Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )

Preview:

DESCRIPTION

Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen ). Z entrum für K inder-, J ugend- und F amilienhilfe Main-Kinzig e.V. ZKJF. Das SiS -Team des ZKJF. Anhand der folgenden Präsentation möchten wir Ihnen unser Angebot am Beispiel „Einzelfallbezogene Arbeit“ ein wenig näherbringen!. - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in

Schulen )

Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig e.V.ZKJF

Das SiS-Team des ZKJF

Anhand der folgenden Präsentation möchten wir Ihnen unser Angebot am Beispiel „Einzelfallbezogene Arbeit“ ein wenig näherbringen!

Hilfeanlass

ZugangZiele

SIS„Einzelfallbezogene Arbeit“

ZKJF

Einzelfallbezogene Arbeit bedeutet: Die Fachkraft arbeitet einzeln mit einer Schülerin / einem Schüler Der Focus liegt immer auf der Schülerin / dem Schüler mit den jeweiligen Problemlagen und Bedarfen

Man unterscheidet zwischen: Kurzberatung (bis zu 3 Termine)Langfristige Beratung (mehr als 3 Termine)Krisenintervention

Einschließlich Hausbesuche, Begleitung zu anderenInstitutionen und Kooperationspartnern sowieUnterstützungsleistungen außerhalb der Schule

ZKJF

Anlass zur Hilfe ist für uns immer

eine persönliche Problemlage der Schülerin / des Schülers

in und mit der Schule (z.B. mit schulischen Leistungen, Lehrkräften, Mitschülerinnen/Mitschülern)

in der Familie im oder mit dem sozialen Umfeld bei Berufsorientierung/Ausbildung

Hilfeanlass

ZKJF

ein von der Schülerin / dem Schüler selbst geäußerter Bedarf ein absehbares Problem (ein absehbarer Bedarf) eine Verhaltensauffälligkeit

Dritte Personen, wie ( Eltern, Lehrkräfte, Fachdienste etc. )können mit Einverständnis der Schülerin / des Schülers beteiligt werden

ZKJF

Zugang

Die Schülerin / der Schüler sucht die Fachkraft SiS auf

Die Schülerin / der Schüler wird von Dritten an die Fachkraft SiS vermittelt

Die Fachkraft wird selbst initiativ

ZKJF

ZieleDie Schülerin / der Schüler erkennt Probleme und ist in der Lage, diese zu reflektieren

Eigene Ressourcen der Schülerin / des Schülers sollen aktiviert werden

Orientierungsmöglichkeiten sollen aufgezeigt werden

Die Persönlichkeit der Schülerin / des Schülers soll stabilisiert werden

Die weitere geordnete Teilnahme am Unterricht und ein Schulabschluss sind möglich

ZKJF

Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht

Klärung des Auftrags und der Zuständigkeit

Vereinbarung eines zeitlichen Rahmens

Nach Durchführung der Erstberatung Festlegung der nächsten Schritte / Ziele

Überprüfung des Erreichens der Ziele bzw. Teilziele

Inhaltliche Kriterien bei der Durchführung

ZKJF

Vorzeitige BeendigungDie Schülerin / der Schüler verweigert im Verlaufe des Prozesses die Mitarbeit bzw. die Erziehungsberechtigten verlangen einen Abbruch

Die weitere Arbeit ist von einer anderen Stelle fachlich geeigneter (Weitervermittlung z.B. an Beratungsstellen, das Jugendamt MKK oder eine therapeutische Fachstelle)

Ein Schulwechsel ist erfolgtDie Schülerin / der Schüler verlässt die Schule

BeendigungAbschlussreflexion mit der Schülerin / dem Schüler mit der Feststellung des Erreichens der Ziele

ZKJF

Beziehungsorientiert

Orientiert sich an der jeweiligen Problemlage und dem Bedarf der Schülerin / des Schülers

Vorhandensein der fachlichen Kompetenz

Professionelles Zuhören und Wahrnehmen, Empathie und Verständnis, Vertrauen und Transparenz

Mit Informationen wird vertraulich umgegangen (Schweigepflicht)

Fachkraft begreift die eigene Tätigkeit als anwaltliche Tätigkeit für die Schülerin / den Schüler

Es gilt der Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung der Schülerin / des Schülers

Qualitätsziele der „Einzelfallorientierten Arbeit“

ZKJF

Sonderregelungen

§8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“

„Schulverweigerung“

ZKJF

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe

§8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“

ZKJF

Formen der KindesmisshandlungKörperliche und seelische VernachlässigungKörperliche MisshandlungSeelische MisshandlungSexuelle Gewalt

Ggf. Hinzuziehen von weiteren Institutionen (EB, JA)Ziel ist die Abwendung der Kindeswohlgefährdung

Der §8b SGB VIII richtet sich u.a. an Lehrkräfte

-> Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch iseF

ZKJF

„Schulverweigerung“

ZKJF

Formen der Schulverweigerung

Passive SchulverweigerungAktive Schulverweigerung - Schulschwänzen - Schulangst/-phobie - Zurückhalten

Ggf. Hinzuziehen von dritten InstitutionenZiel ist immer die Re-Integration in den Schulalltag

Mitunter arbeiten zwei Systeme (Schule/SiS) am gleichen Einzelfall

- Kooperation / Abstimmung erforderlich

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Überblicküber unsere Arbeit an den Schulen im Main-Kinzig-Kreis geben konnten und stehen Ihnen

Jetzt

für weitere Detailfragen zur Verfügung!

Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig e. V.

Fachbereich SIS

ZKJF

Recommended