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Wirtschaftsverwaltungsrecht
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FRAGESTELLUNG: SCHREIBT DAS GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
EINE WIRTSCHAFTS- UND EIGENTUMSORDNUNG VOR?
Die Wirtschafts- und Eigentumsordnung der
Bundesrepublik Deutschland
KURZVORTRAG IN DER VORLESUNG WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT
Kurzübersicht
A – Einführung B – BegriffeC – EigentumsordnungD – WirtschaftsordnungE – Quellen
A – Einführung in das Thema
Zwei gegensätzliche Thesen zum Thema „Eigentum“
„Eigentum ist uverletzliches und heiliges Recht“
„Eigentum ist Diebstahl.“
„Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“
Thesen zum Thema „Wirtschaft“
„Die Wirtschaft hat ihre eigenen Gesetze; wo die Politik sich einmischt, verliert sie ihr Gleichgewicht.“
„Zuerst kommt der Mensch, dann die Wirtschaft. Sie ist keine Herrscherin, sondern sie besitzt eine dienende Funktion.“
B - Begriffe
Eigentum „Ist die Verfügungsgewalt über eine Sache auf rechtlicher Grundlage.“
- rechtliche Definition § 903 S. 1 BGB
Wirtschaft „Ist die Gesamtheit der Einrichtungen, wirtschaftlich nutzbaren Gegeben-heiten, Maßnahmen und Tätigkeiten, die geeignet sind, der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse an Waren und Dienstleistungen zu dienen. - keine konkrete rechtliche Definition
– Art. 14 (1) S. 1 GG
C - Eigentumsordnung
Def.: Die Eigentumsordnung erklärt die Beziehung zwischen privatem Eigentum natürlicher und juristischer Personen und den Belangen Anderer.
a) Eigentumsordnung des GG - Art. 14 GG
b) Eigentumsgarantie – Art. 14 (1) S. 1 GG
c) Sozialbindung des Eigentums – Art. 14 (1) S. 2 GG
d) Enteignung – Art. 14 (3) GG
D- Wirtschaftsordnung
Def.: Wirtschaftsordnung bezeichnet die politische und rechtliche Form, die den Rahmen für die wirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb eines Wirtschaftsraumes vorgibt.
(Art. 151-166 WRV)
- Art. 2 GG: Handlungsfreiheit- Art. 9 Abs. 3 GG: Koalitionsrecht- Art. 12 Abs. 1 GG: Berufsfreiheit- Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentumsgarantie- Art. 15 GG: Sozialisierung- Art. 20 GG: Staatsziele (Sozialstaatsprinzip)
E - Quellenangabe
Staatsrecht (Alfred Katz) Urteil des BVerfG v. 1.3.79 (1 BvR 532/77) Urteil des BVerfG v. 20.7.54 (1 BvR 459/52) Wirtschaftsordnung und Grundgesetz (Hans-Jürgen Papier) Freie Enzyklopädie (wikipedia.de)
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