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Seite 1Werner Stoy, BG RCI
Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 21. Mai 2014, Oberhof
Der Gefahrtarif 2013 der BG RCI
Seite 2Werner Stoy, BG RCI
Themen:1. Warum ist der Gefahrtarif wichtig für die Unternehmen?
2. Können die BG oder der Unternehmer die Gefahrklasse beeinflussen?
3. Wie kommt die im Gefahrtarif festgelegte Gefahrklasse zustande?
4. Warum gibt es einen neuen Gefahrtarif?
5. Woher kennt der Unternehmer die neue Gefahrklasse?
6. Was sind die Kernpunkte des Gefahrtarifs 2013?
6.1 Einheitlicher Textteil (Abschnitte I, II, IV) für 5 Branchen der BG RCI
6.2 Einheitliche Parameter für die Berechnung der Gefahrklassen
6.3 Branchenspezifische Kataloge der Unternehmensarten/Gewerbezweige
und Gefahrklassen
7. Gefahrtarifstellen/Gefahrklassen für die Unternehmen der
Branche Chemische Industrie
Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 21. Mai 2014, Oberhof
Seite 3Werner Stoy, BG RCI
1. Warum ist der Gefahrtarif wichtig für die Unternehmen?
Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 21. Mai 2014, Obe rhof
� Weil im Gefahrtarif die Gefahrklassen für die Gefahrtarifstel len/
Gewerbezweige der BG festgelegt sind
� Weil die Gefahrklassen Einfluss auf den BG-Beitrag haben
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Seite 5Werner Stoy, BG RCI
= Regelbeitrag auf 1000,-- EUR Entgelt
1000
Nachgewiesenes Entgelt x Beitragsfuß x Gefahrklasse
Berechnung des Regelbeitrags in der Basis- und Strukturumlage und des Beitragsin der Beitragsumlage „Lastenverteilung nach Neurenten“:
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Berechnung des Regelbeitrags in der Beitragsumlage „Lastenverteilung nachEntgelten“ und der Beitragsumlage „Lastenausgleich“:
= Regelbeitrag auf 1000,-- EUR Entgelt
1000
Nachgewiesenes Entgelt x Beitragsfuß
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Seite 6Werner Stoy, BG RCI
Die Mitgliedsbeiträge werden nach Ablauf des Umlagejahres (Beitragsjahres)
durch Bescheid festgesetzt.
Beitragsbescheide vom 24.05.2013
Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2012
Für Beitragsbescheide 2012 kam noch die 2012 gültige Gefahrklasse des
Gefahrtarifs 2007 zum Ansatz.
Beitragsbescheide vom Juli 2014
Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2013
Ab Umlagejahr 2013 gilt der Gefahrtarif 2013.
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Seite 7Werner Stoy, BG RCI
Gefahrtarif
Die Gefahrklassen werden im Gefahrtarif festgesetzt.
Jede BG hat einen oder ggf. mehrere Gefahrtarife (bei mehreren Branchen).
BG RCI:
Gefahrtarif 2013 für Branchen Baustoffe-Steine-Erden, Chemische
Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung und Branche
Zucker
Gefahrtarif 2012 für Branche Bergbau
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Funktion des Gefahrtarifs
Untergliederung der Mitgliedsunternehmen nach Gefahren-
gemeinschaften (Risikogruppen) technologisch oder
belastungsmäßig gleichartiger Unternehmen
� Gefahrtarifstellen
denen Messzahlen für das Versicherungsrisiko (Gefährdungs-
risiko) zugeordnet sind.
� Gefahrklassen
Orientierung des Mitgliedsbeitrags am Versicherungsrisiko
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Seite 10Werner Stoy, BG RCI
A) Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrtarifstellen
Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrtarifstelle wird durch seine
Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig bestimmt (Teil II, Nr. 1 GT 2013).
Dies richtet sich entweder nach den Arbeitsvorgängen, den Tätigkeiten, den
verwendeten Rohstoffen oder der Art der im Unternehmen hergestellten
Erzeugnisse.
Ändert sich der Gewerbezweig, ändert die BG die Veranlagung, falls der neue
Gewerbezweig unter eine andere Gefahrtarifsstelle fällt.
Die Veranlagung gilt max. für die Tarifzeit (§ 159 Abs. 1 SGB VII). Es
besteht kein weitergehender Vertrauensschutz.
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Teil II, Nr. 4 GT 2013
2. Können die BG oder der Unternehmer die Gefahrklasse beeinflussen?
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Seite 11Werner Stoy, BG RCI
B) Die Gefahrklassen sind im Teil III „Katalog der Unternehmensarten/Gewerbezweige
und Gefahrklassen“ des Gefahrtarifs den Gefahrtarifstellen fest zugeordnet.
Fällt ein Unternehmen unter eine bestimmte Gefahrtarifstelle, hat es
automatisch auch die Gefahrklasse dieser Gefahrtarifstelle.
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2. Können die BG oder der Unternehmer die Gefahrklasse beeinflussen?
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3. Wie kommt die im Gefahrtarif festgelegte Gefahrklasse zustande?
=Belastungsziffer der Gefahrtarifstelle (BZ)
Entgelte (+ Vers.summen) der Gefahrtarifstelle im Beobachtungszeitraum
Entschädigungsleistungen in der Gefahrtarifstelle im Beobachtungszeitraum x 1000
1. Schritt: Belastungsziffer
2. Schritt: Rohgefahrklasse
Rundung der BZ auf 2 (ggf. 1) Nach-Komma-Stellen = Rohgefahrklasse
Die Belastungsziffer gibt an, wie hoch die Entschädigungsleistungen der BG für die
Versicherten der in einer Gefahrtarifstelle zusammengefassten Unternehmen je 1.000,-- EUR
nachgewiesenem Entgelt in einem mehrjährigen Beobachtungszeitraum waren
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3. Schritt: Festsetzung der Gefahrklasse im GT 2013
� Falls bei ansonsten gleichen Ausgangsparametern die B eitragsbelastung gegenüber dem Vergleichsjahr 2010 nur infolge der neuen Gefahrklasse des GT 2013 bis zu 15 % ansteigt:
Rohgefahrklasse = Gefahrklasse
Die Gefahrklasse gilt für die gesamte anschließende Laufzeit des Gefahrtarifs 2013
� Falls bei ansonsten gleichen Ausgangsparametern die Beitragsbelastung gegenüber demVergleichsjahr 2010 nur infolge der neuen Gefahrklasse um mehr als 50 % ansteigen würde:
Begrenzung des Anstiegs der Gefahrklasse bis Umlagejahr 2015 auf 50 %
Einzelheiten dazu unter Nr. 7
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3. Wie kommt die im Gefahrtarif festgelegte Gefahrklasse zustande?
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4. Warum gibt es einen neuen Gefahrtarif?
Die Laufzeit eines Gefahrtarifs beträgt höchstens 6 Jahre
Zum 31.12.2012 sind die von den Vorgänger-BGen der BG RCI
übernommenen Gefahrtarife ausgelaufen (außer Branche Bergbau)
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5. Woher kennt der Unternehmer die neue Gefahrklasse?
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6. Was sind die Kernpunkte des Gefahrtarifs 2013?
6.1 Einheitlicher Textteil (Abschnitte I, II, IV) für 5 Branchen der BG RCI
Teil I Allgemeine Erläuterungen
Teil II Veranlagung von Unternehmen
Teil IV Zuordnung der Entgelte zu den veranlagten Gewerbezweigen
Gliederung in 4 Abschnitte beruht auf einem neuen Konzept einer
Arbeitsgruppe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Vorher nur 2 Abschnitte.
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6.2 Einheitliche Parameter für die Berechnung der Gefahrklassen
• Beobachtungszeitraum 2007 bis 2010• Berücksichtigt werden nur Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und •Berufskrankheiten), die in diesem Zeitraum eingetreten sind• Berücksichtigt werden alle Leistungen an Versicherte (Heilbehandlung,
Renten i.w.S.), die während des Beobachtungszeitraums für imBeobachtungszeitraum eingetretene Versicherungsfälle erbracht werden.Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen, in dem die Versichertenbeschäftigt waren, zu Beginn des Beobachtungszeitraums noch bestandenhat oder ob es während des Beobachtungszeitraums eingestellt worden ist.
• Keine Eck- oder Basis-Gefahrklasse• Die einheitlichen Berechnungsparameter führen zu niedrigeren Gefahr-
klassen in der Branche Chemische Industrie. Dies wird zwangsläufig durch einen höheren Beitragsfuß ab der Umlage 2013 ausgeglichen.
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6.3 Branchenspezifische Kataloge der Unternehmensarten undGewerbezweige
Gefahrtarifstellen- Gewerbezweig GefahrklasseNummer
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7. Gefahrtarifstellen/Gefahrklassen für die Branche Chemis che Industrie
1. Keine relevante Veränderung des Zuschnitts der Gefahrtarifstellen
gegenüber Gefahrtarifen 2001 und 2007 der ehem. BG Chemie
bzw. der BG RCI
2. Begrenzung des Anstiegs der Gefahrklassen
Seite 28Werner Stoy, BG RCI
� Falls bei ansonsten gleichen Ausgangsparametern die B eitragsbelastung gegenüber
dem Vergleichsjahr 2010 nur infolge der neuen Gefahrklasse um mehr als 15 %
ansteigt:
Gestufter Anstieg von 2013 bis 2015
Anstieg im Umlagejahr 2013 um 15 %
Anstieg im Umlagejahr 2014 auf den Mittelwert zwischen Umlagejahr 2013 und
Umlagejahr 2015
Anstieg im Umlagejahr 2015 auf die Rohgefahrklasse, jedoch höchstens um 50 %.
Die Gefahrklasse des Umlagejahrs 2015 gilt auch für die gesamte anschließende Laufzeit
des Gefahrtarifs 2013.
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Seite 29Werner Stoy, BG RCI
Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 21. Mai 2014, Oberhof
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
E-Mail: werner.stoy@bgrci.de
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