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LAND BURGENLAND ABTEILUNG 6 – HAUPTREFERAT SOZIALWESEN Richtlinien 2014 des Landes Burgenland für die mobile Hospiz- und Palliativversorgung Gültig ab 1.1.2014

des Landes Burgenland für die

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Page 1: des Landes Burgenland für die

LAND BURGENLAND

ABTEILUNG 6 – HAUPTREFERAT SOZIALWESEN

Richtlinien 2014

des Landes Burgenland

für die

mobile Hospiz- und Palliativversorgung

Gültig ab 1.1.2014

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Inhaltsverzeichnis

Grundlagen …………………………………………………………………………………………………………….. 1

Inhalte und Grundsätze der Hospiz- und Palliativbetreuung ……………………………………. 3

Strukturen ……………………………………………………………………………………………………………….. 6

Leistungen ………………………………………………………………………………………………………………. 10

Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ………………………………. 12

Öffentlichkeitsarbeit und Kurstätigkeit ……………………………………………………………………. 14

Inkrafttreten ……………………………………………………………………………………………………………. 14

Anlage A: Vergütungen ………………………………….………………………………………………………. 15

Anlage B: Dokumentationsinhalte der Mobilen Palliativteams ………...……………………. 17

IMPRESSUM:

Herausgeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung, 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen

GZ: 6/SO.HPV101-10000-2-2015

Redaktion: Dipl.SA Erich Craß

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Grundlagen

„Palliative Care" ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität

von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert

sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen

und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch

frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von

Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher,

psychosozialer und spiritueller Art. (Definition der WHO, 2002)

HOSPIZ und PALLIATIV ist das Anliegen gemeinsam "Leben bis zuletzt" für unheilbar kranke und

sterbende Menschen zu ermöglichen.

Mit "Hospiz" verbindet sich eher die Idee, die Bewegung – mit "palliativ" eher das professionelle

Handeln. Das Werkzeug, das die Hospizidee zu ihrer Verwirklichung braucht, ist "Palliative Care",

worunter im erweiterten Sinn die umfassende und personalintensive multiprofessionelle haupt- und

ehrenamtliche Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen zu verstehen ist. Mit Hilfe der

Hospizidee kann „Palliative Care“ den ganzen Menschen in den Blick nehmen. Die Ideen der Hospiz-

bewegung fließen dabei in jene Prinzipien und Qualitätskriterien ein, die das junge interdisziplinäre

Fachgebiet „Palliative Care“ bearbeitet und zur Verfügung stellt.

Sterbebegleitung im Sinne der Hospizidee verlangt vor allem einen Perspektivenwandel: Das Sterben

wird als ein natürliches Ereignis gesehen – der Tod wird weder beschleunigt noch verlangsamt.

Hospiz, als Leitidee verstanden, kann somit in Organisationen verschiedene Entwicklungsprozesse

anstoßen, die wir unter dem Stichwort „Palliative Kultur“ zusammenfassen. Diese Palliative Kultur

darf sich keinesfalls nur auf Hospize und Palliative Einrichtungen beschränken – sie soll in allen

Einrichtungen der Regelversorgung, vom Krankenhaus über extramurale Dienste bis hin zu den

Heimen implementiert und wirksam werden.

In der Praxis erfolgt die abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung durch Palliativstationen und

Palliativkonsiliardienste in Krankenhäusern, stationären Hospizen, Tageshospizen, durch Mobile

Palliativteams mit unterstützendem Charakter für die bestehenden Leistungsstrukturen (wie z.B.

Hauskrankenpflege oder Hausarzt) und ehrenamtliche HospizhelferInnen (bzw. -begleiterInnen).

Im Oktober 2002 veranstaltete der Burgenländische Landtag ein Hospiz-Symposium. In der Folge

erarbeitete das renommierte Institut „IFF – Palliative Care & Organisations Ethik“ (Fakultät für

Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung der Universitäten Klagenfurt, Wien, Graz - Abteilung

Palliativ Care und Organisations Ethik) in einem umfassenden Projekt unter Einbeziehung aller

Experten vor Ort einen „Hospizplan Burgenland – integrative Palliativversorgung im Burgenland“.

Der Burgenländische Landtag hat im November 2004 auf Grundlage dieses Hospizplanes Burgenland

die Landesregierung aufgefordert, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Hospiz- und

Palliativdiensten sicherzustellen.

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~ 2 ~

Vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung den Wunsch hat, die letzte

Zeit ihres Lebens in vertrauter Umgebung zu verbringen und aufgrund der Tatsache, dass das

Burgenland den österreichweit größten Anteil an zu Hause Sterbenden hat, lag die Priorität auf dem

Ausbau eines mobilen Palliativversorgungsnetzwerkes. Der Hospizplan Burgenland sah den Aufbau

einer integrierten Palliativversorgung vor, wobei möglichst keine zusätzlichen Institutionen

geschaffen werden sollten. Daher wurde auf dem Fundament der bereits bestehenden Hospiz- und

Palliativstrukturen aufgebaut. In der Folge kam es zum schrittweisen Ausbau einer flächendeckenden

organisatorischen und personellen Infrastruktur mit einer Landeskoordinatorin, Regionalkoordinator-

innen, mobilen Palliative Care Support Teams und Hospizgruppen (Hospizteams) mit ehrenamtlichen

HospizhelferInnen – ergänzend und unterstützend zur Regelversorgung.

Demgegenüber sind Palliativstationen (medizinische Versorgung im Mittelpunkt) oder stationäre

Hospize (Pflege im Vordergrund der palliativen Betreuung) besondere Versorgungseinheiten, die in

Krankenhäuser oder Pflegeheime integriert sind. Eine Palliativstation mit 8 Betten befindet sich im

Krankenhaus Oberwart und im Pflegeheim St.Peter in Oberpullendorf wurden 5 Betten für

Hospizbetreuung geschaffen.

Im Jahr 2008 wurde insofern eine gesetzliche Grundlage geschaffen, als die „Vereinbarung gemäß

Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis

einschließlich 2013“, LGBl. Nr. 61/2008, im Art. 3 Abs. 2 vorsieht:

„Im Besonderen wird vereinbart, eine österreichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte

Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen.“

Die Inhalte, Grundsätze und Ziele der Hospiz- und Palliativbetreuung im Burgenland orientieren sich

an den Vorgaben des Dachverbandes Hospiz Österreich und an dem Konzept „Abgestufte Hospiz-

und Palliativversorgung in Österreich (ÖBIG 2004) bzw. dem Bericht „Arbeitsgruppe Hospiz- und

Palliativversorgung“ (ÖBIG 2006). Hinsichtlich der Beschreibung der Grundlagen und Strukturen

diente auch der Hospizplan Burgenland als Quelle.

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~ 3 ~

Inhalte und Grundsätze der Hospiz- und Palliativbetreuung

Zu den zentralen Inhalten, Grundsätzen und Charakteristika der Hospiz- und Palliativbetreuung

zählen insbesondere die folgenden:

• Ziel der Behandlung und Betreuung sind die Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität

der Patientin/des Patienten sowie der Angehörigen.

• Bedarf und Bedürfnisse der Patientin/des Patienten stehen im Zentrum. In der Betreuung und

Behandlung kommt der individuellen Zuwendung ein hoher Stellenwert zu.

• Es wird besonders auf die Sicherstellung des Selbstbestimmungsrechtes der Patientin/des

Patienten Bedacht genommen.

• In einem ganzheitlichen Betreuungsansatz werden die körperlichen, psychischen, sozialen und

spirituellen Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt.

• Behandlung und Betreuung erfolgen durch ein multiprofessionell zusammengesetztes Team, das

aus speziell qualifiziertem ärztlichen Personal, Gesundheits- und Krankenpflegepersonen,

SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen, SeelsorgerInnen besteht.

Ehrenamtlich Tätige werden in die Betreuungstätigkeit miteinbezogen.

• Vorausschauende Planung ist wesentlich.

• Die Einbeziehung der spezialisierten Fachkräfte in die Behandlung und Betreuung der Betroffenen

soll möglichst frühzeitig erfolgen.

• Bei der Behandlung der Grunderkrankung wird kein kurativer Ansatz mehr verfolgt.

• Die Entscheidung über Therapien und Maßnahmen erfolgt unter Abwägen von Nutzen und

Belastung im Hinblick auf die Lebensqualität der Betroffenen (Vermeidung von „Übertherapie“)

und in einem gemeinsamen informierten Entscheidungsfindungsprozess unter Einbeziehung von

PatientIn, Angehörigen und Team.

• Die Gewährleistung der Kontinuität der qualifizierten Betreuung ist eine Maxime.

• Niemand wird aus finanziellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gründen von der Betreuung

ausgeschlossen.

• Offenheit für religiöse Bedürfnisse ist gerade auch dort erforderlich, wo PatientInnen und

Helfende nicht der gleiche Glaube verbindet. Das Angebot spiritueller Begleitung nimmt darauf

Rücksicht.

• Die Angehörigen werden in die Betreuung miteinbezogen; sie werden in der Zeit des

Abschiednehmens unterstützt und in ihrer Trauer begleitet.

• Ein Sterben in vertrauter Umgebung soll ermöglicht werden.

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~ 4 ~

• Die Tätigkeit der Hospiz- und Palliativbetreuung endet nicht mit dem Tod der Patientin/des

Patienten und inkludiert bei Bedarf Hilfestellungen und/oder Trauerbegleitung der Angehörigen.

• Haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen bemühen sich um die Balance zwischen helfender

Nähe und heilsamer Distanz.

• Interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung in Palliative Care ist für alle Professionellen, die mit

schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen zu tun haben Voraussetzung. Ehrenamtliche

BegleiterInnen werden ausreichend auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

• Mitarbeit bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von in der palliativen Grundversorgung tätigen

Berufsgruppen gehört zu den Aufgaben der speziell qualifizierten Fachkräfte.

• Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind wesentliche Bestandteile der Tätigkeit.

• Der Auf- und Ausbau der palliativen Versorgung erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit

von ambulanten und stationären Institutionen und von haupt- und ehrenamtlich Helfenden.

Da der Mensch in der Hospizarbeit in seiner Ganzheit wahrgenommen wird, erfolgt auch das Handeln

auf den unterschiedlichen Ebenen des Menschseins.

o Auf der physischen Ebene geht es vor allem um die Symptomkontrolle, im Besonderen um

die Bekämpfung körperlicher Schmerzen und anderer unangenehmer Begleitsymptome der

Krankheit oder eventuell eingesetzter Medikamente. Auf dieser Ebene sind in erster Linie der

behandelnde Arzt und das Krankenpflegepersonal zuständig. Mit den Möglichkeiten der

modernen Schmerztherapie können körperliche Schmerzen weitgehend unter Kontrolle

gebracht werden. Ängste vor einer Abhängigkeit von Morphinen sind auf Grundlage aktueller

Forschungsergebnisse als unnötig zu betrachten. PatientInnen und Angehörige werden

ermutigt eine wirksame Schmerzbehandlung einzufordern.

o Auf der psychischen Ebene geht es um das seelische Gleichgewicht von lebensbedrohlich

Erkrankten. Alle Menschen, seien es Professionelle oder Laien, die in Verbindung mit solchen

PatientInnen stehen, haben Einfluss auf dieses Gleichgewicht. Es gilt, diese Einflussmöglich-

keit zum Wohle der Betroffenen verantwortungsvoll zu nutzen und dazu beizutragen, dass

sie wieder das seelische Gleichgewicht erlangen und so ein Stück Lebensqualität erfahren.

o Auf der sozialen Ebene machen lebensbedrohlich Erkrankte häufig die Erfahrung, dass sie auf

Grund ihrer Diagnose aus bisherigen Beziehungen "hinausfallen". Dort wo die soziale

Dimension für PatientInnen nicht mehr ausreichend abgedeckt ist, bieten regionale

Hospizdienste eine Wegbegleitung auf Zeit an. Bestehende tragfähige Beziehungen werden

bestärkt, die Angehörigen in ihrer Eigenverantwortung belassen. Durch die Hospizarbeit wird

dem Phänomen "sozialer Tod" entgegengetreten. Daneben beraten SozialarbeiterInnen

fachgerecht z.B. über verschiedene sozialrechtliche und finanzielle Angelegenheiten (wie

Pflegegeld, Familienhospizkarenz, Sachwalterschaft,…) oder über Betreuungsmöglichkeiten

für Minderjährige etc.

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o Gerade in der letzten Lebensphase wird sich der Mensch seiner spirituellen Dimension oft

neu bewusst. Die individuellen Lebensentwürfe und Glaubensentscheidungen der Menschen

sind anzuerkennen und respektvoll zur Kenntnis zu nehmen. Wo PatientInnen mit ihren

BetreuerInnen über spirituelle Fragen sprechen möchten, sind diese bereit zum Dialog. Wo

dies gewünscht ist, werden auch SeelsorgerInnen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft

beigezogen. Die Hospizarbeit baut zwar auf dem christlichen Menschenbild auf, jede religiöse

Vereinnahmung von Sterbenden wird aber entschieden abgelehnt.

Auf dem Weg der Begleitung bestimmen die Betroffenen und Angehörigen selbst, welchen

Weg sie gehen möchten und wie weit und intensiv sie begleitet werden möchten.

Ein offener Umgang mit dem Sterben und dem Tod und eine ehrliche Kommunikation mit

den Betroffenen stehen im Mittelpunkt der Hospizarbeit.

Ein wesentliches Handlungsprinzip stellt die Zusammenarbeit der Professionen dar: Die

jeweiligen Sichtweisen und Möglichkeiten der Medizin, der Krankenpflege, der Seelsorge und

der Sozialarbeit sollen sich zum Wohle der Betroffenen ergänzen und bereichern. Dazu ist ein

regelmäßiger Austausch unter den genannten Berufsgruppen notwendig.

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Strukturen

Beirat für die Hospiz- und Palliativversorgung

Die Aufgabe des Beirates ist die Beratung der Landesregierung über die Gestaltung der

Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativdienste. Die Mitglieder sind

Vertreter folgender Dienststellen und Organisationen:

das zuständige Mitglied der Bgld. Landesregierung, Abt.6-SO als Finanzierungsstelle, PSD-

Geschäftsführung, LandeskoordinatorIn, Hospizbewegung, die Pflegesachverständige des Landes und

zwei Ärztevertreter.

Landeskoordinationsstelle

Der PSD betreibt, auf Grundlage der „Richtlinien des Landes Burgenland für die mobile Hospiz- und

Palliativversorgung“ (HPV-Richtlinien) in der jeweils geltenden Fassung eine Landeskoordinations-

stelle, deren Aufgabe es ist, unter Einbeziehung bereits bestehender Dienstleistungsstrukturen und

unter Beachtung der dafür vorgesehenen Qualitätsstandards eine flächendeckende und einheitliche

Versorgung der burgenländischen Bevölkerung mit mobilen Hospiz- und Palliativdiensten

sicherzustellen und die Verrechnung der erbrachten Leistungen abzuwickeln. Zur Erfüllung dieser

Aufgaben beschäftigt der PSD auch einen/eine LandeskoordinatorIn.

Der PSD schließt mit den die mobilen Hospiz- und Palliativdienste erbringenden Organisationen bzw.

Personen Verträge ab, in welchen die qualitätvolle Durchführung und die Vergütung der Leistungen

gemäß den HPV-Richtlinien geregelt werden.

LandeskoordinatorIn

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in

o der Umsetzung einer flächendeckenden und einheitlichen HPV im Burgenland;

o der Organisation des jährlichen „Runden Tisches – Palliative Care Burgenland“;

o der Organisation, Betreuung und Vernetzung von regionalen Treffen (mit Mitgliedern des

Mobilen Palliativteams, regionalen Anbietern, ÄrztevertreterInnen);

o regelmäßigen Kontakten zu den RegionalkoordinatorInnen;

o der Koordination der verschiedenen regionalen Teams;

o der Qualitätssicherung und -kontrolle;

o der Öffentlichkeitsarbeit, um den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der HPV zu fördern;

o der Kooperation und Vernetzung mit Bundesstellen und anderen Ländern.

Dem/der LandeskoordinatorIn obliegt auch die Überprüfung der dem PSD vorgelegten

Abrechnungen hinsichtlich ihrer fachlichen und sachlichen Richtigkeit sowie die zeitgerechte

Erstellung des jährlichen Leistungsberichtes an das Land.

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RegionalkoordinatorIn

Als Einsatzleitung für die Mobilen Palliativteams sind vier hauptamtliche RegionalkoordinatorInnen

für die Bereiche Nordburgenland (Bezirke ND, EU, E, MA), Bezirk Oberpullendorf, Bezirk Oberwart,

Bereich Südburgenland (Bezirke GS, JE) tätig. Sie sind in die bestehenden Dienstleistungsstrukturen

eingebunden, agieren jedoch grundsätzlich trägerübergreifend. Zu den Aufgaben zählen einerseits

die Strukturentwicklung, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit und andererseits vor allem das

konkrete Palliative Case Management. In der Betreuung palliativer PatientInnen vernetzen sie die

unterschiedlichen Betreuungsorganisationen und Personen miteinander und bringen ihre

Fachkompetenz konsiliarisch ein. Sie stimmen die Dienstleistung mit KooperationspartnerInnen,

Betroffenen und Angehörigen ab.

HospizkoordinatorIn

Als Einsatzleitung für die Hospizgruppen (Hospizteams) sind hauptamtliche HospizkoordinatorInnen

tätig (� siehe auch Seite 8 „Hospizteam“).

Palliativmedizinisch fachliche/r BeraterIn

Es gibt eine/n palliativmedizinisch fachliche/n BeraterIn für die Hospiz- und Palliativversorgung im

Burgenland.

„Runder Tisch – Palliative Care Burgenland“

Diesen richtet einmal im Jahr der/die LandeskoordinatorIn unter Mitwirkung des Beirates für die HPV

auf Landesebene aus. Ziel ist es, die Träger und Anbieter, die Ärztekammer, die Sozialversicherungen,

die Hospizbewegung und den zuständigen politischen Vertreter zu versammeln, um die regionalen

und überregionalen Entwicklungen zu bilanzieren. Im Dialog und in Abstimmung mit dem Beirat für

die HPV soll über nächste Entwicklungsschritte nachgedacht und entschieden werden. Ziel ist der

kontinuierliche Ausbau der Strukturen nach regionalem Bedarf.

Mobiles Palliative Care Support Team – kurz: Mobiles Palliativteam (MPT)

Im Burgenland sind fünf MPT tätig: zwei im Nordburgenland (Bezirke ND, EU, E, MA), je eines in den

Bezirken Oberpullendorf und Oberwart sowie eines im Südburgenland (Bez. GS, JE).

Ein mobiles Palliativteam ist ein multiprofessionell zusammengesetztes Team, das sich in erster Linie

an die Betreuenden zu Hause und im Heim wendet (z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen,

PhysiotherapeutInnen, Angehörige). Es ist zur Unterstützung beratend und anleitend tätig und bietet

seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung

an. Die Beratung durch das Palliativteam kann auch von der Patientin/vom Patienten selbst in

Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden kann auch eine gezielte

Einbindung in die Pflege und Betreuung erfolgen. Das mobile Palliativteam unterstützt weiters die

Übergänge zwischen Krankenhaus und häuslicher Versorgung.

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Zielgruppe

• Professionelle BetreuerInnen und betreuende Dienste vor Ort (zu Hause, im Pflegeheim, im

Akutkrankenhaus), das sind insbesondere Hausärztinnen/Hausärzte, Pflegepersonen,

BehindertenbetreuerInnen, AltenfachbetreuerInnen, mobile Dienste.

• PalliativpatientInnen und deren Angehörige.

Auftrag und Ziel

Bestmögliche Linderung der vielfältigen Symptome der PalliativpatientInnen vor Ort durch

Unterstützung der professionellen Betreuenden sowie der Betroffenen, sodass

• ein Verbleiben der PatientInnen zu Hause/im Pflegeheim möglich ist,

• eine Aufnahme der PatientInnen in ein Akutkrankenhaus vermieden werden kann,

• der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Betreuung erleichtert wird (Brückenfunktion),

• eine Entlassung der PatientInnen aus der Akutabteilung im Krankenhaus möglich wird.

Ziel ist es, eine spezielle palliative Expertise im jeweiligen Umfeld verfügbar zu machen. Je nach

örtlicher und geographischer Gegebenheit kann das mobile Palliativteam auch als Konsiliarteam im

Krankenhaus und in Heimen beratend tätig sein.

Zugangskriterien (� siehe auch Seite 10)

Das mobile Palliativteam wird auf Anfrage/Anforderung tätig

• als Hilfestellung für BetreuerInnen vor Ort in komplexen Betreuungssituationen,

• in der Betreuung von PatientInnen und Angehörigen, wenn diese in einer palliativen Situation einer

speziellen Expertise bedürfen.

Kontaktaufnahme und Kommunikation

Entweder nehmen PatientInnen oder Angehörige selbst Kontakt auf oder es erfolgt eine Zuweisung

durch ein Krankenhaus/Entlassungsmanagement, den/die Hausarzt/ärztin, oder die

Hauskrankenpflege. Es ist der/die zuständige RegionalkoordinatorIn des mobilen Palliativteams zu

verständigen, welche/r eine Beurteilung über die Notwendigkeit einer palliativen Betreuung

vornimmt, eventuell in Absprache mit dem/der regionalverantwortlichen Arzt/Ärztin.

Hospizteam (Hospizgruppe)

Ein Hospizteam besteht aus qualifizierten ehrenamtlichen HospizbegleiterInnen und mindestens

einer hauptamtlichen koordinierenden Fachkraft. Es bietet PalliativpatientInnen und Angehörigen

mitmenschliche Begleitung und Beratung in der Zeit der Krankheit, des Schmerzes, des Abschieds

und der Trauer. Das mobile Hospizteam versteht sich als Teil eines umfassenden Betreuungs-

netzwerkes und arbeitet eng mit anderen Fachdiensten in der palliativen Versorgung zusammen. Das

Hospizteam kann in allen Versorgungszusammenhängen – zu Hause, Heim, Krankenhaus – tätig sein.

Dadurch trägt es bei, die Übergänge problemloser zu gestalten und die Kontinuität in der Betreuung

zu sichern.

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Zielgruppe

• PalliativpatientInnen jeder Altersgruppe

• Angehörige

• Trauernde

Auftrag und Ziel

Das mobile Hospizteam leistet einen wesentlichen Beitrag zur psychosozialen und emotionalen

Entlastung von PatientInnen, Angehörigen und betreuenden Berufsgruppen. Es trägt zur

Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen bei. Das Angebot gilt für Angehörige

auch in der Zeit der Trauer.

Zugangskriterien und Kontaktaufnahme

• Wunsch nach Begleitung seitens der Betroffenen

• Anfrage/Anforderung bei dem/der HospizkoordinatorIn, welche/r über den Einsatz entscheidet.

Ein Hospizeinsatz kann von vornherein auf eine bestimmte Zeit begrenzt bzw. bei Verbesserung der

Ausgangslage wieder ausgesetzt werden.

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Leistungen

Indikation für mobile Palliativbetreuung

Palliativbetreuung ist die umfassende Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit

fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.

• Der/die PatientIn muss über die Möglichkeiten der Palliativbetreuung aufgeklärt sein.

• Der/die PatientIn ist weitgehend unfähig sich selbst zu versorgen.

• Eine rasche Progredienz des Leidens/der Krankheit besteht.

• Die kontinuierliche Betreuung ist notwendig.

• Eine kontinuierliche Symptomkontrolle ist indiziert.

Ein besonderer Schwerpunkt wird in der Palliativbetreuung auf nachfolgende Krankheitsbilder gelegt:

• Onkologische Erkrankungen

• Neurologische Erkrankungen – fortgeschrittene Stadien von ALS, MS, Muskeldystrophien

fortgeschrittene Demenz (keine PEG-Sonde)

• AIDS

• Terminale internistische Krankheitsfälle (NYHA IV, COPD IV, …)

Leistungskatalog für mobile Palliativbetreuung

• Schmerzmanagement: systematisierte Schmerzerfassung und Symptomkontrolle im

Zusammenhang mit anderen palliativpflegerischen Tätigkeiten;

• Schmerztherapie (Optimierung und Ergänzung bestehender Medikamente, bei Bedarf

Umstellung auf Schmerzpumpen mit Organisation und Einschulung für PatientInnen und

Angehörige);

• Bedienung von Pumpensystemen zur kontinuierlichen Medikamentengabe, Austausch der

Medikamentenkassette;

• Behandlung belastender Symptome wie Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Angst, Juckreiz, Ileus,

Aszitespunktion;

• Betreuung kontrolliert beatmeter PatientInnen bei Muskeldystrophie, ALS, …;

• Beatmungsgeräteinstellung, Trachealkanülenwechsel bei beatmeten PatientInnen;

• Versorgung von exulcerierenden Wunden und Dekubitalgeschwüren mit vorangegangener

Medikamentengabe in Form von subcutaner, intramuskulärer Injektion oder über einen

liegenden venösen Zugang;

• Versorgung von Portsystemen und anderen ZVK Systemen;

• Beratung und Unterstützung bei organisatorischen Fragen (Heilbehelfe, Pflegebett,

Rezeptgebührenbefreiung, Beihilfen,…);

• Beratung und Unterstützung in psychosozialen Belangen (Pflegegeld, Familienhospizkarenz,

Patientenverfügung, Kontakt zu Jugendamt, Schulen, Dienstgeber,…);

• Entlastungsgespräche 4x monatlich eine Stunde;

• Konsilium vor Ort (zu Hause, im Heim, im Krankenhaus) mit behandelnden ÄrztInnen,

HausärztInnen;

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• Beratung in ethischen Fragen;

• Beratung und Unterstützung der PatientInnen und der Angehörigen während der

Erkrankung, in der Sterbephase und im Trauerprozess;

• Telefonische Erreichbarkeit;

• Zusätzliche bzw. abweichende Leistungen nur nach vorheriger Absprache mit dem/der

Regional- sowie LandeskoordinatorIn;

Besonders aufwändige Betreuungs- und Therapieformen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit

dem/der LandeskoordinatorIn durchgeführt werden.

Abgrenzung von Palliativbetreuung zur kostenpflichtigen Hauskrankenpflege

In der Betreuung von PalliativpatientInnen erweist es sich als ganz wesentlich, den Betroffenen

langfristig Sicherheit zu geben: dafür sorgt das MPT durch Case Management und Bezugsbetreuung.

Wenn es um die Organisation von Heilbehelfen, Hilfsmitteln, Pflegebetten, verschiedenen Anträgen

etc. geht, sind nach Möglichkeit auch die Case ManagerInnen der SV-Träger einzubinden.

Das MPT soll als „Support Team“ fungieren: unterstützend, anleitend, ergänzend zur

Regelversorgung – nicht aber diese ersetzend. Es gilt der Grundsatz: Alle Leistungen, die von der HKP-

Regelversorgung übernommen werden können, sollen vom MPT auch an diese delegiert werden.

Im Rahmen der HKP-Regelversorgung ist der als Palliativpflege abgegoltene Mehraufwand abgestellt

auf die palliative Situation bzw. den zusätzlichen Pflegeaufwand gegenüber einer normal pflege-

bedürftigen Person. Der palliative Mehraufwand wird den Trägern nur dann abgegolten, wenn das

MPT vorher zugestimmt hat.

Page 14: des Landes Burgenland für die

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Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Personal / Aus- und Fortbildung

Das Personal der MPT setzt sich aus hauptamtlichen Fachkräften der verschiedenen Professionen

zusammen, in den Hospizgruppen (Hospizteams) sind Ehrenamtliche tätig. Die Ausbildung der

Fachkräfte kann auch tätigkeitsbegleitend erfolgen.

Ärztliches Personal:

Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und/oder Fachärztinnen/Fachärzte, jeweils mit besonderen

Kenntnissen auf dem Gebiet der Palliativmedizin (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160

Stunden);

Pflegepersonal:

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet

der Palliative Care (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160 Stunden);

PsychologInnen und TherapeutInnen:

PsychologInnen, Psycho- und PhysiotherapeutInnen mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der

Palliative Care (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160 Stunden);

Sozialarbeit:

SozialarbeiterInnen und/oder SozialpädagogInnen mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der

Palliative Care (einschlägige Weiterbildung mit mind. 160 Stunden);

Seelsorge:

SeelsorgerInnen der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft mit mehrjähriger Berufserfahrung

und besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Palliative Care;

Ehrenamtlich Tätige:

Benötigen einen von Hospiz Österreich anerkannten Einschulungskurs in der Hospizbegleitung (70

Stunden Theorie, 40 Stunden Praktikum) – Fortbildung mind. 8 Stunden pro Jahr.

Supervision

Für jedes MPT sind pro Jahr 5 Supervisionen zu je 2 Einheiten vorgesehen, jede Hospizgruppe erhält

ebenfalls 5 Supervisionen zu je 2 Einheiten. Zusätzliche Supervisionen können in begründeten

Einzelfällen von der Landeskoordination bewilligt werden.

Teambesprechungen

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung stellen die regelmäßigen Teambesprechungen dar

(mindestens 8 Teambesprechungen pro Jahr). Für die Teilnahme gebührt den Mitgliedern des MPT

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ein Sitzungsgeld, vorausgesetzt die Landeskoordinationsstelle erhält die Termine und Protokolle mit

Anwesenheitslisten der Sitzungen.

Dokumentation

Siehe Ausführungen in Anlage B.

Kontrolle und Leistungsnachweis

Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die RegionalkoordinatorInnen und durch die

Landeskoordinationsstelle, welche auch gemeinsam die Leistungsnachweise erstellen.

Der jährliche Leistungsbericht, der dem Land bis Ende April des Folgejahres vorzulegen ist, hat

folgende statistische Daten zu enthalten:

o Leistungsstunden der MPT im Berichtsjahr, aufgegliedert nach den Personalqualifikationen

und Fahrtzeit;

o Leistungsstunden der ehrenamtlichen HospizhelferInnen im Berichtsjahr;

o Leistungsstunden im Berichtsjahr, für die den Trägern der Hauskrankenpflege Kostenersatz

geleistet wird;

o Anzahl der von den MPT betreuten Personen im Berichtsjahr nach Geschlecht;

o Anzahl der Pflege- und Betreuungspersonen der MPT zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres

nach Geschlecht jeweils in Köpfen und Vollzeitäquivalenten:

o Anzahl der Ehrenamtlichen zum Stichtag 31.12. nach Geschlecht, aufgegliedert nach

ausgebildeten und aktiv tätigen HospizhelferInnen;

o Anzahl der Personen, die zum Ende des Berichtsjahres aktuell betreut wurden nach

Geschlecht, Altersgruppen (unter 60 Jahre – 60 bis 75 J. – 75 bis unter 85 J. – 85 J. und älter)

und Pflegegeldstufen; die Aufgliederung nach Altersgruppen und Pflegegeldstufen ist erst ab

dem Berichtsjahr 2013 verbindlich durchzuführen.

Daher sind Alter und auch die Pflegegeldstufe der betreuten Personen in jedem Fall zuverlässig zu

erheben.

Die Trägerorganisationen sind verpflichtet, der Landeskoordinationsstelle auf Verlangen jederzeit

Auskünfte über die abgerechneten Leistungen zu erteilen sowie Einsicht in die Leistungs-

dokumentation zu gewähren.

Page 16: des Landes Burgenland für die

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Öffentlichkeitsarbeit und Kurstätigkeit

Einerseits sind Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zur besseren Etablierung der Hospiz-

und Palliativbetreuung in der Regelversorgung (Krankenhäuser, Pflegeheime, Behinderten-

einrichtungen, Hausärzte, TherapeutInnen, Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen,…) vonnöten.

Durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen sowohl die Basiskompetenz in den einzelnen

Organisationen und Institutionen, die in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender tätig sind,

erhöht werden, als auch die spezielle Fachkompetenz in Palliativ Care gesichert werden.

Andererseits fällt es vielen zu Hause betreuenden Familien schwer, Hilfe von außen anzunehmen.

Vielfach wirkt hier ein altes kulturelles Ideal nach, demzufolge die Betreuung Schwerkranker und

Sterbender aus eigener Kraft zu schaffen sei; das droht die Familie, insbesondere deren pflegende

Frauen zu überfordern. Hier gilt es durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit Bewusstseinsbildung zu

betreiben und durch niederschwellige Angebote und Case Management konkrete Hilfe anzubieten.

Inkrafttreten

Diese Richtlinien erlangen mit Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom …………………

mit 1. Jänner 2014 Wirksamkeit.

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A n l a g e A

Vergütungen

Neben Personalkosten, der Abgeltung für die Leistungsstunden und Fahrtkosten werden auch Kosten

für Aus- und Weiterbildung und Supervision sowie Sach- und Verwaltungsaufwand vom Land in

nachstehender Höhe ersetzt. Die Trägerorganisationen haben auf den sparsamen, wirtschaftlichen

und zweckmäßigen Einsatz der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu achten.

Honorare

• LandeskoordinatorIn 1.500 Euro pro Monat

zuzügl. amtliches Km-Geld (0,42 Euro/Km)

• Regionale Palliativkoordination 750 Euro pro Monat und Team

• Hospizkoordination 200 Euro pro Monat und Region

• Palliativmedizinische Beratung 500 Euro pro Monat

• Supervision MPT-Team 100 Euro pro Einheit

pro Team und Jahr: 5 x 2 Einheiten

• Supervision Hospizteam 100 Euro pro Einheit

pro Gruppe und Jahr: 5 x 2 Einheiten

• Supervision nach Bedarf 100 Euro pro Einheit

im besonderen Einzelfall nach

Genehmigung durch LandeskoordinatorIn

Tarife für MPT

• Sitzungsgeld 36 Euro pro Teambesprechung

• Bereitschaftsdienst 36 Euro pro Dienst (pro Nacht)

(bei Schmerzpumpen)

• PatientInnenbetreuung 85 Euro pro Stunde zuzügl.

Leistung und Fahrtzeit amtliches Km-Geld (0,42 Euro/Km)

Tarif für HKP-Mehraufwand

• Mehraufwand für Palliativpat., 65,60 Euro pro Std. (ab 1.7.14 gültiger Tarif

wenn von MPT genehmigt für DGKP-Personal nach HKP-Richtlinien)

Page 18: des Landes Burgenland für die

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Tarif für Ehrenamtliche

• Fahrtspesenersatz amtliches Km-Geld (0,42 Euro/Km)

bei PalliativpatientInnen – bei sonstigen

Trauerbegleitungen max. 5 Besuche

Aus- und Weiterbildung

• Ausbildung für Ehrenamtliche 100 Euro pro Ausbildung + 100 Euro zusätzl.,

wenn Person auch eingesetzt wird

• Palliativausbildung für Berufsgruppen Kosten für Basislehrgang (ohne Kosten für

pro Jahr max. 3 Personen An- u. Abreise, Unterkunft udgl.)

Schulungen/Informationsveranstaltungen

• in Krankenhäusern, Pflegeheimen, 196,80 Euro (ab 1.7.14 gültiger Tarif für

bei Hausärzten, Hauskrankenpflege, DGKP-Personal nach HKP-Richtlinien:

Behinderteneinrichtungen,… 3 Normstundensätze – vorher: 131,20 Euro)

Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit

• ÖA erfolgt durch Landeskoordinationsstelle nach Absprache mit Abt.6-Sozialwesen

Versicherung für Ehrenamtliche

• Bündelversicherung für alle ehrenamtlichen HospizhelferInnen

Verwaltungsaufwand für Landeskoordination

• anteilige Kosten für Personal (Buchhaltung, Verwaltung), Büromiete, Betriebskosten,

Büromaterial, EDV, Telefon, Fax, Internet, Fachliteratur, Druckerzeugnisse, Porto, …

Page 19: des Landes Burgenland für die

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