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ASpB 2005
SUBITO gegen Goliath? - die Auswirkungen des 2. Korbes auf die Dokumentlieferung
Inhalt
> Deutsches Urheberrecht und sein Vergütungssystem
> Klagen> Verhandlungen zwischen STM Verlagen und subito> DRM System> Urheberrechtsreform> Dokumentlieferung und elektronische Dokumente> Strategien (TIB)
Urheberrecht und Vergütung
> Anfertigen einer Kopie (eines Zss.-Aufsatzes) ist zulässig
> Versenden der Kopie an den Endkunden ist zulässig
> Elektronisches Versenden?> Vergütung muss an Verlage und an Autoren
gezahlt werden> Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
subito
> September 2000: Vereinbarung zwischen Börsenverein und Bund/Länder über (elektr.) Kopienlieferung weltweit
> Nutzergruppen: akademische, Privatpersonen, Kommerzielle Kunden
> Tantiemen: 1 Euro für akad.Kunden, 6 Euro für kommerzielle Kunden
> Tantiemen sind in den subito-Preisen enthalten
Klagen und Verhandlungen I
> Verhandlungen zwischen subito und STM seit Frühjahr 2003
> Klage gegen ZBMed aus USA und UK
> Klage von Börsenverein und STM Stichting gegen subito im Juni 2004
Klagen und Verhandlungen II
> STM Association lodged a complaint with the European Commission against the Federal Republic of Germany under the heading „German Defective Implementation of the Directive“ (June 2004)
> Ergänzungen im Dezember 2004 und Juni 2005
Verhandlungen I
> Definition der Nutzergruppen
> Preissystem auf Basis von Artikeln, Zss.-Titeln oder Verlagen?
> Haftungsfragen
> Dürfen subito-Lieferbibliotheken andere Liefersysteme betreiben?
Verhandlungen II
> Überwachung von subito
> Einbindung von elektronischen Dokumenten
> Einsatz eines DRM
DRM – FileOpen Web Publisher
> Differenzierung der Rechte für Lesen und Drucken > das Erzeugen einer ungeschützten Kopie auf lokalen
Rechnern unterbinden > die Verschlüsselung bei Abholung erlauben > die Prozesse im Batch-Betrieb zulassen > eine verträgliche Performance aufweisen > eine einfache Integration der Software in die
vorhandene Unix-Plattform ermöglichen
DRM II
> die Integration der Abholprozesse in Benutzerverwaltung und Bestellverfolgung zulassen
> eine einfache Anwenderbedienung aufweisen > für bestimmte Kundenkreise (kommerzielle
Kunden) einen Offline-Modus ermöglichen > insbesondere Bibliotheken des subito Library
Service ein zweistufiges Abholverfahren ermöglichen
Urheberechtsreform
> Elektronische Lieferung nur, wenn der Verlag kein eigenes elektronisches Angebot macht
> Aktionsbündnis Urheberecht für Bildung und Wissenschaft
> Neuwahlen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
uwe.rosemann@tib.uni-hannover.de
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