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Landesversammlung des Arbeitskreises Energiewende (AKE) der CSU
26. September 2015
Antrag-Nr.
Finanzierungsfond für die Energiewende (Energiewende-Fonds)
Beschluss: o Zustimmung o Ablehnung o Überweisung o Änderung
Antragsteller: AKE (Martin Ehrenhuber, Prof. Dr. Wolfgang Seiler)
Die Landesversammlung des Arbeitskreises Energiewende der CSU möge beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur unterstützenden Finanzierung der Energie-
wende einen Energiewende-Fond einzurichten, um vor allem die hohen initialen Kosten
der Energiewende bzw. deren Teilbereiche zeitlich zu strecken und somit wirtschafts-, so-
zial- und bürgerfreundlich verträglich zu gestalten.
Begründung:
Die Technologieentwicklung und der Kapazitätsaufbau für erneuerbare Energien werden
derzeit direkt und sofort von den Energieverbrauchern finanziert. Viele Gründe sprechen
jedoch für eine breitere Finanzierungsbasis der Energiewende. Vor allem die Tatsache,
dass die Neuausrichtung des Energieversorgungssystems ein gesamtgesellschaftliches
und strategisches Zukunftsprojekt darstellt, macht eine öffentliche Finanzierung, auch
gestreckt über längere Zeiträume, begründbar. Ausgaben für Technologieentwicklung
werden traditionell überwiegend aus Haushaltsmitteln finanziert, weil der gesamtgesell-
schaftliche Nutzen das übersteigt, was Einzelnen zugerechnet werden kann. Aktuelle
Studien, u.a. von Klaus Töpfer, schlagen deshalb vor, z.B. die Kosten der Technologi-
eentwicklung aus der EEG-Systematik auszugliedern und über einen sogenannten EEG-
Fonds zu finanzieren.
In einem ersten Vorschlag könnten beispielsweise die Kosten der Technologieentwicklung
für Photovoltaik und Offshore-Windkraftanlagen aus der EEG-Umlage herausgenommen
und in einen EEG-Fonds überführt werden. Daraus ergäbe sich ein Fondsvolumen von gut
neun Milliarden Euro pro Jahr in den ersten acht Jahren nach der Einführung. Danach
würde das jährliche Volumen innerhalb von zehn Jahren auf einen relativ konstanten Be-
darf von rund einer Milliarde Euro pro Jahr und dann bis 2050 langsam weiter bis auf rund
0,6 Milliarden Euro pro Jahr absinken. Die EEG-Umlage würde bei Einführung abrupt um
zwei Cent pro Kilowattstunde sinken. Danach würde sie wieder stetig – aber langsamer als
ohne Fonds – bis 2050 ansteigen, wobei sie 2033 erneut das Niveau von 2014 erreichen
würde. Würde die Umlage trotz Einführung des Fonds nicht abgesenkt und stattdessen bis
2033 konstant gehalten – dies ist die zweite Variante –, würde das Fondsvolumen der
ersten 20 Jahre im Vergleich zur ersten Variante auf weniger als die Hälfte sinken. Die
politisch schwer vermittelbaren Steigerungen der EEG-Umlage würden für fast zwei Jahr-
zehnte vermieden.
Um eine haushaltsfreundliche Finanzierung eines EEG-Fonds zu erreichen, kann eine
stärkere Einbindung institutioneller Investoren in die Infrastrukturfinanzierung erfolgen. Bei
den derzeit niedrigen Zinsen haben zum Beispiel Lebensversicherungen zunehmend
Schwierigkeiten, ihre früher gemachten Zinszusagen einzuhalten. Für sie sind daher In-
vestitionen in Technologieentwicklungen attraktiv.
Eine stärker über den Kapitalmarkt, statt allein über den Bürger finanzierte Energiewende,
kann auch auf die anderen Sektoren der Energiewende, wie zum Beispiel die regenerative
Erzeugung von Wärme oder Kälte sowie der Mobilität oder Energiespeichern, erfolgen.
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