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LAND BURGENLAND
ABTEILUNG 6 – HAUPTREFERAT SOZIALWESEN
Richtlinien 2014
des Landes Burgenland
für die
mobile Hospiz- und Palliativversorgung
Gültig ab 1.1.2014
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen …………………………………………………………………………………………………………….. 1
Inhalte und Grundsätze der Hospiz- und Palliativbetreuung ……………………………………. 3
Strukturen ……………………………………………………………………………………………………………….. 6
Leistungen ………………………………………………………………………………………………………………. 10
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ………………………………. 12
Öffentlichkeitsarbeit und Kurstätigkeit ……………………………………………………………………. 14
Inkrafttreten ……………………………………………………………………………………………………………. 14
Anlage A: Vergütungen ………………………………….………………………………………………………. 15
Anlage B: Dokumentationsinhalte der Mobilen Palliativteams ………...……………………. 17
IMPRESSUM:
Herausgeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen
GZ: 6/SO.HPV101-10000-2-2015
Redaktion: Dipl.SA Erich Craß
~ 1 ~
Grundlagen
„Palliative Care" ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität
von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert
sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen
und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch
frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von
Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher,
psychosozialer und spiritueller Art. (Definition der WHO, 2002)
HOSPIZ und PALLIATIV ist das Anliegen gemeinsam "Leben bis zuletzt" für unheilbar kranke und
sterbende Menschen zu ermöglichen.
Mit "Hospiz" verbindet sich eher die Idee, die Bewegung – mit "palliativ" eher das professionelle
Handeln. Das Werkzeug, das die Hospizidee zu ihrer Verwirklichung braucht, ist "Palliative Care",
worunter im erweiterten Sinn die umfassende und personalintensive multiprofessionelle haupt- und
ehrenamtliche Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen zu verstehen ist. Mit Hilfe der
Hospizidee kann „Palliative Care“ den ganzen Menschen in den Blick nehmen. Die Ideen der Hospiz-
bewegung fließen dabei in jene Prinzipien und Qualitätskriterien ein, die das junge interdisziplinäre
Fachgebiet „Palliative Care“ bearbeitet und zur Verfügung stellt.
Sterbebegleitung im Sinne der Hospizidee verlangt vor allem einen Perspektivenwandel: Das Sterben
wird als ein natürliches Ereignis gesehen – der Tod wird weder beschleunigt noch verlangsamt.
Hospiz, als Leitidee verstanden, kann somit in Organisationen verschiedene Entwicklungsprozesse
anstoßen, die wir unter dem Stichwort „Palliative Kultur“ zusammenfassen. Diese Palliative Kultur
darf sich keinesfalls nur auf Hospize und Palliative Einrichtungen beschränken – sie soll in allen
Einrichtungen der Regelversorgung, vom Krankenhaus über extramurale Dienste bis hin zu den
Heimen implementiert und wirksam werden.
In der Praxis erfolgt die abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung durch Palliativstationen und
Palliativkonsiliardienste in Krankenhäusern, stationären Hospizen, Tageshospizen, durch Mobile
Palliativteams mit unterstützendem Charakter für die bestehenden Leistungsstrukturen (wie z.B.
Hauskrankenpflege oder Hausarzt) und ehrenamtliche HospizhelferInnen (bzw. -begleiterInnen).
Im Oktober 2002 veranstaltete der Burgenländische Landtag ein Hospiz-Symposium. In der Folge
erarbeitete das renommierte Institut „IFF – Palliative Care & Organisations Ethik“ (Fakultät für
Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung der Universitäten Klagenfurt, Wien, Graz - Abteilung
Palliativ Care und Organisations Ethik) in einem umfassenden Projekt unter Einbeziehung aller
Experten vor Ort einen „Hospizplan Burgenland – integrative Palliativversorgung im Burgenland“.
Der Burgenländische Landtag hat im November 2004 auf Grundlage dieses Hospizplanes Burgenland
die Landesregierung aufgefordert, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Hospiz- und
Palliativdiensten sicherzustellen.
~ 2 ~
Vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung den Wunsch hat, die letzte
Zeit ihres Lebens in vertrauter Umgebung zu verbringen und aufgrund der Tatsache, dass das
Burgenland den österreichweit größten Anteil an zu Hause Sterbenden hat, lag die Priorität auf dem
Ausbau eines mobilen Palliativversorgungsnetzwerkes. Der Hospizplan Burgenland sah den Aufbau
einer integrierten Palliativversorgung vor, wobei möglichst keine zusätzlichen Institutionen
geschaffen werden sollten. Daher wurde auf dem Fundament der bereits bestehenden Hospiz- und
Palliativstrukturen aufgebaut. In der Folge kam es zum schrittweisen Ausbau einer flächendeckenden
organisatorischen und personellen Infrastruktur mit einer Landeskoordinatorin, Regionalkoordinator-
innen, mobilen Palliative Care Support Teams und Hospizgruppen (Hospizteams) mit ehrenamtlichen
HospizhelferInnen – ergänzend und unterstützend zur Regelversorgung.
Demgegenüber sind Palliativstationen (medizinische Versorgung im Mittelpunkt) oder stationäre
Hospize (Pflege im Vordergrund der palliativen Betreuung) besondere Versorgungseinheiten, die in
Krankenhäuser oder Pflegeheime integriert sind. Eine Palliativstation mit 8 Betten befindet sich im
Krankenhaus Oberwart und im Pflegeheim St.Peter in Oberpullendorf wurden 5 Betten für
Hospizbetreuung geschaffen.
Im Jahr 2008 wurde insofern eine gesetzliche Grundlage geschaffen, als die „Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis
einschließlich 2013“, LGBl. Nr. 61/2008, im Art. 3 Abs. 2 vorsieht:
„Im Besonderen wird vereinbart, eine österreichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte
Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen.“
Die Inhalte, Grundsätze und Ziele der Hospiz- und Palliativbetreuung im Burgenland orientieren sich
an den Vorgaben des Dachverbandes Hospiz Österreich und an dem Konzept „Abgestufte Hospiz-
und Palliativversorgung in Österreich (ÖBIG 2004) bzw. dem Bericht „Arbeitsgruppe Hospiz- und
Palliativversorgung“ (ÖBIG 2006). Hinsichtlich der Beschreibung der Grundlagen und Strukturen
diente auch der Hospizplan Burgenland als Quelle.
~ 3 ~
Inhalte und Grundsätze der Hospiz- und Palliativbetreuung
Zu den zentralen Inhalten, Grundsätzen und Charakteristika der Hospiz- und Palliativbetreuung
zählen insbesondere die folgenden:
• Ziel der Behandlung und Betreuung sind die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität
der Patientin/des Patienten sowie der Angehörigen.
• Bedarf und Bedürfnisse der Patientin/des Patienten stehen im Zentrum. In der Betreuung und
Behandlung kommt der individuellen Zuwendung ein hoher Stellenwert zu.
• Es wird besonders auf die Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechtes der Patientin/des
Patienten Bedacht genommen.
• In einem ganzheitlichen Betreuungsansatz werden die körperlichen, psychischen, sozialen und
spirituellen Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt.
• Behandlung und Betreuung erfolgen durch ein multiprofessionell zusammengesetztes Team, das
aus speziell qualifiziertem ärztlichen Personal, Gesundheits- und Krankenpflegepersonen,
SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen, SeelsorgerInnen besteht.
Ehrenamtlich Tätige werden in die Betreuungstätigkeit miteinbezogen.
• Vorausschauende Planung ist wesentlich.
• Die Einbeziehung der spezialisierten Fachkräfte in die Behandlung und Betreuung der Betroffenen
soll möglichst frühzeitig erfolgen.
• Bei der Behandlung der Grunderkrankung wird kein kurativer Ansatz mehr verfolgt.
• Die Entscheidung über Therapien und Maßnahmen erfolgt unter Abwägen von Nutzen und
Belastung im Hinblick auf die Lebensqualität der Betroffenen (Vermeidung von „Übertherapie“)
und in einem gemeinsamen informierten Entscheidungsfindungsprozess unter Einbeziehung von
PatientIn, Angehörigen und Team.
• Die Gewährleistung der Kontinuität der qualifizierten Betreuung ist eine Maxime.
• Niemand wird aus finanziellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gründen von der Betreuung
ausgeschlossen.
• Offenheit für religiöse Bedürfnisse ist gerade auch dort erforderlich, wo PatientInnen und
Helfende nicht der gleiche Glaube verbindet. Das Angebot spiritueller Begleitung nimmt darauf
Rücksicht.
• Die Angehörigen werden in die Betreuung miteinbezogen; sie werden in der Zeit des
Abschiednehmens unterstützt und in ihrer Trauer begleitet.
• Ein Sterben in vertrauter Umgebung soll ermöglicht werden.
~ 4 ~
• Die Tätigkeit der Hospiz- und Palliativbetreuung endet nicht mit dem Tod der Patientin/des
Patienten und inkludiert bei Bedarf Hilfestellungen und/oder Trauerbegleitung der Angehörigen.
• Haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen bemühen sich um die Balance zwischen helfender
Nähe und heilsamer Distanz.
• Interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung in Palliative Care ist für alle Professionellen, die mit
schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen zu tun haben Voraussetzung. Ehrenamtliche
BegleiterInnen werden ausreichend auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
• Mitarbeit bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von in der palliativen Grundversorgung tätigen
Berufsgruppen gehört zu den Aufgaben der speziell qualifizierten Fachkräfte.
• Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind wesentliche Bestandteile der Tätigkeit.
• Der Auf- und Ausbau der palliativen Versorgung erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit
von ambulanten und stationären Institutionen und von haupt- und ehrenamtlich Helfenden.
Da der Mensch in der Hospizarbeit in seiner Ganzheit wahrgenommen wird, erfolgt auch das Handeln
auf den unterschiedlichen Ebenen des Menschseins.
o Auf der physischen Ebene geht es vor allem um die Symptomkontrolle, im Besonderen um
die Bekämpfung körperlicher Schmerzen und anderer unangenehmer Begleitsymptome der
Krankheit oder eventuell eingesetzter Medikamente. Auf dieser Ebene sind in erster Linie der
behandelnde Arzt und das Krankenpflegepersonal zuständig. Mit den Möglichkeiten der
modernen Schmerztherapie können körperliche Schmerzen weitgehend unter Kontrolle
gebracht werden. Ängste vor einer Abhängigkeit von Morphinen sind auf Grundlage aktueller
Forschungsergebnisse als unnötig zu betrachten. PatientInnen und Angehörige werden
ermutigt eine wirksame Schmerzbehandlung einzufordern.
o Auf der psychischen Ebene geht es um das seelische Gleichgewicht von lebensbedrohlich
Erkrankten. Alle Menschen, seien es Professionelle oder Laien, die in Verbindung mit solchen
PatientInnen stehen, haben Einfluss auf dieses Gleichgewicht. Es gilt, diese Einflussmöglich-
keit zum Wohle der Betroffenen verantwortungsvoll zu nutzen und dazu beizutragen, dass
sie wieder das seelische Gleichgewicht erlangen und so ein Stück Lebensqualität erfahren.
o Auf der sozialen Ebene machen lebensbedrohlich Erkrankte häufig die Erfahrung, dass sie auf
Grund ihrer Diagnose aus bisherigen Beziehungen "hinausfallen". Dort wo die soziale
Dimension für PatientInnen nicht mehr ausreichend abgedeckt ist, bieten regionale
Hospizdienste eine Wegbegleitung auf Zeit an. Bestehende tragfähige Beziehungen werden
bestärkt, die Angehörigen in ihrer Eigenverantwortung belassen. Durch die Hospizarbeit wird
dem Phänomen "sozialer Tod" entgegengetreten. Daneben beraten SozialarbeiterInnen
fachgerecht z.B. über verschiedene sozialrechtliche und finanzielle Angelegenheiten (wie
Pflegegeld, Familienhospizkarenz, Sachwalterschaft,…) oder über Betreuungsmöglichkeiten
für Minderjährige etc.
~ 5 ~
o Gerade in der letzten Lebensphase wird sich der Mensch seiner spirituellen Dimension oft
neu bewusst. Die individuellen Lebensentwürfe und Glaubensentscheidungen der Menschen
sind anzuerkennen und respektvoll zur Kenntnis zu nehmen. Wo PatientInnen mit ihren
BetreuerInnen über spirituelle Fragen sprechen möchten, sind diese bereit zum Dialog. Wo
dies gewünscht ist, werden auch SeelsorgerInnen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft
beigezogen. Die Hospizarbeit baut zwar auf dem christlichen Menschenbild auf, jede religiöse
Vereinnahmung von Sterbenden wird aber entschieden abgelehnt.
Auf dem Weg der Begleitung bestimmen die Betroffenen und Angehörigen selbst, welchen
Weg sie gehen möchten und wie weit und intensiv sie begleitet werden möchten.
Ein offener Umgang mit dem Sterben und dem Tod und eine ehrliche Kommunikation mit
den Betroffenen stehen im Mittelpunkt der Hospizarbeit.
Ein wesentliches Handlungsprinzip stellt die Zusammenarbeit der Professionen dar: Die
jeweiligen Sichtweisen und Möglichkeiten der Medizin, der Krankenpflege, der Seelsorge und
der Sozialarbeit sollen sich zum Wohle der Betroffenen ergänzen und bereichern. Dazu ist ein
regelmäßiger Austausch unter den genannten Berufsgruppen notwendig.
~ 6 ~
Strukturen
Beirat für die Hospiz- und Palliativversorgung
Die Aufgabe des Beirates ist die Beratung der Landesregierung über die Gestaltung der
Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativdienste. Die Mitglieder sind
Vertreter folgender Dienststellen und Organisationen:
das zuständige Mitglied der Bgld. Landesregierung, Abt.6-SO als Finanzierungsstelle, PSD-
Geschäftsführung, LandeskoordinatorIn, Hospizbewegung, die Pflegesachverständige des Landes und
zwei Ärztevertreter.
Landeskoordinationsstelle
Der PSD betreibt, auf Grundlage der „Richtlinien des Landes Burgenland für die mobile Hospiz- und
Palliativversorgung“ (HPV-Richtlinien) in der jeweils geltenden Fassung eine Landeskoordinations-
stelle, deren Aufgabe es ist, unter Einbeziehung bereits bestehender Dienstleistungsstrukturen und
unter Beachtung der dafür vorgesehenen Qualitätsstandards eine flächendeckende und einheitliche
Versorgung der burgenländischen Bevölkerung mit mobilen Hospiz- und Palliativdiensten
sicherzustellen und die Verrechnung der erbrachten Leistungen abzuwickeln. Zur Erfüllung dieser
Aufgaben beschäftigt der PSD auch einen/eine LandeskoordinatorIn.
Der PSD schließt mit den die mobilen Hospiz- und Palliativdienste erbringenden Organisationen bzw.
Personen Verträge ab, in welchen die qualitätvolle Durchführung und die Vergütung der Leistungen
gemäß den HPV-Richtlinien geregelt werden.
LandeskoordinatorIn
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in
o der Umsetzung einer flächendeckenden und einheitlichen HPV im Burgenland;
o der Organisation des jährlichen „Runden Tisches – Palliative Care Burgenland“;
o der Organisation, Betreuung und Vernetzung von regionalen Treffen (mit Mitgliedern des
Mobilen Palliativteams, regionalen Anbietern, ÄrztevertreterInnen);
o regelmäßigen Kontakten zu den RegionalkoordinatorInnen;
o der Koordination der verschiedenen regionalen Teams;
o der Qualitätssicherung und -kontrolle;
o der Öffentlichkeitsarbeit, um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der HPV zu fördern;
o der Kooperation und Vernetzung mit Bundesstellen und anderen Ländern.
Dem/der LandeskoordinatorIn obliegt auch die Überprüfung der dem PSD vorgelegten
Abrechnungen hinsichtlich ihrer fachlichen und sachlichen Richtigkeit sowie die zeitgerechte
Erstellung des jährlichen Leistungsberichtes an das Land.
~ 7 ~
RegionalkoordinatorIn
Als Einsatzleitung für die Mobilen Palliativteams sind vier hauptamtliche RegionalkoordinatorInnen
für die Bereiche Nordburgenland (Bezirke ND, EU, E, MA), Bezirk Oberpullendorf, Bezirk Oberwart,
Bereich Südburgenland (Bezirke GS, JE) tätig. Sie sind in die bestehenden Dienstleistungsstrukturen
eingebunden, agieren jedoch grundsätzlich trägerübergreifend. Zu den Aufgaben zählen einerseits
die Strukturentwicklung, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit und andererseits vor allem das
konkrete Palliative Case Management. In der Betreuung palliativer PatientInnen vernetzen sie die
unterschiedlichen Betreuungsorganisationen und Personen miteinander und bringen ihre
Fachkompetenz konsiliarisch ein. Sie stimmen die Dienstleistung mit KooperationspartnerInnen,
Betroffenen und Angehörigen ab.
HospizkoordinatorIn
Als Einsatzleitung für die Hospizgruppen (Hospizteams) sind hauptamtliche HospizkoordinatorInnen
tätig (� siehe auch Seite 8 „Hospizteam“).
Palliativmedizinisch fachliche/r BeraterIn
Es gibt eine/n palliativmedizinisch fachliche/n BeraterIn für die Hospiz- und Palliativversorgung im
Burgenland.
„Runder Tisch – Palliative Care Burgenland“
Diesen richtet einmal im Jahr der/die LandeskoordinatorIn unter Mitwirkung des Beirates für die HPV
auf Landesebene aus. Ziel ist es, die Träger und Anbieter, die Ärztekammer, die Sozialversicherungen,
die Hospizbewegung und den zuständigen politischen Vertreter zu versammeln, um die regionalen
und überregionalen Entwicklungen zu bilanzieren. Im Dialog und in Abstimmung mit dem Beirat für
die HPV soll über nächste Entwicklungsschritte nachgedacht und entschieden werden. Ziel ist der
kontinuierliche Ausbau der Strukturen nach regionalem Bedarf.
Mobiles Palliative Care Support Team – kurz: Mobiles Palliativteam (MPT)
Im Burgenland sind fünf MPT tätig: zwei im Nordburgenland (Bezirke ND, EU, E, MA), je eines in den
Bezirken Oberpullendorf und Oberwart sowie eines im Südburgenland (Bez. GS, JE).
Ein mobiles Palliativteam ist ein multiprofessionell zusammengesetztes Team, das sich in erster Linie
an die Betreuenden zu Hause und im Heim wendet (z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen,
PhysiotherapeutInnen, Angehörige). Es ist zur Unterstützung beratend und anleitend tätig und bietet
seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung
an. Die Beratung durch das Palliativteam kann auch von der Patientin/vom Patienten selbst in
Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden kann auch eine gezielte
Einbindung in die Pflege und Betreuung erfolgen. Das mobile Palliativteam unterstützt weiters die
Übergänge zwischen Krankenhaus und häuslicher Versorgung.
~ 8 ~
Zielgruppe
• Professionelle BetreuerInnen und betreuende Dienste vor Ort (zu Hause, im Pflegeheim, im
Akutkrankenhaus), das sind insbesondere Hausärztinnen/Hausärzte, Pflegepersonen,
BehindertenbetreuerInnen, AltenfachbetreuerInnen, mobile Dienste.
• PalliativpatientInnen und deren Angehörige.
Auftrag und Ziel
Bestmögliche Linderung der vielfältigen Symptome der PalliativpatientInnen vor Ort durch
Unterstützung der professionellen Betreuenden sowie der Betroffenen, sodass
• ein Verbleiben der PatientInnen zu Hause/im Pflegeheim möglich ist,
• eine Aufnahme der PatientInnen in ein Akutkrankenhaus vermieden werden kann,
• der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Betreuung erleichtert wird (Brückenfunktion),
• eine Entlassung der PatientInnen aus der Akutabteilung im Krankenhaus möglich wird.
Ziel ist es, eine spezielle palliative Expertise im jeweiligen Umfeld verfügbar zu machen. Je nach
örtlicher und geographischer Gegebenheit kann das mobile Palliativteam auch als Konsiliarteam im
Krankenhaus und in Heimen beratend tätig sein.
Zugangskriterien (� siehe auch Seite 10)
Das mobile Palliativteam wird auf Anfrage/Anforderung tätig
• als Hilfestellung für BetreuerInnen vor Ort in komplexen Betreuungssituationen,
• in der Betreuung von PatientInnen und Angehörigen, wenn diese in einer palliativen Situation einer
speziellen Expertise bedürfen.
Kontaktaufnahme und Kommunikation
Entweder nehmen PatientInnen oder Angehörige selbst Kontakt auf oder es erfolgt eine Zuweisung
durch ein Krankenhaus/Entlassungsmanagement, den/die Hausarzt/ärztin, oder die
Hauskrankenpflege. Es ist der/die zuständige RegionalkoordinatorIn des mobilen Palliativteams zu
verständigen, welche/r eine Beurteilung über die Notwendigkeit einer palliativen Betreuung
vornimmt, eventuell in Absprache mit dem/der regionalverantwortlichen Arzt/Ärztin.
Hospizteam (Hospizgruppe)
Ein Hospizteam besteht aus qualifizierten ehrenamtlichen HospizbegleiterInnen und mindestens
einer hauptamtlichen koordinierenden Fachkraft. Es bietet PalliativpatientInnen und Angehörigen
mitmenschliche Begleitung und Beratung in der Zeit der Krankheit, des Schmerzes, des Abschieds
und der Trauer. Das mobile Hospizteam versteht sich als Teil eines umfassenden Betreuungs-
netzwerkes und arbeitet eng mit anderen Fachdiensten in der palliativen Versorgung zusammen. Das
Hospizteam kann in allen Versorgungszusammenhängen – zu Hause, Heim, Krankenhaus – tätig sein.
Dadurch trägt es bei, die Übergänge problemloser zu gestalten und die Kontinuität in der Betreuung
zu sichern.
~ 9 ~
Zielgruppe
• PalliativpatientInnen jeder Altersgruppe
• Angehörige
• Trauernde
Auftrag und Ziel
Das mobile Hospizteam leistet einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen und emotionalen
Entlastung von PatientInnen, Angehörigen und betreuenden Berufsgruppen. Es trägt zur
Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen bei. Das Angebot gilt für Angehörige
auch in der Zeit der Trauer.
Zugangskriterien und Kontaktaufnahme
• Wunsch nach Begleitung seitens der Betroffenen
• Anfrage/Anforderung bei dem/der HospizkoordinatorIn, welche/r über den Einsatz entscheidet.
Ein Hospizeinsatz kann von vornherein auf eine bestimmte Zeit begrenzt bzw. bei Verbesserung der
Ausgangslage wieder ausgesetzt werden.
~ 10 ~
Leistungen
Indikation für mobile Palliativbetreuung
Palliativbetreuung ist die umfassende Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit
fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.
• Der/die PatientIn muss über die Möglichkeiten der Palliativbetreuung aufgeklärt sein.
• Der/die PatientIn ist weitgehend unfähig sich selbst zu versorgen.
• Eine rasche Progredienz des Leidens/der Krankheit besteht.
• Die kontinuierliche Betreuung ist notwendig.
• Eine kontinuierliche Symptomkontrolle ist indiziert.
Ein besonderer Schwerpunkt wird in der Palliativbetreuung auf nachfolgende Krankheitsbilder gelegt:
• Onkologische Erkrankungen
• Neurologische Erkrankungen – fortgeschrittene Stadien von ALS, MS, Muskeldystrophien
fortgeschrittene Demenz (keine PEG-Sonde)
• AIDS
• Terminale internistische Krankheitsfälle (NYHA IV, COPD IV, …)
Leistungskatalog für mobile Palliativbetreuung
• Schmerzmanagement: systematisierte Schmerzerfassung und Symptomkontrolle im
Zusammenhang mit anderen palliativpflegerischen Tätigkeiten;
• Schmerztherapie (Optimierung und Ergänzung bestehender Medikamente, bei Bedarf
Umstellung auf Schmerzpumpen mit Organisation und Einschulung für PatientInnen und
Angehörige);
• Bedienung von Pumpensystemen zur kontinuierlichen Medikamentengabe, Austausch der
Medikamentenkassette;
• Behandlung belastender Symptome wie Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Angst, Juckreiz, Ileus,
Aszitespunktion;
• Betreuung kontrolliert beatmeter PatientInnen bei Muskeldystrophie, ALS, …;
• Beatmungsgeräteinstellung, Trachealkanülenwechsel bei beatmeten PatientInnen;
• Versorgung von exulcerierenden Wunden und Dekubitalgeschwüren mit vorangegangener
Medikamentengabe in Form von subcutaner, intramuskulärer Injektion oder über einen
liegenden venösen Zugang;
• Versorgung von Portsystemen und anderen ZVK Systemen;
• Beratung und Unterstützung bei organisatorischen Fragen (Heilbehelfe, Pflegebett,
Rezeptgebührenbefreiung, Beihilfen,…);
• Beratung und Unterstützung in psychosozialen Belangen (Pflegegeld, Familienhospizkarenz,
Patientenverfügung, Kontakt zu Jugendamt, Schulen, Dienstgeber,…);
• Entlastungsgespräche 4x monatlich eine Stunde;
• Konsilium vor Ort (zu Hause, im Heim, im Krankenhaus) mit behandelnden ÄrztInnen,
HausärztInnen;
~ 11 ~
• Beratung in ethischen Fragen;
• Beratung und Unterstützung der PatientInnen und der Angehörigen während der
Erkrankung, in der Sterbephase und im Trauerprozess;
• Telefonische Erreichbarkeit;
• Zusätzliche bzw. abweichende Leistungen nur nach vorheriger Absprache mit dem/der
Regional- sowie LandeskoordinatorIn;
Besonders aufwändige Betreuungs- und Therapieformen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit
dem/der LandeskoordinatorIn durchgeführt werden.
Abgrenzung von Palliativbetreuung zur kostenpflichtigen Hauskrankenpflege
In der Betreuung von PalliativpatientInnen erweist es sich als ganz wesentlich, den Betroffenen
langfristig Sicherheit zu geben: dafür sorgt das MPT durch Case Management und Bezugsbetreuung.
Wenn es um die Organisation von Heilbehelfen, Hilfsmitteln, Pflegebetten, verschiedenen Anträgen
etc. geht, sind nach Möglichkeit auch die Case ManagerInnen der SV-Träger einzubinden.
Das MPT soll als „Support Team“ fungieren: unterstützend, anleitend, ergänzend zur
Regelversorgung – nicht aber diese ersetzend. Es gilt der Grundsatz: Alle Leistungen, die von der HKP-
Regelversorgung übernommen werden können, sollen vom MPT auch an diese delegiert werden.
Im Rahmen der HKP-Regelversorgung ist der als Palliativpflege abgegoltene Mehraufwand abgestellt
auf die palliative Situation bzw. den zusätzlichen Pflegeaufwand gegenüber einer normal pflege-
bedürftigen Person. Der palliative Mehraufwand wird den Trägern nur dann abgegolten, wenn das
MPT vorher zugestimmt hat.
~ 12 ~
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Personal / Aus- und Fortbildung
Das Personal der MPT setzt sich aus hauptamtlichen Fachkräften der verschiedenen Professionen
zusammen, in den Hospizgruppen (Hospizteams) sind Ehrenamtliche tätig. Die Ausbildung der
Fachkräfte kann auch tätigkeitsbegleitend erfolgen.
Ärztliches Personal:
Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und/oder Fachärztinnen/Fachärzte, jeweils mit besonderen
Kenntnissen auf dem Gebiet der Palliativmedizin (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160
Stunden);
Pflegepersonal:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet
der Palliative Care (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160 Stunden);
PsychologInnen und TherapeutInnen:
PsychologInnen, Psycho- und PhysiotherapeutInnen mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der
Palliative Care (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160 Stunden);
Sozialarbeit:
SozialarbeiterInnen und/oder SozialpädagogInnen mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der
Palliative Care (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160 Stunden);
Seelsorge:
SeelsorgerInnen der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft mit mehrjähriger Berufserfahrung
und besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Palliative Care;
Ehrenamtlich Tätige:
Benötigen einen von Hospiz Österreich anerkannten Einschulungskurs in der Hospizbegleitung (70
Stunden Theorie, 40 Stunden Praktikum) – Fortbildung mind. 8 Stunden pro Jahr.
Supervision
Für jedes MPT sind pro Jahr 5 Supervisionen zu je 2 Einheiten vorgesehen, jede Hospizgruppe erhält
ebenfalls 5 Supervisionen zu je 2 Einheiten. Zusätzliche Supervisionen können in begründeten
Einzelfällen von der Landeskoordination bewilligt werden.
Teambesprechungen
Weitere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung stellen die regelmäßigen Teambesprechungen dar
(mindestens 8 Teambesprechungen pro Jahr). Für die Teilnahme gebührt den Mitgliedern des MPT
~ 13 ~
ein Sitzungsgeld, vorausgesetzt die Landeskoordinationsstelle erhält die Termine und Protokolle mit
Anwesenheitslisten der Sitzungen.
Dokumentation
Siehe Ausführungen in Anlage B.
Kontrolle und Leistungsnachweis
Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die RegionalkoordinatorInnen und durch die
Landeskoordinationsstelle, welche auch gemeinsam die Leistungsnachweise erstellen.
Der jährliche Leistungsbericht, der dem Land bis Ende April des Folgejahres vorzulegen ist, hat
folgende statistische Daten zu enthalten:
o Leistungsstunden der MPT im Berichtsjahr, aufgegliedert nach den Personalqualifikationen
und Fahrtzeit;
o Leistungsstunden der ehrenamtlichen HospizhelferInnen im Berichtsjahr;
o Leistungsstunden im Berichtsjahr, für die den Trägern der Hauskrankenpflege Kostenersatz
geleistet wird;
o Anzahl der von den MPT betreuten Personen im Berichtsjahr nach Geschlecht;
o Anzahl der Pflege- und Betreuungspersonen der MPT zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres
nach Geschlecht jeweils in Köpfen und Vollzeitäquivalenten:
o Anzahl der Ehrenamtlichen zum Stichtag 31.12. nach Geschlecht, aufgegliedert nach
ausgebildeten und aktiv tätigen HospizhelferInnen;
o Anzahl der Personen, die zum Ende des Berichtsjahres aktuell betreut wurden nach
Geschlecht, Altersgruppen (unter 60 Jahre – 60 bis 75 J. – 75 bis unter 85 J. – 85 J. und älter)
und Pflegegeldstufen; die Aufgliederung nach Altersgruppen und Pflegegeldstufen ist erst ab
dem Berichtsjahr 2013 verbindlich durchzuführen.
Daher sind Alter und auch die Pflegegeldstufe der betreuten Personen in jedem Fall zuverlässig zu
erheben.
Die Trägerorganisationen sind verpflichtet, der Landeskoordinationsstelle auf Verlangen jederzeit
Auskünfte über die abgerechneten Leistungen zu erteilen sowie Einsicht in die Leistungs-
dokumentation zu gewähren.
~ 14 ~
Öffentlichkeitsarbeit und Kurstätigkeit
Einerseits sind Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zur besseren Etablierung der Hospiz-
und Palliativbetreuung in der Regelversorgung (Krankenhäuser, Pflegeheime, Behinderten-
einrichtungen, Hausärzte, TherapeutInnen, Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen,…) vonnöten.
Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen sowohl die Basiskompetenz in den einzelnen
Organisationen und Institutionen, die in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender tätig sind,
erhöht werden, als auch die spezielle Fachkompetenz in Palliativ Care gesichert werden.
Andererseits fällt es vielen zu Hause betreuenden Familien schwer, Hilfe von außen anzunehmen.
Vielfach wirkt hier ein altes kulturelles Ideal nach, demzufolge die Betreuung Schwerkranker und
Sterbender aus eigener Kraft zu schaffen sei; das droht die Familie, insbesondere deren pflegende
Frauen zu überfordern. Hier gilt es durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit Bewusstseinsbildung zu
betreiben und durch niederschwellige Angebote und Case Management konkrete Hilfe anzubieten.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien erlangen mit Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom …………………
mit 1. Jänner 2014 Wirksamkeit.
~ 15 ~
A n l a g e A
Vergütungen
Neben Personalkosten, der Abgeltung für die Leistungsstunden und Fahrtkosten werden auch Kosten
für Aus- und Weiterbildung und Supervision sowie Sach- und Verwaltungsaufwand vom Land in
nachstehender Höhe ersetzt. Die Trägerorganisationen haben auf den sparsamen, wirtschaftlichen
und zweckmäßigen Einsatz der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu achten.
Honorare
• LandeskoordinatorIn 1.500 Euro pro Monat
zuzügl. amtliches Km-Geld (0,42 Euro/Km)
• Regionale Palliativkoordination 750 Euro pro Monat und Team
• Hospizkoordination 200 Euro pro Monat und Region
• Palliativmedizinische Beratung 500 Euro pro Monat
• Supervision MPT-Team 100 Euro pro Einheit
pro Team und Jahr: 5 x 2 Einheiten
• Supervision Hospizteam 100 Euro pro Einheit
pro Gruppe und Jahr: 5 x 2 Einheiten
• Supervision nach Bedarf 100 Euro pro Einheit
im besonderen Einzelfall nach
Genehmigung durch LandeskoordinatorIn
Tarife für MPT
• Sitzungsgeld 36 Euro pro Teambesprechung
• Bereitschaftsdienst 36 Euro pro Dienst (pro Nacht)
(bei Schmerzpumpen)
• PatientInnenbetreuung 85 Euro pro Stunde zuzügl.
Leistung und Fahrtzeit amtliches Km-Geld (0,42 Euro/Km)
Tarif für HKP-Mehraufwand
• Mehraufwand für Palliativpat., 65,60 Euro pro Std. (ab 1.7.14 gültiger Tarif
wenn von MPT genehmigt für DGKP-Personal nach HKP-Richtlinien)
~ 16 ~
Tarif für Ehrenamtliche
• Fahrtspesenersatz amtliches Km-Geld (0,42 Euro/Km)
bei PalliativpatientInnen – bei sonstigen
Trauerbegleitungen max. 5 Besuche
Aus- und Weiterbildung
• Ausbildung für Ehrenamtliche 100 Euro pro Ausbildung + 100 Euro zusätzl.,
wenn Person auch eingesetzt wird
• Palliativausbildung für Berufsgruppen Kosten für Basislehrgang (ohne Kosten für
pro Jahr max. 3 Personen An- u. Abreise, Unterkunft udgl.)
Schulungen/Informationsveranstaltungen
• in Krankenhäusern, Pflegeheimen, 196,80 Euro (ab 1.7.14 gültiger Tarif für
bei Hausärzten, Hauskrankenpflege, DGKP-Personal nach HKP-Richtlinien:
Behinderteneinrichtungen,… 3 Normstundensätze – vorher: 131,20 Euro)
Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit
• ÖA erfolgt durch Landeskoordinationsstelle nach Absprache mit Abt.6-Sozialwesen
Versicherung für Ehrenamtliche
• Bündelversicherung für alle ehrenamtlichen HospizhelferInnen
Verwaltungsaufwand für Landeskoordination
• anteilige Kosten für Personal (Buchhaltung, Verwaltung), Büromiete, Betriebskosten,
Büromaterial, EDV, Telefon, Fax, Internet, Fachliteratur, Druckerzeugnisse, Porto, …
~ 17 ~
A n l a g e B
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