DIE REFORMAUSWIRKUNGEN DES NEUEN BBIG · 2021. 3. 3. · 4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN...

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1Francisco Rivera / FRC Personalservice

Virtuelle AusbilderInnen-Tagung der IG BCE Teil 2Donnerstag, 15.10.2020 18:00 Uhr

DIE REFORMAUSWIRKUNGEN DES NEUEN BBIG

2Francisco Rivera / FRC Personalservice

Auswirkungen des BBiGMoG

1. Ausgangslage

2. Neuregelungen im BBiG

3. Auswirkungen auf die duale Ausbildung

4. Auswirkungen im Prüfungswesen

5. Prüferdelegation

6. Erfahrungen in der Umsetzung

ÜBERSICHT

3Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

1. Ausgangslage

4Francisco Rivera / FRC Personalservice

Gute Ausgangslage

• National und International genießt die duale Ausbildung in Deutschland eine hohe Wertschätzung

• 74 % der Ausgebildeten wurden 2017 nach Ihrer Dualen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen (höchster Wert seit 2000)

• EU weit haben junge Menschen in Deutschland das geringste Risiko arbeitslos zu werden

AUSGANGSLAGE

5Francisco Rivera / FRC Personalservice

Berufsbildungsgesetz

• BBiG regelt Berufsausbildungsvorbereitung, duale Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und Berufliche Umschulung

• BBIG stammt aus 1969

• Novellierung 2005

• Anrechnung beruflicher Vorbildung

• Zulassung Vollzeitschulischer Absolventen zur Kammerprüfung

AUSGANGSLAGE

6Francisco Rivera / FRC Personalservice

Novellierung

• Modernisierung des Prüfungswesen

• Einführung gestreckter Abschlussprüfungen

• Einbeziehung gutachterlicher Stellungnahmen

• Teile der Ausbildung im Ausland durchführen• Rahmen zur Verbundausbildung• Möglichkeit der Teilzeitausbildung• Optimierung der Gremien des BIBB

AUSGANGSLAGE

7Francisco Rivera / FRC Personalservice

Evaluation

• Evaluation des BBIG von 2013-2016

• Evaluationsbericht:

• BBIG hat sich grundsätzlich bewährt

• Sinnvolle Optimierungsmöglichkeiten erkannt

• Mit dieser Maßnahme die erkannten Optimierungen umgesetzt

• Gleichzeitig Reaktion auf aktuelle Trends in der Beruflichen Bildung eingehen

AUSGANGSLAGE

8Francisco Rivera / FRC Personalservice

Ziele der BBIG Novellierung

• Transparente berufliche Fortbildungsstufen

• Verankerung Mindestausbildungsvergütung

• Verbesserung der Rahmenbedingungen

• Sicherung von Fach- und Führungskräftenachwuchs für die Wirtschaft

• Steigerung de Attraktivität der dualen Berufsausbildung

AUSGANGSLAGE

9Francisco Rivera / FRC Personalservice

Ziele der BBIG Novellierung

• Erhöhung der Flexibilität für unterschiedliche Familien und Lebenssituationen

• Abbau vermeidbarer Bürokratie

• Modernisierung der Prüfungsverfahren

• Verbesserung der Zusammenarbeit der Zuständigen Stellen

AUSGANGSLAGE

10Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

2.1 Neuerungen im BBiG

11Francisco Rivera / FRC Personalservice

2.1 NEUERUNGEN IM BBIG

MindestvergütungModernisierung der Ausbildung

Differenzierung der Aufstiegsfortbildungen

Anpassungen im Prüfungswesen

Regelungen der Zusammenarbeit

12Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

2.2 Indirekte Auswirkungen auf den Betrieb / die zuständige Stelle

13Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 4 Abs. 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen

Klarstellung, dass bei Aufhebung oder Änderung der Ausbildungsordnung für bestehende Ausbildungsverhältnisse die Vorschriften anzuwenden sind, die bis dahin gegolten haben,

es sei den die neue Verordnung sieht etwas anderes vor

2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN

14Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 5 Abs. 1 Ausbildungsordnung

Bei der Festlegung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Satz 1 Nummer 3 (Beschreibung der Mindestanforderungen)

ist insbesondere die technologische und digitale Entwicklung zu beachten

= Grundlage zur Modernisierung der Standard - Berufsbildpositionen

2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN

15Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 5 Abs. 2a Ausbildungsordnung

zukünftige Ausbildungsordnungen können bei 3- oder 3,5-jährigen Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung regeln:

Erwerb des Abschlusses des zweijährigen Ausbildungsberufsbei mindestens ausreichender Prüfungsleistung im ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung,(eines auf den 2 Jährigen Beruf aufbauendem Ausbildungsberuf)

wenn die Abschlussprüfung des drei-/dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs nicht bestanden wurde

2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN

16Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 5 Abs. 2b Ausbildungsordnung

zukünftige Ausbildungsordnungen können bei 3- oder 3,5-jährigen

Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung regeln:

Befreiung vom ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung in

einem drei-/ dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf,

wenn der zweijährige Ausbildungsberuf erfolgreich

abgeschlossen ist

2.2 INDIREKTE AUSWIRKUNGEN

17Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

2.2 Fragen ?Anerkennung

Anrechnung AP IAnrechnung zweijähriger Beruf

18Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

2.3 Differenzierung der Aufstiegsfortbildungen

19Francisco Rivera / FRC Personalservice

2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG

Fortbildung der höherqualifizierenden

Berufsbildung

Anpassungsfortbildung 1. Stufe

2. Stufe

3. Stufe

20Francisco Rivera / FRC Personalservice

2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG

Fortbildung der höherqualifizierenden

Berufsbildung

Anpassungsfortbildung

2. Stufe

3. Stufe

Geprüfter Berufsspezialist

21Francisco Rivera / FRC Personalservice

2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG

Fortbildung der höherqualifizierenden

Berufsbildung

Anpassungsfortbildung

3. Stufe

Geprüfter Berufsspezialist

Bachelor Professional

22Francisco Rivera / FRC Personalservice

2.3 DIFFERENZIERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG

Fortbildung der höherqualifizierenden

Berufsbildung

Anpassungsfortbildung Geprüfter Berufsspezialist

Bachelor Professional

Master Professional

23Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

2.3 Fragen ?Aufstiegsfortbildung

24Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

3. Auswirkungenauf die duale Ausbildung

3.1 Ordnung der Berufsausbildung3.2 Ordnung zum Ausbildungsverhältnis3.3 Organisation der Berufsausbildung

25Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 7 Abs. 2 Anrechnung beruflicher Vorbildung

3.1. ORDNUNG DER BERUFSAUSBILDUNG

Ist keine Rechtsverordnung des Landes vorhanden, kann die Zuständige Stelle im Einzelfall entscheiden. Anrechnungszeitraum in ganzen Monaten und durch sechs teilbar.

26Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 7a Abs. 1-4 Teilzeitausbildung

3.1. ORDNUNG DER BERUFSAUSBILDUNG

Vertragliche Regelung notwendig

Bestimmter Zeitraum

Komplette Ausbildung

max. 50%

Tag / Woche

Automatische Verlängerung der Ausbildung bis max. Ausbildungszeit x 1,5

27Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 13 Nr. 7 Verhalten während der Berufsausbildung

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

elektronischschriftlich

Formaler Aspekt des Ausbildungsnachweises

28Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 14 Abs. 1 Berufsausbildung

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Kostenlos zur Verfügung zu stellen

29Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 14 Abs. 2 Berufsausbildung

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Auszubildende anhalten

Ausbildungsnachweis

Nachweis ist am

Arbeitsplatz zu führen

regelmäßig durchzusehen

30Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 15 Abs. 1 Freistellungspflicht des Ausbildenden

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Beschäftigungsverbot von Auszubildenden vor einem vor 09:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht

31Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 15 Abs. 1 Freistellungspflicht des Ausbildenden

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Freistellung von Auszubildenden

❖ Teilnahme am Berufsschulunterricht

❖ 5 Stunden am Tag

❖ 25 Stunden an 5 Tagen (Block)

32Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 15 Abs. 1 Freistellungspflicht des Ausbildenden

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Freistellung von Auszubildenden

❖ Teilnahme an Prüfungen außerhalb des Betriebes

❖ Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung

33Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 15 Abs. 2 Anrechnung der Berufsschulzeiten

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Als Ausbildungszeit zu bewerten:

❖ Berufsschulunterrichtszeiten

❖ Prüfungszeiten

❖ und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes

34Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 15 Abs. 2 Anrechnung der Berufsschulzeiten

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Anrechnung

❖ Berufsschultage (mind. 5 Stunden)

❖ Tag vor der schriftlichen Prüfung

sind mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit zu bewerten

35Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 15 Abs. 2 Anrechnung der Berufsschulzeiten

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Anrechnung

❖ Berufsschulwoche (mind. 5 Tage mit jeweils mind. 5 Stunden)

sind mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit zu bewerten

36Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 17 Abs. 2 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

Gesetzliche Untergrenze für

Ausbildungs-vergütungen

Definition der Angemessenheit

einer Ausbildungs-

vergütung

Vergütungs-anspruch

37Francisco Rivera / FRC Personalservice

3.2. REGELUNGEN ZUM BERUFSAUSBILDUNGSVERHÄLTNIS

1. Abj. 2. Abj. 3. Abj. 4. Abj.

2020 515,00 € 607,70 € 695,25 € 721,00 €

2021 550,00 € 649,00 € 742,50 € 770,00 €

2022 585,00 € 690,30 € 789,75 € 819,00 €

2023 620,00 € 731,60 € 837,00 € 868,00 €

38Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 76 Abs. 3 Überwachung der Berufsbildung

3.3. ORGANISATION DER BERUFSAUSBILDUNG

Auslandsaufenthalt

❖ max. 25% der Ausbildungszeit

❖ Bis max. 8 Wochen

Kein neuer betrieblicher Ausbildungsplan nötig

39Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

4. Auswirkung im Prüfungswesen

40Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 37 Abs. 3 Abschlussprüfung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

❖ Ausweisung auf Antrag des Prüflings

❖ Nachweis beim Beantragen vorlegen

41Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 39 Abs. 2 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegation

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

❖ Zuständige Stelle errichtet Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Abschlussprüfung

❖ Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nehmen die Prüfungsleistung ab

❖ Einsatz von Gutachter für einzelne, nicht mündliche Prüfungsleistungen können eingesetzt werden

42Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 40 Abs. 4 Zusammensetzung, Berufung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Weitere Prüfende können berufen werden

❖ Beschränkt auf bestimmte Prüf- und Fachbereiche

❖ Max. 5 Jahre

❖ Paritätische Besetzung

43Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 40 Abs. 5 Zusammensetzung, Berufung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Information der Vorschlagsberechtigte

❖ Anzahl und Größe der Ausschüsse

❖ Anzahl der weiteren Prüfenden

❖ Berufene Prüfende(PA, Stellvertretung, Delegation)

44Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 40 Abs. 6 Zusammensetzung, Berufung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Tätigkeit ist ehrenamtlich

❖ Entschädigung für Zeitversäumnis gemäß

❖ § 16 Justizvergütungsgesetz

Aktuell 6 € / Stunde

45Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 40 Abs. 6a Zusammensetzung, Berufung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Prüfende sind freizustellen

❖ es zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist

❖ wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen

46Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 1 Beschlussfassung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Gesetze §§§

Prüfungsausschuss beschließt über:

❖ die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat

❖ die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie

❖ das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung

47Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 3 Beschlussfassung

Sind verschiedene Prüfungsleistungen derart aufeinander bezogen, dass deren Beurteilung nur einheitlich erfolgen kann,

so müssen diese Prüfungsleistungen von denselben Prüfenden abgenommen werden.

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

48Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 4 Beschlussfassung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Antwort-Wahl-Aufgaben:

❖ Paritätisch erstellte Aufgaben

❖ können automatisiert ausgewertet werden

❖ Ergebnisse einheitlich festgelegt

❖ Ergebnis muss vom Prüfungsausschuss

übernommen werden

49Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Prüfungsausschuss / Prüferdelegation

einvernehmlich

delegieren

50Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Zwei Prüfer (selbständig und unabhängig)

❖Abnahme und Bewertung

❖ einzelner schriftlicher

❖ sonstiger Prüfungsleistungen

(keine Anwesenheit des PA erforderlich)

51Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Abweichung desGesamtergebnis der

Prüfer < 10%

Mittelwert

52Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 5 Beschlussfassung

4. AUSWIRKUNG IM PRÜFUNGSWESEN

Abweichung desGesamtergebnis der

Prüfer > 10%

Entscheidung

Die abschließende Bewertung kann vom Prüfungsausschuss nicht mehr verändert werden.

53Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

4. Fragen ? Zeugnis

Errichtung von PAEhrenamtBeschlussfassung durch zwei Prüfer

54Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

5. Prüferdelegation

55Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 39 Abs. 2 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegation

5. PRÜFERDELEGATION

❖ Zuständige Stelle errichtet Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Abschlussprüfung

❖ Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nehmen die Prüfungsleistung ab

❖ Einsatz von Gutachter für einzelne, nicht mündliche Prüfungsleistungen können eingesetzt werden

56Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 2 Beschlussfassung

5. PRÜFERDELEGATION

Prüferdelegation

jaja

ja

57Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 2 Zusammensetzung: gleiche Regeln wie für den PA

5. PRÜFERDELEGATION

Prüferdelegation:

❖Mindestens 3 Mitglieder

❖Drittelparität (AG, AN, Lehrer)

❖Mitglieder haben Stellvertreter

❖ Eignung und Sachkunde in den Prüfenden Gebieten

❖Beschlussfähigkeit (Mehrheit)

58Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 2 Beschlussfassung

5. PRÜFERDELEGATION

Prüferdelegation:

❖Mitglieder des Prüfungsausschusses

❖ deren Stellvertreter/innen

❖ sowie weitere Prüfer

59Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 3 Beschlussfassung

Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung über die Bildung von Prüferdelegationen, über deren Mitglieder sowie über derenStellvertreter und Stellvertreterinnen zu entscheiden.

5. PRÜFERDELEGATION

60Francisco Rivera / FRC Personalservice

§ 42 Abs. 3 Beschlussfassung

5. PRÜFERDELEGATION

Delegation 1

Delegation 2

Delegation 3

61Francisco Rivera / FRC Personalservice

Generelle Betrachtung der Prüferdelegation

5. PRÜFERDELEGATION

• Nach einvernehmen mit der Zuständigen Stelle der PA Delegation(en) einsetzten.

• Wer in dieser Delegation mitwirkt kann vom Prüfungsausschuss nicht bestimmt werden.

• Delegation wird von der zuständigen Stelle benannt

62Francisco Rivera / FRC Personalservice

Generelle Betrachtung der Prüferdelegation

5. PRÜFERDELEGATION

• Keinen Einfluss hat dann der Prüfungsausschuss auf den Ablauf noch auf die Bewertung der Prüfungsergebnisse

• Für den Ablauf ist die zuständige Stelle verantwortlich

• Für das Gesamtergebnis steht der Prüfungsausschuss in der Verantwortung

63Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

6. Erfahrungen in der Umsetzung ?

64Francisco Rivera / FRC Personalservice

6. ERFAHRUNG EN IN DER UMSETZUNG

❖ IHK hat über die umgesetzten Neuerungen informiert?

❖ Neue Prüfungsordnung ist vorhanden und bekannt?

❖ Weitere Fragen?

65Francisco Rivera / FRC Personalservice

AUSWIRKUNG DES BBIGMOG

Nächste Online-AusbildertagungDonnerstag 22.10. 18:00 Uhr

Die neuen Standardberufsbildpositionen

66Francisco Rivera / FRC Personalservice

VIELEN DANK

FÜR EURE

AUFMERKSAMKEIT

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