AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL. PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE. Abteilung 32 - Forstwirtschaft. Ripartizione 32 – Foreste. Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den Schutzwald. Bodennutzung in Südtirol. Landesfläche: rund 740.000 ha davon 336.689 ha Wald. - PowerPoint PPT Presentation

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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Ripartizione 32 – ForesteAbteilung 32 - Forstwirtschaft

Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den

Schutzwald

Bodennutzung in Südtirol

Wald45%

Weide22%

andere bewaldete Fläche

5%

Wein1%

Obst3%

unproduktive Fläche (Berge,

Gletscher, usw.)10%

Wiesen10%

Äcker1%

verbaute Fläche 3%

Landesfläche: rund 740.000 ha

davon 336.689 ha Wald

Flächenanteile der Höhenstufen

40% Landesfläche > 2000 m80% Landesfläche > 1000 m → Berg- und Schutzwälder

5 %

11 %

22 %

22 %

40 %

0 10 20 30 40 50

200 - 500

500 - 1.000

1.000 - 1.500

1.500 - 2.000

2.000 - 4.000

Seehöhe(m ü.d.M.)

Nationale Forstinventur 2012

Gesamtwaldfläche: 336.689 ha

Gesamtvorrat

Vfm Vfm/ha

105.188.527 312

Zuwachs pro Jahr

Vfm Vfm/ha

1.856.437 5,5

Hiebsatz pro Jahr

Vfm Rm

638.126 (im Hochwald)

36.623 (im Niederwald)

• LG 21/96 Ziele des Forstgesetztes

Schutz von Boden und Grundstücken im öffentlichen Interesse

Nachhaltige Nutzung der Wiesen, Wälder, Bergmähder und Almen

Erhaltung des Waldes in der Gesamtheit und in all seiner Funktionen

Stärkung der Widerstandsfähigkeitund des ökologischen Wertes der

Bergwaldökosysteme

• Strategien

• Wie erreiche ich dies

Einschränkung der freien Verfügbarkeit von Grund und Boden

Ausgleich der dadurch entstandenen Nutzungs-einschränkung

Lebensraumfunktion

14.700 Tierarten sind in Südtirol nachgewiesen, viele davon leben ständig oder teilweise im Wald.

- 111 Waldtypen

- 1113 Pflanzenarten

- 173 Moose

- 49 Baumarten

pro Hektar Wald auf durchschnittlich 12,4 Kubikmeter

abgestorbene Bäume

Die Leistungen des Waldes

Die Leistungen des WaldesSchutzfunktion

Nutzfunktion

Erholungsfunktion

Wohlfahrtsfunktion

Lebensraum

Nutzfunktion

Die Leistungen des Waldes

Wald

ha336.689

Vorrat

Vfm * Vfm/ha *

105.188.527 312

Anzahl Bäume

Nr. Nr./ha

297.734.742 884

Zuwachs

Vfm * Vfm/ha *

1.856.437 5,5

Hiebsatz

Vfm ** Rm

638.126 36.623

Der Begriff Vorratsfestmeter steht in der Holzmesskunde für Rauminhalt in Kubikmeter (m³) stehenden Holzes.

Die Leistungen des Waldes

Erholungsfunktion

Rund 7.500 km Wanderwege führen durch unsere Wälder.

Ein Hektar bewaldete Fläche weist in der Schweiz einen Erholungswert von 7.846 Franken, also rund 5.885 Euro auf. Auf Südtirol umgerechnet kommt man so auf einen Erholungswert von 2,2 Milliarden Euro.>8.000.000 Touristen/Jahr

>ca. 25.000.000 Übernachtungen

Die Leistungen des Waldes

Wohlfahrtsfunktion

Die Filterleistung variiert je nach Waldtyp. Fichtenwald etwa filtert pro Jahr rund 30 Tonnen Staub pro Hektar aus der Luft, im Buchenwald kommt man gar auf 68 Tonnen.

6.000 der in Südtirol erfassten Wasser-quellen liegen im Wald.

Eine 100jährige Tanne hat ungefähr 600.000 Nadeln und damit eine Filterfläche von 15.000 Quadratmetern. Darüber setzt sie täglich rund 13 Kilogramm Sauerstoff frei. Zum Vergleich: Ein Mensch braucht 0,5 bis zwei Kilogramm Sauerstoff am Tag.

Die Leistungen des Waldes

58 % des Waldes Standortsschutzwald24% des Waldes Objektschutzwald

Schutzwaldfunktion

Schutzfunktion des Waldes

• Schutz gegen Lawinen

• Schutz gegen Sturzprozesse

• Schutz gegen Wildbachprozesse

Schutzfunktion

Der Schutzwirkung des Waldes sind aber Grenzen gesetzt: gegen große Katastrophenereignisse ist

auch der Wald überfordert.Sehr entscheidend ist der

qualitative Zustand der Wälder (Mischung, Stufung, Vitalität,

Dauerbestockung).

Schutz des Waldes gegen Sturzprozesse, Lawinen und

Wildbachprozesse:

-58 % der Waldfläche ist Standortsschutzwald

-24% der Waldfläche ist Objektschutzwald

Die Leistungen des Waldes

Die Schutzwaldhinweiskarte

Bedingung für das Sichern und Beibehalten der Schutzfunktion ist die

Verjüngung des Waldes

Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjügung

• Forstgesetz 1996:• Art 29 (Wildschäden) (1) Zur Verhütung von

Schalenwildschäden im Wald muss bei der Festlegung der Abschusspläne der Wildbestand im Gleichgewicht mit der von der natürlichen Umgebung angebotenen Äsungsgrundlage gehalten werden.

Abschussplanung

Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjüngung

• Jagdgesetz 1987:• Art 1. (Zielsetzung) (1) Dieses Gesetz regelt die

Jagdausübung und deren Überwachung und umfasst den natürlichen und ausgewogenen Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung eines angemessenen Wildbestandes sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen von Wild- und Jagdschäden im Interesse der Allgemeinheit und sorgt für deren Vergütung.

• Art 3 (Hege) (1) Unter Hege versteht man alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung eines Wildbestandes, der den Äsungsbedingungen sowie den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepasst ist.

Abschussplanung

Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjüngung

• Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz:• Art 6 (Abschussplan und Hegeschau) (1) Die

Abschussplanung gemäß Artikel 27 des Gesetzes ist ein Instrument zur Wildbewirtschaftung und zur Verwaltung der Jagdreviere. In den Abschussplänen, die auch auf die Vermeidung der Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zielen, wird das Schalenwild nach Geschlecht, Güte und Alter unterschieden.

Abschussplanung

Was verhindert die Verjüngung und spitzt die Wildschadens- und die Wildbejagungsproblematik im Schutzwald aber oft zu?

Die vernachlässigten Pflegeeingriffe

Die biotischen Schäden

• Schälschäden• Verbissschäden• Fegeschäden

Wildschäden

Gesundheitszustand unserer Wälder-abiotische Schäden – biotische Schäden

Schälschäden: dünne Rinde von jungen Bäumen (10-20 cm Bhd) wird abgeschält, als Ausgleich für Nahrung mit zu geringer Rohfasermenge;

Wildschäden

Gesundheitszustand – biotische Schäden

Verbissschäden: Knospen und Triebe von Jungbäumen werden abgebissen, Bevorzugung von Laubbäumen und Tanne.

Wildschäden

Gesundheitszustand – biotische Schäden

Fegeschäden: durch Abfegen des Bastes; Bevorzugung von Lärche und Zirbe;

• Die weitgehend ungeregelte Nutzung der Wildlebensräume durch Freizeitaktivitäten

• Dies führt zur Abdrängung des Wildes in schwierig begehbare und bejagdbare Gebiete - also ruhige Schutzwaldlagen.

Genau dort ist aber auch die Waldverjüngung problematisch und verträgt am wenigsten den Wildeinfluss

LösungsvorschlägeStrategienZukunftsperspektiven

• Soll der Grundeigentümer die künstliche Verjüngung selber garantieren?

• Soll und kann die öffentliche Hand immer die Kosten übernehmen?

Die Antwort ist:Nicht immer

• Es braucht eine verstärkte Zusammenarbeit und eine gemeinsame Bewusstseinsbildung zwischen Grundeigentümer - Forst und Jägerschaft. Nur so kann die von der Gesellschaft geforderte Erhaltung der Schutzwaldfunktion garantiert werden.

• Die Jäger müssen sich der großen Verantwortung und der großenRolle bei der Bewahrung des Waldes bewusst sein.

• Die Ökonomischen Ökologischen und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge müssen den verschiedenen Akteuren bewusst gemacht werden um zielorientierter umgehen und eventuelle anstehende Probleme besser lösen zu können

AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Ripartizione 32 – ForesteAbteilung 32 - Forstwirtschaft

Danke für die Aufmerksamkeit

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