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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Die Europäische Union
März 2018
Die Europäische Union, März 2018
© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Inhalt
Die Europäische Union, März 2018
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Europa vor 70 Jahren
Die EU entstand nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Idee heraus
«Nie wieder Krieg»
3
Berlin während des Zweiten Weltkrieges © EDA
Die Europäische Union, März 2018
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EU-28
1981
1973
1986
1995
2007
2013
Dänemark, Irland,
Vereinigtes Königreich
Portugal, Spanien
Griechenland
Finnland, Österreich,
Schweden
Estland, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, Slowakei,
Slowenien, Tschechische
Rep., Ungarn, Zypern
Bulgarien, Rumänien
Kroatien
Beitrittskandidaten:
Albanien, Mazedonien,
Montenegro, Serbien,
Türkei
1957
Gründerstaaten:
Belgien, Deutschland,
Frankreich, Italien,
Luxemburg, Niederlande
EG-6
EG-9
EG-10
EG-12
EU-25
EU-27
4
Erweiterungsschritte der EU
2004
EU-15
Die Europäische Union, März 2018
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EU-28
EWR
EU-Beitrittskandidaten
Europa heute
Die Europäische Union, März 2018
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• 23.06.2016: Referendumsabstimmung über den Austritt des Vereinigten
Königsreichs (UK) aus der EU («Leave» 51,9%)
• 29.03.2017: Formelle Notifizierung von Art. 50 des Vertrags über die
Europäische Union (EUV) durch UK lanciert Austrittsverhandlungen
• Art. 50 EUV:
• Seit Notifizierung läuft für Verhandlungen eine Frist von zwei Jahren
• Europäischer Rat kann mit Einverständnis des UK einstimmig
beschliessen, diese Frist zu verlängern
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Brexit – wichtige Etappen
Die Europäische Union, März 2018
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• Name: Europäische Union
• Geburtstag: 25. März 1957
• Geburtsort: Rom
• Hauptwohnort: Brüssel
• Zivilstand: Supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten
• Grösse: 28 Mitgliedstaaten, >507 Mio. Menschen, >4 Mio. km2 Fläche
• Gewicht: Wirtschaft (BIP 2016): 14‘904 Mrd. EUR;
Handel (2016): Anteil am Weltimport 14,8%;
Anteil am Weltexport 15,6% (Eurostat)
• Amtssprachen: 24
• Auszeichnungen: Friedensnobelpreis 2012
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Steckbrief
Die Europäische Union, März 2018
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Symbole der EU
• Flagge: Kreis mit zwölf gelben Sternen auf blauem Grund – als Zeichen
der Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern
• Hymne: «Ode an die Freude» von Ludwig van Beethoven
• Europatag: 9. Mai – der Tag der Schuman-Erklärung von 1950, welche
den Grundstein für die Europäische Union legte
• Motto: «In Vielfalt geeint» – die EU-Staaten setzen sich unter
Respektierung der verschiedenen Kulturen und Sprachen gemeinsam
für Frieden und Wohlstand ein
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Die Europäische Union, März 2018
© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Inhalt
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Politisches System und Arbeitsweise
• Die EU ist ein supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten.
• Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die EU eine eigene Rechtsper-
sönlichkeit und kann somit internationale Abkommen unterzeichnen.
• Mitgliedstaaten treten gewisse Entscheidungskompetenzen und
Zuständigkeiten an gemeinschaftliche Organe ab.
• EU-Organe dürfen nur in vertraglich definierten Bereichen tätig werden.
Rechtsakte, welche die Kommission, der Ministerrat und das Parlament in
diesen Bereichen beschliessen, sind für die Mitgliedstaaten rechtlich
bindend und gehen nationalem Recht vor.
• Für Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten der Union keine Zuständigkeit
übertragen haben, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig, es sei denn, die
Ziele können von ihnen nicht verwirklicht werden (Subsidiaritätsprinzip).
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Binnenmarkt und vier Grundfreiheiten
1. Freier Personenverkehr: EU-Staatsangehörige können sich frei inner-
halb des EU-Raums bewegen, niederlassen und eine Arbeit ausüben.
2. Freier Warenverkehr: Waren unterliegen innerhalb der EU keinen
Grenzkontrollen, Zöllen oder Kontingenten. Dies vereinfacht und
fördert den Handel zwischen den Mitgliedstaaten.
3. Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistende aus einem EU-Land
können in jedem Staat des EU-Binnenmarktes ihre Leistungen
anbieten, auch ohne sich dort niederzulassen.
4. Freier Kapitalverkehr: Beschränkungen des Kapital- und Zahlungs-
verkehrs zwischen den Staaten des EU-Binnenmarktes sind verboten.
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Binnenmarkt: Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr
von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäss den
Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist (Artikel 26 AEUV)
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• Abstimmung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen zwischen den
Mitgliedstaaten
• Koordinierung der Steuerpolitiken, insbesondere durch Begrenzung der
Staatsverschuldung und des Haushaltsdefizits
• Unabhängige Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank (EZB)
• Gemeinsame Währung bzw. Eurozone
• Mitgliedstaaten: 19 Staaten
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Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
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WWU-Mitgliedstaaten
Mitgliedstaaten
Nicht-Mitgliedstaaten
Beitritt, sofern Kriterien erfüllt
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• Ziele: Durch ein gemeinsames Vorgehen in der Aussen- und Sicherheits-
politik verfolgen die EU-Mitgliedstaaten die Wahrung von grundlegenden
Interessen, Werten, Sicherheit, Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU
• Aufgaben: Frieden erhalten, internationale Sicherheit festigen, internatio-
nale Zusammenarbeit fördern; Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten entwickeln und konsolidieren
• Beschluss gemeinsamer Massnahmen durch Gemeinsame Aussen-
und Sicherheitspolitik (GASP)
• Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) unter der Leitung der Hohen
Vertreterin der Union für Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die
diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten führen GASP durch.
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Aussen- und Sicherheitspolitik
Die Europäische Union, März 2018
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Schengen
• Erleichterter Reiseverkehr durch Aufhebung von Personenkontrollen
an den Schengen-Binnengrenzen
• Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizei- und Justiz-
zusammenarbeit – u. a. Schengener Informationssystem (SIS II) und
verstärkte Aussengrenzenkontrollen
• Gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal drei
Monaten (Schengen-Visum)
Dublin
• Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren
• Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank Eurodac erlaubt Identifizierung
von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen
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Schengen/Dublin
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Schengen Mitgliedstaaten
Schengen-Mitgliedstaaten
Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten
mit speziellem Status
Schengen-Mitgliedstaat
mit speziellem Status
Zukünftige Mitgliedstaaten
Assoziierte Staaten
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EU-Haushalt
• Die EU kann selber keine Steuern und Abgaben erheben, sondern
bezieht ihre Einnahmen aus drei Quellen:
1. Beiträge der EU-Mitgliedstaaten
2. Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten
3. Zolleinnahmen an der EU-Aussengrenze
• Haushalt eher klein, etwas über 1% des BIP der Mitgliedstaaten
• Rund 90% der Einnahmen fliessen an die Mitgliedstaaten zurück.
• Am meisten EU-Gelder fliessen in: Landwirtschaft, Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raums, Struktur- und Kohäsionsfonds zur
Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung, in die regionale Konvergenz,
in die Wettbewerbsfähigkeit sowie in die Forschung und Innovation.
• Europäisches Parlament und Ministerrat müssen EU-Haushalt jährlich
verabschieden. Für sieben Jahre wird zudem ein verbindlicher Finanz-
rahmen beschlossen.
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EU-Haushalt 2017 (Mrd. EUR)
Quelle: Europäische Kommission
21.312
53.58658.584
4.284
10.162
9.395 0.534
Wettbewerbsfähigkeit fürWachstum und Beschäftigung
Wirtschaftlicher, sozialer undterritorialer Zusammenhalt
Nachhaltiges Wachstum:natürliche Ressourcen
Sicherheit undUnionsbürgerschaft
Globales Europa
Verwaltung
Besondere Instrumente undAusgleichszahlungen
Total: 157.858
Die Europäische Union, März 2018
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1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Inhalt
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Vertragswerk der EU – Überblick
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Gemeinsamer Markt für Kohle und Stahl
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Vertragswerk der EU – Chronologie
EWG Vertrag
Euratom Vertrag Zivile Nutzung nuklearer Energie
Einheitliche Europäische Akte
Vertrag von Maastricht
Vertrag von Amsterdam
Vertrag von Nizza
Verfassungsvertrag
(nicht in Kraft getreten)
Vertrag von Lissabon
(seit dem 1.12.2009 in Kraft)Reformvertrag mit institutionellen Neuerungen
Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für
Europa, Vereinfachung des Vertragswerks
Institutionelle Reform der EU im Hinblick auf die
Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten
Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen
(qualifiziertes Mehr, Mitentscheidung Parlament)
Gründung der Europäischen Union, Einheitswährung,
Struktur der drei Pfeiler
Vollendung des Binnenmarktes
Schaffung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft;
Binnenmarkt auf der Basis der vier Freiheiten
EGKS Vertrag1951
1957
1957
1986
1992
1997
2001
2004
2007
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Vertrag von Lissabon
Moderne und effiziente Institutionen
• Häufiger Mehrheitsprinzip, weniger Einstimmigkeitsprinzip
• Ständiger Präsident des Europäischen Rats
• Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik
• Europäischer Auswärtiger Dienst
Einfachere Struktur
• «Europäische Gemeinschaften» → «Europäische Union»
Demokratie und Bürgernähe
• Europäisches Parlament wird gestärkt
• Bürgerinitiative
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Die Europäische Union, März 2018
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1. Überblick
2. Funktionsweise
3. Vertragswerk
4. Organe und Institutionen
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Inhalt
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Organe und Institutionen im Überblick
Ministerrat
(Rat der EU)
Europäisches
Parlament
Europäischer Rat
Europäische
Kommission
Exekutive Legislative Judikative
Beratung Weitere
Gerichtshof
der EU
Europäischer
Rechnungshof
Europäische
Zentralbank
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
Ausschuss der
Regionen
Europäische
Kommission
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Organe und Institutionen 2017
751 Abgeordnete
Strassburg/Brüssel
Europäischer
Rat
Europäisches
Parlament
Rat der
Europäischen Union
Europäische
Kommission
Gerichtshof der EU
und Gericht erster
Instanz
Europäische
Zentralbank
Europäischer
Rechnungshof
28 Mitglieder
Luxemburg
Staats- und Regierungschefs, Präsident des Europäischen Rates,
Präsident der Europäischen Kommission
Minister EU-Staaten
Brüssel
28 Kommissare
Brüssel
Je 28 Richter
Luxemburg
19 Euro-Staaten
Frankfurt
Wirtschafts- und
Sozialausschuss
350 Mitglieder
Ausschuss der
Regionen
350 Mitglieder
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Jean-Claude Juncker (LU)
Präsident der Europäischen Kommission
Antonio Tajani (IT)
Präsident des Europäischen Parlaments
Federica Mogherini (IT)
Hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik,
Vizepräsidentin der Europäischen Kommission
Donald Tusk (PL)
Präsident des Europäischen Rates
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© European Union, 2014
Köpfe an der Spitze der EU
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Kompetenzen
• Mitwirkung an der Gesetzgebung
• Entscheidung (mit dem Rat) über die Finanzen der EU
• Kontrolle der Kommission
• Wahl, bzw. Bestätigung der Kommissionsmitglieder und des
Kommissionspräsidenten
Zusammensetzung und Wahl
751 Abgeordnete. Direkte Europawahlen alle fünf Jahre in den einzelnen
EU-Staaten: Damit ist das EP das einzige EU-Organ, das in einer Direkt-
wahl bestellt wird.
Hauptsitz: Strassburg
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Das Europäische Parlament
Die Europäische Union, März 2018
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EP: Zusammensetzung
96
74 7370
5451
3226
21 21 21 21 21 19 18 1713 13 13 11 11 11
8 8 6 6 6 6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anzahl Sitze pro Mitgliedstaat 2018 (Total 747)
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Kompetenzen
• Oberstes politisches Steuerungsgremium der EU: Er «gibt der Union
die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen
politischen Zielvorstellungen und Prioritäten fest» (Artikel 15 EUV).
• In strittigen Fragen und Verhandlungen sucht er als übergeordnetes
Gremium nach Kompromissen.
Zusammensetzung und Wahl
• Staats- und Regierungschefs, Präsidenten des Europäischen Rats und
der Europäischen Kommission
• Der Rat trifft sich mindestens zweimal pro Halbjahr zum EU-Gipfel.
Dieser wird vorbereitet und geleitet vom Präsidenten des Europäischen
Rates, der jeweils vom Rat für zweieinhalb Jahre gewählt wird und
dessen Amtszeit einmal um diese Dauer verlängert werden kann.
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Europäischer Rat
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Kompetenzen
• Zusammen mit Europäischen Parlament zuständig für EU-Gesetzgebung
und -Haushalt
• Koordiniert Wirtschafts- und Sozialpolitik. In der Gemeinsamen Aussen-
und Sicherheitspolitik und bestimmten Bereichen der Handels- und
Sozialpolitik alleiniges Entscheidungsgremium
Zusammensetzung
• Unterschiedlich je nach Politikbereichen: Jede Zusammensetzung
besteht aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, der von seiner Regierung
ermächtigt ist, verbindliche Entscheide zu fällen.
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Rat der EU (Ministerrat)
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Qualifizierte Mehrheit («doppelte Mehrheit»)
• 55% aller EU-Staaten, die mind. 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren
• Sperrminorität: vier Ratsmitglieder, die mehr als 35% der EU-Bevölkerung
vertreten
► ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Einfache Mehrheit
• Mind. 15 Ratsmitglieder
► für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten
Einstimmigkeit
• Zustimmung sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich (Stimmenthaltung
möglich)
► für sensible Angelegenheiten wie z.B. Steuern und Aussenpolitik
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Rat der EU: Abstimmungsverfahren
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Rat der EU: Stimmengewichtung
29 29 29 2927 27
1413
12 12 12 12 1210 10 10
7 7 7 7 7 7
4 4 4 4 43
0
5
10
15
20
25
30
Anzahl Stimmen pro Mitgliedstaat 2018 (Total 352)
Die Europäische Union, März 2018
© Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Kompetenzen
• Sorgt für korrekte Umsetzung der Rechtsakte, verwaltet EU-Haushalt
und betreut Rahmen- und Förderungsprogramme.
• Hüterin der Verträge: Überwacht Einhaltung des EU-Rechts und klagt
allfällige Verletzungen bei Europäischen Gerichten ein.
• Bei Gesetzgebung alleiniges Initiativrecht für Rechtsetzungsbeschlüsse
• Verhandelt auf internationaler Ebene internationale Übereinkommen und
vertritt die EU in bestimmten internationalen Organisationen (z.B. WTO).
Zusammensetzung und Wahl
• 28 Kommissare: einer pro EU-Mitgliedstaat, darunter der Kommissions-
präsident und die Vizepräsidenten.
• Kommissionspräsident von Europäischem Rat vorgeschlagen und von
Parlament gewählt. Kommissare werden von nationalen Regierungen
bestimmt. Parlament genehmigt Wahl.33
Europäische Kommission
Die Europäische Union, März 2018
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• Gerichtshof der EU (EuGH): Rechtsprechungsorgan der EU: Sichert
Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der EU-Verträge.
• Europäischer Rechnungshof (EuRH): Finanzielle Kontrollstelle der EU:
Prüft Verwendung finanzieller Mittel von EU-Institutionen.
• Europäische Zentralbank (EZB): Zuständig für Geldpolitik der
Währungsunion.
• Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA): Besteht
aus Vertretern europäischer IG, berät EU-Organe, nimmt Stellung zu
Gesetzesvorschlägen der EU.
• Ausschuss der Regionen (AdR): Besteht aus Akteuren lokaler und
regionaler Gebietskörperschaften, berät EU-Organe zu Themen, die
regionale Regierungen betreffen (z.B. Umwelt, Bildung, Gesundheit).
• Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): Gestaltet die diplomatischen
Beziehungen der EU, geleitet von Hoher Vertreterin für Aussen- und
Sicherheitspolitik.
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Weitere Organe und Institutionen
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Schweizerische Europapolitik
www.eda.admin.ch/europa
Publikationen
www.eda.admin.ch/europa/publikationen
Personenfreizügigkeit
www.personenfreizuegigkeit.admin.ch
suisseurope – Newsletter
www.eda.admin.ch/europa/suisseurope
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Weitere Informationen
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