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Ronald Blaschke, Altenkirchen, 25.05.2018
blaschke@grundeinkommen.de
“Ein Leben in Würde ist nur
mit der bedingungslosen Absicherung
der grundlegenden materiellen Existenz
und gesellschaftlichen Teilhabe möglich.”
Bedingungsloses Grundeinkommen:
Utopie oder doch Zukunft?
GEschichte
Begriffe und Definitionen
Zum Sozialsystem gehören
• Sozialversicherungen (beitrags- und steuerfinanziert)
• soziale Infrastruktur und Dienstleistungen
(hauptsächlich steuerfinanziert
• Mindesteinkommen und Sonderleistungen (steuerfinanziert)
Zwei Typen von Mindesteinkommen möglich
(steuerfinanziert, monetär)
Grundsicherung/Mindestsicherung
Grundeinkommen
Begriffe und Definitionen
Grund-/Mindestsicherung
sozialadministrativ bedürftigkeitsgeprüft (Einkommen, Vermögen)
(in der Regel) nicht individuell garantiert
(Bedarfsgemeinschaft)
(in der Regel) verbunden mit Zwang zur Arbeit und zu
Gegenleistungen (ein Bruch des Menschen- und
Völkerrechts)
sichern (in der Regel) nicht die Existenz und
gesellschaftliche Teilhabe (schafft nicht Armut ab),
verhindern nicht verdeckte Armut
(Nichtinanspruchnahme)
Begriffe und Definitionen
Hartz IV = Grundsicherung,
die gegen Grundrechte verstößt und exkludiert
mit 776 Euro im Durchschnitt (Alleinstehende) ca. 330 Euro
unter Armutsrisikogrenze und dem Mindestbedarf
34 bis rund 50 Prozent Nichtinanspruchnahme
Zwang zur Arbeit/Disziplinierung (Sanktionen)
sozialrechtliche Unterhaltskonstruktion
drückt die Löhne/Arbeitsbedingungen
(Konzessionsbereitschaft)
Begriffe und Definitionen
Grundeinkommen
nicht sozialadministrativ bedürftigkeitsgeprüft
allen Menschen von der Wiege bis zur Bahre individuell
garantiert
ohne Zwang zur Arbeit oder Gegenleistung
sichert bedingungslos allen die grundlegende materielle
Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
(für Deutschland ca. 1.100 Euro netto)
Andere Einkommen können selbstverständlich zum
Grundeinkommen dazukommen (kumulativ).
Höhe Grundeinkommen für Deutschland
Werte für 2018 (netto)
Mindesteinkommen (Befragung) ca. 1.000 €
Warenkorb ca. 1.100 €
Armutsrisikogrenzen durchschnittlich ca. 1.100 €
Pfändungsfreigrenze - Grundfreibetrag 1.134 €
Sollte jeder Mensch ein Grundeinkommen erhalten? (1)
Ja, pragmatische Gründe: weil das Grundeinkommen
Einkommensarmut und verdeckte Armut als auch Angst vor
materieller Unsicherheit beseitigt
menschen- und völkerrechtswidrigen Arbeitszwang
beseitigt, die freie Wahl der Arbeit/des Berufs ermöglicht
den Menschen die Möglichkeit gibt, sich ökonomisch
unerpressbar in die demokratische Gestaltung der
Gesellschaft inkl. der Wirtschaft einzubringen (Bürgerrecht)
Sollte jeder Mensch ein Grundeinkommen erhalten? (2)
Ja, pragmatische Gründe: weil das Grundeinkommen
den Menschen die individuelle ökonomische
Unabhängigkeit in Partnerschaften und Familie sichert
dem Datenschutz entgegenkommt
Arbeitszeitverkürzung und Zeitsouveränität befördert
bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht
(Verhandlungsmacht)
Mittelstand und Selbständige fördert (Risikoabsicherung)
BAG GRUNDEINKOMMEN
Prognosen zu Erwerbsarbeit
Befragung Deutschland 2010 Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung mbH Innsbruck,
von Götz Werner finanziert 2.100 Befragungen
keine Angabe Höhe Grundeinkommen oder zu anderen Rahmenbedingungen
- 72 % aller Erwerbstätigen wollen ihr Arbeitsangebot nicht verändern.
- 28 % Erwerbstätige durchschnittliche Arbeitszeitverkürzung: - 4,3 Stunden pro Woche
- Erwerbslose durchschnittlich auf 18 Stunden erhöhen - aus anderen Gründen nicht Erwerbstätige ca. 11 Stunden erhöhen
- Rentner und Hausfrauen/-männer ca. 6 bis 7 Stunden erhöhen
= + 2,4 Std.
Veränderung Arbeitszeiten/-angebot abhängig von Einkommenssituation, Beruf bzw. berufliche Belastung usw.
BAG GRUNDEINKOMMEN
Prognosen zu Erwerbsarbeit
Befragung Schweiz 2013 Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
1.283 auswertbare Datensätze, Online-Befragung keine Angabe Höhe Grundeinkommen oder zu anderen
Rahmenbedingungen, diskutiert wurden in der Schweiz derzeit 2.500 CHF = 2.350 Euro, Armutsrisikogrenze ca. 1.900 Euro
- insgesamt 60 % der Befragten würden nach Einführung eines Grundeinkommens beruflich etwas verändern
- 36 %: Verkürzung Erwerbsarbeit
- 33 %: mehr Zeit für berufliche Weiterbildung
- 22 %: berufliche Tätigkeit wechseln
- 3,5 % Prozent keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen
BAG GRUNDEINKOMMEN
Prognosen zu Erwerbsarbeit
Befragung Deutschland 2017 repräsentative Befragung Splendid Research gmbH, 1.024 Deutsche
befragt keine Angabe zu anderen Rahmenbedingungen
- 58 % befürworten Grundeinkommen
- es sollte ca. 1.137 Euro betragen
- damit Männer aufhören, Erwerbsarbeit zu leisten, müsste das GE 1.830 Euro betragen, bei Frauen 1.477 Euro
- bei 1.500 Euro GE würden 15 % Erwerbsarbeit aufgeben, 18 %
Erwerbsarbeitszeit verkürzen, 6 % anderen Job suchen
- bei 1.000 Euro würden 9 % Erwerbsarbeit aufgeben, 13 % Erwerbsarbeitszeit verkürzen, 7 % anderen Job suchen
- in billigere Regionen umziehen, dort sich ehrenamtlich engagieren oder lokale Unternehmen gründen: 37 bis 40 % der Erwerbstätigen
(wenn GE niedrig 40 %): regionale Strukturentwicklung
BAG GRUNDEINKOMMEN
Prognosen zu Erwerbsarbeit
Befragung Deutschland 2017 DIW, 1.099 Deutsche befragt
Grundeinkommen 1.000 Euro, keine Angabe zu anderen Rahmenbedingungen
- 49 % befürworten Grundeinkommen
- 9 % würden aufhören, Erwerbsarbeit zu leisten
- - 71 % würden Arbeitszeit nicht verändern
- 28 % würden sie reduzieren -
die (Über)Vollzeitwerwerbstätigen (39 bis über 46 Stunden) ca. 24 Stunden
die Teilzeiterwerbstätigen (unter 39 Stunden)
ca. 17 Stunden
Wie sollte ein BGE ausgestaltet sein?
hoch genug, um die materielle Existenz und gesellschaftliche
Teilhabe zu sichern (Umverteilung von oben nach unten)
•
verbunden mit
Mindestlohn, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Umwandlung
der Sozial- in Bürgerversicherungen
Reduktion und Umverteilung von Erwerbsarbeitszeit (gesetzliche
und kollektive/tarifliche Regelungen) und Zeitsouveränität
Aufwertung “Frauenberufe”, Umverteilung unbezahlte
Sorgearbeit
Ausweitung und Demokratisierung der öffentlichen/sozialen
Infrastruktur und Dienstleistungen
ökologische Gestaltung der Gesellschaft und Wirtschaft
Demokratisierung von Gesellschaft und Wirtschaft/Finanzwesen
Grundeinkommen als ein Globales Soziales Recht
Diskussionsbühne Grundeinkommen Deutschland
Organisationen, die für das Grundeinkommen streiten
Netzwerk Grundeinkommen
- rund 5.000 Einzelmitglieder, 126 Mitgliedsorganisationen
- davon 36 Regionalinitiativen
- 27 Mitglieder im wissenschaftlichen Beirat
- Partnerorganisation von BIEN und Mitglied bei UBIE
Zusammenschluss von Einzelpersonen, Organisationen und
Initiativen mit dem Ziel, ein bedingungsloses Grundeinkommen
für alle Menschen einzuführen,
- das existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe
ermöglicht,
- auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht,
- das ohne Bedürftigkeitsprüfung und
- ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen
garantiert wird.
Organisationen in Deutschland, die für das Grundeinkommen
streiten bzw. sich dazu bekennen
Attac, AG genug für alle
Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Deutscher Bundesjugendring
Bundesjugendwerk der AWO
Naturfreundejugend
Internationale Erich- Fromm-Gesellschaft
Soziale Bewegungen / Debatten , in denen das Grundeinkommen
einen festen Platz hat oder positiv bzw. offen diskutiert wird
Degrowth
Care-Revolution
solidarische Ökonomie
Digitalisierungsdebatte
globalisierungskritische Bewegung (Attac)
entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen
Organisationen in Deutschland, die das Grundeinkommen
diskutieren
Gewerkschaften: ver.di, IG BAU, GEW, IG Metall (Befragung)
Diakonie
Parteien, die für das Grundeinkommen streiten bzw. sich dazu
bekennen (Auswahl)
Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz 0,8 %
Piratenpartei 0,4 %
Bündnis Grundeinkommen 0,2 %
Demokratie in Bewegung 0,1 %
V-Partei³ 0,1 %
Partei der Humanisten 0,0 %
Die Violetten 0,0 %
Menschliche Welt 0,0 %
Parteien, die das Grundeinkommen diskutieren, Schritte dahin
fordern
DIE LINKE 9,2%
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8,9%
ÖDP 0,3 %
Schritte sind z. B:
- Kindergrundsicherung bzw. Kindergeld für alle Kinder und
Jugendlichen
- Bildungsgeld für alle Studierenden (elternunabh./keine Rückz.)
- Abschaffung Sanktionen SGB II/SGB XII
- “Grundeinkommen” für Auszeiten (Sabbatical)
- Grundrente
- “Grundeinkommen” für Pflegende, Nichterwerbsfähige
- Bürgerversicherung
AUSGEWÄHLTE MODELLE / KONZEPTE FÜR DEUTSCHLAND
„EMANZIPATORISCHES GRUNDEINKOMMEN“ DER BAG GRUNDEINKOMMEN IN UND BEI DER PARTEI DIE LINKE.
(2014)
- ab 16 Jahre 1.080 € plus kostenfreie KV/PV, wenn kein Einkommen
(Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren 540 €)
- BGE sockelt Rente, RV/KV/PV als paritätisch finanzierte Bürgerver-
sicherung, modifizierte ELV, steuerfinanzierte Sozialleistungen
fließen ins Grundeinkommen (außer Wohngeld und Sonderbedarfe
für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Schwangere)
- Kosten ca. netto 474 Milliarden € (Sozialdividende 863 Milliarden €)
- Finanzierung: 33,5 % Abgabe auf alle Bruttoeinkommen, Minimie-
rung Eingangs- (5 %) und Spitzensteuersatz (15 %), nur noch eine
Steuerklasse, Sachkapital-, Primärenergie-, Luxusumsatzabgabe
- Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung, Ausbau Infrastruktur,
geschlechterpolitische Maßnahmen, Demokratisierung Gesellschaft
und Wirtschaft - alle unter 7.000 brutto haben mehr / 97% der Beschäftigten
„SOLIDARISCHES GRUNDEINKOMMEN“ DER SPD KREIS RHEIN-ERFT (2010)
- ab 18 Jahre 800 € (oberhalb Armutsrisikogrenze, derzeit
durchschnittlich 1.100 €) plus kostenfreie KV/PV, wenn kein
Einkommen (Kinder/Jugendliche 500 €)
- RV/KV/PV als paritätisch finanzierte Bürgerversicherung,
steuerfinanzierte Sozialleistungen fließen ins Grundeinkommen
(außer Sonderbedarfe und Wohngeld)
- Kosten netto (bei 800/500 €) ca. 731 Milliarden € (Sozialdividende)
- Finanzierung aus der neuen 50 % flat tax auf alle Bruttoeinkommen
(neue EST, wobei Grundeinkommen von Steuerschuld abgezogen
wird - also real ein niedrigerer Steuersatz)
- Mindestlohn, Ausbau Infrastruktur, frauenpolitische Maßnahmen
„GRÜNE GRUNDSICHERUNG“ VON MANUEL EMMLER/THOMAS PORESKI (2008)
- 500 € plus KdU bei Bedürftigkeit (KdU durchschnittlich 360 €) plus
kostenfreie KV/PV, wenn kein Einkommen (Kinder/Jugendliche 400
€)
- BGE sockelt RV, RV/KV/PV als Bürgerversicherung über 25 % flat
tax und Arbeitgeberabgabe finanziert, Diskussion obligatorische
oder freiwillige ALV, steuerfinanzierte Sozialleistungen fließen ins
Grundeinkommen ein (außer Sonderbedarfe)
- Kosten netto ca. 327 Milliarden € (Sozialdividende)
- Finanzierung: 25 % flat tax auf alle Bruttoeinkommen
- Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung, Ausbau Infrastruktur,
frauenpolitische Maßnahmen
„SOLIDARISCHES BÜRGERGELD“ VON DIETER ALTHAUS, CDU (2010)
- 400 €, bei Bedarf Kosten der Unterkunft und Heizung (pauschal), 200 € KV/PV-Prämie
- Abschaffung Rentenversicherung; ALV, Zusatzrente finanziert durch 18 % Lohnsummenabgabe der AG, KV/PV finanziert durch EST, steuerfinanzierte Sozialleistungen fließen ins Grundeinkommen (außer Sonderbedarfe)
- Kosten netto ca. 306 Milliarden € (Sozialdividende)
- Finanzierung: 40 % flat tax (neue EST), Erhöhung MWST von 7 % auf 19 % (außer Lebensmittel)
- evtl. Mindestlohn, Beförderung Niedriglohnsektor, keine Angaben zu Ausbau Infrastruktur und zu frauenpolitischen Maßnahmen
BAG GRUNDEINKOMMEN
Verteilungswirkung im Vergleich Netto 2013 und mit Transfer (Single)
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
18000
20000
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 15.000 30.000
Bruttoeinkommen in Euro
Ne
tto
ein
ko
mm
en
in
Eu
ro
heute
Althaus
LINKE
Grüne
Projekte / Diskussionen
In Namibia und Indien befristete Projekte mit partiellen Grundeinkommen
(sehr gering, lokal begrenzt) – analoges läuft in Kenia (seit Ende 2016, 20
US-Dollar monatlich nur an arme HH, noch unter der 1-Dollar-Armuts-
grenze, 12 Jahre) an
Kenia: Im Zentrum steht bei GiveDirectly die Frage: Wie kann absolute
Armut am wirkungsvollsten bekämpft werden? Die Antwort haben die
NGOs schon lange: unconditional cash transfers - VENRO
Ergebnisse in Namibia und Indien (auch erste Ergebnisse in Kenia)
bessere Ernährungslage
bessere Gesundheitsversorgung
höhere Schulbesuchsrate
bessere Wohnsituation
gesteigerte Aktivität von Kleinunternehmen
sinkende Kriminalität
Vergleichbarkeit???
kein Grundeinkommen, nicht dauerhaft, absolute Armutsregionen, keine
anderen Sozialleistungen – außer Grundrente, Zuzahlungen für
Krankenversorgung und Schule
Finnland – partielles Grundeinkommen
560 Euro statt gleich hohes Arbeitslosengeld für 2.000 Erwerbslose
2 Jahre lang
Ziel: Erwerbsarbeitsanreiz durch Nichtanrechnung weiterer Erwerbs-
einkommen testen Ergebnisse 2019
parallel dazu Verschärfung der Repressionen bei anderen Arbeitslosen
„Aktivierungsmodell“:
Arbeitslosen wird die Unterstützung für 4,65 Prozent im Folgevierteljahr gekürzt,
wenn sie nicht innerhalb von 65 Tagen entweder mindestens 18 Stunden
Lohnarbeit geleistet oder wenigstens 241 Euro als Selbstständige verdient
haben. Auch wer eine fünftägige Jobaktivierungsmaßnahme oder eine
Weiterbildungsmaßnahme absolviert hat, bekommt keine Kürzung.
In Ontario (Provinz in Kanada) an arme Haushalte / Arbeitslose ein
bedingungsloser Geldzuschuss auf eine bestimmte Geldhöhe
- in vier Testgebieten können Menschen, die weniger als 34.000 Dollar (22.100
Euro) im Jahr verdienen, den Zuschuss beantragen
- werden sie für das Projekt ausgewählt, erhalten sie jährlich bis zu 17.000
Dollar zusätzlich von der Provinz.
- aber Teilnehmer/innen, die erwerbsarbeiten, dürfen 50 Prozent ihres
Verdienstes behalten -das heißt höhe Anrechnungsrate Erwerbseinkommen
Faktisch Ziel wie Finnland – Arbeitsanreize von Armen und Erwerbslosen
testen
Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-
Holsteinischen Landtages (2017-2022) zwischen der
CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP
„Damit sich die Menschen in Zukunft eigenverantwortlich und
flexibel im Arbeitsmarkt bewegen können, muss auch das
Verhältnis von Arbeit und Absicherung neu austariert werden. Wir
werden daher ein Zukunftslabor mit den Akteurinnen und
Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und aus der Wissenschaft ins
Leben rufen, in deren Rahmen die Umsetzbarkeit neuer
Absicherungsmodelle, z.B. ein Bürgergeld, ein Grundeinkommen
oder die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme,
diskutiert und bewertet werden sollen. Ebenso wichtig wie die
soziale und ökonomische Flexibilisierung des Arbeitslebens soll
dabei auch die Entbürokratisierung der Arbeits- und Sozial-
verwaltung sein. Die Ergebnisse dieses Prozesses wollen wir in
die bundespolitische Debatte tragen, um unser Land fit für die
Herausforderungen der Zukunft zu machen und um Existenz-
ängste von den Bürgerinnen und Bürgern fern zu halten.“
Stadtrat Flensburg, Januar 2018
Feldversuch zum Grundeinkommen
„Die Verwaltung wird beauftragt, sich nachdrücklich für die
Durchführung eines Feldversuchs zur Erprobung eines
‚Bedingungslosen Grundeinkommens‘ (BGE) in Flensburg bei der
Landesregierung sowie in Abstimmung mit dieser auch
gegenüber dem Bund einzusetzen.
Der Feldversuch sollte wissenschaftlich begleitet und evaluiert
werden. Er sollte mit einer die Gesamtbevölkerung
repräsentierenden Gruppe durchgeführt werden. Ziel ist,
Grundlagen für eine mögliche stadt- und langfristig landes-
/bundesweite Umsetzung zu generieren. Dabei muss
gewährleistet sein, dass insbesondere Empfänger*innen von
Sozialleistungen keine materiellen oder sonstige Nachteile
erfahren. Die Ausgestaltung erfolgt nach Maßgabe des Projekt-
und Kostenträgers (Bund, Land) sowie ggf. der wissenschaft-
lichen Begleitung.“
Chancen und Probleme von Feldversuchen in Deutschland
Chancen
- Öffentlichkeitsaufmerksamkeit
- eröffnet öffentliche Diskussionsräume,
- eröffnet aber auch Profilierungsräume
Chancen und Probleme von Feldversuchen in Deutschland
Probleme
1. Grundrechtliche Problematik
- mit Grundrechten experimentiert man nicht, die hat man:
ein Feldversuch stellt faktisch ein Grundrecht in Frage
2. Durchführbarkeit
Feldversuche in Deutschland überhaupt möglich? Ungewiss!!
- denn je nach gewähltem Modell weitreichende Änderungen im
Sozialtransfer- und -Versicherungssystem und im Steuersystem - für einen
begrenzten Zeitraum, - einen begrenzten lokalen Raum und - für eine
ausgewählte, begrenzte Personengruppe
3. Methodologische Problematik
a) Feldversuch mit zeitlicher, räumlicher und persönlicher
Begrenzung/Auswahl hat faktisch nur eine sehr begrenzte bis gar keine
Aussagekraft bzgl. eines Grundeinkommens für alle „von der Wiege bis zur
Bahre“
Beachte auch: simulierte Verhaltensweisen entsprechend jetzt geltenden
Normativen
Chancen und Probleme von Feldversuchen in Deutschland
Lösung
1. Gesetze sind faktisch Experimente
„Im Grunde sind sämtliche Gesetze in mehr oder weniger starker Ausprägung
Experimente, denn Gesetze werden für die Zukunft geschaffen. Dieser
Experimentiercharakter findet Ausdruck in den zahlreichen Gesetzesänderungen
und -novellierungen, die der Gesetzgeber vornimmt, um die Gesetzeslage der
sich ständig ändernden Realität anzupassen.“ WD des Deutschen Bundestags
2. Schrittweise Einführung
zum Beispiel durch lebensphasenspezifische „Grundeinkommen“ (siehe
oben) bis zur Zusammenfassung dieser zum Grundeinkommen „von der Wiege
bis zur Bahre“
Neben Schritten im Sinne von lebensphasenspezifischen
“Grundeinkommen”
Einführung nicht monetärer, bedingungsloser
GRUNDleistungen
(wie das Grundeinkommen steuer-/abgabefinanziert)
z. B.
gebührenfreier ÖPNV
gebührenfreie Schülerspeisung
gebührenfreier Energiegrundsockel
gebührenfreie Zugänge zu Kultur und Bildung
gebührenfreies Internet
gebührenfreie Gesundheitsversorgung
…
Danke für die Aufmerksamkeit.
Ronald Blaschke
blaschke@grundeinkommen.de
Netzwerk Grundeinkommen
https://www.grundeinkommen.de/
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Übersicht über Modelle eines Grundeinkommens
Materialien und Literaturliste
Vorträge und Videos
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