Die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2014/15 Informationen für die Abschlussschülerinnen und...

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Die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2014/15

Informationen für die Abschlussschülerinnen und

-schüler am Dienstag, 14. April 2015, 1. Stunde,

in der Pausenhalle der Rainald-von-Dassel-Schule

Wichtige Termine im Überblick14. April 2015: - Alle Abschluss-SchülerInnen erhalten einen Wahlbogen für

die mündliche Pflicht-Prüfung (außer Englisch) durch KlassenlehrerInnen. Sie beraten sich mit Klassen-/Fachlehrern und Eltern wegen der Fächer-Auswahl.

- Abschlussschüler und Eltern erhalten einen Infobrief des Schulleiters mit Abschluss-Infos.

- H9-SchülerInnen und deren Eltern erhalten zusätzlich einen Brief über Abschluss-Dinge und Übergang in H10 plus Anmeldeformular für H10

17. April 2015: Aushang der Prüfungstermine für die mündliche Pflichtprüfung in Englisch in der Pausenhalle. Abschlussschüler der H10, R10a und R10b notieren sich: Termin, Zeit, Raum!!!

20. und 21. April 2015: Mündliche Pflichtprüfungen in Englisch. Grundsätzlich schulfrei für die Klassen H10, R10a, R10b. Prüflinge erscheinen zu ihrer Prüfung.

11. Mai 2015: H9-Schüler geben Anmeldung für die Abschlussprüfungen

und für H10 im Schuljahr 2015/16 ab

28. Mai 2015: Schriftliche Prüfung im Fach Deutsch

02. Juni 2015: Schriftliche Prüfung im Fach Englisch (gilt nicht für

H9)

03. Juni 2015: Abschlussschüler geben ausgefüllten

Wahlbogen für mündliche Pflichtprüfungen bei Klassenlehrer ab – Weiterleitung an Schulleiter

Wer nicht rechtzeitig abgibt, dem werden Fach und Prüfer zugeteilt!!!

09. Juni 2015: Schriftliche Prüfung im Fach Mathematik

• 15. Juni 2015: • Bekanntgabe der Termine, Räume und Prüfer für

die mündlichen Prüfungen im gewählten Prüfungsfach per Aushang durch den Schulleiter in der kleinen Pausenhalle - Abschlussschüler informieren sich gut an den Aushängen und machen sich Notizen!

• 16. Juni 2015: • Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen

Prüfungsarbeiten durch Klassenlehrer bzw. Fachlehrer

• 16. Juni 2015: - Prüfungskommission kann einzelne

Schüler zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach (Deutsch/ Englisch / Mathematik) verpflichten

• - Interessierte Schüler können auch einen

Antrag auf eine zusätzliche, freiwillige mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach (D / E / M) erhalten

18. Juni 2014: Abschlussschüler, die eine freiwillige mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach ablegen wollen, müssen ihren Antrag bis 13.15 Uhr im Sekretariat abgeben

22. / 23. / 24. Juni 2015: Mündliche Pflichtprüfungen (außer Englisch) und freiwillige Prüfungen

Die schriftlichen PrüfungenDie Dauer

• H9: Deutsch 120 Minuten• Mathematik 120 Minuten

• H10 / R10: Deutsch 180 Minuten• Mathematik 150 Minuten• Englisch 120 Minuten

Verhaltens-Regeln

• Bei Krankheit an einem Prüfungstag unbedingt sofort morgens telefonisch in der Schule abmelden, dann zum Arzt gehen und einen Attest in der Schule vorbeibringen. Bei Fehlen ohne Attest muss die Arbeit mit „6“ bewertet werden.

• Keine Täuschungsversuche, sonst erhält die Arbeit eine „6“!!!

• Nur erlaubte Materialien benutzen (Fachlehrer informieren, welche es sind)

• Abgabe der Handys vor Beginn der Arbeiten (keine Zweit-Handys nutzen!)

• Toilettengänge finden einzeln - außerhalb der Pausen – statt. Sie werden im Protokoll vermerkt

• Kein vorzeitiges Verlassen der Arbeit und der Schule

• Nach Arbeitsschluss ist für euch jeweils Schulschluss

Bewertung

• Die Abschlussarbeiten zählen ein Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches

• Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches (als Dezimalzahl vom Fachlehrer ermittelt)

• 16. Juni 2015: Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten durch Klassenlehrer

Die mündlichen Prüfungen

Jeder Schüler der H10, der R10-Klassen und jeder H9-Schüler, der die Schule nach der H9 verlassen will, muss mindestens eine (H9) mündliche Prüfung ablegen bzw. zwei (H10 und R10):1.) alle Abschlussschüler: eine mündliche Prüfung in einem selbst gewählten Fach 2.) alle außer H9: eine mündliche Prüfung in Englisch

I. Die mündlichen Pflichtprüfungen

Die mündliche Prüfung in Englisch für H10 und R-Klassen

- Aushang der Details in Pausenhalle am 17. April 2015–Schüler notieren: Uhrzeit / Raum / Mitprüfling(e)

Ankunft spätestens ca. 10 Minuten vor Beginn der mündlichen Prüfung in der Schule, Aufenthalt in der Pausenhalle, pünktlich zum Prüf-Raum gehen

- Keine Vorbereitungszeit - Prüfungen von Zweier- oder Dreier-Paarungen (vorab ausgelost und bekannt gegeben)- Prüfungsdauer: 15-20 Minuten- Punkte-Bekanntgabe direkt nach der Prüfung. Noten werden nicht bekannt gegeben, da die mündlichen Punkte mit der schriftlichen Abschlussarbeit zusammengerechnet werden. Prüfungsnote Englisch wird erst am 16. Juni 2015 genannt

• Der Prüfungsverlauf in Englisch:• Der Prüfer regt durch mitgebrachte Materialien

ein Gespräch mit den Prüflingen an. • Die Prüflinge bringen sich möglichst gut in das

Gespräch ein.• Der Protokollant hält Menge und Qualität der

Schüler-Beiträge fest.• Prüfer und Protokollant beraten nach der

Prüfung die Punktevergabe und geben diese den Prüflingen bekannt.

Die mündliche Prüfung in einem Wahlfach

Mögliche Prüfungs-Fächer:• Jeder Schüler der H10 und R10-Klassen

muss eine mündliche Pflichtprüfung ablegen. (H9-Schüler müssen es sich gut überlegen!)

• Mögliche Fächer: alle Fächer – außer Sport und Deutsch, Englisch, Mathematik (gleich schriftliche Prüfungsfächer). Auch epochale Fächer aus dem 1. Halbjahr sind wählbar. Auch WPK-Fächer sind wählbar.

Welches Fach sollte man wählen?

•a) Ein sicheres Fach, in dem einem nichts passieren kann,

•oder

•b) ein Fach, in dem man sich verbessern möchte und kann (Absprache mit Fachlehrern)

Abläufe bei den mündl. Wahlfach-Prüfungen

14. April 2015: -Erhalt der Wahlbögen-Überlegen, Besprechen, Durchrechnen, welches Fach geeignet ist-Überlegen, ob Zuschauer erlaubt werden sollen (maximal zwei Neuntklässler)03. Juni 2015: - Rückgabe der ausgefüllten Wahlbögen an Klassenlehrer

• Ab 15. Juni 2015: Die Prüfungs-Details den Aushängen in der Schule entnehmen und sich notieren:

Schüler beachten/notieren:- Prüfungstag - Vorbereitungszeitpunkt und –raum- Prüfungszeitpunkt und -raum

• Prüfungsvorbereitung für das Wahlfach: • Nur Stifte mitbringen (kein Papier etc.)• 20 Minuten Vorbereitung unter Aufsicht• Schüler erhalten alle Aufgabenblätter, Materialien,

Papier• Schüler bearbeiten Aufgaben, machen sich Notizen• Notizen können in der Prüfung verwendet werden• Notizen werden bei Prüfungsende abgegeben• Dauer der Prüfung: 15 (max. 20) Minuten

• Mögliche Anwesende während der Prüfung:• a) ein Mitglied des Schulelternrats • b) ein Mitglied des Schülerrats• c) bis zu 2 Schüler des Vorabschlussjahrgangs• d) bis zu 2 Personen aus dienstlichem Interesse• e) der Schulleiter

• Schüler können im Vorfeld auf ihren Wahlformularen a-c zulassen oder ausschließen

• Der Prüfungsverlauf beim Wahlfach:

• In der ersten Hälfte der Prüfung (7-10 Minuten) redet der Prüfling allein, stellt seine Aufgaben und Lösungen vor

• In der zweiten Hälfte findet ein Prüfgespräch statt

• Inhalte der mündlichen Wahlfach-Prüfung:

• Der gesamte Stoff des Schuljahres kann drankommen

• Maximal grobe Themenabsprachen mit dem Prüfer

• Also: Den ganzen Jahresstoff ordentlich lernen!!!

• Nach Prüfungsende verlässt der Prüfling den Raum. Prüfer und Ko-Prüfer legen die Zensur fest

• Der Prüfling bekommt die Zensur anschließend mitgeteilt

Bewertung der mündlichen Prüfungen

• Im Wahlfach: • Die Zensur der mündlichen Prüfung

bildet ein Drittel der Gesamtzensur des Faches

• Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches

Bewertung der mündlichen Prüfungen

Im Fach Englisch:Prüfungszensur: Die Zensur der mündlichen Prüfung bildet ein Drittel der Prüfungszensur. Die schriftliche Abschlussarbeit in Englisch bildet zwei Drittel der Prüfungszensur.Zeugniszensur: Die Prüfungszensur ergibt ein Drittel der Zeugnisnote. Alle anderen Noten des Jahres (schriftlich und mündlich und fachspezifisch) ergeben zwei Drittel der Jahresnote des jeweiligen Faches

II. Die freiwillige mündliche Prüfung

• Eine freiwillige Prüfung gibt es nur in einem der schriftlichen Prüfungsfächer: Deutsch, Englisch oder Mathematik

• Sie läuft genauso ab wie die Pflichtprüfung

Wann lässt ein Schüler sich freiwillig prüfen?

•Man lässt sich prüfen, wenn man die Abschlussarbeit „verhauen“ hat und sich dadurch die Gesamtzensur in dem Fach „versaut“ hat

Wie wird die mündliche Prüfung gewertet?•Wenn es nur die schriftliche Abschluss-arbeit gibt, zählt diese ein Drittel der Jahresnote

•Macht man zusätzlich eine freiwillige mündliche Prüfung, zählen beide Teile zusammen ein Drittel - und zwar im Verhältnis zwei zu eins, also zwei Drittel schriftlich, ein Drittel mündlich

• Also bei schriftlicher + freiwilliger mündlicher Prüfung:

• 2/3 für die Arbeit + 1/3 für die freiwillige mündliche Prüfung = Note X als Prüfungsergebnis in dem Fach.

• Diese gemischte Note macht jetzt 1/3 der Gesamtzensur aus

• Die restlichen 2/3 ergeben sich aus allen anderen Zensuren in dem Fach

Beispiel: Pauls Fall in Mathe

Paul hat ein ordentliches Schuljahr in Mathe hinter sich: Alle schriftlichen und fach-spezifischen Leistungen des Jahres ergaben zusammen die Vorzensur: 3,0

Das entspricht 2/3 der Jahreszensur

Die Abschlussarbeit „verhaut“ Paul: Note 5!!!

Berechnung von Pauls Jahresnote

Vorzensur mal zwei (da 2/3 der Jahresnote), also 3,0 x 2 = 6

Die Arbeit einfach addiert (da 1/3 der Jahresnote), also 6 + 5 = 11

Summe durch 3, um die Endnote zu erhalten, also 11 : 3 = 3,666

3,666 entspricht 3,7 und wird zur Jahresnote 4!!!!

Gesamtnote Mathematik: 4!!!! - Mist!!!!

Pauls Beispiel – mal anders:• Paul macht freiwillig eine zusätzliche

mündliche Prüfung im schriftlichen Prüfungsfach Mathematik, bereitet sich gut vor und erhält die mündliche Note „2“

• Die Endnote setzt sich wieder aus 2/3 Vorzensur + 1/3 Prüfung zusammen, aber:

• Die Prüfnote besteht jetzt zu 2/3 aus der schriftlichen und zu 1/3 aus der mündlichen Teilprüfung

Pauls Beispiel anders – Teil II

• Rechnung:• Zwei Drittel der Prüfung ergeben sich aus

der schriftlichen 5, also: 5 x 2 = 10• Ein Drittel der Prüfung ergibt sich aus der

mündlichen 2, also:• 10 + 2 = 12• 12 : 3 (Anteile) = 4

Pauls Beispiel weiter:• Berechnung der Gesamtnote in Mathe:• Vorzensur (d.h. 2/3 der Endnote): 3,0• Prüfungsergebnis (d.h. 1/3 der Endnote

(schr.+mü.): 4,0• Rechnung: • 3,0 x 2 = 6,0 • 6,0 + 4,0 = 10• 10 : 3 = 3,3• 3,3 ergibt die Mathematik-Zeugnisnote ....

.......3 !!!!!Juhu!!! Paul hat sich durch die freiwillige

mündliche Prüfung von 4 auf 3 verbessert!!!!!

Aber Achtung!!! Die freiwillige mündliche Prüfung ist nur in manchen Fällen sinnvoll:

• 1.) Man muss mit der Vorzensur recht gut stehen. Bei „ X,4“ hat man rechnerisch keine Chance

• 2.) Man muss fast immer eine „1“ oder „2“ in der mündlichen Prüfung erreichen, um sich zu verbessern. Eine „3“ oder schlechter reicht nicht!

• 3.) Man muss sich voll einsetzen wollen. „Nur mal so...“, funktioniert da nicht!!!!

• Am 16. Juni 2015 erfahrt Ihr die schriftlichen Ergebnisse durch die Klassenlehrer

• Bei „Ausrutscher“-Zensuren und guten Vorzensuren noch am 16. Juni durchrechnen und mit Lehrern besprechen, ob eine freiwillige mündliche Prüfung sinnvoll ist. Mit Eltern besprechen

• Wenn ja, Antrag am 16. oder 17. Juni 2015 geben lassen, ausfüllen und bereits am 18. Juni 2015 bis 13.15 Uhr im Sekretariat abgeben!!!

Also:

Alles gut beachten!Wenn nötig, noch einmal auf der Homepage

die Power-Point ansehen.

Und dann: Viel ERFOLG!!!

Feierliche Schulentlassung:

10. Juli 2015 10.30 Uhr in der Pausenhalle

Wichtig für Schüler der H9• Schüler, die nach Klasse H9 mit

Hauptschulabschluss abgehen wollen:

• Den Hauptschulabschluss hat man nach Klasse H9 automatisch, wenn man gar keine Note „5“ oder ein Mal die Note „5“ hat.

• (Bei zwei oder drei „Fünfen“ wird’s problematisch: Eigentlich hat man den HS-Abschluss nicht. Vielleicht kann es Ausnahmen geben. Das entscheidet die Klassenkonferenz).

Wichtig für Schüler der H9

Schüler, die nach Klasse H9 mit Hauptschulabschluss abgehen wollen

. müssen schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik ablegen.

•Sie müssen eine mündliche Prüfung in einem Wahlfach ablegen. •Ohne Prüfung kein Hauptschulabschluss!!

Wichtig für Schüler der H9Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10

gehen wollen:•1.) Sie können nur dann automatisch in die Klasse 10 übergehen, wenn sie höchstens eine „5“ haben. (Zwei oder drei mal „5“ wird problematisch – Klassenkonferenzentscheidung!!!)•2.) Sie müssen keine Abschlussprüfung ablegen, d.h. sie schreiben zwar die Arbeiten in Deutsch und Mathematik mit, diese werden aber wie eine normale Klassenarbeit gewertet.•3.) Sie müssen keine mündliche Prüfung ablegen.

Wichtig für Schüler der H9• Gefahr!!!!!!!!!!!!!

Wer sich für Klasse 10 angemeldet hat und sich nicht für die Abschlussprüfung anmeldet:

• muss es schaffen, nur einmal die Note „5“ im Zeugnis zu haben.

Wenn er/sie dann doch zwei oder drei „5en“ im Zeugnis hat, dann hat er/sie das große Risiko,

• a) keinen Hauptschulabschluss (da keine Prüfung abgelegt) zu haben und

• b) keine Berechtigung in Klasse H10 zu gehen. Er/sie verlässt die Schule ohne Abschluss!!!

Wichtig für Schüler der H9

Schüler, die nach Klasse 9 in die Klasse H10 gehen wollen:

•Wichtiger Tipp: Wer in mehreren Fächern wackelig steht, sollte sich lieber vorsichtshalber zur Abschlussprüfung (inklusive mündlicher Prüfung) anmelden und auf Nummer sicher gehen!!! – Dann hat er, wenn es gut geht, den Übergang in die 10. Klasse, wenn es schlechter läuft, immerhin den Hauptschulabschluss.

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