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Dienstag, 27. Mai 2008 eGo-AKTUELL
Zweckverband Elektronische Verwaltung für Saarländische Kommunen
SAAR
big Eppel – Kultur und Kongress,Eppelborn
Handhabung der Fälle „Person nicht gefunden“
Dienstag, 27. Mai 2008 eGo-AKTUELL
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Aktueller Sachstand bei der elektronischen Melderegisterauskunft:
• Seit Anfang des Jahres stehen alle Saarländischen Meldedaten bei der elektronischen Melderegisterauskunft sowohl für Behörden als auch für Bürger/innen und Unternehmen zur Verfügung
• Mit der Vollständigkeit des Schattenspeichers ist die Nachfrage an das System deutlich gestiegen:
Gesamt 2007: 999.718 Behördenzugriffe 4.686 Zugriffe durch Bürger und der Wirtschaft
1. Quartal 2008: 428.904 Behördenzugriffe5.742 Zugriffe durch Bürger und der Wirtschaft
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1. Entwicklung der Zugriffe auf die eMRA (Behörden)
Behördenanfragen 2007-2008
922.589
77.129
999.718
427.337
1.567
428.904
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
Summe Land Summe Kommunen Gesamtsumme
An
zah
l
2007 1. Quartal 2008
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gezahlte Abfragen von Privaten
2.297 2.2932.3892.156
0
1.293
4.686
5.742
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
2007 1. Quartal
An
zah
l der
Ab
frag
en
<20.000 20.000 - 49.999 >50.000 Gesamtsumme
2. Entwicklung der Zugriffe auf die eMRA (Private/Großkunden)
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Durch die Verstärkten Zugriffe auf die elektronische Melderegisterauskunft
steigen auch die Fälle „Person nicht gefunden“.
Gründe für einen Fall „Person nicht gefunden“:
• Starre Suche des Programms
• Internetauskunftssperre
• Person nicht bekannt
Problematik:
• Anfragender zahlt Gebühr, erhält aber keine konkrete Auskunft
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Lösungsidee:
• Manuelle Nachbearbeitung der zuständigen Meldebehörde
Warum:
• Kundenservice
• Qualitätssteigerung der Suchergebnisse
• Vermarktung nur dann möglich, wenn Zusicherung hoher Trefferquoten
Umsetzung:
• Einrichtung eines Behördenpostfaches im zentralen Dienst „elektronische Melderegisterauskunft“
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Verfahrensablauf im Detail:
Bei einer Melderegisterabfrage wurde eine Person nicht gefunden:
• Das System generiert eine Benachrichtigungsmail an die von der Meldebehörde angegeben @mail-Adresse, wonach sich im Behördenpostfach eine Nachricht befinde.
Hinweis:Da die Fälle „Person nicht gefunden“ nach acht Tagen aus dem Behördenpostfach gelöscht werden, ist es wichtig, das Postfach regelmäßig zu öffnen, spätestens jedoch 7 Tage nach Eintreffen der Benachrichtigungsmail.
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Über die eingerichtete Web-VPN-Verbindung kann man auf die Administrationsoberfläche des Dienstes "Elektronische Melderegisterauskunft“ zugreifen.
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Dort loggt man sich mit Benutzerkennung und Passwort ein.
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Nach der Anmeldung kann man sich zwischen der Behördenauskunft und dem Behördenpostfach entscheiden. Man öffnet das Postfach.
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• Die angegebenen Daten können nun im Melderegister der Behörde gegen geprüft werden.
• War der Status "Person nicht gefunden" korrekt, hat die Meldebehörde keine weiteren Schritte durchzuführen.
• War der Status "Person nicht gefunden" nicht korrekt, so sind die korrekten Daten aus der Melderegisterauskunft dem Antragsteller mitzuteilen.
Hinweis:• Personen, die eine Internetauskunftssperre erteilt haben, werden als „Person nicht
gefunden“ behandelt, die Auskunft ist an den Antragsteller schriftlich zu erteilen.
• Der Antragsteller ist im Formular unten links benannt. Adressabgleich über Liste der Großkunden möglich.
• Antwort nicht per E-Mail sondern per Post an den Antragsteller
• Keine erneute Erhebung einer Gebühr
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Besonderheit beim Großkunden Regis 24:
• Regis 24 stellt rund 10.000 Melderegisteranfragen täglich.
• Falls manuelle Nachbearbeitung durch Meldebehörde getätigt wird, benötigt Regis 24 ein Aktenzeichen für die Zuordnung der Melderegisteranfrage um eine eindeutige Personenzuordnung nicht gewährleistet ist.
• Dies ist zur Zeit im Programm noch nicht möglich.
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Deshalb hat Regis 24 folgenden Lösungsweg vorgeschlagen:
• Es werden alle Anfragen über die elektronische Melderegisterauskunft gestellt und abgerechnet.
• Für die Fälle „Person nicht gefunden“, die im Postfach der jeweiligen Meldebehörde landen, wird von Regis 24 ein Fax-/Postauftrag mit dem jeweiligen Aktenzeichen und dem Vermerk das die Gebühr bereits entrichtet wurde versendet.
• Die Gemeinden können so die schriftlichen Anfragen mit den Anfragen im elektronischen Postfach auf Gleichheit prüfen und dann die Aufträge mit den Aktenzeichen bearbeiten.
• Das elektronische Postfach hat also beim Großkunden Regis 24 nur Kontrollcharakter.
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• Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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