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Der ICD-Träger am Arbeitsplatz

- Aus Sicht des Reha-Beraters –

Jahrestagung des Bundesverbandes

Defibrillator (ICD) Deutschland e. V.

9. März 2014 | Vortrag von Sebastian Bönisch

Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (B. A.)

Angehender Gesundheitsökonom (MBA)

Projektleiter

Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt

Bundesvorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG), Berlin

Leitung Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit

Redaktionsteam der Fachzeitschrift FORUM sozialarbeit + gesundheit

Zu meiner Person

Was bedeutet Rehabilitation

für einen ICD-Patienten?

Ist ein Defibrillator eine „Behinderung!?

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

(§ 2 SGB IX)

ICD = Behinderung?

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

(§ 2 SGB IX)

ICD = Behinderung?

Wichtige Bezugssysteme zur Teilhabe

UN-Behindertenrechtskonvention

9. Sozialgesetzbuch Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)

Rehabilitation bei eingeschränkter

TEILHABE!

Was ist Aufgabe von Teilhabe-Leistungen?

1. „Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,

Was ist Aufgabe von TEILHABE-Leistungen?

3. Die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sicher oder

4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“ (§ 4 SGB IX)

Was ist Aufgabe von TEILHABE-Leistungen?

Welche Teilhabeleistungen gibt es?

Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben

Unterhalts-sichernde und

ergänzende Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in

der Gemeinschaft

Behandlung durch Ärzte und andere Heilberufe

Früherkennung und Frühförderung

Arznei- und Verbandmittel

Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie

Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel

Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen

Stufenweise Wiedereingliederung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel

Belastungserprobung und Arbeitstherapie

Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen

Stufenweise Wiedereingliederung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Ziel: Schrittweise Heranführung an volle Arbeitsbelastung

Individuelle Durchführung: stundenweise/ tageweise (Dauer zwischen 6 Wochen und 6 Monaten)

Im Rahmen der Arbeitsunfähigkeit

AG muss zustimmen

Stufenweise Wiedereingliederung

Freiwilliger Arbeitsversuch!

Arbeitsunfähiger Versicherter

Erstellung eines Stufenplans (Reha-Arzt/ Hausarzt)

Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt)

Genehmigung Maßnahme (RV /KV)

Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähiger Versicherter

Erstellung eines Stufenplans (Reha-Arzt/ Hausarzt)

Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt)

Genehmigung Maßnahme (RV /KV)

Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähiger Versicherter

Erstellung eines Stufenplans (Reha-Arzt/ Hausarzt)

Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt)

Genehmigung Maßnahme (RV /KV)

Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähiger Versicherter

Erstellung eines Stufenplans (Reha-Arzt/ Hausarzt)

Prüfung ind. Stufenplan (AG/ Betriebsarzt)

Genehmigung Maßnahme (RV /KV)

Stufenweise Wiedereingliederung

Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben

Unterhalts-sichernde und

ergänzende Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in

der Gemeinschaft

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

15 Vorversicherungsjahre ODER (drohende) Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ODER unmittelbar nach Leistungen zur med. Reha indiziert

Persönliche Voraussetzungen:

Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert

Positive Erwerbsprognose (Abwendung oder Minderung)

Bezugsberuf!

Voraussetzungen (RV-Träger)

Formelles Antragsformular (G100)

Zusatzfragebogen (G130) Schulischer und beruflicher Werdegang

Angaben zu der letzten Tätigkeit

Med. Unterlagen Ärztlicher Befundbericht

Reha-Entlassungsbericht

Ärtzlicher Entlassungsbericht

Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit

MDK-Gutachten

Antragstellung (RV-Träger)

Formelles Antragsformular (G100)

Zusatzfragebogen (G130) Schulischer und beruflicher Werdegang

Angaben zu der letzten Tätigkeit

Med. Unterlagen Ärztlicher Befundbericht

Reha-Entlassungsbericht

Ärtzlicher Entlassungsbericht

Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit

MDK-Gutachten

Antragstellung (RV-Träger)

Hilfe zur ERHALTUNG eines Arbeitsplatzes

Eingliederungszuschüsse (EGZ) an den AG bei innerbetrieblicher Umsetzung

Qualifizierung für einen leidensgerechten Arbeitsplatz

Technische Arbeitshilfen

Arbeitsassistenz

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hilfe zur ERLANGUNG eines Arbeitsplatzes

EGZ an AG bei Bereitstellung und Einarbeitung an einen leidensgerechten Arbeitsplatz

Probebeschäftigung

Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz

Ind. Betriebliche Qualifizierung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben

Unterhalts-sichernde und

ergänzende Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in

der Gemeinschaft

Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Ausbildungsgeld etc.

Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung

Ärztliche verordneter Reha-Sport, Funktionstraining

Fahrt- und andere Reisekosten

Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten

Nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges

Kraftfahrzeughilfe

Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen

Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Ausbildungsgeld etc.

Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung

Ärztliche verordneter Reha-Sport, Funktionstraining

Fahr- und andere Reisekosten

Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten

Nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges

Kraftfahrzeughilfe

Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen

Entgeltfortzahlung (6 Wochen)

Krankengeld (KV)

Übergangsgeld (RV/ BA)

Max. 78 Wochen (in 3 Jahren bei „gleicher“ Krankheit), danach Aussteuerung

Finanzielle Absicherung bei Krankheit

Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben

Unterhalts-sichernde und

ergänzende Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in

der Gemeinschaft

Hilfsmittel und Hilfen über §§ 31, 33 SGB IX hinaus

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt

Hilfen bei der Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

Gemeinschaft

Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe)

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

Gemeinschaft

Leistungen zur

medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben

Unterhalts-sichernde und

ergänzende Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in

der Gemeinschaft

Leistungen zur

medizinischen

Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben

Unterhalts-sichernde und

ergänzende Leistungen

Leistungen zur Teilhabe am Leben in

der Gemeinschaft

SGB IX (1. Teil)

Schwerbehindertenrecht SGB IX (2. Teil)

Körperlich

Geistig

Seelisch

Untypisch für Lebensalter

Mind. 6 Monate

Festgestellte Behinderung

Behinderung heißt Einschränkung... (Wdh.)

Abgrenzung: Einschränkung Erwerbsfähigkeit!

Feststellung einer (Schwer-)Behinderung

Schwere der Behinderung = Grad der Behinderung (GdB)/ Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

GdS zwischen 20 und 100 in Zehnerschritten (nicht Prozent!)

Schwerbehinderung ab GdS 50

Eine Erkrankung: Einzel-GdS

Alle Funktionseinschränkungen: Gesamt-GdB

Versorgungsamt zuständig

Feststellung einer (Schwer-)Behinderung

„Für die Bemessung des GdS ist weniger die Art einer Herz- oder Kreislaufkrankheit maßgeblich als die Leistungseinbuße.“ (Versorgungsmed. Grundsätze, 2010)

„nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators (wenigstens 50)“

Merkzeichen

G Lohn- u. Einkommensteuer, Freifahrt oder KFZ-Steuer-Ermäßigung

aG

Parkerleichterung, Freifahrt und KFZ-Steuer-Befreiung

Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Gefährdung des Arbeitsplatzes

wenn

...GdB weniger als 50 und mindestens 30

...infolge der Behinderung ohne ein Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann

Gilt lediglich für berufliche Nachteilsausgleiche, außer auf Anspruch von Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)

Gleichstellung

Agentur für Arbeit zuständig

Kündigungsschutz

Kü bedarf der Zustimmung der Integrationsämter (nach Ende der 6-monatigen Probezeit)

Zusatzurlaub

Anspruch auf bezahlten zusätzlichen Urlaub von einer Arbeitswoche im Urlaubsjahr (5 Tage)

Mehrarbeit

Auf Verlangen Freistellung von Mehrarbeit (werktägliche Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit von 8 Std.)

Berufliche Nachteilsausgleiche

Altersrente wegen Schwerbehinderung

Vorzeitige Inanspruchnahme (abschlagsfreier) gesetzlicher Rente sowie maximaler Rentenabschlag von 10,8 %

Steuerliche Erleichterungen

pauschaler Freibetrag 310 € (ab GdB 30 für Einschränkung d. körperl. Beweglichkeit (auch Herzerkrankung!))

pauschaler Freibetrag 570 € (ab GdB 50)

KFZ-Steuererleichterung

ab GdB 70: Fahrten zur Arbeit

ab GdB 80/ GdB 50+G: Privatfahrten

Allgemeine Nachteilsausgleiche

Arbeitnehmer:

Beratung und Betreuung in Fragen d. Arbeitslebens

Finanzielle Hilfen: Arbeitsassistenz, Technische Arbeitshilfen, Weiterbildungsmaßnahmen

Arbeitgeber:

Beratung im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Finanzielle Hilfen: behinderungsgerechter Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

zuständig: Integrationsamt/ örtl. Fürsorgestelle

tätigkeitsneutrale“ Frage nach einer Schwerbehinderung unzulässig (§ 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX)

Bei Nachfrage besteht Verleugnungsrecht

Zulässige Fragen sind

konkrete arbeitsplatzbezogene Fragen

gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für spezifischen Arbeitsplatz

Offenbarung der Schwerbehinderung

Wer kann mich beraten und unterstützen!?

Sozialdienste

Gemeinsame Servicestellen

Integrationsfachdienste

Weitere Sozialverbände

Bürgertelefone der Bundesministerien

SchwB-Vertretung/ Betriebsrat/ Personalrat/ Betriebsarzt

Beratungs- und Anlaufstellen

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Wegweiser – Rehabilitaiton und Teilhabe behinderter Menschen, 15. Auflage 2013

Wegweiser für Ärzte und weitere Fachkräfte der Rehabilitation, 3. Auflage 2005 (Deutscher Ärzte-Verlag)

Handbuch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, 2. Auflage 2009

Literaturempfehlungen

Gemeinsame Empfehlung zur Einheitlichkeit/ Nahtlosigkeit (aktuell in Überarbeitung)

ICF-Praxisleitfaden 1-3 (Zugang zur Rehabilitation/ Einrichtungen der med. Reha/ Krankenhausteam)

Literaturempfehlungen

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