorgezogener Funktionsausgleich möglich

Bewältigung

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

Nachweis der Funktionssicherung- Besiedlung des Ersatzfelsens im ersten Jahr nach der Freistellung

Vorgezogener Funktionsausgleich erfolgreich

- Wiederbesiedlung der ehemaligen Brutnische am gesicherten Felsen im ersten Jahr nach den Sicherungsmaßnahmen

Beispiel 3Zerstörung von Fortpflanzungs- und

Ruhestätten der Hohltaube

Eingriffs ins Hohltaubenrevier

Hohltaube

Vorhaben: Bau eines Tiefbahnhofs

Merkmale: Maßnahme beansprucht Parkflächen mit altem höhlenreichen Baumbestand

Standort: Innerstädtische Lage mit nutzungsbedingt hoher Vorbelastung

Ziel: Baufeldfreimachung durch Baumfällungen

Vorhaben

Vorhaben: Flächenhafter Eingriff in Parkbestand mit umfang-reicher Entnahme von alten Bäumen

Ausführung: Fällung eines Großteil der Bäume des Vorhaben-standorts und Verpflanzung eines Teils der Bäume im Stadtgebiet

Zeitraum: Außerhalb der Brutperiode im Februar 2012

Vorhaben

Standort: Alter Plantanenbestand mit zahlreichen großen Höhlungen

Raumschaft: Großräumige Parklandschaft mit allen erforder-lichen Habitatelementen der Hohltaube

Vorbelastung: Konkurrenz mit Papageien und anderen Nistplatz-konkurrenten u.v.m.

Standort

Habitat: Gesamte Parkanlage bildet Habitat einer großen Hohltaubenpopulation (>70 Paare)

Revierdichte: Maßgeblich vom Bruthöhlenangebot abhängig, in Bereichen hoher Höhlendichte brüten die Hohl-tauben in unmittelbarer Nachbarschaft kolonieartig

Landesbestand: ca. 3.500 Brutpaare, Trend -1

Artansprüche

Bewältigung

VermeidungsmaßnahmenMaßnahmen, die am Projekt ansetzen und zu einer Reduzierung der Projekt-wirkungen führen sowie ein Entstehen von Beeinträchtigungen verhindern

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

- Maßnahmen erzeugen Vermeidung der Verbotsverwirklichung im Sinne von §44 Abs. 1- Maßnahmen erzeugen ggf. eine Verringerung des CEF-Bedarfs

Erhalt der Höhlenbäume am Standort- Grundlegende Umplanung des Vorhabens mit Verzicht auf Tiefbahnhof- Tiefgreifende Auswirkungen auf Verkehrs- konzept, Trassenführung und Betrieb

Vermeidung nicht möglich

Bewältigung

Möglichkeiten zur Überwindung der Verbote

CEF/Funktionssicherungsmaßnahmen (§44 Abs. 5)Maßnahmen, die eine ununterbrochene funktionelle Verfügbarkeit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffener Individuen sicher stellen- Maßnahmen erzeugen eine Vermeidung der Verbotsfolge im Sinne von §44 Abs. 1

Habitatentwicklung durch Schaffung Ersatzbrutplatz- Angebot an Bruthöhlen bildet essentiellen Habitatbestandteil und maßgeblichen Faktor für die Siedlungsdichte- Installation von Bruthöhlen in den weiteren Parkanlagen

Vorgezogener Funktionsausgleich möglich

Ausblick

Probleme erkennbar, Lösungen in Arbeit

Ausblick

Fachliche Anforderungen versus Genehmigungspraxis- Bestimmte Konfliktsituationen lassen sich mittels CEF nicht lösen- Mache Vorhabenansprüche sind mit fachlichen Anforderungen vielfach nicht

vereinbar- Lösungsbildung ist für den Artenschutz oftmals ein schlechter Kompromiss

Zeitbedarf in Planungsverfahren oft unberücksichtigt- Zeitbedarf für sachgemäße Erfassung bei Planung und Verfahren oft unberücksichtigt- Für Maßnahmenwirksamkeit z.T. längere Reifezeiten erforderlich- Insbesondere Wirksamkeitsnachweis vor Eingriff oft nicht möglich

Instrumente zur Abhilfe

- Probleme mit dem Artenschutz sind oft ausgemacht und nicht durch Arten

verursacht

- frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Artenschutz – von Beginn an

- Anerkennung aufwändiger, zeit- und kostenintensiver Bearbeitung -

Rechtssicherheit

Kontakt ...

D E T Z E L & M A T T H Ä U S

download zum Vortrag:

www.goeg.de

gunther.matthaeus@goeg.de

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